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N iederschrift - in Hall in Tirol

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36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

8. Auflegung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gste 549, 550, .459, .570, alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Glashüttenareal)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Für die Bebauung des Post-/Schmölz-/Glashüttenareales wurde e<strong>in</strong> Wettbewerb ausgeschrieben,<br />

aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist.<br />

Die Änderung des gegenständlichen Bebauungsplanes ist notwendig, um das Areal<br />

entsprechend dem Siegerprojekt zu bebauen. Mit GR-Beschluss vom 26.2.2008 wurde<br />

die Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008 zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

In der vorgesehenen Stellungnahmefrist ist e<strong>in</strong>e Stellungnahme des Bürgerforums<br />

Untere Lend, vertreten durch Obmann Hermann Neuner, Obmann-Stellvertreter<br />

Dr. Gerhard Eckste<strong>in</strong> und Schriftführer<strong>in</strong> Mag. Anita Töchterle-Graber e<strong>in</strong>gelangt.<br />

In der Stellungnahme wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die angepeilte Dichte alle<br />

Befürchtungen bei Weitem übertreffe, die nördliche Bauung zu hoch sei, der Innenhof<br />

auf Grund der hohen Häuserfronten e<strong>in</strong>e enorme Lärmentwicklung bewirke, das Areal<br />

des Glashüttenweges auf Grund se<strong>in</strong>er vorgesehenen Bebauung ke<strong>in</strong> "Ortsteilzentrum"<br />

aufweise und privatrechtliche Vere<strong>in</strong>barungen lt. örtlichem Raumordnungskonzept<br />

sowie Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen nicht bekannt seien.<br />

Der aufgelegte Entwurf wird h<strong>in</strong>sichtlich der Darstellung der maximalen Ausdehnung,<br />

der höchsten Gebäudepunkte sowie der Bauplatzgröße abgeändert, sodass die <strong>in</strong> der<br />

Stellungnahme angeführte Dichte reduziert wird. Weiters ist die Unterbr<strong>in</strong>gung von<br />

Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen wie z.B. Versammlungsräume und K<strong>in</strong>dergartenräumlichkeiten,<br />

wie im örtlichen Raumordnungskonzept der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> festgehalten,<br />

vorgesehen. Da die Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept auch das Areal<br />

der Post-/Schmölzgründe umfassen, ist die exakte Situierung diverser Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />

abzuklären. Die privatrechtlichen Verträge können erst nach Bekanntse<strong>in</strong><br />

der Situierung und der zukünftigen Grundstücksnummern beschlossen werden.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008 gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 13.5.2008 wird auf die Dauer von 2 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 4/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

StR Dr. Margreiter ergänzt, dass es auf Grund der e<strong>in</strong>gelangten Stellungnahme notwendig<br />

geworden sei, den Entwurf e<strong>in</strong> weiteres Mal zur Diskussion zu stellen. Auf<br />

Grund der E<strong>in</strong>wendungen des Bürgerforums sei es zu deutlichen Änderungen dieses<br />

Entwurfes gekommen. Vor allem sei die Dichte des ursprünglichen Projektes deutlich<br />

herabgesetzt worden. Die Entwurfplanungen seien bereits so weit gediehen, dass jetzt

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