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Der Vertrag ist vierfach ausgefertigt. Die Stadt und der Vorhabenträger erhalten je zwei Fertigungen.(3)Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht. DieVertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer evtl. rechtsunwirksamen Bestimmung dieses Vertrages eine Regelung zutreffen, die der Regelung am nächsten kommt, die mit der rechtsunwirksamen Bestimmung beabsichtigt war und die demZweck und Sinn des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entspricht oder zumindest am nächsten kommt.(4)Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zum regelmäßigen und rechtzeitigen Informationsaustausch und zurgegenseitigen Unterstützung, soweit dies zur Erfüllung dieses Vertrages und zur Erreichung der vereinbarten Ziele erforderlichund sachdienlich ist. Von wesentlichen Ereignissen haben sich die Vertragspartner jeweils unaufgefordert wechselseitig zuunterrichten.§ 17 WirksamwerdenDer Vertrag wird mit allen seinen Regelungsinhalten sofort nach Unterzeichnung wirksam.Diesem Vertrag beigefügt sind folgende Anlagen:Anlage 1: Lageplan Vorhaben-und Vertragsgebiet vom … Anlage 2: Vorhabenplanung, Stand … Anlage 3: Entwurf desvorhabenbezogenen Bebauungsplans – zeichnerischer Teil undTextfestsetzungen mit Grünordnung, Bauordnungsrechtliche Festsetzungen, Begründung, Stand … Anlage 4: Skizze Gebäudeansichten Fassendfront Markstraße Evtl. weitere AnlagenKandel, den _________ Kandel, den _________für die Stadt Kandel für den Vorhabenträger

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