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N iederschrift - in Hall in Tirol

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38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

funden hätten. Besonders störend sei für ihn die vorgesehene Inselbebauung mit e<strong>in</strong>em<br />

abgeschlossenen Hof, was an die Bauweise wie vor 100 Jahren er<strong>in</strong>nere und<br />

zur Entwicklung e<strong>in</strong>es neuen Stadtteiles nicht mehr zeitgemäß sei.<br />

GR Schramm-Skoficz bemängelt ebenfalls, dass sich seit dem letzten Entwurf am<br />

Projekt nichts geändert habe und kritisiert die mangelnde Kommunikation mit dem<br />

Bürgerforum. Sie sehe deshalb auch ke<strong>in</strong>e Veranlassung, dem Antrag zuzustimmen.<br />

Bürgermeister Vonmetz er<strong>in</strong>nert daran, dass er sich dafür ausgesprochen habe, den<br />

südlichen Bauteil um e<strong>in</strong> Stockwerk zu reduzieren, was die Lebensqualität wesentlich<br />

erhöht hätte und ohne wesentlichen Verlust an Wohnraum baulich durchaus umzusetzen<br />

gewesen wäre. Er bedaure, dass diese Möglichkeit nicht genutzt werde und<br />

könne daher namens se<strong>in</strong>er Fraktion ebenfalls ke<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 11:10 Stimmen angenommen.<br />

4. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 12/2008 betreffend Gste 22, .1, 18, 17, .2, 24 und 25,<br />

alle GB 81021 Heilig Kreuz II, (Innsbrucker Straße/Bereich Loretto)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Die Planung dient der Schaffung der rechtlichen Vorraussetzungen zum Neubau e<strong>in</strong>es<br />

Ausstellungs- bzw. Präsentationsgebäudes der Firma Felder KG an der KG-Grenze<br />

zwischen <strong>Hall</strong> und Thaur im Bereich Loretto.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 12/2008 gemäß vorliegendem Plan vom 1.9.2008 wird auf die<br />

Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 12/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss<br />

nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist<br />

ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder<br />

Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

5. Auflegung der Änderung des ergänzenden Bebauungsplan Nr. 14/2008<br />

betreffend Gste .1047 und 346/2, beide GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

(Kaiser-Max-Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Mit Schreiben vom 15.7.2008 an die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />

für <strong>Tirol</strong> und Vorarlberg hat die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht<br />

des Amtes der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung mitgeteilt, dass es sich bei der Wandhöhe um<br />

e<strong>in</strong>e Höhe handelt, welche den Abstand zwischen dem Schnittpunkt der Wand mit<br />

dem Gelände nach Bauführung und dem Schnittpunkt der Wand mit dem Dach e<strong>in</strong>es

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