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N iederschrift - in Hall in Tirol

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36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

und Sportanlagen (VGrSa)" gemäß § 52 Abs. 1 lit.a TROG 2006 bzw. "Sonderfläche<br />

Parkplatz (SPa)" gemäß § 43 Abs. 1 lit.a TROG 2006 bzw. Kenntlichmachung "Verkehrsfläche<br />

der Geme<strong>in</strong>de (VO)",<br />

sowie e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 557/5, GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit "Vorbehaltsfläche<br />

objektgeförderter Wohnbau (VW)" gemäß § 52 Abs. 1 lit.b TROG 2006 bzw. Kenntlichmachung<br />

"Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO)" <strong>in</strong> "Vorbehaltsfläche objektgeförderter<br />

Wohnbau (VW)" gemäß § 52 Abs. 1 lit.g TROG 2006 sowie von Teilflächen<br />

der Gste 549 und 550, beide GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit "Wohngebiet" gemäß § 38<br />

Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> "Wohngebiet" gemäß § 38 Abs.1 TROG 2006 bzw. Kenntlichmachung<br />

"Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO)" wird gemäß vorliegendem Plan vom<br />

23.4.2008 auf die Dauer von 2 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt<br />

(§ 65 Abs.1 TRGO 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 2/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

7. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 3/2008<br />

betreffend Gste 557/3, 557/4, 549, 550, .459, .570 und Teilflächen der Gste 554/3<br />

und 557/5, alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Post-/Schmölzgründe, Glashüttenareal)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Für die Bebauung des Post-/Schmölz-/Glashüttenareales wurde e<strong>in</strong> Wettbewerb ausgeschrieben,<br />

aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist.<br />

Die Änderung des gegenständlichen Bebauungsplanes ist notwendig, um das Areal<br />

entsprechend dem Siegerprojekt zu bebauen. Mit GR-Beschluss vom 26.2.2008 wurde<br />

der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 3/2008 zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

In der vorgesehenen Stellungnahmefrist ist e<strong>in</strong>e Stellungnahme vom Bürgerforum Untere<br />

Lend, vertreten durch Obmann Hermann Neuner, Obmann-Stellvertreter Dr. Gerhard<br />

Eckste<strong>in</strong> und Schriftführer<strong>in</strong> Mag. Anita Töchterle-Graber e<strong>in</strong>gelangt.<br />

In der Stellungnahme wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die angepeilte Dichte alle<br />

Befürchtungen bei Weitem übertreffe, die nördliche Bauung zu hoch sei, der Innenhof<br />

auf Grund der hohen Häuserfronten e<strong>in</strong>e enorme Lärmentwicklung bewirke, das Areal<br />

des Glashüttenweges auf Grund se<strong>in</strong>er vorgesehenen Bebauung ke<strong>in</strong> "Ortsteilzentrum"<br />

aufweise und privatrechtliche Vere<strong>in</strong>barungen lt. örtlichem Raumordnungskonzept<br />

sowie Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen nicht bekannt seien.<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2/2008 auf Grund der<br />

Stellungnahme von Dr. Gernot W<strong>in</strong>kler, <strong>in</strong> Vertretung der geme<strong>in</strong>nützigen Wohnbauträger<br />

Neue Heimat <strong>Tirol</strong>, TIGEWOSI, WE und Alpenländische Heimstätte ist es notwendig,<br />

den allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplan dementsprechend zu ändern.

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