N iederschrift - in Hall in Tirol
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40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />
StR Mag. Wiener zeigt sich erfreut, dass es gelungen sei, für die SchülerInnen<br />
der Schule am Rosenhof e<strong>in</strong>e entsprechende Nachmittagsbetreuung<br />
im Bereich des Leopold<strong>in</strong>ums zu ermöglichen. Durch die räumliche Nähe<br />
zur Schule und geeignete Räumlichkeiten herrschten dort optimale Bed<strong>in</strong>gungen,<br />
auch der angeschlossene Sportplatz trage zum Wohle der K<strong>in</strong>der<br />
bei. Bei allen anderen Nachmittagsbetreuungen sollte man sich bemühen,<br />
gleich gute Bed<strong>in</strong>gungen zu schaffen.<br />
Bürgermeister Vonmetz führt aus, dass das Leopold<strong>in</strong>um als e<strong>in</strong>es der ältesten<br />
Hortbetriebe nunmehr wieder <strong>in</strong> voller Funktion stehe und freut sich ebenfalls,<br />
dort diese Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung anbieten zu können.<br />
Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig mit 18 Stimmen angenommen<br />
(Vbgm. Schweighofer, StR Dr. Haslwanter und GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er<br />
s<strong>in</strong>d bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />
13.2. Es ergeht der Antrag, die Entgelte für die städtischen Wohn- und Pflegeheime für<br />
das Jahr 2009 festzulegen wie folgt:<br />
1. Allgeme<strong>in</strong>e Richtl<strong>in</strong>ien für die städt. Wohn- und Pflegeheime:<br />
Die Entgelte für die Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong> städt. Wohn- und Pflegeheim richten sich grundsätzlich nach der zum<br />
Zeitpunkt der Aufnahme bestehenden Pflegegelde<strong>in</strong>stufung.<br />
Ändert sich nach der Aufnahme die Pflegegelde<strong>in</strong>stufung, so ändert sich mit diesem<br />
Zeitpunkt auch das Entgelt für die Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> den städt. Wohn- und Pflegeheimen.<br />
Die Unterbr<strong>in</strong>gung erfolgt <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zel- und Doppelzimmern nach Verfügbarkeit freier<br />
Plätze. E<strong>in</strong> Anspruch auf e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelzimmer ist nicht gegeben.<br />
Für alle Neuaufnahmen wird bargeldloser Zahlungsverkehr vere<strong>in</strong>bart. Mit der Aufnahme<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong> städt. Wohn- und Pflegeheim ist e<strong>in</strong>e Banke<strong>in</strong>zugsermächtigung zu unterfertigen.<br />
2. Leistungen und Tarife der städt. Wohn- und Pflegeheime:<br />
a) Im Bereich "Wohnheim" (Pflegegeldstufe 0 – 2) werden nachstehende Leistungen<br />
zur Verfügung gestellt:<br />
• Unterbr<strong>in</strong>gung im E<strong>in</strong>- oder Zweibettzimmer, <strong>in</strong>cl. Grundgebühr Telefon und Rundfunk<br />
sowie Kabelfernsehen<br />
• Vollverpflegung<br />
• Betreuung und Versorgung entsprechend der Pflegee<strong>in</strong>stufung nach den vom<br />
Land <strong>Tirol</strong> vorgegebenen Kriterien<br />
• Zimmerre<strong>in</strong>igung<br />
• Wäschere<strong>in</strong>igung (Privatwäsche)<br />
• Bettwäsche und Handtücher, sowie deren Re<strong>in</strong>igung<br />
• Benutzung der Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />
Entgelte pro Tag pro Monat<br />
Wohnheim (ke<strong>in</strong> Pflegegeldbezug) € 39,00 € 1.170,00<br />
Erhöhte Betreuung 1 (Pflegegeldstufe 1) € 50,00 € 1.500,00<br />
Erhöhte Betreuung 2 (Pflegegeldstufe 2) € 61,00 € 1.830,00