N iederschrift - in Hall in Tirol
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39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />
vor. Die Gebühren und Abgaben blieben unverändert, auch jene, die durch eigene Gebührenordnungen<br />
geregelt seien. Bei den privatrechtlichen Entgelten seien Entgelte für<br />
Leistungen des Stadtarchivs für private bzw. kommerzielle Zwecke neu h<strong>in</strong>zugekommen.<br />
Die im laufenden Jahr beschlossene Regelung, <strong>Hall</strong>er Sportvere<strong>in</strong>e von der Turnhallengebühr<br />
für das K<strong>in</strong>der- und Jugendtra<strong>in</strong><strong>in</strong>g zu befreien, werde fortgeführt.<br />
Beim Schulgeld Gymnasium werde ab 1.9.2009 anstelle der bisherigen, semesterweisen<br />
auf monatliche E<strong>in</strong>hebung umgestellt und die Höhe für <strong>Hall</strong>er K<strong>in</strong>der mit<br />
€ 100,-- für das erste und € 75,-- für das zweite und jedes weitere K<strong>in</strong>d, für Auswärtige<br />
mit € 150,-- für das erste und € 115,-- für das zweite und jedes weitere K<strong>in</strong>d für<br />
jeweils 10 Monate festgelegt. Außerdem sei e<strong>in</strong>e Befreiung vom Schulgeld nach dem<br />
Grundsicherungsrichtsatz vorgesehen, dasselbe gelte für das Musikschulgeld.<br />
Das Entgelt für die Benützung des Mehrzweckraumes im Tribünengebäude am Sportplatz<br />
Lend werde künftig entfallen. Dieser Bereich sei mit der Kant<strong>in</strong>e verbunden, e<strong>in</strong>e<br />
diesbezügliche Entgeltleistung sei daher mit dem jeweiligen Kant<strong>in</strong>enpächter zu vere<strong>in</strong>baren.<br />
Bei den Sportplatzentgelten gelte dieselbe Befreiungsregelung wie bei den<br />
Turnhallengebühren.<br />
E<strong>in</strong>e Neuerung sei bei den K<strong>in</strong>dergartenbeiträgen vorgesehen, <strong>in</strong>dem diese auf Grund<br />
der Richtl<strong>in</strong>ie für das "<strong>Tirol</strong>er K<strong>in</strong>dergeld Plus" mit € 150,--/K<strong>in</strong>d/Halbjahr festgelegt<br />
würden. Das "K<strong>in</strong>dergeld Plus" <strong>in</strong> der Höhe von € 400,--/K<strong>in</strong>d/Jahr werde seit 1.7.08<br />
allen <strong>Tirol</strong>ern, deren K<strong>in</strong>der ab dem 4. Lebensjahr e<strong>in</strong>en öffentlichen K<strong>in</strong>dergarten besuchen,<br />
unabhängig vom E<strong>in</strong>kommen gewährt, wenn ke<strong>in</strong> Anspruch auf e<strong>in</strong>en Gratisk<strong>in</strong>dergarten<br />
bestehe. Daher habe man sich entschlossen, e<strong>in</strong>en K<strong>in</strong>dergartenbeitrag <strong>in</strong><br />
der angeführten Höhe (€ 300,--/Jahr) e<strong>in</strong>zuheben, womit den Familien € 100,-- vom<br />
"K<strong>in</strong>dergeld Plus" verbleiben würden. Künftig entfalle auch der Zuschlag für die Ganztagesbetreuung<br />
<strong>in</strong> der Höhe von € 1,10. Dank dieser neuen Förderaktion bleibe es de<br />
facto bei e<strong>in</strong>em Gratisk<strong>in</strong>dergarten, was e<strong>in</strong>e wesentliche f<strong>in</strong>anzielle Entlastung für die<br />
Eltern darstelle. Bei der Beantragung des "K<strong>in</strong>dergeld Plus" werde man die Familien <strong>in</strong><br />
unbürokratischer Weise unterstützen. Auf Grund der Neugestaltung des K<strong>in</strong>dergartenbeitrages<br />
sei die Stadtgeme<strong>in</strong>de auch <strong>in</strong> der Lage, den Aufwand e<strong>in</strong>igermaßen abzudecken.<br />
Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Die Abgaben, Gebühren und privatrechtlichen Entgelte für das Jahr 2009 werden wie<br />
folgt festgesetzt:<br />
I. ABGABEN<br />
Verspätungszuschlag 10 % gemäß § 106 TLAO<br />
Mahngebühr gemäß § 175 (5) TLAO<br />
Z<strong>in</strong>sen gemäß §§ 160 (2) u.160a (1) TLAO<br />
Grundsteuer A 500% des Steuermessbetrages FAG<br />
Grundsteuer B 500% des Steuermessbetrages FAG