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150 Jahre TuS Metzingen - Festschrift

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hängt nur vom Turnrath ab, der alle 4 Wochen Sitzung<br />

hält.<br />

4) Nur gediegene junge Leute von unbescholtenem<br />

Rufe werden als Mitglieder angenommen, solche müssen<br />

jedoch das 17. Jahr erreicht haben. Ausnahmen<br />

wegen dem Alter können stattfinden. Ehe ein junger<br />

Mann als Mitglied aufgenommen wird, hat er eine Probezeit<br />

von 4 Wochen zu erstehen.<br />

5) Passive, resp[ektive] Ehrenmitglieder werden<br />

gleichfalls angenommen.<br />

Statuten des Turnvereins <strong>Metzingen</strong> 1872. Der Turnverein war<br />

damals „ein Verein jüngerer und älterer Männer, deren Zweck die<br />

körperliche und geistige Ausbildung ist“.<br />

14<br />

6) Der Turnrath ist ermächtigt, ein Mitglied bei ungebührlichem<br />

Aufführen nach mehrmaligem Rügen auszustoßen.<br />

7) Zu Thurntagen wurden vorerst Dienstag und Donnerstag<br />

festgesetzt und die Zeit zum Turnen die zwei<br />

Stunden von 8 bis 10 Uhr Abends bestimmt.<br />

8) Erscheint ein actives Mitglied ½ oder 1 Stunde später<br />

und kann sich nicht genügend entschuldigen, so<br />

verfällt derselbe in eine Strafe von 3 Kreuzer. Erscheint<br />

ein Mitglied gar nicht oder ohne Entschuldigung, so<br />

muß er eine Strafe von 6 Kreuzer erleiden, fehlt solcher<br />

übrigens zwei- oder dreimal hintereinander unentschuldigt,<br />

so wird die Strafe jedesmal um 6 Kreuzer<br />

erhöht, beim viertenmal fällt die Strafe weg, wird aber<br />

vom Turnrath beschlossen, ob solcher im Verein bleiben<br />

darf oder nicht.<br />

9) Als Eintrittsgeld sind 30 Kreuzer und als Monatsgeld<br />

12 Kreuzer für [das] erste halbe Jahr festgesetzt, der<br />

niederst[e] Monatsbeitrag ist 6 Kreuzer. Die Ehrenmitglieder<br />

haben die gleichen Gebühren zu entrichten.<br />

10) Die Kleidung muß bei allen gleich sein. Jacke, Hose<br />

und Kappe von grauem Drill, sonstige Auszeichnungen<br />

fallen weg.<br />

11) Jedes Mitglied, das entweder freiwillig oder unfreiwillig<br />

austritt, hat keine Ansprüche auf die Geräthschaften<br />

sowie auf seine Baareinlagen zu machen.<br />

Tritt dasselbe vor einem Jahr aus und weiß für seinen<br />

Austritt nicht triftige Gründe anzugeben, so verfällt er<br />

in eine Strafe von 1 Gulden.<br />

12) Alle halbe Jahr, sogleich aber bei außerordentlichen<br />

Fällen, wird eine Plenarversammlung abgehalten,<br />

bei welcher alle Mitglieder zu erscheinen haben. Bei<br />

etwaigen Streitfällen unter den Mitgliedern haben sich<br />

diese dem Ausspruch eines Ehrengerichts, das aus<br />

dem Vorstand, sechs aus der Gesellschaft hernach<br />

über Loos gezogenen Mitgliedern bestehen soll, zu<br />

unterziehen.<br />

13) Verschwiegenheit wird von jedem Mitglied verlangt.<br />

14) Unser Wahlspruch: Frisch, fromm, fröhlich, frei.“<br />

Acht Tage nach der Gründung fragte der Turnverein<br />

bei der Turngemeinde Reutlingen wegen der Teil-

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