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N iederschrift - in Hall in Tirol

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151<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Der Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes wird durch die Punkte<br />

• Festlegung e<strong>in</strong>er sonstigen Freihaltefläche im Bereich des Gst 830/7 mit der Nutzungsfestlegung<br />

als Immissionsschutzstreifen (FS01)<br />

• Begleitende Verkehrsmaßnahmen:<br />

VK01: Auflassung der Brixner Straße im Planungsgebiet, wobei hier die Betriebszufahrt<br />

der Firmenanlage D<strong>in</strong>khauser Kartongagen GmbH vorzusehen ist.<br />

VK02: Fahrverbot <strong>in</strong> der verbleibenden Brixner Straße im Norden für den Schwerverkehr<br />

VK03: Öffentlich nutzbare Wendemöglichkeit für den Schwerverkehr im Bereich der Gewerbezone<br />

Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße. Verbot des L<strong>in</strong>ksabbiegens im Bereich der<br />

Trientlstraße im Kreuzungsbereich mit der B171<br />

geändert bzw. ergänzt.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 1/2008 gemäß vorliegendem Plan<br />

vom 20.10.2008 wird auf die Dauer von 2 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 64 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Änderungen:<br />

4. Änderung der Festlegungen der Indexziffer M2 auf überwiegend gewerbliche Nutzung,<br />

wobei die Dichtestufe auf D 3 angehoben wird.<br />

Signatur M2:<br />

Übergangszone gewerbliche Nutzung/Wohngebiete: Beschränkt auf betriebliche Nutzung.<br />

Im Zuge der Flächenwidmung s<strong>in</strong>d Beschränkungen auf wohngebietsverträgliche Gewerbebetriebe<br />

vorzunehmen. Die anschließenden Wohngebiete s<strong>in</strong>d durch geeignete Maßnahmen<br />

im Zuge der Flächenwidmung, der Bebauungsplanung und entsprechender Vorschreibungen<br />

im Zuge der Bauverfahren gegenüber Immissionen aus dem Gewerbegebiet<br />

bestmöglich zu schützen.<br />

5. Ausdehnung des vorwiegend gewerblich genutzten Bereiches nach Osten, Überbauung<br />

e<strong>in</strong>es Teilbereiches der Brixner Straße, Teilfläche des Gst 838/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>.<br />

6. Festlegung e<strong>in</strong>er sonstigen Freihaltefläche im Bereich des Gst 830/7 mit der Nutzungsfestlegung<br />

als Immissionsschutzstreifen (FS01)<br />

7. Begleitende Verkehrsmaßnahmen:<br />

VK01: Auflassung der Brixner Straße im Planungsgebiet, wobei hier die Betriebszufahrt<br />

der Firmenanlage D<strong>in</strong>khauser Kartonagen GmbH vorzusehen ist<br />

VK02: Fahrverbot <strong>in</strong> der verbleibenden Brixner Straße im Norden für den Schwerverkehr<br />

VK03: Öffentlich nutzbare Wendemöglichkeit für den Schwerverkehr im Bereich der Gewerbezone<br />

Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße; Verbot des L<strong>in</strong>ksabbiegens im Bereich der<br />

Trientlstraße im Kreuzungsbereich mit der B171<br />

Bürgermeister Vonmetz er<strong>in</strong>nert daran, dass diesem Projekt zahlreiche Diskussionen<br />

vorausgegangen seien und man bestrebt sei, für den Bauherrn wie auch für die Anra<strong>in</strong>er<br />

e<strong>in</strong>e verträgliche Lösung zustande zu br<strong>in</strong>gen. Mit der nunmehr beantragten Auflegung<br />

beg<strong>in</strong>ne der weitere Verfahrensverlauf mit der Möglichkeit, Stellungnahmen<br />

e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />

GR Schramm-Skoficz vermisst für e<strong>in</strong>e Zustimmung ihrerseits die Klärung e<strong>in</strong>iger entscheidender<br />

Punkte. Insbesondere fehle e<strong>in</strong> verkehrstechnisches Gutachten h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der geplanten Wendeschleife, ebenso e<strong>in</strong>e Verkehrslösung für die Trientlstraße.

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