13.07.2015 Aufrufe

ENTWURF

ENTWURF

ENTWURF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Liegen die Voraussetzungen für eine Aufhebung gemäß Satz 1 vor, können Ansprüche gegen die Stadt Kandel daraus nichtgeltend gemacht werden.C. Erschließung§4 Erschließung(1)Der Vorhabenträger verpflichtet sich auf seine Kosten zu der Herstellung bzw. Änderung der Erschließungsanlagen nachMaßgabe der nachfolgenden Regelungen in dem Vorhabengebiet vorzunehmen.(2)Die Stadt überträgt dem Vorhabenträger die Durch-und Fortführung dieser Baumaßnahmen und gestattet die damitverbundenen Eingriffe und Maßnahmen auf den im Eigentum der Stadt befindlichen öffentlichen Flächen/Grundstücken. DemVorhabenträger obliegt demnach die Durchführung folgender Maßnahmen:• Die Planung der öffentlichen Flächen sowie die Abstimmung der Planungsvarianten mit der Verwaltung.• Die Durchführung der Baumaßnahmen zur Herstellung der öffentlichen Leitungen und Kanäle, der öffentlichenVerkehrsflächen, der öffentlichen Grünflächen (Verkehrsgrün) einschließlich der Bepflanzung etc.• Über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit gestalterischer Form, z.B. Art und Ausführung Farbgestaltung,Platzmöblierung etc. entscheiden die Parteien in gemeinsamer Abstimmung; im Zweifel ist eine Ausführung in mittlerer Art undGüte vorzunehmen, wenn nicht der Vorhabenträger eine höherwertige Ausführung wünscht.Der Vorhabenträger kann sich mit Zustimmung der Stadt bei der Erledigung der überlassenen Maßnahmen eines Dritten alsErfüllungsgehilfe bedienen.(3)Erforderliche Änderungen am öffentlichen Verkehrsraum (Anschluss an das bestehende Verkehrsnetz außerhalb desVorhabengebiets) sind nach den Vorgaben der Stadt durchzuführen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Stadt rechtzeitigvor Beginn der Bauarbeiten zu informieren.(4)Das Vorhaben kann an die vorhandenen Wasserversorgungs-und Abwasserleitungen angeschlossen werden.Der Vorhabenträger veranlasst die durch das Vorhaben verursachte Umverlegung von bestehenden Ver-undEntsorgungsleitungen der Stadt und anderer Träger, auch wenn diese Maßnahmen ganz oder teilweise außerhalb desVertragsgebietes vorgenommen werden müssen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!