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N iederschrift - in Hall in Tirol

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37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat möge den Geme<strong>in</strong>deratsparteien gemäß § 67 Abs. 5 TGWO 1994,<br />

nämlich Bürgermeisterliste Volkspartei <strong>Hall</strong>, Für <strong>Hall</strong> - Bürgerliste Die <strong>Hall</strong>er, <strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten<br />

und Die Grünen <strong>Hall</strong> gemäß § 11 Abs. 5 TGO 2001 die Bewilligung<br />

zur Führung des Geme<strong>in</strong>dewappens erteilen, wobei zur Vermeidung e<strong>in</strong>es nachteiligen<br />

Gebrauches des Geme<strong>in</strong>dewappens diese Bewilligung <strong>in</strong>soweit e<strong>in</strong>geschränkt wird,<br />

als sie mit Beg<strong>in</strong>n des Stichtages gemäß § 3 Abs. 2 TGWO 1994 endet und für Geme<strong>in</strong>deratsparteien,<br />

die im zuletzt gewählten Geme<strong>in</strong>derat im S<strong>in</strong>ne des § 45 Abs. 2<br />

TGWO 1994 vertreten waren, mit dem Ende des Tages der konstituierenden Sitzung<br />

des neu gewählten Geme<strong>in</strong>derates gemäß § 75 TGWO 1994 wieder auflebt.<br />

Bürgermeister Vonmetz er<strong>in</strong>nert an die Ursache für den gegenständlichen Antrag,<br />

nämlich die Abbildung des Stadtwappens auf e<strong>in</strong>em Flugblatt der <strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten.<br />

Die Frage, ob dafür e<strong>in</strong>e Bewilligung vorliege, habe die Diskussion ausgelöst.<br />

GR Willburger kann ke<strong>in</strong> Interesse der Stadt erkennen, wenn politische Parteien das<br />

Stadtwappen führen. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, wo hier der S<strong>in</strong>n und der<br />

Nutzen liege. Die angesprochene Aussendung der Sozialdemokraten habe dazu geführt,<br />

dass gerade bei älteren Menschen der E<strong>in</strong>druck erweckt worden sei, dass es<br />

sich um e<strong>in</strong>e amtliche Mitteilung der Stadt handle. Die politischen Parteien sollten<br />

vielmehr ihr eigenes Logo präsentieren, womit der Sache Genüge getan se<strong>in</strong> müsste.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger glaubt, dass man nach vorerst emotionalen Diskussionen nunmehr<br />

das Thema sachlich behandeln könne. Zwischenzeitlich seien die Ausschüsse damit<br />

befasst gewesen und man habe versucht, e<strong>in</strong>en Kompromiss zu f<strong>in</strong>den, nämlich allen<br />

im Geme<strong>in</strong>derat vertretenen Parteien die Verwendung des Stadtwappens zu gestatten.<br />

Er halte es für richtig, dass Geme<strong>in</strong>deratsparteien das Wappen führen, zumal sie als<br />

Träger <strong>in</strong>nerstädtischer Demokratie von der Bevölkerung beauftragt seien, diese zu<br />

vertreten. Er habe auch ke<strong>in</strong>e Bedenken h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er missbräuchlichen Verwendung<br />

oder der Verwechslung mit amtlichen Mitteilungen, zumal der Herausgeber deutlich<br />

erkennbar sei. Er halte die WählerInnen für so reif, dass sie zwischen amtlichen<br />

und Parteimitteilungen sehr wohl unterscheiden könnten.<br />

GR Ing. Spötl hält Demokratie für e<strong>in</strong> hohes Gut, dazu gehöre auch die Vielfalt der<br />

Parteien und die Abgrenzung untere<strong>in</strong>ander. Demokratie lebe dadurch, dass die Parteien<br />

Kontakt zur Bevölkerung aufnehmen und dass klar zum Ausdruck komme, von<br />

wem die Aussage stamme. Die Verwendung des Wappens könne zur Verwechslung<br />

zwischen amtlichen Mitteilungen und Parteienaussendungen oder deren Gleichsetzung<br />

führen. Die Stadt biete andere schöne Wiedererkennungszeichen, die man verwenden<br />

könne, um als politische Gruppierung aufzutreten und sich zu identifizieren, es müsse<br />

nicht unbed<strong>in</strong>gt das Stadtwappen se<strong>in</strong>.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 12:9 Stimmen angenommen.

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