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Hiervon ausgehend vereinbaren die Parteien folgendes:A. Allgemeines§1 Gegenstand des Vertrages(1)Gegenstand des Vertrages sind das Vorhaben „Quartier am Markt, Kandel“ und die äußere und innere Erschließung desVertragsgebiets.Das Vertragsgebiet ist identisch mit der Gebietsabgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Quartier am Markt,Kandel“ und umfasst die in dem beigefügten Lageplan „Vorhaben-und Vertragsgebiet“ (Anlage 1) markierte Fläche sowie die indem vorhabenbezogenen Bebauungsplangebiet ebenfalls vorgesehenen öffentlichen Verkehrs-und (Verkehrs-) Grünflächen. Eshandelt sich um die Vorhabengrundstücke Flst. Nr. 170/2, 171/2, 172/1, 173/1, 177/1, die sich im Eigentum des Vorhabenträgersbefinden,Der Vorhabenträger hat für das Vertragsgebiet eine Vorhabenplanung (VP) aufgestellt (Anlage 2). In diesem Vorhaben-undErschließungsplan – VEP – ist das Vorhaben im Einzelnen dargestellt.Der Vorhabenträger ist Eigentümer der für sein Vorhaben vorgesehenen privaten Grundstückflächen im Vorhabengebiet. DieStadt ist Eigentümerin der bisherigen und künftigen öffentlichen Flächen. Die Grundstücke Flst.Nr. 171/1, 172/2 sowie 173/2stehen im Eigentum privater Dritter.(2)Bestandteile des Vertrages sind• der Lageplan mit den Grenzen des Vorhaben-und Vertragsgebietes vom … (Anlage 1)• die Vorhabenplanung des Vorhabenträgers, Stand … (Anlage 2)• Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans – zeichnerischer Teil und Textfestsetzungen mit Grünordnung,Bauordnungsrechtliche Festsetzungen, Begründung, Stand … (Anlage 3)und die öffentlichen Wegegrundstücke Flst Nr. 169, 170 und 7697, die sich im Eigentum der Stadt befinden.Weiterhin sind die Flst.Nr. 171/1, 172/2 sowie 173/2 einbezogen, die sich im Eigentum der Eheleute Vinh Nhat Tran sowie KimAnh Thi befinden.Vertragsgegenstand ist die Errichtung von mehreren Wohn- und Geschäftshäusern mit Tiefgarage sowie die Herstellung derprivaten und die Herstellung bzw. Anpassung öffentlichen Erschließungsflächen (Verkehrsflächen besondererZweckbestimmung: Wohnweg, Fuß- und Radweg) und Bepflanzungsflächen (Verkehrsbegleitgrün)

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