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system – das in Deutschland nur 50.000<br />
Euro pro Kunde schützt – ein freiwilliges<br />
System. Die höchste Sicherungsgrenze<br />
liegt weltweit bei 200.000 Euro. Der freiwillige<br />
Einlagensicherungsfonds schützt<br />
Einlagen von 1,5 millionen bis 6 milliarden<br />
Euro – pro Kunde!<br />
? schluck!<br />
! Ja, genau.<br />
? Ist der einlagensicherungsfonds<br />
auch für die kaupthing-kunden<br />
zuständig?<br />
! Nein, die Kaupthing Bank in<br />
Deutschland ist eine Zweigniederlassung<br />
einer isländischen Bank. und das<br />
Eu-Recht sieht sowohl im Bereich einer<br />
Bankerlaubnis – also wenn man ein<br />
Bankgeschäft betreiben will – als auch<br />
im Bereich der Einlagensicherung vor,<br />
dass man, wenn man als Zweigniederlassung<br />
einer Bank innerhalb der Eu<br />
Bankgeschäfte betreibt, deren mutter aus<br />
einem mitgliedstaat der Eu kommt, man<br />
sowohl seine Bankerlaubnis als auch<br />
seine Einlagensicherung vom Heimatstaat<br />
der mutter-Bank mitbringt. Dies gilt<br />
auch für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />
(EEA) wie Island. Sprich:<br />
Eine isländische Zweigniederlassung in<br />
Deutschland bringt den Schutz der isländischen<br />
Sicherungseinrichtung mit nach<br />
Deutschland. Das war bei Kaupthing<br />
auch das Problem, dass die isländische<br />
Sicherungseinrichtung nicht leistungsfähig<br />
genug war.<br />
? das läuft also auf eine glasklare<br />
empfehlung hinaus, sein Geld<br />
bei deutschen Banken anzulegen?<br />
! Als Vertreter des deutschen<br />
Bankenverbandes würde ich natürlich<br />
immer sagen: ” legt Euer Geld bei einer<br />
deutschen Bank und zwar bei einer privaten<br />
deutschen Bank an – nicht bei einer<br />
Sparkasse oder Genossenschaftsbank.“<br />
Nein, ich habe keinen Zweifel daran, dass<br />
Sicherungseinrichtungen innerhalb der<br />
Europäischen union ihre Aufgaben nicht<br />
erfüllen könnten und würden. Ich gehe<br />
letztendlich auch davon aus – aber das<br />
ist eine Vermutung –, dass die Einleger<br />
von Kaupthing ihre Einlegerentschädigung<br />
auch durch die isländische Sicherungseinrichtung<br />
bekommen hätten,<br />
die ihnen gesetzlich zustand, so wie<br />
das letztendlich auch in Großbritannien<br />
und den Niederlanden der Fall war.<br />
Kaupthing hat den Einlegern in Deutschland<br />
jedoch selber die Einlagen zurück<br />
gezahlt. Sprich: Nicht die isländische Sicherungseinrichtung<br />
musste die Kunden<br />
entschädigen, sondern Kaupthing hat<br />
das Geld selber generiert, das nötig war,<br />
um den deutschen Kunden die gesamten<br />
Einlagen wieder auszuzahlen.<br />
? war das eine<br />
Goodwill-aktion?<br />
! Das ist nur im weitesten<br />
Sinne eine Goodwill-Aktion, denn<br />
das isländische Insolvenzrecht<br />
sieht ein Vorrecht von privaten<br />
Einlegern im Insolvenzverfahren<br />
vor. Offensichtlich lag noch genug<br />
Vermögen vor, um die deutschen<br />
Einleger zu befriedigen. Nur war<br />
dieses Vermögen anfänglich nicht<br />
liquide, was zu solch enormen<br />
Verzögerungen geführt hat.<br />
? Noch eine frage zum<br />
verständnis: sie haben gesagt,<br />
sie seien für die privaten<br />
Banken zuständig nicht für<br />
die sparkassen und Genossenschaftsbanken.<br />
wenn man<br />
sein Geld dort einlegt, dann<br />
greifen Ihre sicherungsfonds<br />
nicht?<br />
! Genau. Wir haben in Deutschland<br />
eine Vielzahl von Sicherungseinrichtungen,<br />
die sich entsprechend der<br />
verschiedenen Bankensektoren orientieren.<br />
Wir haben zunächst den privaten<br />
Bankensektor – für deren Einlagensicherungsfonds<br />
ich stehe mit dem Bundesverband<br />
Deutscher Banken. Wir vertreten<br />
circa 220 Banken in Deutschland – also<br />
die Großbanken wie die Deutsche Bank,<br />
Commerzbank, HypoVereinsbank, Postbank<br />
etc.<br />
Dann gibt es den Sparkassensektor<br />
– also die Sparkassen, landesbausparkassen<br />
und die landesbanken.<br />
und dann gibt es den Genossenschaftssektor<br />
– das sind Volks- und<br />
Raiffeisenbanken, die Sparda-Banken.<br />
Die haben alle ein Zentralinstitut – die<br />
DZ Bank.<br />
Schließlich haben wir einen weiteren<br />
– kleineren – Sektor, der verwandt<br />
ist mit dem Sektor der Sparkassen, dem<br />
Bundesverband der öffentlichen Banken<br />
Deutschlands, zu dem zum Beispiel die<br />
KfW, die landwirtschaftliche Rentenbank<br />
etc. gehören.<br />
Jeder dieser Bankensektoren hat<br />
seine eigenen Sicherungseinrichtungen.<br />
Dabei ist das modell der Sparkassen<br />
bemerkenswert, weil es weltweit einzigartig<br />
ist. Es beruht auf dem gleichförmigen<br />
marktauftritt – jede Sparkasse hat<br />
ja dieses rote oder blaue ” S“ als logo.<br />
Daneben haben die Sparkassen auch<br />
gleichartige Produkte, die sie alle vertreiben.<br />
Deshalb ist es für den Kunden gar<br />
nicht so offensichtlich, dass die Sparkasse<br />
münchen rechtlich nicht identisch ist<br />
mit der Sparkasse Ingolstadt oder Augsburg.<br />
Die Sparkassen haben hier einen<br />
Verbundsgedanken. Sie sorgen mit einer<br />
sogenannten ” Institutssicherung“ dafür,<br />
dass das gesamte Institut nicht insolvent<br />
werden kann. und weil das Institut –<br />
also die einzelne Sparkasse – nicht insolvent<br />
werden kann, ist der Kunde auch<br />
hundertprozentig geschützt. Das Gleiche<br />
machen die Genossenschaftsbanken.<br />
All das kommt aus dem Verbundgedanken,<br />
weil man nicht zulassen<br />
möchte, dass ein Teil des Verbundes aus-<br />
und einbricht, denn das würde zu einer<br />
Verunsicherung der Kunden in ganz<br />
Deutschland führen. Denn die wüssten<br />
gar nicht: Ist das jetzt auch meine Sparkasse,<br />
die da Probleme hat?<br />
Das Einmalige an diesem Verbundgedanken<br />
ist, dass die einzelnen<br />
Institute – die ja miteinander im Wettbewerb<br />
stehen – dennoch einen nicht-wettbewerbsfähigen<br />
Teilnehmer künstlich am<br />
leben erhalten wollen!<br />
? was machen die<br />
sparkassen aber, wenn es bei<br />
mehreren Instituten probleme<br />
gibt, vielleicht sogar bei<br />
der mehrheit – wie es jetzt ja<br />
durchaus der fall sein könnte?<br />
! Wir haben zwar seit Jahren<br />
nicht mehr die Anstaltslast-<br />
und Gewährträgerhaftung – denn<br />
dazu hat ja die Europäische Kommission<br />
seinerseits entschieden,<br />
dass es wettbewerbsverzerrend<br />
ist, wenn der Bestand des Instituts<br />
durch die Stadt, die Region oder<br />
das land geschützt wird. Deshalb<br />
mussten die öffentlichen Banken<br />
wie Sparkassen und dergleichen,<br />
die im Wettbewerb mit privaten<br />
Banken standen, auf die Gewährträgerhaftung<br />
verzichten. Ob dies<br />
in der aktuellen Finanzmarktkrise<br />
tatsächlich stringent eingehalten<br />
wurde ist zumindest fraglich.<br />
? solche worte werden die<br />
öffentlichen Banken sicherlich nicht<br />
gerne hören. wie auch immer. sind<br />
denn beide sicherungseinrichtungen<br />
– also die der privatbanken<br />
(vertreten durch den Bundesverband<br />
deutscher Banken) und die<br />
der sparkassen und landesbanken –<br />
miteinander vergleichbar?<br />
! Ich will es einmal so ausdrücken:<br />
Die Institutssicherung der Sparkassen<br />
und Genossenschaftsbanken setzt im<br />
Vorfeld einer Insolvenz ein, indem die<br />
anderen Institute für den möglichen<br />
Schaden eintreten.<br />
Die Einlagensicherung des Bundesverbandes<br />
Deutscher Banken umfasst<br />
dagegen das gesamte Bündel an maßnahmen<br />
im Vorfeld oder im Nachgang einer<br />
Insolvenz, damit der Kunde schadlos<br />
bleibt. Die Einlagensicherung hat also<br />
beide Optionen: Sie kann im Vorfeld der<br />
Insolvenz die Insolvenz verhindern –<br />
diese möglichkeit haben wir auch schon<br />
praktiziert. Nehmen sie als Beispiel die<br />
AHBR oder die SchmidtBank in Bayern<br />
oder das Bankhaus Delbrück in Köln.<br />
Das waren Institute, bei denen wir uns<br />
aus verschiedenen motiven entschieden<br />
haben, im Vorfeld der Insolvenz zu inter-