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N iederschrift - in Hall in Tirol

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38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 8/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Bürgermeister Vonmetz zeigt sich erfreut darüber, dass damit der Verbleib der Firma<br />

Bernard <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> mit 150 hochwertigen Arbeitsplätzen gesichert werde. Dem seien<br />

viele Diskussionen über verschiedenste Standortmöglichkeiten vorangegangen, letztendlich<br />

habe die Firma Bernard mit dem Erwerb des Bahngrundes südlich ihres bestehenden<br />

Bürogebäudes e<strong>in</strong>e ideale Lösung gefunden. Er richtet den Dank an alle,<br />

die mitgewirkt haben, die Expansion dieser renommierten Firma zu ermöglichen.<br />

Beschluss. Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

8. Auflegung der Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gst 516/1, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Weißenbachgraben)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Um e<strong>in</strong>e Bebauung auf Gst 516/1, GB 81007 <strong>Hall</strong>, zu ermöglichen, ist die Änderung<br />

des örtlichen Raumordnungskonzeptes notwendig, da das Grundstück im Verordnungsplan<br />

sowohl als landwirtschaftliche Freihaltefläche als auch als ökologisch<br />

wertvolle Freihaltefläche ausgewiesen ist.<br />

Da sich nach dem derzeit gültigen Gefahrenzonenplan für die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> die<br />

östliche Hälfte des Grundstückes <strong>in</strong>nerhalb der wildbachroten, die westliche Hälfte<br />

<strong>in</strong>nerhalb der wildbachgelben Gefahrenzone des Salzbergbaches bef<strong>in</strong>det, wurde bei<br />

der Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung Gebietsbauleitung Mittleres Inntal um Stellungnahme<br />

bezüglich e<strong>in</strong>er geplanten Umwidmung angefragt.<br />

Mit Schreiben der Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung vom 19.8.2008 wurde mitgeteilt,<br />

dass auf Grund der <strong>in</strong> den vergangenen Jahren durchgeführten Uferschutzmaßnahmen<br />

als Vorgriff auf die Revision des Gefahrenzonenplanes für die Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> davon ausgegangen werden könne, dass die betreffende Grundparzelle<br />

zur Gänze außerhalb der wildbachroten- bzw. am Rand der wildbachgelben Gefahrenzone<br />

zu liegen komme. Aus Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestünden seitens<br />

des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung ke<strong>in</strong>e Bedenken<br />

gegen e<strong>in</strong>e geplante Umwidmung des Grundstückes von derzeit Freiland <strong>in</strong><br />

Wohngebiet.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 4/2008 gemäß vorliegendem Plan<br />

vom 3.9.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006) mit folgenden Änderungen:<br />

1. Ausweisung e<strong>in</strong>es baulichen Entwicklungsbereiches mit überwiegender Wohnnutzung,<br />

der Zeitstufe 1 und der Dichtestufe 2 mit der Indexziffer K1 betreffend Grundstück<br />

516/1, GB 81007 <strong>Hall</strong>.

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