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N iederschrift - in Hall in Tirol

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201<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Der Tagsordnungspunkt<br />

17. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

wird vorgezogen.<br />

17.1. Die SPÖ-<strong>Hall</strong>-Fraktion stellt nachstehenden Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag:<br />

1. Der Geme<strong>in</strong>derat möge beschließen, dass der K<strong>in</strong>dergartenbeitrag ab<br />

1.9.2008 pro K<strong>in</strong>d je K<strong>in</strong>dergartenjahr € 15,-- beträgt.<br />

Begründung:<br />

Die bei der letzten Geme<strong>in</strong>deratssitzung erhöhte K<strong>in</strong>dergartengebühr auf<br />

€ 300,-- pro K<strong>in</strong>dergartenjahr (zahlbar 31.3. und 30.9. mit jeweils € 150,--) soll wieder<br />

€ 15,-- pro K<strong>in</strong>dergartenjahr betragen.<br />

Laut Auskunft vom Land <strong>Tirol</strong>, Abteilung JUFF, ist e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dergartenbeitrag von<br />

€ 15,-- pro K<strong>in</strong>dergartenjahr ausreichend für den Anspruch auf K<strong>in</strong>dergeld plus vom<br />

Land <strong>Tirol</strong>. Nachdem die derzeitige Teuerungswelle die Familien besonders stark trifft,<br />

wird neuerlich dieser Antrag zur Förderung der <strong>Hall</strong>er Familien gestellt.<br />

2. Der Geme<strong>in</strong>derat möge beschließen, dass e<strong>in</strong>e Befreiung vom K<strong>in</strong>dergartenbeitrag<br />

analog der Musikschul- und Gymnasiumsschulgeldbefreiung beantragt<br />

werden kann. E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dergartenbeitrag von € 15,-- pro K<strong>in</strong>dergartenjahr ist<br />

trotzdem zu bezahlen.<br />

Die Befreiung vom Schulgeld für die Musikschule bzw. das Gymnasium für<br />

<strong>Hall</strong>er Schüler richtet sich nach dem jeweiligen <strong>Tirol</strong>er Grundsicherungsrichtsatz<br />

plus e<strong>in</strong>es Aufschlages <strong>in</strong> der Höhe von 40 % zuzüglich der tatsächlichen<br />

Aufwendungen für Miete oder Annuität <strong>in</strong>kl. Betriebskosten.<br />

Wenn es zu e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schleifregelung bei der Befreiung des Gymnasiumsschulgeldes<br />

kommen sollte, sollte dies natürlich auch für die Befreiung vom K<strong>in</strong>dergartenbeitrag<br />

Gültigkeit haben.<br />

Begründung:<br />

Sollte der erste Teil des Antrages (Pkt.1) über die Wiedere<strong>in</strong>führung von € 15,- K<strong>in</strong>dergartenbeitrag<br />

pro K<strong>in</strong>dergartenjahr ke<strong>in</strong>e Mehrheit f<strong>in</strong>den, sollte zum<strong>in</strong>dest die Befreiung<br />

vom K<strong>in</strong>dergartenbeitrag wieder möglich se<strong>in</strong>. Damit können wieder ca. 10 %<br />

der <strong>Hall</strong>er Familien von der K<strong>in</strong>dergartengebühr befreit werden.<br />

3. Der Geme<strong>in</strong>derat möge beschließen, dass der beim letzten Geme<strong>in</strong>derat mit<br />

Mehrheit beschlossene K<strong>in</strong>dergartenbeitrag von € 300,-- pro K<strong>in</strong>dergartenjahr<br />

erst mit 1.9.2009 e<strong>in</strong>gehoben wird und zwar <strong>in</strong> monatlichen Teilbeträgen von<br />

€ 30,--.<br />

Begründung:<br />

Sollten die beiden anderen Teile des Antrages (Pkt. 1 und 2) ke<strong>in</strong>e Mehrheit f<strong>in</strong>den,<br />

müsste es zum<strong>in</strong>dest im Rahmen des Erwartungsschutzes zu e<strong>in</strong>er Rechtssicherheit<br />

für die Eltern kommen, <strong>in</strong> dem der erhöhte K<strong>in</strong>dergartenbeitrag erst wieder mit dem<br />

neuen K<strong>in</strong>dergartenjahr 2009/2010 fällig wird.

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