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N iederschrift - in Hall in Tirol

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179<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Kaution:<br />

Vor der Aufnahme ist e<strong>in</strong>e Kaution von € 300,00 pro Person zu h<strong>in</strong>terlegen, die auf<br />

e<strong>in</strong>em Sparbuch veranlagt wird.<br />

Bei Auszug wird diese Kaution rückerstattet, sofern die zum Wohnzweck überlassenen<br />

Räumlichkeiten im übernommenen Zustand zurückgestellt werden, andernfalls<br />

werden die Wiederherstellungskosten davon <strong>in</strong> Abzug gebracht.<br />

Auswärtigenbeitrag:<br />

Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz vor dem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> e<strong>in</strong> städtisches Wohnheim<br />

nicht <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> hatten, wird e<strong>in</strong> Auswärtigenbeitrag von mtl. € 363,00 <strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

Die Kostentragung des Auswärtigenbeitrages ist mit der jeweiligen Hauptwohnsitzgeme<strong>in</strong>de<br />

zu regeln und von dieser vor Heimaufnahme e<strong>in</strong>e schriftliche Zusage zur<br />

Kostenübernahme vorzulegen.<br />

b) Im Bereich "Pflegeheim" (ab Pflegegeldstufe 3) werden nachstehende Leistungen zur<br />

Verfügung gestellt:<br />

• Unterbr<strong>in</strong>gung im E<strong>in</strong>- oder Zweibettzimmer <strong>in</strong>cl. Grundgebühr Telefon und Rundfunk<br />

sowie Kabelfernsehen<br />

• Vollverpflegung<br />

• Betreuung und Versorgung der vom Land <strong>Tirol</strong> vorgegebenen Kriterien entsprechend<br />

der Pflegee<strong>in</strong>stufung<br />

• Zimmerre<strong>in</strong>igung<br />

• Wäschere<strong>in</strong>igung (Privatwäsche)<br />

• Bettwäsche und Handtücher, sowie deren Re<strong>in</strong>igung<br />

• Benutzung der Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

Entgelte (zuzügl. 10 % USt.) pro Tag pro Monat<br />

Teilpflege 1 (Pflegegeldstufe 3) € 77,70 € 2.331,00<br />

Teilpflege 2 (Pflegegeldstufe 4) € 94,50 € 2.835,00<br />

Vollpflege (ab Pflegegeldstufe 5) € 110,00 € 3.300,00<br />

Kaution:<br />

Vor der Aufnahme ist e<strong>in</strong>e Kaution von € 300,00 pro Person zu h<strong>in</strong>terlegen, die auf<br />

e<strong>in</strong>em Sparbuch veranlagt wird.<br />

Bei Auszug wird diese Kaution rückerstattet, sofern die zum Wohnzweck überlassenen<br />

Räumlichkeiten im übernommenen Zustand zurückgestellt werden, andernfalls<br />

werden die Wiederherstellungskosten davon <strong>in</strong> Abzug gebracht.<br />

Auswärtigenbeitrag:<br />

Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz vor dem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> e<strong>in</strong> städtisches Pflegeheim<br />

nicht <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> hatten, wird e<strong>in</strong> Auswärtigenbeitrag von mtl. € 363,00 zzgl. 10 % Umsatzsteuer<br />

<strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

Die Kostentragung des Auswärtigenbeitrages ist mit der jeweiligen Hauptwohnsitzgeme<strong>in</strong>de<br />

zu regeln und von dieser vor Heimaufnahme e<strong>in</strong>e schriftliche Zusage zur<br />

Kostenübernahme vorzulegen.

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