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N iederschrift - in Hall in Tirol

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33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

12. Auflegung der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.15/2007 betreffend Gst 32, GB 81021 Heilig Kreuz II, und Änderung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.15/2007 betreffend Gste 30 und 31,<br />

GB 81021 Heilig Kreuz II (Heiligkreuzer Feld)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Um den beabsichtigten Neubau des Sanitärgroßhandels Holter sowie die Erweiterung<br />

auf Gst 32, GB 81021 Heilig Kreuz II, zu ermöglichen, ist die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en<br />

und ergänzenden Bebauungsplanes zur Schaffung der erforderlichen rechtlichen<br />

Grundlagen notwendig. Im südlichen Bereich des Grundstückes wird e<strong>in</strong>e Baugrenzl<strong>in</strong>ie<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstand von 4,0 m parallel zur südlichen Grundgrenze festgelegt, sodass<br />

die Erschließung des gewerblich zu nutzenden Gst 33, GB 81021 Heilig Kreuz II, auch<br />

bei Gegenverkehr gewährleistet ist. Des Weiteren s<strong>in</strong>d ger<strong>in</strong>gfügige Änderungen betreffend<br />

die Gebäudehöhen auf den Gste 30 und 31, beide GB 81021 Heilig Kreuz II,<br />

vorgesehen, sodass e<strong>in</strong>e Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes für diese<br />

Grundstücke notwendig ist.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.15/2007 betreffend Gst 32, GB 81021 Heilig Kreuz II, und der Entwurf der Änderung<br />

des ergänzenden Bebauungsplanes Nr.15/2007 betreffend die Gste 30 und 31,<br />

beide GB 81021 Heiligkreuz II, gemäß vorliegendem Plan vom 20.11.2007 wird auf die<br />

Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.15/2007 bzw. die Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.15/2007 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur<br />

rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

13. Beschlussfassung über den allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplan<br />

Nr.16/2007 betreffend Gst 498/1 sowie Teilflächen der Gste 498/2 und 498/11,<br />

alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Mitterweg)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Mit GR-Beschluss vom 23.10.2007 wurde der Entwurf der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en<br />

und ergänzenden Bebauungsplanes Nr.16/2007 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt.<br />

Innerhalb der Stellungnahmefrist wurde e<strong>in</strong>e Stellungnahme von Herbert <strong>Hall</strong>egger,<br />

Milser Straße 20, <strong>Hall</strong>, abgegeben. Dar<strong>in</strong> wird festgehalten, dass die Errichtung e<strong>in</strong>er<br />

Tiefgarage bis direkt an die östliche Grundgrenze vorgesehen sei und der alte Baumbestand<br />

<strong>in</strong>folge der dadurch bed<strong>in</strong>gten Beschädigung der Wurzeln massiv gefährdet

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