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Groß und stark werden - Vorsprung durch Bildung

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Alle B<strong>und</strong>esländer haben es sich zum Ziel gesetzt,<br />

bis zum Jahr 2010 das Angebot an Kinderbetreuung<br />

für Kinder unter drei Jahren quantitativ<br />

<strong>und</strong> qualitativ an den westeuropäischen<br />

Standard heranzuführen.<br />

Mit dem „Gesetz zum qualitätsorientierten <strong>und</strong><br />

bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung“<br />

(Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG – Novellierung<br />

des Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes<br />

SGB VIII) wurde die Verpflichtung, für Kinder<br />

unter drei Jahren ausreichend Betreuungsplätze<br />

vorzuhalten, konkretisiert. Das TAG trat am<br />

01.01.2005 in Kraft.<br />

Bereits 2001 hat der Freistaat Bayern mit dem Gesamtkonzept<br />

Kinderbetreuung <strong>durch</strong> Aufnahme<br />

der Kinderkrippen in die staatliche Förderung die<br />

Weichen für die Schaffung eines bedarfsgerechten<br />

Kinderbetreuungsangebotes für Kleinkinder<br />

gestellt. Aufgr<strong>und</strong> des Bayerischen Kinderbildungs-<br />

<strong>und</strong> -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) vom<br />

08.07.2005 bestehen nun für alle bedarfsnotwendigen<br />

Kinderbetreuungsplätze gesetzliche Förderansprüche.<br />

Voraussetzung ist eine möglichst<br />

kleinräumige örtliche Bedarfsplanung der Gemeinden.<br />

Die Förderung erfolgt nach einer Übergangsphase<br />

einheitlich kindbezogen:<br />

■ Gesetz für alle Betreuungsformen:<br />

Das BayKiBiG bildet einen einheitlichen rechtlichen<br />

Rahmen für Kinderkrippen, Kindergärten,<br />

Kinderhorte, Netze für Kinder <strong>und</strong> die Tagespflege.<br />

Auf diese Weise kann ein bedarfsgerechtes,<br />

qualifiziertes Angebot an Kindertageseinrichtungen<br />

geschaffen <strong>werden</strong>. Frei <strong>werden</strong>de Plät-<br />

10<br />

ze in Kindergärten sind für Kinder anderer Altersgruppen<br />

zugänglich, Einrichtungen mit erweiterter<br />

Altersmischung (Häuser für Kinder)<br />

können entstehen.<br />

■ Gesetz zur fördergerechten Mittelverteilung:<br />

Durch die Einführung der kindbezogenen Förderung<br />

können Finanzmittel effizienter <strong>und</strong> fördergerechter<br />

eingesetzt <strong>werden</strong>. Entscheidend ist<br />

der Förderbedarf des Kindes <strong>und</strong> nicht die Art<br />

der Einrichtung. Die Aufnahme von Kindern<br />

unterschiedlicher Altersgruppen ist problemlos<br />

möglich. Die kindbezogene Förderung berücksichtigt<br />

– anders als die bisherige Personalkostenförderung<br />

– die Zahl der betreuten Kinder,<br />

die Dauer ihrer Betreuung sowie den konkreten<br />

Betreuungsaufwand.<br />

■ Gesetz zur Stärkung der örtlichen Planungsverantwortung:<br />

Ein weiterer Ausbau ist nur mit dem Engagement<br />

der Kommunen möglich. Das BayKiBiG<br />

stärkt die Kommunen in ihrer Planungs- <strong>und</strong><br />

Finanzierungsverantwortung. Ihre Finanzierungspflicht<br />

beschränkt sich auf die bedarfsnotwendigen<br />

Einrichtungen; die Kommunen können das<br />

Betreuungsangebot konkret auf die Bedürfnisse<br />

vor Ort ausrichten.<br />

■ Gesetz zur <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Erziehung:<br />

Die Ziele des Bayerischen <strong>Bildung</strong>s- <strong>und</strong> Erziehungsplans<br />

<strong>werden</strong> in einer Ausführungsverordnung<br />

zum BayKiBiG (BayKiBiGV) verbindlich<br />

festgeschrieben. Da<strong>durch</strong> wird sich die pädagogische<br />

Arbeit in den Kindertageseinrichtungen<br />

spürbar verbessern. Daneben findet eine mittelbare<br />

Steuerung statt, z. B. Offenlegung des<br />

pädagogischen Konzepts <strong>und</strong> Maßnahmen der<br />

Selbstevaluation.<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

Was ist eine Kinderkrippe?<br />

Kinderkrippen sind Kindertageseinrichtungen,<br />

deren Angebot sich überwiegend<br />

an Kinder unter drei Jahren richtet. Kindertageseinrichtungen<br />

sind außerschulische<br />

Tageseinrichtungen zur regelmäßigen<br />

<strong>Bildung</strong>, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung<br />

von Kindern. Eine regelmäßige <strong>Bildung</strong>,<br />

Erziehung <strong>und</strong> Betreuung setzt voraus,<br />

dass die überwiegende Zahl der Kinder<br />

über einen Zeitraum von mindestens<br />

einem Monat die Kindertageseinrichtung<br />

<strong>durch</strong>schnittlich mindestens 20 St<strong>und</strong>en<br />

pro Woche besucht. Bei Kindern unter<br />

drei Jahren ist insbesondere in der Eingewöhnungsphase<br />

eine Unterschreitung<br />

bis zu einer Grenze von 10 St<strong>und</strong>en pro<br />

Woche zulässig.<br />

(aus: Bayerisches Kinderbildungs- <strong>und</strong><br />

-betreuungsgesetz vom 08.07.2005)

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