N iederschrift - in Hall in Tirol
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37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />
schlag 2008. Die Differenzen bezüglich der Auslegung des Vertrages sollen beigelegt<br />
und für die Zukunft e<strong>in</strong> neuer Vertrag abgeschlossen werden.<br />
Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Für die Entrichtung der Produktionskosten für die Stadtzeitung <strong>in</strong> den Jahren<br />
2003 bis 2006 wird e<strong>in</strong> Nachtragskredit <strong>in</strong> der Höhe von € 79.521,09 auf<br />
HHSt. 1/882010-728005 genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehre<strong>in</strong>nahmen<br />
auf HHSt. 2/882010-813005 (€ 61.112,67) sowie durch Mehre<strong>in</strong>nahmen<br />
auf HHSt. 2/925000-859100.<br />
Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />
19. Auftragsvergaben<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen ke<strong>in</strong>e Anträge vor.<br />
20. Mittelfreigaben<br />
Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Für die Leistung e<strong>in</strong>es Baukostenzuschusses zur Sanierung und zum Ausbau der Burg<br />
Hasegg an die Stadt <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> Immobilien GmbH werden die auf HHSt. 5/853000-<br />
010000 vorgesehenen Mittel <strong>in</strong> der Höhe von € 200.000,-- frei gegeben.<br />
Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />
21. Straßenverkehrsangelegenheiten<br />
Es berichtet GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er.<br />
21.1. Um das E<strong>in</strong>- und Ausfahren zur und von der Firma Felder zu gewährleisten, ist<br />
es notwendig, das bestehende Halte- und Parkverbot an der Westseite der<br />
Straße Heiligkreuzer Feld, vom neuen Kurvenbereich bis zum nördlichen Gießen<br />
beim Objekt Heiligkreuzer Feld 34, zu verlängern.<br />
Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Auf Grund des vorliegenden Verordnungsentwurfes wird gemäß § 43 Abs.1,<br />
§§ 44 Abs.1 und 94d Z.4 lit.a StVO 1960 das Halten und Parken an der Südseite<br />
der Lorettostraße, von der Kreuzung mit der KR-Felder-Straße <strong>in</strong> Richtung<br />
Westen und an der Westseite der Straße Heiligkreuzer Feld, von der Kreuzung<br />
mit der Lorettostraße bis zum nördlichen Gießen beim Objekt Heiligkreuzer<br />
Feld 34, verboten.<br />
Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />
21.2. Um das Parken <strong>in</strong> der Nacht bzw. außerhalb der Geschäftszeiten der Firma<br />
Galos zu gewährleisten, ist es notwendig, das bestehende Parkverbot mit der<br />
Zeitbeschränkung von Montag bis Freitag, 7.00 bis 19.00 Uhr und Samstag,<br />
7.00 bis 12.00 Uhr, ausgenommen Feiertage, zu verordnen.