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N iederschrift - in Hall in Tirol

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35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

Vbgm. Schweighofer übergibt den Vorsitz wieder an Bürgermeister Vonmetz und teilt<br />

ihm die Beschlussfassung mit.<br />

Bürgermeister Vonmetz bedankt sich für die Entlastung und schließt sich dem Dank an<br />

den Kämmerer und se<strong>in</strong> Team an und erweitert diesen auch auf den F<strong>in</strong>anzausschuss.<br />

9. Aufhebung des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses vom 4.12.2007<br />

betreffend den Bebauungsplan Nr. 15/2007 (Gst 32) und Nr. 8/2007<br />

(Gste 30, 31, GB 81021 Heilig Kreuz II, Heiligkreuzer Feld)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Mit GR-Beschluss vom 4.12.2007 wurde der Entwurf der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en<br />

und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 15/2007 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt. Dieser Beschluss ist auf Grund von Formalfehlern aufzuheben.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Beschluss betreffend den Entwurf der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 15/2007 für das Gst 32, GB 81021 Heilig Kreuz II, sowie<br />

Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes Nr.<br />

8/2007 für die Gste 30 und 31, beide GB 81021 Heilig Kreuz II, wird aufgehoben.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen angenommen (Vbgm. Schweighofer<br />

ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

10. Aufhebung der Geme<strong>in</strong>deratsbeschlüsse vom 27.3.2007 und 25.9.2007<br />

betreffend den Flächenwidmungsplan Nr. 3/2007<br />

(Gst 15/1, GB 81021 Heilig Kreuz II, Innsbrucker Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Mit GR-Beschluss vom 27.3.2007 wurde die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 3/2007 von derzeit "Gewerbe-und Industriegebiet" gemäß § 39 Abs. 1 TROG 2006<br />

<strong>in</strong> "Sonderfläche für Widmungen <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-4)" gemäß § 51 TROG<br />

2006 auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

Im Zuge des aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahrens wurde seitens der Abteilung<br />

Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung vorgeschlagen,<br />

das Erdgeschoß anstelle "Sonderfläche E<strong>in</strong>kaufszentrum Betriebstyp A, gemäß<br />

§ 49 TROG 2006 mit e<strong>in</strong>er höchstzulässigen Gesamtkundenfläche von 761 m², die<br />

gleichzeitig der Kundenfläche auf der Lebensmittel angeboten werden, entspricht", als<br />

"Sonderfläche Handelsbetrieb" gemäß § 48 a TROG 2006 zu widmen und auf die<br />

Dauer von 2 Wochen (verkürzte Auflagefrist) zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen.<br />

Mit GR-Beschluss vom 25.9.2007 wurde die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 3/2007 von derzeit "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß § 39 Abs.1 TROG<br />

2006 <strong>in</strong> "Sonderfläche für Widmungen <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-4)" gemäß § 51

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