Groß und stark werden - Vorsprung durch Bildung
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Alle B<strong>und</strong>esländer haben es sich zum Ziel gesetzt,<br />
bis zum Jahr 2010 das Angebot an Kinderbetreuung<br />
für Kinder unter drei Jahren quantitativ<br />
<strong>und</strong> qualitativ an den westeuropäischen<br />
Standard heranzuführen.<br />
Mit dem „Gesetz zum qualitätsorientierten <strong>und</strong><br />
bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung“<br />
(Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG – Novellierung<br />
des Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes<br />
SGB VIII) wurde die Verpflichtung, für Kinder<br />
unter drei Jahren ausreichend Betreuungsplätze<br />
vorzuhalten, konkretisiert. Das TAG trat am<br />
01.01.2005 in Kraft.<br />
Bereits 2001 hat der Freistaat Bayern mit dem Gesamtkonzept<br />
Kinderbetreuung <strong>durch</strong> Aufnahme<br />
der Kinderkrippen in die staatliche Förderung die<br />
Weichen für die Schaffung eines bedarfsgerechten<br />
Kinderbetreuungsangebotes für Kleinkinder<br />
gestellt. Aufgr<strong>und</strong> des Bayerischen Kinderbildungs-<br />
<strong>und</strong> -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) vom<br />
08.07.2005 bestehen nun für alle bedarfsnotwendigen<br />
Kinderbetreuungsplätze gesetzliche Förderansprüche.<br />
Voraussetzung ist eine möglichst<br />
kleinräumige örtliche Bedarfsplanung der Gemeinden.<br />
Die Förderung erfolgt nach einer Übergangsphase<br />
einheitlich kindbezogen:<br />
■ Gesetz für alle Betreuungsformen:<br />
Das BayKiBiG bildet einen einheitlichen rechtlichen<br />
Rahmen für Kinderkrippen, Kindergärten,<br />
Kinderhorte, Netze für Kinder <strong>und</strong> die Tagespflege.<br />
Auf diese Weise kann ein bedarfsgerechtes,<br />
qualifiziertes Angebot an Kindertageseinrichtungen<br />
geschaffen <strong>werden</strong>. Frei <strong>werden</strong>de Plät-<br />
10<br />
ze in Kindergärten sind für Kinder anderer Altersgruppen<br />
zugänglich, Einrichtungen mit erweiterter<br />
Altersmischung (Häuser für Kinder)<br />
können entstehen.<br />
■ Gesetz zur fördergerechten Mittelverteilung:<br />
Durch die Einführung der kindbezogenen Förderung<br />
können Finanzmittel effizienter <strong>und</strong> fördergerechter<br />
eingesetzt <strong>werden</strong>. Entscheidend ist<br />
der Förderbedarf des Kindes <strong>und</strong> nicht die Art<br />
der Einrichtung. Die Aufnahme von Kindern<br />
unterschiedlicher Altersgruppen ist problemlos<br />
möglich. Die kindbezogene Förderung berücksichtigt<br />
– anders als die bisherige Personalkostenförderung<br />
– die Zahl der betreuten Kinder,<br />
die Dauer ihrer Betreuung sowie den konkreten<br />
Betreuungsaufwand.<br />
■ Gesetz zur Stärkung der örtlichen Planungsverantwortung:<br />
Ein weiterer Ausbau ist nur mit dem Engagement<br />
der Kommunen möglich. Das BayKiBiG<br />
stärkt die Kommunen in ihrer Planungs- <strong>und</strong><br />
Finanzierungsverantwortung. Ihre Finanzierungspflicht<br />
beschränkt sich auf die bedarfsnotwendigen<br />
Einrichtungen; die Kommunen können das<br />
Betreuungsangebot konkret auf die Bedürfnisse<br />
vor Ort ausrichten.<br />
■ Gesetz zur <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Erziehung:<br />
Die Ziele des Bayerischen <strong>Bildung</strong>s- <strong>und</strong> Erziehungsplans<br />
<strong>werden</strong> in einer Ausführungsverordnung<br />
zum BayKiBiG (BayKiBiGV) verbindlich<br />
festgeschrieben. Da<strong>durch</strong> wird sich die pädagogische<br />
Arbeit in den Kindertageseinrichtungen<br />
spürbar verbessern. Daneben findet eine mittelbare<br />
Steuerung statt, z. B. Offenlegung des<br />
pädagogischen Konzepts <strong>und</strong> Maßnahmen der<br />
Selbstevaluation.<br />
Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage<br />
Was ist eine Kinderkrippe?<br />
Kinderkrippen sind Kindertageseinrichtungen,<br />
deren Angebot sich überwiegend<br />
an Kinder unter drei Jahren richtet. Kindertageseinrichtungen<br />
sind außerschulische<br />
Tageseinrichtungen zur regelmäßigen<br />
<strong>Bildung</strong>, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung<br />
von Kindern. Eine regelmäßige <strong>Bildung</strong>,<br />
Erziehung <strong>und</strong> Betreuung setzt voraus,<br />
dass die überwiegende Zahl der Kinder<br />
über einen Zeitraum von mindestens<br />
einem Monat die Kindertageseinrichtung<br />
<strong>durch</strong>schnittlich mindestens 20 St<strong>und</strong>en<br />
pro Woche besucht. Bei Kindern unter<br />
drei Jahren ist insbesondere in der Eingewöhnungsphase<br />
eine Unterschreitung<br />
bis zu einer Grenze von 10 St<strong>und</strong>en pro<br />
Woche zulässig.<br />
(aus: Bayerisches Kinderbildungs- <strong>und</strong><br />
-betreuungsgesetz vom 08.07.2005)