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Bauhauptgewerbe Baufuehrer GAV 1995 A2008

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Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) einerseitsundder Schweizerische Baukaderverband (SBKV) unddie Schweizerische Kader-Organisation (SKO)andererseits,im Bestreben,– die im <strong>Bauhauptgewerbe</strong> sich stellenden Aufgaben gemeinsam und im Sinnechter Partnerschaft zu lösen und sich gegenseitig nach Treu und Glauben zuunterstützen,– eine Vollbeschäftigung im schweizerischen <strong>Bauhauptgewerbe</strong> sicherzustellenund den unbeschränkten (absoluten) Arbeitsfrieden zu bewahren,– die Aus- und Weiterbildung zur Hebung des Ansehens der Bauwirtschaft aufallen Stufen zu fördern,– die berufliche Aus- und Weiterbildung insbesondere des Kaders zu fördern,wie sie sich aus der Entwicklung der Technik, der Arbeitssicherheit und derErkenntnis in der Führung ergibt; die Vertragsparteien dieses Bauführervertragesveranstalten, unter Wahrung ihrer Autonomie, Kurse, Lehrgänge usw.und legen die Modalitäten bezüglich Zusammenarbeit, Organisation, Finanzierungusw. in besonderen Vereinbarungen fest,– die Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitsbedingungen und die Risikovorsorge zuverbessern,– den Erlass und die Handhabung zeitgemässer Submissionsbedingungen zufördern und unlautere Konkurrenz und den Wettbewerb verfälschende Preisgestaltungsowie nicht fachgerechte, für den Berufsstand schädliche Arbeitsausführungenzu bekämpfen und angemessene Bautermine zu erwirken,– die Interessen der Berufsorganisationen zu fördern und der Stellung, welchedie Kader im Baubetrieb einnehmen, Rechnung zu tragen,– von Fall zu Fall wichtige Fragen von gemeinsamem Interesse miteinander zubesprechen und eine angemessene Lösung zu verwirklichenschliessen folgenden Gesamtarbeitsvertrag ab:Hinweis: Wo «Betrieb» steht, ist auch «Arbeitgeber» im Sinne des Gesetzes gemeint; wo «Arbeitnehmer»steht, ist auch «Arbeitnehmerin» gemeint.2 BAUFÜHRERVERTRAG 96

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