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N iederschrift - in Hall in Tirol

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39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 11/2008 von derzeit Sonderfläche<br />

"Grünanlage" gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> Sonderfläche "Mediz<strong>in</strong>isches<br />

Ausbildungs- und Dienstleistungszentrum" gemäß § 43 Abs.1 TROG 2006 gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 3.11.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur<br />

öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 68 Abs. 1 i.V.m. § 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr.11/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur<br />

rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist<br />

ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder<br />

Stelle abgegeben wird.<br />

Bürgermeister Vonmetz begründet die Dr<strong>in</strong>glichkeit damit, dass das gegenständliche<br />

Projekt bereits früher realisiert werden hätte sollen, <strong>in</strong>zwischen gestoppt<br />

worden sei und nunmehr umgesetzt werden sollte. Es handle sich um landeseigene<br />

Grundstücke, daher seien auch ke<strong>in</strong>e Anra<strong>in</strong>ere<strong>in</strong>wände zu erwarten.<br />

Beschluss: Die Dr<strong>in</strong>glichkeit wird e<strong>in</strong>stimmig zuerkannt.<br />

Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

17.2. Es ergeht der Antrag, nachstehendem Antrag die Dr<strong>in</strong>glichkeit zuzuerkennen<br />

und zu beschließen wie folgt:<br />

Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplan<br />

Nr.17/2008 betreffend e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 458/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> (Milser Straße)<br />

Die TILAK beabsichtigt das geplante Verwaltungsgebäude nach Norden zu erweitern.<br />

Dah<strong>in</strong>gehend wurde vom Vermessungsbüro Neuner e<strong>in</strong> Teilungsplan<br />

erstellt. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist es notwendig, die gleichen<br />

Festlegungen, wie im südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr.16/2008 fixiert,<br />

für die gegenständliche nördlich angrenzende Fläche darzustellen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und der Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.17/2008 gemäß vorliegendem Plan vom<br />

3.11.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.17/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass<br />

der Beschluss nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und<br />

Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten<br />

Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Beschluss: Die Dr<strong>in</strong>glichkeit wird e<strong>in</strong>stimmig zuerkannt.<br />

Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.

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