N iederschrift - in Hall in Tirol
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37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />
Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat möge den Geme<strong>in</strong>deratsparteien gemäß § 67 Abs. 5 TGWO 1994,<br />
nämlich Bürgermeisterliste Volkspartei <strong>Hall</strong>, Für <strong>Hall</strong> - Bürgerliste Die <strong>Hall</strong>er, <strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten<br />
und Die Grünen <strong>Hall</strong> gemäß § 11 Abs. 5 TGO 2001 die Bewilligung<br />
zur Führung des Geme<strong>in</strong>dewappens erteilen, wobei zur Vermeidung e<strong>in</strong>es nachteiligen<br />
Gebrauches des Geme<strong>in</strong>dewappens diese Bewilligung <strong>in</strong>soweit e<strong>in</strong>geschränkt wird,<br />
als sie mit Beg<strong>in</strong>n des Stichtages gemäß § 3 Abs. 2 TGWO 1994 endet und für Geme<strong>in</strong>deratsparteien,<br />
die im zuletzt gewählten Geme<strong>in</strong>derat im S<strong>in</strong>ne des § 45 Abs. 2<br />
TGWO 1994 vertreten waren, mit dem Ende des Tages der konstituierenden Sitzung<br />
des neu gewählten Geme<strong>in</strong>derates gemäß § 75 TGWO 1994 wieder auflebt.<br />
Bürgermeister Vonmetz er<strong>in</strong>nert an die Ursache für den gegenständlichen Antrag,<br />
nämlich die Abbildung des Stadtwappens auf e<strong>in</strong>em Flugblatt der <strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten.<br />
Die Frage, ob dafür e<strong>in</strong>e Bewilligung vorliege, habe die Diskussion ausgelöst.<br />
GR Willburger kann ke<strong>in</strong> Interesse der Stadt erkennen, wenn politische Parteien das<br />
Stadtwappen führen. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, wo hier der S<strong>in</strong>n und der<br />
Nutzen liege. Die angesprochene Aussendung der Sozialdemokraten habe dazu geführt,<br />
dass gerade bei älteren Menschen der E<strong>in</strong>druck erweckt worden sei, dass es<br />
sich um e<strong>in</strong>e amtliche Mitteilung der Stadt handle. Die politischen Parteien sollten<br />
vielmehr ihr eigenes Logo präsentieren, womit der Sache Genüge getan se<strong>in</strong> müsste.<br />
GR L<strong>in</strong>denberger glaubt, dass man nach vorerst emotionalen Diskussionen nunmehr<br />
das Thema sachlich behandeln könne. Zwischenzeitlich seien die Ausschüsse damit<br />
befasst gewesen und man habe versucht, e<strong>in</strong>en Kompromiss zu f<strong>in</strong>den, nämlich allen<br />
im Geme<strong>in</strong>derat vertretenen Parteien die Verwendung des Stadtwappens zu gestatten.<br />
Er halte es für richtig, dass Geme<strong>in</strong>deratsparteien das Wappen führen, zumal sie als<br />
Träger <strong>in</strong>nerstädtischer Demokratie von der Bevölkerung beauftragt seien, diese zu<br />
vertreten. Er habe auch ke<strong>in</strong>e Bedenken h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er missbräuchlichen Verwendung<br />
oder der Verwechslung mit amtlichen Mitteilungen, zumal der Herausgeber deutlich<br />
erkennbar sei. Er halte die WählerInnen für so reif, dass sie zwischen amtlichen<br />
und Parteimitteilungen sehr wohl unterscheiden könnten.<br />
GR Ing. Spötl hält Demokratie für e<strong>in</strong> hohes Gut, dazu gehöre auch die Vielfalt der<br />
Parteien und die Abgrenzung untere<strong>in</strong>ander. Demokratie lebe dadurch, dass die Parteien<br />
Kontakt zur Bevölkerung aufnehmen und dass klar zum Ausdruck komme, von<br />
wem die Aussage stamme. Die Verwendung des Wappens könne zur Verwechslung<br />
zwischen amtlichen Mitteilungen und Parteienaussendungen oder deren Gleichsetzung<br />
führen. Die Stadt biete andere schöne Wiedererkennungszeichen, die man verwenden<br />
könne, um als politische Gruppierung aufzutreten und sich zu identifizieren, es müsse<br />
nicht unbed<strong>in</strong>gt das Stadtwappen se<strong>in</strong>.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit 12:9 Stimmen angenommen.