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N iederschrift - in Hall in Tirol

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34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

Bürgermeister Vonmetz hält fest, dass diese Zufahrtsstraße von e<strong>in</strong>em anderen als<br />

dem Siegerarchitekten geplant worden sei. Es sei dies der letzte Bauabschnitt nach<br />

Abschluss der generellen Bebauung und werde entsprechende Berücksichtigung f<strong>in</strong>den.<br />

Seitens des Bauamtes sei diese Straßenlösung <strong>in</strong> verkehrssicherheitstechnischer<br />

H<strong>in</strong>sicht sehr kritisch beurteilt worden. Es werde dies daher unter Abwägung aller<br />

Vor- und Nachteile sehr gut zu überlegen se<strong>in</strong>.<br />

StR Vedl<strong>in</strong> stellt ergänzend fest, dass die angesprochene Lösung so nicht durchführbar<br />

sei und man bemüht sei, hier zu e<strong>in</strong>em vernünftigen Ergebnis zu kommen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

7. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 3/2008<br />

betreffend Gste 554/3, 557/3, 557/4, 557/5, 549, 550, .459, .570,<br />

alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Untere Lend)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Für die Bebauung der Post-/Schmölzgründe sowie des Glashüttenareals wurde e<strong>in</strong><br />

Wettbewerb ausgeschrieben, aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist. Die Erlassung<br />

des gegenständlichen Bebauungsplanes ist notwendig, um das Areal entsprechend<br />

dem Siegerprojekt zu bebauen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 3/2008 gemäß Plan<br />

vom 15.2.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes<br />

Nr. 3/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig genehmigt.<br />

8. Auflegung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gste 549, 550, .459, .570, alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Untere Lend)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Für die Bebauung der Post-/Schmölzgründe sowie des Glashüttenareals wurde e<strong>in</strong><br />

Wettbewerb ausgeschrieben, aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist. Die Erlassung<br />

des gegenständlichen Bebauungsplanes ist notwendig, um das "Glashüttenareal" entsprechend<br />

dem Siegerprojekt zu bebauen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008 gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 18.2.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).

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