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N iederschrift - in Hall in Tirol

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39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Sportplatz Schönegg Mo – Fr 08.00 – 20.00 10%<br />

Beachvolleyballplatz Mo – Fr 20.00 - 22.00 15%<br />

Sa u. So 08.00 – 20.00 10%<br />

Sa u. So 20.00 – 22.00 15%<br />

Sportplatz Schönegg Mo – Fr 08.00 – 20.00 10%<br />

Tennisplatz Sa u. So 08.00 – 20.00 10%<br />

Anzeigetafel je Ausleihturnus (3 Tage) 10%<br />

Bandenwerbung je Jahr und Laufmeter (1m x 0,75m) 140%<br />

zuzüglich der gesetzlichen Werbeabgaben<br />

Diese Entgelte be<strong>in</strong>halten sämtliche Betriebskosten wie z.B. Strom, Wasser, Re<strong>in</strong>igung,<br />

Instandhaltung, Wartung und Personal.<br />

Befreiungen und Ermäßigungen:<br />

Vom Entgelt befreit s<strong>in</strong>d <strong>Hall</strong>er Traditionsvere<strong>in</strong>e, LCT, SV <strong>Hall</strong> sowie <strong>Hall</strong>er Schulen.<br />

Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr s<strong>in</strong>d vom Entgelt der Sportanlage Schönegg befreit<br />

(auch bei Reservierung).<br />

Weiters s<strong>in</strong>d alle Sportvere<strong>in</strong>e mit Sitz <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> für das K<strong>in</strong>der- und Jugendtra<strong>in</strong><strong>in</strong>g<br />

befreit.<br />

<strong>Hall</strong>er Fußball - und Leichtathletikvere<strong>in</strong>e (Betriebsmannschaften, Hobbymannschaften) haben<br />

e<strong>in</strong> Viertel des Entgeltes zu entrichten.<br />

Erfolgt die Benützung durch <strong>Hall</strong>er und auswärtige Mannschaften gleichzeitig (Fußballspiel),<br />

so ist die Hälfte des Entgeltes zu entrichten.<br />

Bei Sport- und Spielfesten sowie Turnieren gelangt bei <strong>Hall</strong>er Vere<strong>in</strong>en e<strong>in</strong> Viertel des Entgeltes<br />

und bei auswärtigen Vere<strong>in</strong>en die Hälfte des Entgeltes zur Vorschreibung.<br />

Bei Sport- und Hobbyvere<strong>in</strong>en, welche für e<strong>in</strong>e gesamte Saison e<strong>in</strong>e Sportstätte wöchentlich<br />

e<strong>in</strong>mal zu Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gszwecken benützen, wird e<strong>in</strong> Sechstel des Entgeltes für maximal 25 Kalenderwochen<br />

pauschal vorgeschrieben.<br />

Ausnahmen von der Entgeltpflicht s<strong>in</strong>d nur über Antrag an den Stadtrat möglich.<br />

Schrebergartenbenützungsentgelt (<strong>in</strong>kl. USt.)<br />

Schrebergarten Lend für bestehende Verträge EUR 0,84/m²/Jahr<br />

bei Neuvermietung ab dem Jahr 2006 EUR 3,--/m²/Jahr<br />

K<strong>in</strong>dergartenbeiträge (<strong>in</strong>kl. USt.)<br />

Aufgrund der Richtl<strong>in</strong>ie für das „<strong>Tirol</strong>er K<strong>in</strong>dergeld Plus“<br />

für jedes K<strong>in</strong>d je Kalenderhalbjahr EUR 150,--<br />

Der Halbjahresbeitrag ist jeweils am 31. März und am 30. September<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Mittagstisch EUR 3,50/Essen<br />

Betriebsabgangsbeitrag der Geme<strong>in</strong>den EUR 1.500,-/Jahr<br />

Befreiungen von K<strong>in</strong>dergartenbeiträgen werden auf Grund der Möglichkeit der Unterstützung<br />

durch das Land <strong>Tirol</strong> "<strong>Tirol</strong>er K<strong>in</strong>dergeld Plus" nicht gewährt.<br />

Vbgm. Dr. Posch freut sich, dass das Anliegen der VP, ke<strong>in</strong>e Gebührenerhöhungen<br />

vorzunehmen, realisiert worden sei. Der vorliegende Gebührenvorschlag f<strong>in</strong>de daher <strong>in</strong><br />

Summe die Zustimmung ihrer Fraktion. Es sei angesichts der allgeme<strong>in</strong>en Teuerungswelle<br />

besonders wichtig, gut und sparsam zu wirtschaften und damit auf Erhöhungen<br />

verzichten zu können. Als Beispiel seien hier die äußerst günstigen Kurzparkzonentarife<br />

anzuführen, die sich mittlerweile auch bewährt hätten und durchaus vertretbar und

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