N iederschrift - in Hall in Tirol
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39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />
Aufstellung e<strong>in</strong>es Zaunes, könnten daher e<strong>in</strong>er Besitzstörung gleichkommen. Er wage<br />
hier ke<strong>in</strong> Urteil zu treffen, zumal solche D<strong>in</strong>ge an Fristen gebunden seien.<br />
Bürgermeister Vonmetz führt aus, dass er seit e<strong>in</strong>iger Zeit mit diesem Problem konfrontiert<br />
worden sei und zeigt Verständnis für den Schutz von Privateigentum.<br />
GR Dr. Schiffner ist ebenfalls der Me<strong>in</strong>ung, dass sich der Verkehrsauschuss unter Beiziehung<br />
von Juristen mit diesem Thema zu befassen habe und nicht der Geme<strong>in</strong>derat<br />
damit belastet werden sollte.<br />
StR Dr. Haslwanter zeigt auf, dass hier der Bürgermeister als Baubehörde und nicht<br />
der Verkehrsausschuss zuständig sei.<br />
Bürgermeister Vonmetz ist h<strong>in</strong>sichtlich der gewünschten Zufahrtsregelung mit den<br />
Grundbesitzern im Gespräch und geht davon aus, dass sich diese im Recht sehen.<br />
Weitere Maßnahmen durch die Geme<strong>in</strong>de seien zu prüfen unter Anstrebung e<strong>in</strong>er akzeptablen<br />
Lösung.<br />
GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er ist der Me<strong>in</strong>ung, dass es nicht Aufgabe des Verkehrsauschusses<br />
sei, festzustellen, ob es sich hier um e<strong>in</strong>en Privatweg oder e<strong>in</strong> ersessenes Recht handle.<br />
Er selbst lebe seit über 40 Jahren <strong>in</strong> diesem Stadtteil und benütze seither diesen<br />
Weg. H<strong>in</strong>dernisse seien von der Baubehörde zu beseitigen, es sei dies nicht Sache des<br />
Verkehrsausschusses.<br />
Bürgermeister Vonmetz lehnt gegenseitige Schuldzuweisungen ab. Es habe ihm noch<br />
niemand aus dem Geme<strong>in</strong>derat von den Wahrnehmungen berichtet und Handlungsbedarf<br />
moniert. Die betroffenen Besitzer würden nicht von selbst kommen und fragen,<br />
was sie tun dürften und was nicht.<br />
Sodann lässt Bürgermeister Vonmetz über den gegenständlichen Antrag abstimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />
7. Beschlussfassung über die Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />
Bebauungsplanes Nr. 12/2008 betreffend Gste 22, .1, 18, 17, .2, 24 und 25,<br />
alle KG Heiligkreuz II (Innsbrucker Straße/Bereich Loretto)<br />
Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />
Der gegenständliche Bebauungsplan Nr. 12/2008 wurde aufgrund des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses<br />
vom 23.09.2008 auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />
aufgelegt. Innerhalb der vorgesehenen Auflegungs- und Stellungnahmefrist<br />
wurde e<strong>in</strong>e schriftliche Stellungnahme von der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH <strong>in</strong><br />
Vertretung der ÖBB-Infrastruktur Bau AG Immobilienmanagement West, vertreten<br />
durch Herrn Mag. Gerhard Werlberger und Herrn Mag. Josef Herzog, e<strong>in</strong>gebracht.<br />
Dar<strong>in</strong> wird angeführt, dass die Festlegung der <strong>in</strong> diesem Bereich verordnungsgegenständlichen<br />
oberirdischen Baugrenzl<strong>in</strong>ie entlang der Bahnstrecke abgelehnt werde.