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N iederschrift - in Hall in Tirol

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160<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr.15/2008 betreffend<br />

Gste 832/1 und 838/9, der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr.15/2008<br />

betreffend Gst 838/9 und der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplan<br />

Nr.15/2008 betreffend Gst 832/1, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, gemäß vorliegendem Plan vom<br />

22.10.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt<br />

(§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

15. Auflegung der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 16/2008<br />

betreffend Gst 458/6 und Teilfläche des Gst 458/1, beide KG <strong>Hall</strong> (Milser Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Seitens der TILAK, <strong>Tirol</strong>er Landeskrankensanstalten GmbH, wurde beantragt, das geplante<br />

Verwaltungsgebäude um maximal 1,0 m höher zu errichten.<br />

Für diese Änderung des Bauvorhabens ist es erforderlich, den ergänzenden Bebauungsplan<br />

entsprechend anzupassen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr.16/2008 gemäß vorliegendem<br />

Plan vom 27.10.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.16/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

Der Tagesordnungspunkt<br />

16. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG/Stadt <strong>Hall</strong> Immobilien GmbH<br />

wird nicht behandelt.<br />

17. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

17.1. Es ergeht der Antrag, nachstehendem Antrag die Dr<strong>in</strong>glichkeit zuzuerkennen<br />

und zu beschließen wie folgt:<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.11/2008 betreffend e<strong>in</strong>e Teilfläche<br />

des Gst 458/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> (Milser Straße)<br />

Die TILAK beabsichtigt, das geplante Verwaltungsgebäude nach Norden zu erweitern.<br />

Dah<strong>in</strong>gehend wurde vom Vermessungsbüro Neuner e<strong>in</strong> Teilungsplan<br />

erstellt. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist es notwendig, die nördliche<br />

Widmungsgrenze zu erweitern, um e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlich gewidmetes Grundstück<br />

für e<strong>in</strong>en Bauplatz gemäß <strong>Tirol</strong>er Bauordnung zu erhalten.

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