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N iederschrift - in Hall in Tirol

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168<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

5. Auflassung e<strong>in</strong>er Teilfläche der öffentlichen Straße Gst 4026 KG Heiligkreuz I<br />

(Samerweg)<br />

Auf Grund der StR-Beschlüsse vom 5.12.2007 und 17.9.2008 wird e<strong>in</strong>e Teilfläche von<br />

34 m² aus der öffentlichen Straße (Gst 4026) unentgeltlich übereignet. Zur Umsetzung<br />

dieser Beschlüsse muss die gegenständliche Teilfläche der öffentlichen Straße<br />

(Gst 4026) im Ausmaß von <strong>in</strong>sgesamt 34 m² aufgelassen werden, sofern ihr ke<strong>in</strong>e Verkehrsbedeutung<br />

nach dem <strong>Tirol</strong>er Straßengesetz mehr zukommt. Weiters ist es notwendig,<br />

die Widmung des Teilstückes als Geme<strong>in</strong>gebrauch gemäß § 68 Abs. 2 TGO<br />

2001 aufzuheben.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die <strong>in</strong> der Planurkunde des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen DI He<strong>in</strong>z<br />

Ebenbichler vom 17.3.2008, GZ 12322/08T, dargestellte Teilfläche 1 der öffentlichen<br />

Straße mit der Grundstückszahl 4026, KG 81008 Heiligkreuz I, im Ausmaß von <strong>in</strong>sgesamt<br />

34 m², wird als Geme<strong>in</strong>destraße aufgelassen, da sie ke<strong>in</strong>e Verkehrsbedeutung<br />

nach § 13 Abs. 2 <strong>Tirol</strong>er Straßengesetz mehr hat. Weiters wird die Widmung des Geme<strong>in</strong>gebrauches<br />

gemäß § 68 Abs. 2 TGO 2001 aufgehoben.<br />

GR Ing. Spötl zeigt auf, dass der Samerweg <strong>in</strong>sgesamt sehr schmal sei und an dieser<br />

Stelle die e<strong>in</strong>zige Ausweichmöglichkeit für Autofahrer bestehe, die auf jeden Fall erhalten<br />

bleiben sollte. Es ersche<strong>in</strong>e daher nicht s<strong>in</strong>nvoll, diese Teilfläche <strong>in</strong> Privatvermögen<br />

zurückzuführen. Auch wäre man dadurch für künftige Bebauungen oder Verwertungen<br />

<strong>in</strong> diesem Bereich blockiert.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger er<strong>in</strong>nert an die Vorgeschichte und me<strong>in</strong>t, man könne davon ausgehen,<br />

dass die Grundeigentümer <strong>in</strong> der damaligen Zeit wenig Wahlmöglichkeiten gehabt hätten,<br />

gegen e<strong>in</strong>e Enteignung aufzutreten. Man sollte daher die Verantwortung wahrnehmen<br />

und Unrecht wiedergutmachen, wozu e<strong>in</strong>e breite Zustimmung erbeten werde.<br />

Bürgermeister Vonmetz bemerkt, dass die Vergangenheit kaum nachvollziehbar sei und<br />

er mit der Vorgangsweise nicht e<strong>in</strong>verstanden sei. Durch die Verlängerung der Grundgrenze<br />

würde e<strong>in</strong> nicht genehmigter Bau legalisiert, was nicht zu unterstützen sei.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 12:9 Stimmen angenommen.<br />

6. Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008<br />

betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 sowie 1042/1, alle KG <strong>Hall</strong><br />

(Bahnhofstraße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Der gegenständliche Flächenwidmungsplan Nr. 8/2008 wurde aufgrund des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses<br />

vom 4.11.2008 <strong>in</strong> geänderter Form auf die Dauer von zwei Wochen<br />

zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt. Weiters wurde beschlossen, dass bis spätestens<br />

e<strong>in</strong>e Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist der Beschluss rechtswirksam<br />

wird, wenn ke<strong>in</strong>e schriftliche Stellungnahme abgegeben wird.

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