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Deutsche Börse REITs FAQ-KATALOG REITS - Xetra

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<strong>Deutsche</strong> <strong>Börse</strong> AG<strong>FAQ</strong>-Katalog <strong>REITs</strong><strong>FAQ</strong>sSeite 9Bedingung für den Vor-REIT ist u. a. die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) mit Sitz, auch derGeschäftsleitung, in Deutschland, was gegebenenfalls zunächst eine Umwandlung in die AG erforderlichmacht. Im Rahmen der Satzungsgestaltung der AG sind insbesondere die Einschränkungen desUnternehmensgegenstands in § 1 (1) RG zu beachten, die eine Fokussierung des Geschäfts der AGauf das Halten von Bestandsimmobilien oder Anteilen an Immobilienpersonengesellschaften zum Gegenstandhat. Ergebnis ist eine Vor-REIT-Satzung, die durch eine Hauptversammlung beschlossenund in einem weiteren Schritt als solche im Handelsregister eingetragen werden muss. Zudem mussdie Erfüllung bestimmter Anforderungen an das Vermögen nach § 12 RG durch die AG versichertwerden. Dazu zählen z. B. die Regelungen, dass das Vermögen zu mindestens 75% aus unbeweglichemVermögen besteht und mindestens 75% der Bruttoerträge aus Vermietung, Verpachtung undVeräußerung von unbeweglichen Vermögen erzielt werden. Nach Aufforderung des Bundeszentralamtsfür Steuern (BZA) soll dies durch einen Wirtschaftsprüfer mit geeigneten testierten Unterlagennachgewiesen werden. Anschließend erfolgt die Registrierung der AG als Vor-REIT beim BZA. Als Vor-REIT kann die AG nun von der Exit-Tax-Regelung bei der Aufdeckung von stillen Reserven bei Immobilientransaktionenprofitieren. Die beschriebene Phase kann auch genutzt werden, um sich auf den<strong>Börse</strong>ngang vorzubereiten. Eine <strong>Börse</strong>nnotiz in Phase 2 muss spätestens nach drei Jahren, kann aberauch parallel erfolgen.Going Public-Phase 2 auf dem Weg an die <strong>Börse</strong>Die nächste Phase umschreibt die speziellen Vorbereitungen und Besonderheiten eines <strong>Börse</strong>ngangsvon <strong>REITs</strong>. Um den REIT-Status zu erhalten und den <strong>Börse</strong>ngang zu starten, muss die Hauptversammlungdes Vor-REIT das Grundkapital gegebenenfalls auf mindestens 15 Mio. Euro erhöhen unddie Firma um REIT ergänzen sowie den <strong>Börse</strong>ngang beschließen. Das Mindesteigenkapital des unbeweglichenREIT-Vermögens muss 45% betragen. Die Ausschüttungsverpflichtung von mindestens90% des ausschüttungsfähigen Gewinns ist von nun an zu beachten. Mit der Emissionsbank ist imRahmen der Strukturierung des <strong>Börse</strong>ngangs im Emissionskonzept ein Streubesitz von initial mindestens25% vorzusehen. Zudem sind die Umstellung des Rechnungswesens und Abbildung der Jahresabschlüssein internationalen Reportingstandards (IFRS) bei der Prospekterstellung rechtzeitig zu beachten.

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