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(5)Die ggf. erforderlichen naturschutzrechtlichen Minimierungs-, Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen sind -soweit möglich -imVorhabengebiet festgesetzt. Sie sind von dem Vorhabenträger auf eigene Kosten zu realisieren.Soweit naturschutzrechtliche Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen nicht innerhalb des Vertragsgebietes realisierbar sind bzw. diesnicht ausreicht, hat der Vorhabenträger die dadurch entstehenden Kosten zu tragen und den entsprechendenKompensationsbetrag auf das Ökokonto der Stadt zu zahlen. Dieser Betrag ist fällig mit Beginn der Baumaßnahmen.(6)Soweit in Bezug auf das Vorhaben Baulasten erforderlich sind, werden diese zwischen den Parteien separat geregelt.§5 Art und Umfang der Erschließungsanlagen(1)Der Vorhabenträger übernimmt nach Maßgabe dieses Vertrages in Abstimmung mit der Stadt auf seine Kosten die endgültigePlanung, Vermessung, Freilegung und Herstellung der im Vorhabengebiet ausgewiesenen Erschließungsanlagen und-einrichtungen einschließlich aller in Absatz 3 genannter Bestandteile, soweit diese Erschließungsanlagen und Einrichtungennicht bereits vorhanden sind. Ihre Herstellung (Länge, Breite, flächenmäßige Bestandteile, technische Beschaffenheit) richtetsich nach den von der Stadt vor Baubeginn zu genehmigenden Ausbauplänen.(2)Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die zur Beseitigung des im Baugebiet anfallenden Abwassers erforderlichen Anlagen,soweit nicht bereits vorhanden, herzustellen oder herstellen zu lassen. Die Herstellung richtet sich im Einzelnen nach den vorBaubeginn von der Stadt zu genehmigenden Ausbauplänen.Der Vorhabenträger hat ferner die zum Anschluss der Grundstücke erforderlichen Haus-bzw. Grundstücksanschlüsse für dieAbwasserbeseitigung herzustellen. Jedes Grundstück erhält mindestens einen Grundstücksanschluss. Zuständig sind insoweitdie Verbandsgemeindewerke Kandel.(3)Die Erschließung nach Abs. 1 umfasst die endgültige Planung, die Vermessung, die Freilegung und die Herstellung deröffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich• Fahrbahnen• kombinierter Fuß-und Radweg• Straßenentwässerung• Straßenbeleuchtung• Straßenbegleitgrün und Straßenbäume• Straßenbenennungsschilder

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