Nordlicht_0906.qxp - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
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2 HINWEIS<br />
+++ LETZTE MELDUNG +++ LETZTE MELDUNG +++ LETZTE MELDUNG +++<br />
Kennzeichnung der Vordruckmuster bei Unfällen<br />
Bei stichprobenartigen Prüfungen durch die Krankenkassen ist aufgefallen, dass die Unfallkennzeichnung auf<br />
Verordnungsblättern relativ selten erfolgt, obwohl eindeutige Diagnosen, die augenscheinlich auf ein Unfallereignis<br />
schließen lassen, angegeben werden. Da durch die korrekte Kennzeichnung zusätzliche Finanzmittel gewonnen<br />
werden, die unter anderem auch für höhere ärztliche Vergütungen verwendet werden können, sollte<br />
die konsequente Umsetzung im eigenen Interesse liegen.<br />
+++<br />
Pneumokokken und Meningokokkenimpfung<br />
Wie bereits im <strong>Nordlicht</strong> Nr. 8 mitgeteilt, kann sowohl die Pneumokokken- als auch die Meningokokkenimpfung<br />
nach der STIKO-Empfehlung 2006 zu Kassenlasten erbracht werden.<br />
Empfohlen wird die Pneumokokkenimpfung im 2.,3.,4. und 11. bis 14. Lebensmonat. Die Meningokokkenimpfung<br />
wird ab dem 12. vollendeten Lebensmonat empfohlen. Die STIKO sieht weiterhin vor, dass unabhängig<br />
von den genannten Terminen fehlende Impfungen nachgeholt werden sollen. Diese können auch zu Kassenlasten<br />
erbracht werden. Die Impfung der Kleinkinder sollte jedoch im Vordergrund stehen und es sollte abgewogen<br />
werden, ob die Impfung in einem höheren Lebensalter noch sinnvoll ist. Hier ist von dem Arzt jeweils<br />
eine Einzellfallentscheidung zu treffen, da es von Seiten der Krankenkassen keine Altersempfehlung gibt.<br />
THOMAS FROHBERG, KVSH<br />
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<strong>Nordlicht</strong> AKTUELL 09 | 2006