N iederschrift - in Hall in Tirol
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39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />
Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 11/2008 von derzeit Sonderfläche<br />
"Grünanlage" gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> Sonderfläche "Mediz<strong>in</strong>isches<br />
Ausbildungs- und Dienstleistungszentrum" gemäß § 43 Abs.1 TROG 2006 gemäß<br />
vorliegendem Plan vom 3.11.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur<br />
öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 68 Abs. 1 i.V.m. § 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />
Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
Nr.11/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur<br />
rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist<br />
ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder<br />
Stelle abgegeben wird.<br />
Bürgermeister Vonmetz begründet die Dr<strong>in</strong>glichkeit damit, dass das gegenständliche<br />
Projekt bereits früher realisiert werden hätte sollen, <strong>in</strong>zwischen gestoppt<br />
worden sei und nunmehr umgesetzt werden sollte. Es handle sich um landeseigene<br />
Grundstücke, daher seien auch ke<strong>in</strong>e Anra<strong>in</strong>ere<strong>in</strong>wände zu erwarten.<br />
Beschluss: Die Dr<strong>in</strong>glichkeit wird e<strong>in</strong>stimmig zuerkannt.<br />
Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />
17.2. Es ergeht der Antrag, nachstehendem Antrag die Dr<strong>in</strong>glichkeit zuzuerkennen<br />
und zu beschließen wie folgt:<br />
Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplan<br />
Nr.17/2008 betreffend e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 458/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> (Milser Straße)<br />
Die TILAK beabsichtigt das geplante Verwaltungsgebäude nach Norden zu erweitern.<br />
Dah<strong>in</strong>gehend wurde vom Vermessungsbüro Neuner e<strong>in</strong> Teilungsplan<br />
erstellt. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist es notwendig, die gleichen<br />
Festlegungen, wie im südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr.16/2008 fixiert,<br />
für die gegenständliche nördlich angrenzende Fläche darzustellen.<br />
Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und der Neuerlassung des ergänzenden<br />
Bebauungsplanes Nr.17/2008 gemäß vorliegendem Plan vom<br />
3.11.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />
aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />
Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />
Bebauungsplanes Nr.17/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass<br />
der Beschluss nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und<br />
Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten<br />
Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
Beschluss: Die Dr<strong>in</strong>glichkeit wird e<strong>in</strong>stimmig zuerkannt.<br />
Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.