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N iederschrift - in Hall in Tirol

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172<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Dem Antrag wurde e<strong>in</strong> Abgrenzungsentwurf angefügt. Der Antragsentwurf der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

wird <strong>in</strong> zwei Bereichen abgeändert wie folgt:<br />

• am nordöstlichen Rand bildet der Stadtgraben die Grenze, d.h. der Bereich nördlich<br />

des Stadtgrabens und nördlich der Milser Straße sowie der Bereich östlich des<br />

Stadtgrabens (Spielplatz, Seniorenheim) wird aus der Kernzone genommen;<br />

• am südlichen Rand wird die Kernzone zwischen Lendgasse und Brockenweg weiter<br />

ausgedehnt.<br />

Für das Verfahren ist somit <strong>in</strong> Abstimmung mit der Stadtgeme<strong>in</strong>de der Abgrenzungsentwurf<br />

gemäß vorliegendem Plan maßgeblich. Bestandteile der Kernzone s<strong>in</strong>d<br />

nördlich der B 171 <strong>Tirol</strong>er Straße:<br />

• der historische Stadtkern, umgrenzt durch den Stadtgraben;<br />

• westlich des Stadtkerns e<strong>in</strong> Bereich zwischen Speckbacherstraße und Fassergasse<br />

(u.a. Standort Supermarkt Mpreis) sowie der Bereich nördlich und südlich der Gerbergasse.<br />

Südlich der B 171 <strong>Tirol</strong>er Straße werden <strong>in</strong> die Kernzone e<strong>in</strong>bezogen:<br />

• der Bereich zwischen B 171a – Autobahnzubr<strong>in</strong>ger <strong>Hall</strong> Mitte und Augasse (Sal<strong>in</strong>enareal,<br />

alter Standort C&C ADEG)<br />

• der Bereich östlich der B 171a - Autobahnzubr<strong>in</strong>ger <strong>Hall</strong>-Mitte bis auf Höhe Salzgießenkanal,<br />

Lendgasse, Gst 566/12; den östlichen Abschluss bildet hier der<br />

Brockenweg<br />

Das öffentliche Interesse an der Änderung des Raumordnungsprogrammes bzw. der<br />

Neufestlegung der Kernzone für E<strong>in</strong>kaufszentren wird aus raumordnungsfachlicher Sicht<br />

als gegeben erachtet. Die Entwicklungsvorhaben der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> und<br />

die gewünschte Änderung der Kernzone für E<strong>in</strong>kaufszentren stehen im E<strong>in</strong>klang mit den<br />

Zielen und Grundsätzen der überörtlichen Raumordnung.<br />

Zum e<strong>in</strong>en werden mit der Neufestlegung Stadtgebiete nördlich und östlich des Stadtgrabens<br />

aus der Kernzone genommen, <strong>in</strong> denen aufgrund der Bebauungs- und Nutzungs-<br />

struktur die Entwicklung großflächiger E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe auszuschließen ist.<br />

Zum anderen werden mit der neuen Kernzonenabgrenzung gezielte Vorhaben zur Stadtentwicklung<br />

<strong>in</strong> zentrumsnahen Bereichen südlich der B 171 ermöglicht. Es betrifft dies<br />

das Sal<strong>in</strong>enreal und den alten Standort des C&C ADEG sowie das Gebiet zwischen<br />

Lendgasse und Brockenweg.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der vom Amt der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung ausgearbeitete Entwurf für die Änderung der<br />

Kernzone für E<strong>in</strong>kaufszentren gem. § 8 TROG 2006 wird genehmigt.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.

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