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3-2-1-Mut! Das Abenteuer Empowerment. - Verband binationaler ...

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S . : „Am liebsten chille ich 24 Stunden nur vorm PC. Also Musik hören, chatten und was über Religionen lernen.Und telefonieren halt. Manchmal lernen wir auch im Internet Arabisch zu schreiben. Ich lese den Koranja auf Deutsch. Arabisch geht nicht.“Arabisch geht nicht? Welche Sprache sprecht ihr denn zu Hause?S . : „Zu Hause sprechen wir seit Neuestem mit meinen Eltern deutsch. Also wir unter den Geschwistern redensowieso ausschließlich deutsch.“T. : „Mein Vater macht sich immer über mein Arabisch lustig. Aber dann merkt er, dass sein Deutsch auchnicht besser ist. <strong>Das</strong> ist immer lustig.“S . : „Ich als 15-Jährige kann nicht arabisch lesen. Da schäme ich mich für.“steigen. Ich habe nichts verstanden und wurde nicht verstanden. Ich sollte einfach in den Bus steigen. Danachfuhren wir zum Hafen, wo ein Schiff wieder in die Türkei zurückfuhr. Ich war sehr verzweifelt, traurigund wütend. Ich bin kein Türke und ich möchte auch nicht in die Türkei. Es half mir niemand, ich musste vonder Türkei wieder nach Afghanistan, über den Iran. Nach 9 Tagen war ich wieder in Nimroz, in Afghanistan.Dann bin ich nach Kabul gegangen und habe erneut um Hilfe gebeten. Nach 2 Tagen ging es mit 4 Männernnoch mal auf den Weg in eine bessere Welt.Also sprecht ihr Arabisch eher selten, seitdem ihr in Deutschland seid. Könnt ihr euch eigentlich noch aneure Heimat, an Palästina, erinnern?S . : „Unser Haus ist schon längst weg. Da stehen jetzt Blockhäuser.“T. : „Ich kann mich so gut wie gar nicht an mein Land erinnern. Ich spreche ja nicht mal die Sprache richtig.Ich hätte gern die deutsche Staatsbürgerschaft – mit allem anderen kann ich nichts anfangen. Aber wir habenja nur einen auf drei Jahre befristeten Pass wegen unserer Ausbildung. Unsere Eltern haben nur zwei Jahre 2 .“2) Der Aufenthaltsstatus von Fremden wird mit dem Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht (kurz NAG) geregelt. Auszug aus dem NAG:(a) Dieses Bundesgesetz regelt die Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln von Fremden, die sich länger als sechsMonate im Bundesgebiet aufhalten oder aufhalten wollen, sowie die Dokumentation des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts.(b) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für Fremde, die1. nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG, 2005), BGBl. I Nr. 100, oder nach vorigen asylgesetzlichen Bestimmungen zumAufenthalt berechtigt sind oder faktischen Abschiebeschutz genießen oder sich nach Stellung eines Folgeantrages(§ 2 Abs. 1 Z 23 AsylG 2005) im Zulassungsverfahren (§ 28 AsylG 2005) befinden, soweit dieses Bundesgesetznicht anderes bestimmt;2. nach § 95 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100, über einen Lichtbildausweis für Träger vonPrivilegien und Immunitäten verfügen oder3. nach § 24 FPG zur Ausübung einer bloß vorübergehenden Er werbstätigkeit berechtigt sind.Mein Name ist Samir,Samir, 17 Jahreauf der Flucht im Jahr 2009 im Frühling kam ich mit einem kleinen Ruderboot in Samos in Griechenland an.In dem Boot waren 30 Leute: Kinder, Männer, Frauen, Jugendliche. Dort waren viele Flüchtlinge wie ich. AmAbend kamen wir in ein großes Heim, ich musste mich entscheiden, wo ich schlafe. Die Räume waren für dieverschiedenen Nationen aufgeteilt. Afghanen, Türken, Afrikaner, Araber, Pakistaner, Inder, Iraner. Danachging ich in dem Raum, wo Türken untergebracht waren, weil es dort mehr Platz gab und bessere Betten.Nach 2 Nächten wurde ich geweckt und Polizisten forderten die türkischen Flüchtlinge auf, in einen Bus zu6 2 6 3

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