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Bauhauptgewerbe Baufuehrer GAV 1995 A2008

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c) Entrichtung des Krankentaggeldes (Krankengeld) während 720Tagen (Taggelder) innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen.Bei Erkrankung an Tuberkulose oder Kinderlähmung werdendie Leistungen nach revidiertem Krankenversicherungsgesetzerbracht,d) Entrichtung des Taggeldes bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechenddem Grad der Arbeitsunfähigkeit, sofern die Arbeitsunfähigkeitmindestens 50% beträgt,e) Ausschluss der Bezugsberechtigung während eines Aufenthaltesausserhalb der Schweiz von mehr als drei Monaten, unter Vorbehaltvon Arbeitseinsätzen im Ausland, anders lautenden gesetzlichenBestimmungen oder Aufenthalt in einer Heilanstalt undwenn die Rückreise in die Schweiz aus medizinischen Gründennicht zu verantworten ist,f) Prämienbefreiung während der Krankheitszeit,g) Leistungen nach Art. 324a OR bei Arbeitnehmern, für welche dieKrankentaggeldleistungen nicht oder nur unter Vorbehalt versichertwerden können,h) Möglichkeit für den Arbeitnehmer, nach Ausscheiden aus derKollektivkrankentaggeld-Versicherung innert 30 Tagen in die Einzelversicherungüberzutreten, wobei die Prämie der Einzelversicherungaufgrund des Alters bei Eintritt in die Kollektivkrankentaggeld-Versicherungberücksichtigt wird. Ist eine Kollektivkrankentaggeld-Versicherungmit aufgeschobenem Krankentaggeldabgeschlossen worden, sind die Versicherungsbedingungenso zu gestalten, dass ein aus der Kollektivkrankentaggeld-Versicherungausscheidender Arbeitnehmer nicht schlechter gestelltwird, als im Fall einer Kollektivkrankentaggeld-Versicherung ohneAufschub, das heisst, die Wartefrist darf höchstens ein Tag betragen.3 Es werden folgende Allgemeine Bestimmungen festgelegt:a) Werden im Zusammenhang mit einem durch die SUVA gedecktenUnfall oder einer Krankheit Taggeldleistungen fällig, sind diese beider Lohnfortzahlung nach Abs. 1 dieses Artikels anzurechnen;b) bei Krankheit oder Unfall von mehr als dreitägiger Dauer bringtder Arbeitnehmer ein ärztliches Zeugnis bei. Mehren sich dieKurzabsenzen infolge Krankheit, kann vom Arbeitnehmer verlangtwerden, dass er für die früheren Fälle ein Arztzeugnis beibringt.4 Abgeltung: Mit den Taggeldleistungen der Krankentaggeld-Versicherungim Fall einer Krankheit bzw. der SUVA im Fall eines Unfallesist die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach Art. 324a/bOR vollumfänglich abgegolten.14 BAUFÜHRERVERTRAG 96

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