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uNseR maNN IN euRopa

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system – das in Deutschland nur 50.000<br />

Euro pro Kunde schützt – ein freiwilliges<br />

System. Die höchste Sicherungsgrenze<br />

liegt weltweit bei 200.000 Euro. Der freiwillige<br />

Einlagensicherungsfonds schützt<br />

Einlagen von 1,5 millionen bis 6 milliarden<br />

Euro – pro Kunde!<br />

? schluck!<br />

! Ja, genau.<br />

? Ist der einlagensicherungsfonds<br />

auch für die kaupthing-kunden<br />

zuständig?<br />

! Nein, die Kaupthing Bank in<br />

Deutschland ist eine Zweigniederlassung<br />

einer isländischen Bank. und das<br />

Eu-Recht sieht sowohl im Bereich einer<br />

Bankerlaubnis – also wenn man ein<br />

Bankgeschäft betreiben will – als auch<br />

im Bereich der Einlagensicherung vor,<br />

dass man, wenn man als Zweigniederlassung<br />

einer Bank innerhalb der Eu<br />

Bankgeschäfte betreibt, deren mutter aus<br />

einem mitgliedstaat der Eu kommt, man<br />

sowohl seine Bankerlaubnis als auch<br />

seine Einlagensicherung vom Heimatstaat<br />

der mutter-Bank mitbringt. Dies gilt<br />

auch für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

(EEA) wie Island. Sprich:<br />

Eine isländische Zweigniederlassung in<br />

Deutschland bringt den Schutz der isländischen<br />

Sicherungseinrichtung mit nach<br />

Deutschland. Das war bei Kaupthing<br />

auch das Problem, dass die isländische<br />

Sicherungseinrichtung nicht leistungsfähig<br />

genug war.<br />

? das läuft also auf eine glasklare<br />

empfehlung hinaus, sein Geld<br />

bei deutschen Banken anzulegen?<br />

! Als Vertreter des deutschen<br />

Bankenverbandes würde ich natürlich<br />

immer sagen: ” legt Euer Geld bei einer<br />

deutschen Bank und zwar bei einer privaten<br />

deutschen Bank an – nicht bei einer<br />

Sparkasse oder Genossenschaftsbank.“<br />

Nein, ich habe keinen Zweifel daran, dass<br />

Sicherungseinrichtungen innerhalb der<br />

Europäischen union ihre Aufgaben nicht<br />

erfüllen könnten und würden. Ich gehe<br />

letztendlich auch davon aus – aber das<br />

ist eine Vermutung –, dass die Einleger<br />

von Kaupthing ihre Einlegerentschädigung<br />

auch durch die isländische Sicherungseinrichtung<br />

bekommen hätten,<br />

die ihnen gesetzlich zustand, so wie<br />

das letztendlich auch in Großbritannien<br />

und den Niederlanden der Fall war.<br />

Kaupthing hat den Einlegern in Deutschland<br />

jedoch selber die Einlagen zurück<br />

gezahlt. Sprich: Nicht die isländische Sicherungseinrichtung<br />

musste die Kunden<br />

entschädigen, sondern Kaupthing hat<br />

das Geld selber generiert, das nötig war,<br />

um den deutschen Kunden die gesamten<br />

Einlagen wieder auszuzahlen.<br />

? war das eine<br />

Goodwill-aktion?<br />

! Das ist nur im weitesten<br />

Sinne eine Goodwill-Aktion, denn<br />

das isländische Insolvenzrecht<br />

sieht ein Vorrecht von privaten<br />

Einlegern im Insolvenzverfahren<br />

vor. Offensichtlich lag noch genug<br />

Vermögen vor, um die deutschen<br />

Einleger zu befriedigen. Nur war<br />

dieses Vermögen anfänglich nicht<br />

liquide, was zu solch enormen<br />

Verzögerungen geführt hat.<br />

? Noch eine frage zum<br />

verständnis: sie haben gesagt,<br />

sie seien für die privaten<br />

Banken zuständig nicht für<br />

die sparkassen und Genossenschaftsbanken.<br />

wenn man<br />

sein Geld dort einlegt, dann<br />

greifen Ihre sicherungsfonds<br />

nicht?<br />

! Genau. Wir haben in Deutschland<br />

eine Vielzahl von Sicherungseinrichtungen,<br />

die sich entsprechend der<br />

verschiedenen Bankensektoren orientieren.<br />

Wir haben zunächst den privaten<br />

Bankensektor – für deren Einlagensicherungsfonds<br />

ich stehe mit dem Bundesverband<br />

Deutscher Banken. Wir vertreten<br />

circa 220 Banken in Deutschland – also<br />

die Großbanken wie die Deutsche Bank,<br />

Commerzbank, HypoVereinsbank, Postbank<br />

etc.<br />

Dann gibt es den Sparkassensektor<br />

– also die Sparkassen, landesbausparkassen<br />

und die landesbanken.<br />

und dann gibt es den Genossenschaftssektor<br />

– das sind Volks- und<br />

Raiffeisenbanken, die Sparda-Banken.<br />

Die haben alle ein Zentralinstitut – die<br />

DZ Bank.<br />

Schließlich haben wir einen weiteren<br />

– kleineren – Sektor, der verwandt<br />

ist mit dem Sektor der Sparkassen, dem<br />

Bundesverband der öffentlichen Banken<br />

Deutschlands, zu dem zum Beispiel die<br />

KfW, die landwirtschaftliche Rentenbank<br />

etc. gehören.<br />

Jeder dieser Bankensektoren hat<br />

seine eigenen Sicherungseinrichtungen.<br />

Dabei ist das modell der Sparkassen<br />

bemerkenswert, weil es weltweit einzigartig<br />

ist. Es beruht auf dem gleichförmigen<br />

marktauftritt – jede Sparkasse hat<br />

ja dieses rote oder blaue ” S“ als logo.<br />

Daneben haben die Sparkassen auch<br />

gleichartige Produkte, die sie alle vertreiben.<br />

Deshalb ist es für den Kunden gar<br />

nicht so offensichtlich, dass die Sparkasse<br />

münchen rechtlich nicht identisch ist<br />

mit der Sparkasse Ingolstadt oder Augsburg.<br />

Die Sparkassen haben hier einen<br />

Verbundsgedanken. Sie sorgen mit einer<br />

sogenannten ” Institutssicherung“ dafür,<br />

dass das gesamte Institut nicht insolvent<br />

werden kann. und weil das Institut –<br />

also die einzelne Sparkasse – nicht insolvent<br />

werden kann, ist der Kunde auch<br />

hundertprozentig geschützt. Das Gleiche<br />

machen die Genossenschaftsbanken.<br />

All das kommt aus dem Verbundgedanken,<br />

weil man nicht zulassen<br />

möchte, dass ein Teil des Verbundes aus-<br />

und einbricht, denn das würde zu einer<br />

Verunsicherung der Kunden in ganz<br />

Deutschland führen. Denn die wüssten<br />

gar nicht: Ist das jetzt auch meine Sparkasse,<br />

die da Probleme hat?<br />

Das Einmalige an diesem Verbundgedanken<br />

ist, dass die einzelnen<br />

Institute – die ja miteinander im Wettbewerb<br />

stehen – dennoch einen nicht-wettbewerbsfähigen<br />

Teilnehmer künstlich am<br />

leben erhalten wollen!<br />

? was machen die<br />

sparkassen aber, wenn es bei<br />

mehreren Instituten probleme<br />

gibt, vielleicht sogar bei<br />

der mehrheit – wie es jetzt ja<br />

durchaus der fall sein könnte?<br />

! Wir haben zwar seit Jahren<br />

nicht mehr die Anstaltslast-<br />

und Gewährträgerhaftung – denn<br />

dazu hat ja die Europäische Kommission<br />

seinerseits entschieden,<br />

dass es wettbewerbsverzerrend<br />

ist, wenn der Bestand des Instituts<br />

durch die Stadt, die Region oder<br />

das land geschützt wird. Deshalb<br />

mussten die öffentlichen Banken<br />

wie Sparkassen und dergleichen,<br />

die im Wettbewerb mit privaten<br />

Banken standen, auf die Gewährträgerhaftung<br />

verzichten. Ob dies<br />

in der aktuellen Finanzmarktkrise<br />

tatsächlich stringent eingehalten<br />

wurde ist zumindest fraglich.<br />

? solche worte werden die<br />

öffentlichen Banken sicherlich nicht<br />

gerne hören. wie auch immer. sind<br />

denn beide sicherungseinrichtungen<br />

– also die der privatbanken<br />

(vertreten durch den Bundesverband<br />

deutscher Banken) und die<br />

der sparkassen und landesbanken –<br />

miteinander vergleichbar?<br />

! Ich will es einmal so ausdrücken:<br />

Die Institutssicherung der Sparkassen<br />

und Genossenschaftsbanken setzt im<br />

Vorfeld einer Insolvenz ein, indem die<br />

anderen Institute für den möglichen<br />

Schaden eintreten.<br />

Die Einlagensicherung des Bundesverbandes<br />

Deutscher Banken umfasst<br />

dagegen das gesamte Bündel an maßnahmen<br />

im Vorfeld oder im Nachgang einer<br />

Insolvenz, damit der Kunde schadlos<br />

bleibt. Die Einlagensicherung hat also<br />

beide Optionen: Sie kann im Vorfeld der<br />

Insolvenz die Insolvenz verhindern –<br />

diese möglichkeit haben wir auch schon<br />

praktiziert. Nehmen sie als Beispiel die<br />

AHBR oder die SchmidtBank in Bayern<br />

oder das Bankhaus Delbrück in Köln.<br />

Das waren Institute, bei denen wir uns<br />

aus verschiedenen motiven entschieden<br />

haben, im Vorfeld der Insolvenz zu inter-

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