Die Kreissynode - Ev. Kirchenkreis an der Agger
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8Menschenbildes sind sie aufgerufen, für die Achtung <strong>der</strong>Menschenrechte, für den Gleichheitsgrundsatz, für diegrundlegenden Freiheitsrechte und Verfassungsprinzipien sowie fürdie Wahrung <strong>der</strong> umfassenden Persönlichkeitsrechte <strong>der</strong>Bürgerinnen und Bürger einzutreten.Der Glaube <strong>an</strong> den einen Gott, <strong>der</strong> für das Alte und NeueTestament konstitutiv ist, gilt auch für den Islam. Sowohl Bibel alsauch Kor<strong>an</strong> sprechen von Gott als dem Schöpfer und Richter <strong>der</strong>Welt. Immer wie<strong>der</strong> beschreibt <strong>der</strong> Kor<strong>an</strong> die Güte undBarmherzigkeit Gottes.In einer Grußbotschaft <strong>der</strong> drei ev<strong>an</strong>gelischen L<strong>an</strong>deskirchen und<strong>der</strong> fünf katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen zum Ramad<strong>an</strong>und zum Fest des Fastenbrechens vom August dieses Jahres weisenu.a. die Präsides Schnei<strong>der</strong> und Buß sowie Erzbischof Meisnerdaraufhin, dass <strong>der</strong> eine Gott, <strong>der</strong> Schöpfer und barmherzige Richter,für Muslime wie für Christen <strong>der</strong> Grund des Glaubens und das Zieldes Lebens ist.. So k<strong>an</strong>n über die verbindende Brücke desMonotheismus <strong>der</strong> beiden Religionen ein verstärkter Dialog inG<strong>an</strong>g gesetzt werden.Auf <strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en Seite ist klar, dass <strong>der</strong> Islam Jesus Christus zwarals Propheten verehrt, jedoch nicht als Erlöser und Sohn Gottes<strong>an</strong>erkennt. <strong>Die</strong> Person Jesu Christi und seine Verehrung sowie <strong>der</strong>Grundged<strong>an</strong>ke <strong>der</strong> Trinität stehen deshalb einer einheitlichenGottesverehrung entgegen.In ethischer Hinsicht bejaht die christliche Kirche das schutzwürdigeRecht <strong>der</strong> Entfaltung <strong>der</strong> Persönlichkeit jedes Menschen in unsererGesellschaft. <strong>Die</strong> Freiheit des Glaubens und des Gewissens nachArtikel vier des Grundgesetzes ist unabdingbar. Das heißt aber auch,dass <strong>der</strong> Religionsfreiheit jedes einzelnen Menschen dieverfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte <strong>an</strong><strong>der</strong>er alsgleichr<strong>an</strong>gig im Sinne korrelieren<strong>der</strong> Grundgesetzauslegungentgegengehalten werden müssen. Deshalb können dieBestimmungen <strong>der</strong> Scharia o<strong>der</strong> die Berufung auf religiöse Bräuchenicht als zwingendes staatliches Recht <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt werden.<strong>Die</strong> jetzige Diskussion darf nicht zu einem Rückfall in alte Klischeesführen. Alle Christinnen und Christen haben die Aufgabe, alten