N iederschrift - in Hall in Tirol
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33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />
12. Auflegung der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr.15/2007 betreffend Gst 32, GB 81021 Heilig Kreuz II, und Änderung des ergänzenden<br />
Bebauungsplanes Nr.15/2007 betreffend Gste 30 und 31,<br />
GB 81021 Heilig Kreuz II (Heiligkreuzer Feld)<br />
Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />
Um den beabsichtigten Neubau des Sanitärgroßhandels Holter sowie die Erweiterung<br />
auf Gst 32, GB 81021 Heilig Kreuz II, zu ermöglichen, ist die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en<br />
und ergänzenden Bebauungsplanes zur Schaffung der erforderlichen rechtlichen<br />
Grundlagen notwendig. Im südlichen Bereich des Grundstückes wird e<strong>in</strong>e Baugrenzl<strong>in</strong>ie<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstand von 4,0 m parallel zur südlichen Grundgrenze festgelegt, sodass<br />
die Erschließung des gewerblich zu nutzenden Gst 33, GB 81021 Heilig Kreuz II, auch<br />
bei Gegenverkehr gewährleistet ist. Des Weiteren s<strong>in</strong>d ger<strong>in</strong>gfügige Änderungen betreffend<br />
die Gebäudehöhen auf den Gste 30 und 31, beide GB 81021 Heilig Kreuz II,<br />
vorgesehen, sodass e<strong>in</strong>e Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes für diese<br />
Grundstücke notwendig ist.<br />
Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Der Entwurf der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr.15/2007 betreffend Gst 32, GB 81021 Heilig Kreuz II, und der Entwurf der Änderung<br />
des ergänzenden Bebauungsplanes Nr.15/2007 betreffend die Gste 30 und 31,<br />
beide GB 81021 Heiligkreuz II, gemäß vorliegendem Plan vom 20.11.2007 wird auf die<br />
Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />
Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />
Bebauungsplanes Nr.15/2007 bzw. die Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr.15/2007 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur<br />
rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e<br />
Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />
wurde.<br />
Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />
13. Beschlussfassung über den allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplan<br />
Nr.16/2007 betreffend Gst 498/1 sowie Teilflächen der Gste 498/2 und 498/11,<br />
alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Mitterweg)<br />
Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />
Mit GR-Beschluss vom 23.10.2007 wurde der Entwurf der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en<br />
und ergänzenden Bebauungsplanes Nr.16/2007 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />
aufgelegt.<br />
Innerhalb der Stellungnahmefrist wurde e<strong>in</strong>e Stellungnahme von Herbert <strong>Hall</strong>egger,<br />
Milser Straße 20, <strong>Hall</strong>, abgegeben. Dar<strong>in</strong> wird festgehalten, dass die Errichtung e<strong>in</strong>er<br />
Tiefgarage bis direkt an die östliche Grundgrenze vorgesehen sei und der alte Baumbestand<br />
<strong>in</strong>folge der dadurch bed<strong>in</strong>gten Beschädigung der Wurzeln massiv gefährdet