Groß und stark werden - Vorsprung durch Bildung
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Bedarf an<br />
Krippenplätzen<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Familie untergebracht sein wird. Der neue<br />
Träger räumt der Leiterin der Kinderkrippe<br />
bei den aktuellen Umbauten großes Mitspracherecht<br />
ein.<br />
Sie waren sicher, dass der Bedarf für eine<br />
Kinderkrippe da war?<br />
„Wir hatten eigentlich immer lange Wartelisten<br />
<strong>und</strong> konnten uns auch nicht vorstellen,<br />
dass es in einer Stadt mit doch immerhin<br />
über 50.000 Einwohnern nicht eine Kinderkrippe<br />
geben sollte. Ich denke, wenn das<br />
Modellprojekt nicht gekommen wäre, dann<br />
wäre das wahrscheinlich in der Schwebe<br />
geblieben. So ging es wirklich in die konkrete<br />
Phase.“<br />
Und wie wurde das Projekt in die<br />
Gemeinde eingeführt?<br />
„Wir haben eine sehr große Pressekonferenz<br />
gemacht, die die Stadt einberufen hat.<br />
Im Rathausfestsaal hatten wir jede Menge<br />
Medienvertreter, verschiedene Radiosender,<br />
verschiedene Fernsehsender <strong>und</strong> alle<br />
möglichen Zeitungen waren da. Das hat<br />
einen sehr großen Wirbel verursacht <strong>und</strong><br />
anschließend ging es eigentlich erst so richtig<br />
los, die Telefone sind heiß gelaufen.“<br />
Neue Entwicklungen<br />
Die Stadt Hof hat sich entschieden, auf<br />
Gr<strong>und</strong> der guten Erfahrungen mit dem<br />
„Zwergenparadies“ im Rahmen der „Initiative<br />
Kinderkrippen in Bayern“ ihre Krippenplätze<br />
auf 38 zu erhöhen.<br />
48<br />
Wie wurde denn das Kinderkrippenangebot<br />
von den Eltern angenommen?<br />
„Sehr gut. Das einzige Problem, das wir<br />
immer noch haben, ist, dass einfach viele<br />
junge Familien nach außerhalb in den<br />
Landkreis ziehen. Hof ist kreisfrei, <strong>und</strong> wir<br />
dürfen keine Kinder aus dem Umland mehr<br />
nehmen, weil wir für diese Kinder keinen<br />
Kommunalzuschuss bekommen <strong>und</strong> die<br />
Gemeinden, aus denen die Kinder kommen,<br />
nicht mitfinanzieren.“<br />
Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Wenn Kinder aus umliegenden<br />
Gemeinden eine Kinderkrippe<br />
besuchen …<br />
… spricht man von „Gastkindern“. Die<br />
Gewährung einer staatlichen Förderung<br />
setzt stets die Zahlung eines kommunalen<br />
Anteils voraus. Kommen Kinder<br />
aus unterschiedlichen Gemeinden<br />
im Einzugsbereich, ist jede Kommune<br />
aufgefordert, ihren „Gastkindbeitrag“<br />
an die Kinderkrippe zu entrichten. Aufgr<strong>und</strong><br />
der im Projektzeitraum bestehenden<br />
Empfehlungen sahen sich einige<br />
Gemeinden hierzu nicht in der Verantwortung.<br />
Zwischenzeitlich wurde eine<br />
gesetzliche Regelung getroffen. Nach<br />
§ 23 BayKiBiG ist die Gemeinde dann<br />
zur Zahlung eines „Gastkindbeitrages“<br />
verpflichtet, wenn sie bei festgestelltem<br />
Bedarf keinen vergleichbaren freien<br />
Platz anbieten kann. Vergleichbar ist jedoch<br />
hierbei nicht nur ein Platz in einer Kinderkrippe,<br />
sondern unter Umständen auch<br />
in einer altersgemischten Einrichtung <strong>und</strong> in<br />
Tagespflege.<br />
Nach dem BayKiBiG wurden für alle Tageseinrichtungen<br />
für Kinder ein einheitlicher<br />
rechtlicher Rahmen sowie die kindbezogene<br />
Förderung eingeführt. Die Art der Einrichtung<br />
ist für die Förderung nicht länger entscheidend.<br />
Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung<br />
ist der individuelle Förderbedarf der<br />
Kinder, der rechnerisch aufgr<strong>und</strong> eines Gewichtungs-<br />
<strong>und</strong> eines Buchungsfaktors in<br />
die Berechnung einfließt. Die Aufnahme von<br />
Kindern unterschiedlicher Altersgruppen ist<br />
somit problemlos möglich, d. h. es ist bei<br />
entsprechenden Rahmenbedingungen, wie<br />
Konzeption, Gruppenstärke, Raum- <strong>und</strong> Personalausstattung,<br />
denkbar, den Kindergarten<br />
auch für Kinder unter drei Jahren zu öffnen.<br />
Gastkinderregelung