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N iederschrift - in Hall in Tirol

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39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Die Kosten werden je nach Aufwand des Re<strong>in</strong>igungsunternehmens dem Mieter <strong>in</strong> Rechnung<br />

gestellt.<br />

Kündigungsgründe liegen vor, wenn<br />

a) Entgeltverzug von mehr als 2 Monatsmieten vorliegt und entsprechende schriftliche Mahnung<br />

erfolgte;<br />

b) die Wohnung zur Gänze oder auch nur teilweise an Dritte abgetreten wird;<br />

c) andere Personen <strong>in</strong> die Wohnung aufgenommen werden, ohne dass e<strong>in</strong>e Zustimmung der<br />

Vermieter<strong>in</strong> vorliegt;<br />

d) die Wohnung während e<strong>in</strong>es Zeitraumes von mehr als drei Monaten nicht ständig und tatsächlich<br />

bewohnt wird, es sei denn, dass zw<strong>in</strong>gende Gründe vorliegen, die der Vermieter<strong>in</strong><br />

mitzuteilen s<strong>in</strong>d;<br />

e) grobe und wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung vorliegen;<br />

f) die Wohnung missbräuchlich genutzt wird;<br />

g) die zugewiesene Wohnung nicht mehr selbständig geführt werden kann und vom zuständigen<br />

Amtsarzt besche<strong>in</strong>igt wird, dass die Selbständigkeit nicht mehr dauerhaft gewährt ist.<br />

Die Miete be<strong>in</strong>haltet folgende Leistungen:<br />

• Überlassung e<strong>in</strong>es Wohnbereiches mit den dort bef<strong>in</strong>dlichen E<strong>in</strong>richtungen und Kellerabteil,<br />

Betriebskosten (wie Heizung, Strom, Wasseraufbereitung, Grundgebühr Telefon, Kabelfernsehen<br />

und Rundfunkgebühr)<br />

• Nachschau 1x pro Tag, sofern dies erwünscht ist<br />

• Instandhaltungskosten für E<strong>in</strong>richtung und Geräte gem. Übergabeverzeichnis, soweit diese<br />

durch die normale Benutzung anfallen<br />

• Erhaltung und Pflege der Außenanlagen<br />

• Re<strong>in</strong>igung der Stiegenhäuser und Geme<strong>in</strong>schaftsräume<br />

• Benutzung der Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

• Teilnahme an Veranstaltungen <strong>in</strong> den Heimen auf freiwilliger Basis<br />

• Vermittlung von ärztlicher Hilfe<br />

• E<strong>in</strong>satz von geschultem Pflegepersonal bei dr<strong>in</strong>genden Fällen (durch die Notrufanlage)<br />

• Brandmeldeanlage mit Direktleitung zur Leitstelle und Wartung der Anlage<br />

• Vermittlung von Term<strong>in</strong>en für Fußpflege, Friseur, Therapeuten usw. auf Wunsch<br />

• Besorgung von Medikamenten aufgrund ärztlicher Verordnung auf Wunsch<br />

• Bevorzugte Behandlung bei der Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>es der städt. Wohn- und Pflegeheime im<br />

Fall der Pflegebedürftigkeit nach Maßgabe freier Plätze<br />

Entgelt: € 13,20 pro m² Wohnnutzfläche <strong>in</strong>cl. aller Betriebskosten, <strong>in</strong>kludierten Leistungen<br />

und der gesetzlichen USt. (dzt. 10 %)<br />

Kosten der Zusatzleistungen: (<strong>in</strong>kl. der gesetzlichen USt.)<br />

Vorübergehende Pflege <strong>in</strong> der Wohnung<br />

bis zu 30 Tagen <strong>in</strong>cl. Tagesverpflegung pro Tag € 35,--<br />

E<strong>in</strong>zelpflegeleistungen durch Pflegepersonal pro angefangene ¼ Stunde € 5,--<br />

Hausmeisterleistungen <strong>in</strong> der Wohnung pro angefangene ¼ Stunde € 5,--

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