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(3)Der Stadtrat der Stadt Kandel hat in seiner Sitzung am … den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenenBebauungsplan für das oben in Absatz 1 beschriebene Vorhaben des Vorhabenträgers gefasst (amtl. Bekanntmachung am …).Der Stadtrat Kandel hat dazu in seiner öffentlichen Sitzung am … den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt.Die Entwurfsunterlagen wurden in der Zeit vom … bis … öffentlich ausgelegt und eine Anhörung der Träger öffentlicherBelange durchgeführt. Die Aufstellung erfolgt in einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.(4)Ein Anspruch auf Erlass der Bebauungsplansatzung besteht nicht; die Stadt Kandel entscheidet nach pflichtgemäßemErmessen.(5)Sofern der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht als Satzung beschlossen wird, gilt folgendes: Schadenersatzansprüchegegen die Stadt Kandel entstehen hierdurch nicht. Eine Haftung der Stadt Kandel für etwaige Aufwendungen desVorhabenträgers, die dieser im Hinblick auf die Aufstellung der Satzung tätigt, ist ebenfalls ausgeschlossen. DieKostentragungsregelung in § 13 Abs. 1 bezüglich der Kosten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan bleibt in Kraft.Entsprechendes gilt für den Fall der Aufhebung der Satzung sowie für den Fall, dass sich die Unwirksamkeit der Satzung überden vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Verlauf eines gerichtlichen Streitverfahrens herausstellt, sofern die Aufhebung oderUnwirksamkeit der Satzung nicht auf Fehler oder Versäumnisse auf Seiten der Stadt Kandel zurückzuführen ist.Mit der Einstellung des Satzungsverfahrens, der Aufhebung der Satzung oder der festgestellten Unwirksamkeit der Satzung wirddieser Vertrag gegenstandslos. Die Kostentragungsregelung in § 13 Abs. 1 bezüglich der Kosten für den vorhabenbezogenenBebauungsplan bleibt in Kraft.Dies gilt nicht im Fall einer (Teil-) Unwirksamkeit auf Grund von behebbaren Fehlern (vgl. § 214 BauGB), bei der die Wirksamkeitder Satzung durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung der Fehler herbeigeführt werden kann. Die Stadt Kandel wirdetwaige derartige Mängel der Bebauungsplansatzung in einem ergänzenden Verfahren unverzüglich beheben.(6)Der Vorhabenträger ist berechtigt, durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten, sofern der vorhabenbezogeneBebauungsplan nicht bis zum … von der Stadt Kandel endgültig als Satzung beschlossen wird. BezüglichSchadenersatzansprüchen, Haftung und Kostentragung gelten vorstehend Absatz 5 Sätze 3 bis 5.

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