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N iederschrift - in Hall in Tirol

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97<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

9. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 10/2008<br />

betreffend Gste 368/1, 368/2, 367/1, 367/2, 366, 365/1, 365/2, 364, 363, 362,<br />

361, 360, 358/1, 358/2, 358/3, 341/85, 341/1, .980 und Teilflächen der Gste .693<br />

und 338, GB 81007 <strong>Hall</strong> (nördlich Krajncstraße/Schranne<br />

"Baulandumlegung Schönegg")<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Das Planungsgebiet bef<strong>in</strong>det sich nördlich des Siedlungsbereiches "Schranne".<br />

Mit GR-Beschluss vom 30.3.2005 wurde der allgeme<strong>in</strong>e Bebauungsplan Nr. 14/2004<br />

für diesen Bereich genehmigt.<br />

Auf Grund der Neuaufteilung von Grundparzellen ist e<strong>in</strong>e Änderung des bestehenden<br />

allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes für den Bereich der "Baulandumlegung Schönegg" notwendig.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 10/2008 wird gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 27.5.2008 auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes<br />

Nr. 10/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer und StR Dr. Haslwanter s<strong>in</strong>d bei der Abstimmung<br />

nicht anwesend)<br />

10. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 11/2008 betreffend Gste 346/2 und .1047,<br />

GB 81007 <strong>Hall</strong> (Kaiser-Max-Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Es ist beabsichtigt, auf den o.a. Grundstücken das Bestandsgebäude abzubrechen um<br />

e<strong>in</strong>e Wohnanlage zu errichten.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und der Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 11/2008 wird gemäß vorliegendem Plan auf die Dauer von 4<br />

Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 11/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss<br />

nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist<br />

ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben wurde.

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