N iederschrift - in Hall in Tirol
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39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />
Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr.15/2008 betreffend<br />
Gste 832/1 und 838/9, der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr.15/2008<br />
betreffend Gst 838/9 und der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplan<br />
Nr.15/2008 betreffend Gst 832/1, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, gemäß vorliegendem Plan vom<br />
22.10.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt<br />
(§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />
Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />
15. Auflegung der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 16/2008<br />
betreffend Gst 458/6 und Teilfläche des Gst 458/1, beide KG <strong>Hall</strong> (Milser Straße)<br />
Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />
Seitens der TILAK, <strong>Tirol</strong>er Landeskrankensanstalten GmbH, wurde beantragt, das geplante<br />
Verwaltungsgebäude um maximal 1,0 m höher zu errichten.<br />
Für diese Änderung des Bauvorhabens ist es erforderlich, den ergänzenden Bebauungsplan<br />
entsprechend anzupassen.<br />
Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Der Entwurf der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr.16/2008 gemäß vorliegendem<br />
Plan vom 27.10.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />
E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />
Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr.16/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />
wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />
zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />
Der Tagesordnungspunkt<br />
16. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG/Stadt <strong>Hall</strong> Immobilien GmbH<br />
wird nicht behandelt.<br />
17. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
17.1. Es ergeht der Antrag, nachstehendem Antrag die Dr<strong>in</strong>glichkeit zuzuerkennen<br />
und zu beschließen wie folgt:<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.11/2008 betreffend e<strong>in</strong>e Teilfläche<br />
des Gst 458/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> (Milser Straße)<br />
Die TILAK beabsichtigt, das geplante Verwaltungsgebäude nach Norden zu erweitern.<br />
Dah<strong>in</strong>gehend wurde vom Vermessungsbüro Neuner e<strong>in</strong> Teilungsplan<br />
erstellt. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist es notwendig, die nördliche<br />
Widmungsgrenze zu erweitern, um e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlich gewidmetes Grundstück<br />
für e<strong>in</strong>en Bauplatz gemäß <strong>Tirol</strong>er Bauordnung zu erhalten.