N iederschrift - in Hall in Tirol
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36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />
Bereich SV-8:<br />
Untergeschoße: Wohngebiet (W) gemäß § 38 Abs.1 TRGO 2006<br />
Erdgeschoß und alle Obergeschoße: Wohngebiet (W) gemäß § 38 Abs.1 TROG 2006<br />
gemäß vorliegendem Plan vom 29.4.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />
E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TRGO 2006)<br />
Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplans<br />
Nr. 4/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />
wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />
zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />
Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 18 Stimmen angenommen<br />
(Vbgm. Schweighofer, GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er und GR L<strong>in</strong>denberger s<strong>in</strong>d bei<br />
der Abstimmung nicht anwesend)<br />
11. Auflegung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 9/2008<br />
betreffend Gste .528 und 242/4, beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Areal ehem. Annaheim)<br />
Es berichtetet StR Dr. Margreiter.<br />
Für die Bebauung des Areales des ehemaligen Annaheimes wurde e<strong>in</strong> Wettbewerb<br />
ausgeschrieben, aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist.<br />
Die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes ist notwendig, um das Areal<br />
Annaheim entsprechend dem Siegerprojekt zu bebauen.<br />
Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Der Entwurf der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 9/2008 gemäß<br />
vorliegendem Plan vom 29.4.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />
E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TRGO 2006)<br />
Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. 9/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />
wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />
zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />
Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 18 Stimmen angenommen<br />
(Vbgm. Schweighofer, GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er und GR L<strong>in</strong>denberger s<strong>in</strong>d bei<br />
der Abstimmung nicht anwesend)<br />
Die Sitzung wird für e<strong>in</strong>e Pause von 19.50 bis 20.05 Uhr unterbrochen<br />
12. Auftragsvergaben<br />
Es berichtet GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er.<br />
12. 1. Es ergeht der Antrag zu beschließen wie folgt:<br />
1. Die Entfernung des Gehsteiges im nordöstlichen Bereich des Oberen Stadtplatzes<br />
und die Pflasterarbeiten <strong>in</strong>cl. der notwendigen Entwässerungse<strong>in</strong>bauten<br />
werden von der Firma Hauser, <strong>Hall</strong>, mit geschätzten Kosten <strong>in</strong> der Höhe<br />
von € 36.000,-- <strong>in</strong>cl.MWSt. (Kostenschätzung) durchgeführt.