N iederschrift - in Hall in Tirol
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38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />
Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. 8/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />
wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />
zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />
Bürgermeister Vonmetz zeigt sich erfreut darüber, dass damit der Verbleib der Firma<br />
Bernard <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> mit 150 hochwertigen Arbeitsplätzen gesichert werde. Dem seien<br />
viele Diskussionen über verschiedenste Standortmöglichkeiten vorangegangen, letztendlich<br />
habe die Firma Bernard mit dem Erwerb des Bahngrundes südlich ihres bestehenden<br />
Bürogebäudes e<strong>in</strong>e ideale Lösung gefunden. Er richtet den Dank an alle,<br />
die mitgewirkt haben, die Expansion dieser renommierten Firma zu ermöglichen.<br />
Beschluss. Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />
8. Auflegung der Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 4/2008<br />
betreffend Gst 516/1, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Weißenbachgraben)<br />
Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />
Um e<strong>in</strong>e Bebauung auf Gst 516/1, GB 81007 <strong>Hall</strong>, zu ermöglichen, ist die Änderung<br />
des örtlichen Raumordnungskonzeptes notwendig, da das Grundstück im Verordnungsplan<br />
sowohl als landwirtschaftliche Freihaltefläche als auch als ökologisch<br />
wertvolle Freihaltefläche ausgewiesen ist.<br />
Da sich nach dem derzeit gültigen Gefahrenzonenplan für die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> die<br />
östliche Hälfte des Grundstückes <strong>in</strong>nerhalb der wildbachroten, die westliche Hälfte<br />
<strong>in</strong>nerhalb der wildbachgelben Gefahrenzone des Salzbergbaches bef<strong>in</strong>det, wurde bei<br />
der Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung Gebietsbauleitung Mittleres Inntal um Stellungnahme<br />
bezüglich e<strong>in</strong>er geplanten Umwidmung angefragt.<br />
Mit Schreiben der Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung vom 19.8.2008 wurde mitgeteilt,<br />
dass auf Grund der <strong>in</strong> den vergangenen Jahren durchgeführten Uferschutzmaßnahmen<br />
als Vorgriff auf die Revision des Gefahrenzonenplanes für die Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> davon ausgegangen werden könne, dass die betreffende Grundparzelle<br />
zur Gänze außerhalb der wildbachroten- bzw. am Rand der wildbachgelben Gefahrenzone<br />
zu liegen komme. Aus Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestünden seitens<br />
des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung ke<strong>in</strong>e Bedenken<br />
gegen e<strong>in</strong>e geplante Umwidmung des Grundstückes von derzeit Freiland <strong>in</strong><br />
Wohngebiet.<br />
Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Die Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 4/2008 gemäß vorliegendem Plan<br />
vom 3.9.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />
aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006) mit folgenden Änderungen:<br />
1. Ausweisung e<strong>in</strong>es baulichen Entwicklungsbereiches mit überwiegender Wohnnutzung,<br />
der Zeitstufe 1 und der Dichtestufe 2 mit der Indexziffer K1 betreffend Grundstück<br />
516/1, GB 81007 <strong>Hall</strong>.