N iederschrift - in Hall in Tirol
N iederschrift - in Hall in Tirol
N iederschrift - in Hall in Tirol
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
172<br />
40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />
Dem Antrag wurde e<strong>in</strong> Abgrenzungsentwurf angefügt. Der Antragsentwurf der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />
wird <strong>in</strong> zwei Bereichen abgeändert wie folgt:<br />
• am nordöstlichen Rand bildet der Stadtgraben die Grenze, d.h. der Bereich nördlich<br />
des Stadtgrabens und nördlich der Milser Straße sowie der Bereich östlich des<br />
Stadtgrabens (Spielplatz, Seniorenheim) wird aus der Kernzone genommen;<br />
• am südlichen Rand wird die Kernzone zwischen Lendgasse und Brockenweg weiter<br />
ausgedehnt.<br />
Für das Verfahren ist somit <strong>in</strong> Abstimmung mit der Stadtgeme<strong>in</strong>de der Abgrenzungsentwurf<br />
gemäß vorliegendem Plan maßgeblich. Bestandteile der Kernzone s<strong>in</strong>d<br />
nördlich der B 171 <strong>Tirol</strong>er Straße:<br />
• der historische Stadtkern, umgrenzt durch den Stadtgraben;<br />
• westlich des Stadtkerns e<strong>in</strong> Bereich zwischen Speckbacherstraße und Fassergasse<br />
(u.a. Standort Supermarkt Mpreis) sowie der Bereich nördlich und südlich der Gerbergasse.<br />
Südlich der B 171 <strong>Tirol</strong>er Straße werden <strong>in</strong> die Kernzone e<strong>in</strong>bezogen:<br />
• der Bereich zwischen B 171a – Autobahnzubr<strong>in</strong>ger <strong>Hall</strong> Mitte und Augasse (Sal<strong>in</strong>enareal,<br />
alter Standort C&C ADEG)<br />
• der Bereich östlich der B 171a - Autobahnzubr<strong>in</strong>ger <strong>Hall</strong>-Mitte bis auf Höhe Salzgießenkanal,<br />
Lendgasse, Gst 566/12; den östlichen Abschluss bildet hier der<br />
Brockenweg<br />
Das öffentliche Interesse an der Änderung des Raumordnungsprogrammes bzw. der<br />
Neufestlegung der Kernzone für E<strong>in</strong>kaufszentren wird aus raumordnungsfachlicher Sicht<br />
als gegeben erachtet. Die Entwicklungsvorhaben der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> und<br />
die gewünschte Änderung der Kernzone für E<strong>in</strong>kaufszentren stehen im E<strong>in</strong>klang mit den<br />
Zielen und Grundsätzen der überörtlichen Raumordnung.<br />
Zum e<strong>in</strong>en werden mit der Neufestlegung Stadtgebiete nördlich und östlich des Stadtgrabens<br />
aus der Kernzone genommen, <strong>in</strong> denen aufgrund der Bebauungs- und Nutzungs-<br />
struktur die Entwicklung großflächiger E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe auszuschließen ist.<br />
Zum anderen werden mit der neuen Kernzonenabgrenzung gezielte Vorhaben zur Stadtentwicklung<br />
<strong>in</strong> zentrumsnahen Bereichen südlich der B 171 ermöglicht. Es betrifft dies<br />
das Sal<strong>in</strong>enreal und den alten Standort des C&C ADEG sowie das Gebiet zwischen<br />
Lendgasse und Brockenweg.<br />
Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Der vom Amt der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung ausgearbeitete Entwurf für die Änderung der<br />
Kernzone für E<strong>in</strong>kaufszentren gem. § 8 TROG 2006 wird genehmigt.<br />
Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.