BILDUNGSSTANDORT HANNOVER
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Berufsschulen als Element beruflicher Bildung<br />
Wer sich für eine betriebliche Berufsausbildung entscheidet, muss eine<br />
Berufsschule besuchen. Im ersten Ausbildungsjahr sind in der Regel<br />
zwei Tage für den Berufsschulbesuch vorgesehen, vom zweiten Ausbil -<br />
dungsjahr an ein Tag. Welche Berufsschule man zu besuchen hat, ist<br />
festgelegt. Es kann eine Berufsschule vor Ort sein, allerdings irgendwo<br />
in der Stadt, es kann aber auch eine Berufsschule in einem anderen Ort<br />
sein, ggf. sogar eine Internatsschule, die man dann einmal im Jahr zu<br />
besuchen hat. Das gibt es für Berufe mit einer sehr geringen Zahl von<br />
Auszubildenden. Die ausbildenden Betriebe wissen, welchen Schulen<br />
und welchen Klassen ihre Auszubildenden zugeordnet sind. Der Besuch<br />
der Berufsschule ist Pflicht. Ein „Blaumachen“ kann zu sehr unerfreulichen<br />
Folgen führen, nämlich zu einer betrieblichen Abmah nung bis<br />
hin zur Kündigung des Ausbildungs verhält nisses. Denn im Aus -<br />
bildungsvertrag verpflichtet man sich als Auszu bildende/r zur regelmäßigen<br />
Teilnahme am Unterricht der Berufs schule. Der Betrieb ist also<br />
„dabei“, wenn es um die Berufsschule geht. In manchen Städ ten gibt<br />
es Arbeitskreise, in denen betriebliche Aus bil der und Lehr kräfte der<br />
Berufsschule zusammenarbeiten. Hier wird dann wohl auch über<br />
Schüler und Schülerinnen der Berufsschule geredet. Es gibt noch ein<br />
anderes Problem: Die Abschlussprüfung ist zwar eine Kammerprüfung,<br />
aber bei dieser Prüfung ist sowohl im schriftlichen Teil als auch bei der<br />
mündlichen Prüfung viel zu finden, das Stoff in der Berufsschule war.<br />
In der Berufsschule nicht aufzupassen und nicht mitzuarbeiten kann<br />
sich spätestens in der Prüfung als Bumerang erweisen. Zudem gehören<br />
den Prüfungskommissionen oft Lehrkräfte der Berufsschule an. Man<br />
kennt sich also. Das Zeugnis der Berufsschule ist Bestandteil der<br />
Dokumente, mit denen eine erfolgreiche Berufsausbildung bestätigt<br />
wird. Das Ab schluss zeugnis gehört zu den üblicher Weise bei<br />
Bewerbungen vorzulegenden Bewerbungsunterlagen. Ein Zeugnis mit<br />
schlechten Noten verfolgt einen also über eine lange Zeit, und das mit<br />
möglicher Weise negativen Folgen. Für potenzielle Ausbilder und<br />
Arbeitgeber sind Be rufs schulzeugnisse nicht uninteressant!<br />
Manche Berufsschulen bieten ihren Schülerinnen und Schülern zu -<br />
sätz liche Lernangebote, zum Beispiel durch Computerkurse mit zertifiziertem<br />
Abschluss oder Sprachkurse. Für Schüler und Schülerinnen<br />
mit einem Realschulabschluss wird an der einen oder anderen Schule<br />
auch die Möglichkeit eröffnet, den schulischen Teil der Fachhoch -<br />
schulreife zu absolvieren. Manche Berufsschulen arbeiten auch zu -<br />
sammen, so dass Schülerinnen und Schüler der einen Schule auch an<br />
den zusätzlichen Lernangeboten einer anderen Schule teilnehmen können.<br />
Es lohnt die rechtzeitige Nachfrage und zuvor ein Blick auf die<br />
Homepage der Berufsschule, die man besuchen wird.<br />
Besondere Zusatzangebote kann es auch für Schülerinnen und Schüler<br />
geben, die nach einem Abitur eine betriebliche Berufsaus bildung be -<br />
ginnen, zum Beispiel für Auszubildende im Einzelhandel. Sich rechtzeitig<br />
zu informieren lohnt!<br />
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