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Groß und stark werden - Vorsprung durch Bildung

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Bedarf an<br />

Krippenplätzen<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Familie untergebracht sein wird. Der neue<br />

Träger räumt der Leiterin der Kinderkrippe<br />

bei den aktuellen Umbauten großes Mitspracherecht<br />

ein.<br />

Sie waren sicher, dass der Bedarf für eine<br />

Kinderkrippe da war?<br />

„Wir hatten eigentlich immer lange Wartelisten<br />

<strong>und</strong> konnten uns auch nicht vorstellen,<br />

dass es in einer Stadt mit doch immerhin<br />

über 50.000 Einwohnern nicht eine Kinderkrippe<br />

geben sollte. Ich denke, wenn das<br />

Modellprojekt nicht gekommen wäre, dann<br />

wäre das wahrscheinlich in der Schwebe<br />

geblieben. So ging es wirklich in die konkrete<br />

Phase.“<br />

Und wie wurde das Projekt in die<br />

Gemeinde eingeführt?<br />

„Wir haben eine sehr große Pressekonferenz<br />

gemacht, die die Stadt einberufen hat.<br />

Im Rathausfestsaal hatten wir jede Menge<br />

Medienvertreter, verschiedene Radiosender,<br />

verschiedene Fernsehsender <strong>und</strong> alle<br />

möglichen Zeitungen waren da. Das hat<br />

einen sehr großen Wirbel verursacht <strong>und</strong><br />

anschließend ging es eigentlich erst so richtig<br />

los, die Telefone sind heiß gelaufen.“<br />

Neue Entwicklungen<br />

Die Stadt Hof hat sich entschieden, auf<br />

Gr<strong>und</strong> der guten Erfahrungen mit dem<br />

„Zwergenparadies“ im Rahmen der „Initiative<br />

Kinderkrippen in Bayern“ ihre Krippenplätze<br />

auf 38 zu erhöhen.<br />

48<br />

Wie wurde denn das Kinderkrippenangebot<br />

von den Eltern angenommen?<br />

„Sehr gut. Das einzige Problem, das wir<br />

immer noch haben, ist, dass einfach viele<br />

junge Familien nach außerhalb in den<br />

Landkreis ziehen. Hof ist kreisfrei, <strong>und</strong> wir<br />

dürfen keine Kinder aus dem Umland mehr<br />

nehmen, weil wir für diese Kinder keinen<br />

Kommunalzuschuss bekommen <strong>und</strong> die<br />

Gemeinden, aus denen die Kinder kommen,<br />

nicht mitfinanzieren.“<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Wenn Kinder aus umliegenden<br />

Gemeinden eine Kinderkrippe<br />

besuchen …<br />

… spricht man von „Gastkindern“. Die<br />

Gewährung einer staatlichen Förderung<br />

setzt stets die Zahlung eines kommunalen<br />

Anteils voraus. Kommen Kinder<br />

aus unterschiedlichen Gemeinden<br />

im Einzugsbereich, ist jede Kommune<br />

aufgefordert, ihren „Gastkindbeitrag“<br />

an die Kinderkrippe zu entrichten. Aufgr<strong>und</strong><br />

der im Projektzeitraum bestehenden<br />

Empfehlungen sahen sich einige<br />

Gemeinden hierzu nicht in der Verantwortung.<br />

Zwischenzeitlich wurde eine<br />

gesetzliche Regelung getroffen. Nach<br />

§ 23 BayKiBiG ist die Gemeinde dann<br />

zur Zahlung eines „Gastkindbeitrages“<br />

verpflichtet, wenn sie bei festgestelltem<br />

Bedarf keinen vergleichbaren freien<br />

Platz anbieten kann. Vergleichbar ist jedoch<br />

hierbei nicht nur ein Platz in einer Kinderkrippe,<br />

sondern unter Umständen auch<br />

in einer altersgemischten Einrichtung <strong>und</strong> in<br />

Tagespflege.<br />

Nach dem BayKiBiG wurden für alle Tageseinrichtungen<br />

für Kinder ein einheitlicher<br />

rechtlicher Rahmen sowie die kindbezogene<br />

Förderung eingeführt. Die Art der Einrichtung<br />

ist für die Förderung nicht länger entscheidend.<br />

Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung<br />

ist der individuelle Förderbedarf der<br />

Kinder, der rechnerisch aufgr<strong>und</strong> eines Gewichtungs-<br />

<strong>und</strong> eines Buchungsfaktors in<br />

die Berechnung einfließt. Die Aufnahme von<br />

Kindern unterschiedlicher Altersgruppen ist<br />

somit problemlos möglich, d. h. es ist bei<br />

entsprechenden Rahmenbedingungen, wie<br />

Konzeption, Gruppenstärke, Raum- <strong>und</strong> Personalausstattung,<br />

denkbar, den Kindergarten<br />

auch für Kinder unter drei Jahren zu öffnen.<br />

Gastkinderregelung

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