WG Railway Noise - VCD
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<strong>VCD</strong> Tagungsband<br />
€<br />
Bekämpfung von<br />
Schienenlärm<br />
Tagung in München<br />
04. April 2003<br />
Gewerkschaftshaus München<br />
Veranstalter
gefördert durch:<br />
<strong>VCD</strong>Tagungsband<br />
Bekämpfung von Schienenlärm<br />
Herausgeber<br />
<strong>VCD</strong> Verkehrsclub Deutschland e.V.<br />
Bundesverband Berliner Büro<br />
Eifelstraße 2, 53119 Bonn Novalisstraße 10, 10115 Berlin<br />
Fon 0228/98585–0 Fon 030/2804711-0<br />
Fax 0228/98585–10 Fax 030/2804711-7<br />
E-Mail mail@vcd.org E-Mail berlin-buero@vcd.org<br />
Internet www.vcd.org<br />
Nachdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers<br />
© <strong>VCD</strong> e.V. 09/2003
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Inhaltsübersicht<br />
Tagungsprogramm ........................................................................... 4<br />
Begrüßung durch den <strong>VCD</strong>............................................................ 5<br />
Begrüßung durch den <strong>VCD</strong> LV Bayern ........................................ 7<br />
Begrüßung durch den Gesundheitsladen<br />
München e.V...................................................................................10<br />
Schutz vor Schienenlärm im Immissionsschutzrecht<br />
– Defizite und Optimierungsmöglichkeiten,<br />
exemplarisch dargestellt an derzeit<br />
laufenden Gerichtsverfahren...............................................11<br />
Künftige Anforderungen der Europäischen<br />
Union an den Schutz vor Schienenlärm....................................16<br />
Das Schweizer Konzept zur Bekämpfung von<br />
Schienenlärm...................................................................................31<br />
Das Konzept der Deutschen Bahn AG zur<br />
Lärmbekämpfung...........................................................................37<br />
Bilanz des Lärmsanierungsprogrammes an<br />
Schienenwegen des Bundes ........................................................46<br />
Erfahrungen mit dem Lärmsanierungsprogramm<br />
des Bundes, Vorschläge für eine Weiterentwicklung................................................................................56<br />
Besondere Fragen der Schallemission und der<br />
Lärmbeurteilung von Straßenbahnen .......................................62<br />
Teilnehmerverzeichnis..................................................................77<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 3
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Tagungsprogramm<br />
ab 10.00 Uhr Empfang<br />
10.30 Uhr Begrüßung, Einführung<br />
4<br />
Helmar Pless, <strong>VCD</strong><br />
Matthias Striebich, <strong>VCD</strong> LV Bayern<br />
Gunhild Preuß-Bayer, Gesundheitsladen München e.V.<br />
10.50 Uhr Schutz vor Schienenlärm im Immissionsschutzrecht – Defizite<br />
und Optimierungsmöglichkeiten, exemplarisch dargestellt an<br />
derzeit laufenden Gerichtsverfahren<br />
Herbert Kaltenegger, Rechtsanwaltskanzlei Labbé&Partner,<br />
München<br />
11.35 Uhr Künftige Anforderungen der Europäischen Union an den Schutz<br />
vor Schienenlärm<br />
Michael Jäcker-Cüppers, Umweltbundesamt, Berlin<br />
12.15 Uhr Das Schweizer Konzept zur Bekämpfung von Schienenlärm<br />
13.00 Uhr Mittagspause<br />
Fredy Fischer, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft,<br />
Bern<br />
13.50 Uhr Das Konzept der Deutschen Bahn AG zur Lärmbekämpfung<br />
Klaus Jäger, Deutsche Bahn AG, DB Systemtechnik, München<br />
14.35 Uhr Bilanz des Lärmsanierungsprogrammes an Schienenwegen des<br />
Bundes<br />
Peter Winter, DB BauProjekt GmbH, Zentraler Projektleiter für<br />
das Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes<br />
15.00 Uhr Erfahrungen mit dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes,<br />
Vorschläge für eine Weiterentwicklung<br />
Ulrich Möhler, Ingenieurbüro Möhler+Partner, München<br />
15.25 Uhr Kaffeepause<br />
15.45 Uhr Diskussion zum Lärmsanierungsprogramm<br />
16.10 Uhr Besondere Fragen der Schallemission und der Lärmbeurteilung<br />
von Straßenbahnen<br />
Wolfgang Hendlmeier, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz,<br />
Augsburg<br />
16.50 Uhr Fazit<br />
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Begrüßung durch den <strong>VCD</strong><br />
Helmar Pless (<strong>VCD</strong>)<br />
Im Namen des Verkehrsclub Deutschlands möchte ich Sie herzlich willkommen<br />
heißen zu unserem Workshop zum Thema „Bekämpfung von Schienenlärm“. Ich<br />
freue mich, dass sich so viele Menschen für das Thema interessieren und Zeit für<br />
den Workshop genommen haben.<br />
Mein Name ist Helmar Pless. Ich bin der Moderator der heutigen Veranstaltung.<br />
Ich leite das <strong>VCD</strong>-Projekt „Maßnahmen gegen Verkehrslärm“, das der <strong>VCD</strong> mit<br />
finanzieller und organisatorischer Unterstützung von Bundesumweltministerium<br />
und Umweltbundesamt durchführt.<br />
Deswegen möchte ich meinen ersten Dank an das Bundesumweltministerium und<br />
das Umweltbundesamt und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten, ohne<br />
deren Unterstützung diese Tagung nicht zustande gekommen wäre. Weiterhin gilt<br />
mein Dank dem Landesverband Bayern des <strong>VCD</strong> sowie dem Gesundheitsladen<br />
München, die als Mitveranstalter und Unterstützer der heutigen Veranstaltung<br />
auftreten.<br />
Ich freue mich nicht nur über die hohe Teilnehmerzahl, sondern auch darüber dass<br />
die Teilnehmer/innen aus den unterschiedlichsten Bereichen und gesellschaftlichen<br />
Gruppen kommen. Wie Sie der Teilnehmerliste entnehmen können, versammelt<br />
sich in diesem Raum ein breites Spektrum an Sachverstand zu dem Thema, aber<br />
auch ein sehr unterschiedlicher Zugang zum Thema. So sind heute Vertreter der<br />
Schienenverkehrsunternehmen, von Bundes- und Landesbehörden, Kommunalverwaltungen,<br />
Ingenieur- und Planungsbüros, Anwaltskanzleien und sowie Vertreter<br />
von Betroffenenverbänden, Bürgerinitiativen und Umwelt- und Verkehrsverbänden<br />
anwesend.<br />
Auch die ersten vier <strong>VCD</strong>-Verkehrslärm-Workshops zu anderen Verkehrslärmaspekten<br />
fanden ähnlich starken Zuspruch. Der Zuspruch zeigt die wachsende Aufmerksamkeit,<br />
die dem Thema “Lärmbekämpfung” zu Teil wird. Scheinbar setzt<br />
sich allmählich die Erkenntnis durch, dass Lärm die bedeutendste Umweltbeeinträchtigung<br />
im Wohnumfeld darstellt. Nach Angaben des Umweltbundesamtes<br />
stört der Lärm noch mehr als Luftverschmutzung, Gewässer- und Abfallbelastung.<br />
Ich möchte hier nur kurz auf die Folgetermine hinweisen.<br />
• 28. und 29. April in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Akademie Bad<br />
Boll: Was können Automobil-, Motorrad-, Bahn- und Flugzeugindustrie zu<br />
mehr Lärmschutz beitragen<br />
• 27. Juni in Dresden: Bekämpfung von Straßenverkehrslärm.<br />
Die Ergebnisse des heutigen wie auch der kommenden Workshops sollen im<br />
Herbst nächsten Jahres im Rahmen eines Kongresses und parlamentarischen Abends<br />
Parlament, Bundesregierung und der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt<br />
werden.<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 5
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Ich wünsche der heutigen Veranstaltung nun einen guten Verlauf und interessante<br />
Diskussionen.<br />
6<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Begrüßung durch den <strong>VCD</strong> LV Bayern<br />
Matthias Striebich, <strong>VCD</strong> LV Bayern<br />
Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie im Namen des Verkehrsclub Deutschland,<br />
Landesverband Bayern, sehr herzlich zu dem Workshop zur Verminderung<br />
des Schienenverkehrslärms hier in München.<br />
Lärm gehört zu den größten Umweltproblemen unserer Zeit. Der Verkehrslärm<br />
hat daran großen Anteil. Anders als bei vielen anderen Umweltproblemen sind<br />
hier die direkten Auswirkungen auf den Menschen unmittelbar spürbar. Allein in<br />
Deutschland fühlen sich 50 Millionen Menschen durch Verkehrslärm belästigt. Es<br />
ist nahezu unbestritten, daß Lärm Menschen krank macht. Zum Beispiel ist das<br />
Herzinfarktrisiko an lauten Straßen um 20 Prozent höher als an ruhigen Straßen.<br />
Lärm ist Stress. Fast jeder kennt die Auswirkungen des Lärms aus eigener Erfahrung.<br />
Man schrickt nachts auf, weil ein Motor bis zur Drehzahlgrenze hoch gejagt<br />
wird, und kann nicht wieder einschlafen. Selbst an „ruhigen“ Straßen kann man<br />
diese Erfahrung immer wieder machen. Und an großen Verkehrsadern ist an konzentriertes<br />
Arbeiten bei geöffnetem Fenster ohnehin kaum zu denken. Die Lärmproblematik<br />
hat für den Schienenverkehr aus zwei unterschiedlichen Sichtweisen<br />
erhebliche Bedeutung:<br />
1) Der Schienenverkehr ist im Hinblick auf Lärm weniger problematisch als andere<br />
Verkehrsmittel, wenn auch nicht unproblematisch. Daher ist neben vielen anderen<br />
Gründen auch die Lärmproblematik ein Grund für die Verlagerung des Verkehrs<br />
auf die Schiene.<br />
2) Der Schienenverkehr ist im Hinblick auf Lärm bei weitem nicht unproblematisch.<br />
Das steht einer Ausweitung des Schienenverkehrs teilweise entgegen oder<br />
behindert diese zumindest.<br />
Es ist daher aus doppelter Hinsicht sinnvoll, sich mit der Reduzierung des Schienenverkehrslärms<br />
zu beschäftigen: Zum einen, um den Lärm des Schienenverkehrs<br />
und seine Auswirkungen direkt zu reduzieren, und zum anderen, um eine Verlagerung<br />
des Verkehrs auf das relativ „lärmarme“ Verkehrsmittel Schiene zu fördern.<br />
Lassen Sie mich ein paar Worte zur Bedeutung des Schienenverkehrslärms sagen:<br />
Etwa 20 Prozent der deutschen Bevölkerung fühlt sich durch Schienenverkehrslärm<br />
belästigt, etwa ein Viertel davon schwer. Das zeigt sehr deutlich, daß Lärm<br />
für den Schienenverkehr – ob Eisenbahn, Straßenbahn oder U-Bahn – ein erhebliches<br />
Problem darstellt und eine Reduzierung unbedingt erforderlich ist. Allerdings<br />
ist gleichzeitig zu beachten, daß sich etwa 70 Prozent durch Straßenverkehrslärm<br />
und etwa 40 Prozent durch Fluglärm belästigt fühlen. Damit soll der Schienenverkehrslärm<br />
nicht verharmlost werden, aber es unterstreicht die beschriebene doppelte<br />
Wirksamkeit von Maßnahmen zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms –<br />
direkte Reduzierung des Lärms und Förderung der Verlagerung auf die Schiene.<br />
Die Schienenverkehrswege sind wesentlich stärker gebündelt als Straßen und die<br />
Ausbreitung des Schalls ist nicht so flächenhaft wie beim Flugzeug. Der Kreis der<br />
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Betroffenen ist somit systembedingt kleiner. Trotzdem macht dies Maßnahmen<br />
zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms dringend erforderlich, weil sonst die<br />
Realisierung von Schienenverkehrswegen, auf die dann schließlich Verkehre gebündelt<br />
werden, auf immer größere Widerstände stößt.<br />
Schienenverkehrslärm lässt sich leichter in den Griff kriegen als Straßenlärm, weil<br />
die Bahnen unter einer deutlich stärkeren öffentliche Kontrolle stehen als zum Beispiel<br />
Privat-PKWs. Das setzt aber voraus, daß die Bahnen nicht aus Kostengründen<br />
immer mehr an der Instandhaltung sparen, was sich letztendlich – auch – in<br />
einer höheren Lärmemission niederschlägt.<br />
Unverständlich ist in diesem Zusammenhang, daß bei Schienenstrecken oft ein<br />
wesentlich höherer Standard als bei Straßen gefordert wird. So werden bei Schienenstrecken<br />
parallel zu Autobahnen oft aufwendige Maßnahmen zur Lärmreduzierung<br />
gefordert und realisiert, obwohl die bestehende Autobahn einen viel höheren<br />
Lärmpegel verursacht und dafür keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung<br />
ergriffen wurden. Die Bahn muß zum Nachteil ihrer Fahrgäste hinter meterhohen<br />
Lärmschutzwänden oder gar im Tunnel verschwinden, während die Autobahn<br />
weiter die Umgebung mit Lärm (und Abgasen) belasten darf. Hier ist bei allem<br />
berechtigten Bemühen, Schienenverkehrslärm zu reduzieren, Augenmaß gefragt,<br />
die weitaus größeren Lärmverursacher nicht aus den Augen zu lassen.<br />
Wo kann man nun beim Schienenverkehr ansetzen?<br />
Wir werden heute sicher aus technischer Sicht einige interessante Möglichkeiten<br />
kennenlernen. Es gibt grundsätzlich Maßnahmen an den Fahrzeugen und an der<br />
Infrastruktur. Weiterhin kann man unterscheiden zwischen Maßnahmen, den<br />
Lärm durch eine verbesserte Instandhaltung zu reduzieren, und solchen, die den<br />
Lärm durch technische Verbesserungen und spezielle Lärmschutzkomponenten<br />
reduzieren.<br />
Maßnahmen an den Fahrzeugen wirken im allgemeinen nur dann gut, wenn nahezu<br />
alle Fahrzeuge lärmreduziert sind. Seit Jahren besteht beispielsweise die Forderung,<br />
die Eisenbahnfahrzeuge generell mit Scheibenbremsen auszurüsten. Allein<br />
das könnte an vielen Bahnstrecken eine erhebliche Reduzierung der Lärmemission<br />
bewirken. Das Problem ist, daß schon einige wenige Wagen, zum Beispiel ausländische<br />
Güterwagen, die nicht so ausgerüstet sind, genügen, um den positiven Effekt<br />
stark zu vermindern.<br />
Zu den Maßnahmen an der Infrastruktur gehören beispielsweise Lärmschutzwände.<br />
Diese werden oft als meterhohe Wände entlang der Bahnstrecken realisiert<br />
und sind daher städtebaulich in dicht besiedelten Gebieten problematisch. Sie stellen<br />
auch für die Fahrgäste einen erheblichen Verlust an Reisequalität dar. Meterhohe<br />
Lärmschutzwände sollten daher, wenn möglich, durch intelligentere Lösungen<br />
ersetzt werden – z.B. Instandhaltung, Maßnahmen am Fahrzeug oder niedere<br />
Lärmschutzwände, die näher am Gleis eingebaut werden können und daher die<br />
gleiche Wirkung erzielen (allerdings an jedem Gleis extra eingebaut werden müssen).<br />
Ein wesentliches Problem ist auch, daß Maßnahmen an der Infrastruktur zur Lärmreduzierung<br />
nur bei Neubaumaßnahmen vorgeschrieben ist, während an bestehenden<br />
Strecken der sogenannte „Bestandsschutz“ gilt und die Anwohner den<br />
8<br />
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Lärm eben aushalten sollen. Oft wird dies auch noch als „Druckmittel“ bei Neubaumaßnahmen<br />
herangezogen nach dem Motto „Liebe Anwohner, wenn Ihr die<br />
Neubaustrecke akzeptiert, bekommt Ihr auch eine schöne Lärmschutzwand.“ Hier<br />
ist aus unserer Sicht dringender Änderungsbedarf gegeben. Auch Anwohner von<br />
Bestandsstrecken müssen einen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und Lebensqualität<br />
haben – was nicht heißen soll, daß auch hier wie bei den Neubaustrecken<br />
meterhohe Lärmschutzwände quer durch Stadt und Land gebaut werden<br />
sollen, denn es gibt, wie gesagt, auch intelligentere Lösungen, um den Lärm an<br />
Eisenbahnstrecken zu reduzieren.<br />
Auf einen weiteren Aspekt möchte ich noch kurz eingehen. Auch bei den Bahnen<br />
ist die Lärmemission abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Hier stellt<br />
sich meines Erachtens sehr wohl die Frage, ob wirklich durch jede Stadt mit der<br />
technisch machbaren Höchstgeschwindigkeit gefahren werden muß, auch wenn<br />
die Züge nur wenige Meter an den Hauswänden vorbeifahren oder die ganze<br />
Stadt mit gigantischen Lärmschutzwänden durchzogen wird. Oft würde eine geringe<br />
Reduzierung der Geschwindigkeit nur wenige Sekunden kosten, aber einige<br />
Dezibel bringen. Dieser Ansatz sollte zumindest nicht von vorneherein ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Ich wünsche dem heutigen Workshop zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms<br />
einen guten Verlauf, interessante und verwertbare Erkenntnisse und spannende<br />
Diskussionen.<br />
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Begrüßung durch den Gesundheitsladen München<br />
e.V.<br />
Gunhild Preuß-Bayer, Gesundheitsladen München<br />
e.V.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich begrüße Sie ganz herzlich zu der heutigen<br />
Veranstaltung. Mein Name ist Gunhild Preuß-Bayer. Ich komme vom Gesundheitsladen<br />
München e.V. Der Gesundheitsladen setzt sich seit 1980 für<br />
• eine humane und patientenorientierte Medizin,<br />
• Demokratisierung des Gesundheitswesens,<br />
• Förderung der Selbsthilfe und<br />
• gesunde Lebensbedingungen für alle ein.<br />
Wir haben eine Beratungsstelle in München, inzwischen auch eine in Nürnberg,<br />
und sind in verschiedenen kommunalen, bayerischen und bundesweiten Arbeitsgruppen<br />
zur Gesundheitspolitik. Einer unserer Arbeitsbereiche ist Gesundheitsförderung.<br />
In diesen Arbeitsbereich fällt auch das Thema ”Lärm“.<br />
Der Tag gegen Lärm findet seit 1996 jedes Jahr im April, von den USA ausgehend,<br />
international statt. Für uns war dies seit 1999 Anlass, mit unterschiedlichen anderen<br />
Einrichtungen in München und Umland ein gemeinsames Programm zu machen,<br />
welches Hören und Schutz der Ruhe in den Mittelpunkt stellt. Deshalb hat<br />
uns auch besonders gefreut, dass Herr Pless den Workshop, zu dem Sie heute versammelt<br />
sind, gerade im April in München abhält.<br />
Wir sind gern der lokale Kooperationspartner für diese Veranstaltung geworden.<br />
Es ist zwar das erste Mal, dass wir mit dem Bundesverband des <strong>VCD</strong> zusammenarbeiten,<br />
mit dem Kreisverband München verbindet uns aber schon seit vielen<br />
Jahren die gemeinsame Trägerschaft des Projektes „Wohnen ohne Auto“ und<br />
auch gemeinsame Aktionen zum Straßenverkehrslärm.<br />
Ich habe Ihnen Programme für den »Tag gegen Lärm« mitgebracht - bedienen Sie<br />
sich. Wenn Sie aus dem Raum München sind, bitte ich Sie auch, diese Programme<br />
weiterzuverteilen.<br />
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen und anregenden Tag und Herrn Pless und<br />
uns allen , dass diese Workshop-Reihe zu einer baldigen Verbesserung im Lärmschutz<br />
beiträgt<br />
10<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Schutz vor Schienenlärm im Immissionsschutzrecht<br />
– Defizite und Optimierungsmöglichkeiten,<br />
exemplarisch dargestellt an derzeit laufenden<br />
Gerichtsverfahren<br />
Herbert Kaltenegger, Rechtsanwaltskanzlei Labbé&Partner,<br />
München<br />
Der Konflikt zwischen Eisenbahnlärm und Wohnnutzung ist erheblich. Der Grund<br />
hierfür liegt zum einen in der Tatsache, dass Eisenbahnstrecken oftmals mitten<br />
durch dicht besiedelte Wohngebiete führen und auch mit hoher Geschwindigkeit<br />
befahren werden. Zum anderen liegt dies sicher auch an der oftmals veralteten<br />
und nicht ordnungsgemäß gewarteten Schienen- und Fahrzeugtechnik. Aufgrund<br />
dieser Umstände sind Menschen, die an Schienengleisen wohnen, erheblichen<br />
Lärmbelästigungen ausgesetzt, die ein gesundes Wohnen, insbesondere auch in<br />
der Nachtzeit, unmöglich machen.<br />
Die juristischen Probleme sind in diesem Zusammenhang vielfältig. Ein Themenbereich<br />
ist, welche Ansprüche auf „Lärmsanierung“ bestehen. Diese Diskussion betrifft<br />
die Ansprüche Lärmbetroffener auf Lärmschutz bei einer bestehenden Eisenbahnstrecke,<br />
die nicht wesentlich geändert wird. Diese Schutzansprüche, die bis<br />
dato nicht vollständig in einfachen Gesetzen normiert sind, orientieren sich an<br />
grundrechtlichen Schutzpflichten. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass es<br />
zwingend erforderlich wäre, diesen gesamten Themenkomplex einer detaillierten<br />
gesetzlichen Regelung zuzuführen. Es würde jedoch den Rahmen dieses Vortrags<br />
sprengen, dem Auditorium den Entwurf eines neuen Verkehrslärmschutzgesetzes<br />
vorzustellen.<br />
Aufgrund dessen möchte ich mich den Lärmschutzansprüchen zuwenden, die bestehen,<br />
wenn eine Eisenbahnstrecke neu gebaut wird oder eine bestehende Eisenbahnstrecke<br />
wesentlich geändert wird.<br />
Für diese Fallgestaltungen stehen folgende Schutzinstrumentale zur Verfügung:<br />
- §§ 41 bis 43 BImSchG iVm der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)<br />
und der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung 24. BImSchV)<br />
- das fachplanungsrechtliche Abwägungsgebot<br />
- die grundrechtlichen Schutzpflichten im Zusammenhang mit Art. 2 Abs. 2 und<br />
14 GG<br />
Die zentrale Schutzvorschrift bildet § 41 BImSchG. Nach dieser Vorschrift ist unter<br />
anderem bei dem Bau und der wesentlichen Änderung von Eisenbahnen sicherzustellen,<br />
dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche<br />
hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar<br />
sind.<br />
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Lärmschutz setzt demnach den Bau oder die wesentliche Änderung von Eisenbahnen<br />
voraus. Während der Begriff des Baues keine weiteren Probleme macht, wirft<br />
die Auslegung der wesentlichen Änderung eine Reihe von Zweifelsfragen auf. Der<br />
Verordnungsgeber hat versucht in § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV den Begriff dahingehend<br />
zu konkretisieren, dass immer dann, wenn der Schienenweg um einen<br />
oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird, die Änderung wesentlich<br />
ist. Wesentlich soll nach dieser Vorschrift eine Änderung auch sein, wenn<br />
durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel um mindestens 3<br />
dB (A) oder auf mindestens 70 dB (A) am Tag oder mindestens 60 dB (A) in der<br />
Nacht erhöht wird. Aktuell Gegenstand vom Gerichtsverfahren ist, wann ein baulicher<br />
Eingriff im Sinne des § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV erheblich ist, wo der bauliche<br />
Eingriff räumlich endet und unter welchen Voraussetzungen eine Addition von<br />
einzelnen baulichen Eingriffen zu einem erheblichen baulichen Eingriff führt. Der<br />
BayVGH hat in diesem Zusammenhang die Rechtstellung der Lärmbetroffenen<br />
erst kürzlich verbessert. Er hat ausgeführt, dass bauliche Eingriffe, die für sich genommen<br />
nicht erheblich sind, jedoch in einem engen räumlichen und betrieblichen<br />
Zusammenhang mit diesem erheblichen baulichen Eingriff stehen, zu diesem erheblichen<br />
baulichen Eingriff, der Lärmschutzansprüche begründet, zählen. Der<br />
BayVGH hat gegen diese Entscheidung die Revision zugelassen. Es wird abzuwarten<br />
sein, wie das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang entscheidet.<br />
Ist der Anwendungsbereich des § 41 BImSchG eröffnet, weil eine Eisenbahntrasse<br />
neu gebaut wird oder eine solche wesentlich geändert wird, wird die zweite Frage<br />
entscheidungserheblich, ob durch den Bau oder die wesentliche Änderung schädliche<br />
Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. Der unbestimmte Rechtsbegriff<br />
„schädliche Umwelteinwirkung“ bildet das Kernproblem des Lärmschutzes. Die<br />
sachgerechte Auslegung dieses Begriffes setzt zum einen eine wissenschaftliche<br />
Analyse voraus, welche konkreten Lärmphänomene für die Bewertung der Schädlichkeit<br />
maßgeblich sind. Diese Frage hat der Verordnungsgeber in der 16.<br />
BImSchV im Rahmen seines gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums dahin entschieden,<br />
die Schädlichkeit anhand von Lärmmittelwerten zu beurteilen. Aufgrund<br />
dessen enthält die 16. BImSchV einen Berechnungsalgorithmus, der versucht, das<br />
Phänomen Lärm und seine Schädlichkeit anhand einer Mittelwertbildung möglichst<br />
realitätsnah abzubilden. Dieser Rechenwert wird dann an bestimmten<br />
Grenzwerten, die für die Tag- und Nachtzeit unterschiedlich ausgestaltet sind,<br />
gemessen. Damit definieren der Berechnungsalgorithmus und die Grenzwerte der<br />
16. BImSchV das Schienenlärmschutzsystem. Die Juristen neigen in aller Regel dazu,<br />
im Rahmen ihrer Rechtsprüfung beim Vergleich der durch ein Lärmgutachten<br />
berechneter Beurteilungspegel mit den in der 16. BImSchV enthaltenen Grenzwerten<br />
stehen zu bleiben. Hierbei wird jedoch übersehen, dass die tatsächlichen Zweifelsfragen<br />
nicht beim Vergleich des Beurteilungspegels mit dem Grenzwert bestehen.<br />
Interessanter und spannender, aber auch komplexer sind dagegen die<br />
Rechtsregeln zur Berechnung des Beurteilungspegels.<br />
Die Berechnung des durch den Schienenverkehr entstehenden Beurteilungspegels<br />
beginnt mit der Lärmprognose. So ist zu entscheiden, welche Zugarten mit welcher<br />
Häufigkeit in einem bestimmten Prognosezeitraum auf der Schiene verkehren<br />
werden. All diese Umstände haben unmittelbare Auswirkung, sind für die in der<br />
12<br />
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16. BImSchV enthaltenen Berechnungs-algorithmus entscheidend und beeinflussen<br />
den Beurteilungspegel erheblich. Es versteht sich von selbst, dass an dieser<br />
Stelle aufgrund des Wesens einer prognostischen Festlegung von Betriebszuständen<br />
eine erhebliche Unsicherheit in der Beurteilung, ob schädliche Umwelteinwirkungen<br />
zu erwarten sind, entstehen. Auch die Gerichtsverfahren, bei denen beurteilt<br />
werden muss, ob die vom Betreiber in das Verfahren eingebrachte Betriebsprognose<br />
richtig oder falsch ist, geben keine große Hoffnung, dem Lärmschutzanspruch<br />
Dritter zu genügen. In Zeiten des wirtschaftlichen Umbruchs und des technologischen<br />
Fortschrittes wird niemand vorhersagen können, wie sich in einem<br />
Zeitraum von 20 bis 30 Jahren der Schienenverkehr entwickeln wird. Aufgrund<br />
dessen kapituliert die Rechtsprechung in aller Regel an dieser Stelle und gibt den<br />
Schienenbetreibern einen erheblichen Prognosespielraum. Dies führt jedoch im<br />
Ergebnis dazu, dass sich der auf dieser Prognoseentscheidung aufbauende Lärmschutz<br />
schon nach kurzer Zeit als überholt darstellen kann, was zu einem offensichtlichen<br />
Defizit in Bezug auf den Schutz von Lärmbetroffenen führt. Zur Lösung<br />
dieses Problems haben wir im Planfeststellungsverfahren vorgeschlagen, den Emissionspegel<br />
der Schiene durch Lärmschutzauflagen im Planfeststellungsbeschluss zu<br />
fixieren. Dieser Versuch ist jedoch in letzter Konsequenz mangels Rechtsgrundlage<br />
gescheitert. Aufgrund dessen sollte hierfür eine gesetzliche Grundlage geschaffen<br />
werden. Durch das Festlegen des Emissionspegels könnten eine Reihe von Streitigkeiten<br />
vermieden werden, da die „planfestgestellte Lärmschutzbasis“ dann<br />
durch Bescheid definiert wäre. Quälende Gerichtsverfahren über die Frage, ob<br />
eine Prognose falsch oder richtig ist, würden dadurch entbehrlich.<br />
Ausgehend von der Lärmprognose wird auf der Grundlage des Berechnungsalgorithmus<br />
der 16. BImSchV der Emissionspegel als Mittelungspegel berechnet. Vereinfacht<br />
ausgedrückt geht der Berechnungsalgorithmus von einem abstrakten<br />
Zug, der einen Emissionspegel von 51 dB (A) produziert, aus und addiert oder<br />
subtrahiert Zuschläge und Abschläge, beispielsweise für Fahrzeugart, Geschwindigkeit,<br />
Zuglänge, Scheibenbremsanteile und Gleisart.<br />
Man konstruiert insoweit im Wesentlichen ein lineares System, obwohl der Lärm<br />
logarithmischen Naturgesetzen unterliegt. Aus diesem Grundkonflikt dieser gesetzgeberischen<br />
Vereinfachung entstehen nun eine Vielzahl von Detailproblemen.<br />
Kern all dieser Fragen ist, ob mit diesem Berechnungsalgorithmus die Schädlichkeit<br />
des Lärms auf Menschen sachgerecht und realistisch abgebildet wird.<br />
Ein aktuell in Gerichtsverfahren hoch umstrittenes Thema ist, ob und in welcher<br />
Höhe für ein „besonders überwachtes Gleis“ ein Lärmabschlag sachgerecht und<br />
zulässig ist. Grundlage für das besonders überwachte Gleis ist die amtliche Anmerkung<br />
zur Tabelle C der Anlage 2 zu § 3 des BImSchG. Hiernach kann für Fahrbahnen,<br />
bei denen aufgrund besonderer Vorkehrungen eine weitergehende dauerhafte<br />
Lärmminderung nachgewiesen ist, ein der Lärmminderung entsprechender Korrekturwert<br />
zusätzlich berücksichtigt werden. Das Bundesverwaltungsgericht sieht<br />
derzeit den Nachweis in Höhe einer dauerhaften Lärmminderung in Höhe von 3<br />
dB (A) durch Gleispflegemaßnahmen grundsätzlich als erbracht an. Wir sind der<br />
Auffassung, dass diese Entscheidungen naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten<br />
nicht hinreichend beachten und meinen deshalb, dass derzeit anhängige Gerichtsverfahren<br />
dazu führen werden, dass ein Nachweis einer dauerhaften Lärmminde-<br />
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
rung von 3 dB (A) derzeit nicht erbracht ist. Ich möchte die Problemstellung vereinfacht<br />
wie folgt skizzieren:<br />
Man geht davon aus, dass ein durchschnittlich gepflegtes Gleis einen Emissionspegel<br />
von 51 dB (A) entstehen lässt. Dieser Pegel kann durch einen Schleifvorgang<br />
auf 45 dB (A) gesenkt werden. Im Folgenden steigen dann nach dem Gedankenmodell<br />
des Eisenbahnbundesamtes und der Deutschen Bahn AG die Lärmwerte<br />
wieder bis auf 51 dB (A) an. Bei Erreichen dieses Emissionspegels wird dann wieder<br />
geschliffen, was wiederum dazu führt, dass der Lärmpegel auf 45 dB (A) absinkt.<br />
Damit ergibt sich eine Art „Sägezahnkurve“, welche nach Berechnung der<br />
Deutschen Bahn AG zu einer mittleren, nachhaltigen Pegelminderung von 3 dB<br />
(A) führt. Dieses Gedankenmodell ist jedoch aus meiner Sicht aus zwei Gründen<br />
unrichtig. Zum einen führt die akustische Mittelung einer maximalen Lärmminderung<br />
von 6 dB (A) nicht aufgrund der logarithmischen Gesetzmäßigkeiten zu 3 dB<br />
(A), sondern zu einem Wert von < 3 dB (A). Zum anderen ist unrichtig, dass nach<br />
dem Schleifvorgang der Lärm linear wieder bis auf einen Lärmwert von 51 dB (A),<br />
der als Eingriffswert für den (neuen) Schleifvorgang definiert ist, ansteigt. Wir haben<br />
dem Bundesverwaltungsgericht im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde<br />
diese Frage bereits vorgelegt. In diesem Verfahren hat der 9. Senat deutlich gemacht,<br />
dass dann, wenn diese Behauptungen akustisch zutreffen, der Nachweis<br />
von 3 dB (A) Pegelminderung nicht mehr geführt sei. Ob diese naturwissenschaftlichen<br />
Gesetzmäßigkeiten tatsächlich zuträfen, werde jedoch nicht<br />
vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines Nichtzulassungsverfahrens, sondern<br />
von den Tatsacheninstanzen geprüft.<br />
Augenfällig ist auch, dass das für die Kontrolle und für das Fixieren des Zeitpunkts<br />
des Schienenschleifens erforderliche Mess- und Kontrollverfahren für die Lärmschutzbetroffenen<br />
nicht zufriedenstellend ist. So können die vom Vorhabensträger<br />
durchzuführenden Messreihen von dem einzelnen Lärmbetroffenen nicht nachvollzogen<br />
werden. So müsste der einzelne Lärmbetroffene sich einen entsprechenden<br />
Messwagen kaufen und mit diesem Kontrollfahrten durchführen. Dies ist<br />
weder finanziell noch rechtlich möglich oder zulässig. Aus all dem folgt, dass die<br />
gerichtliche Durchsetzung von Schienenschleifvorgängen in aller Regel an Beweisfragen<br />
scheitern wird. Lärmschutzauflagen, die in letzter Konsequenz nicht überprüfbar<br />
und auch nicht einklagbar sind, stellen aus meiner Sicht keine geeigneten<br />
Lärmschutzinstrumente dar. Ich meine deshalb, dass es sinnvoller wäre, den Aufwand,<br />
der durch das Schienenschleifen entsteht, dazu zu nutzen, aktive Lärmschutzeinrichtungen<br />
zu errichten, die dauerhaft und nachhaltig Lärmschutz garantieren.<br />
Wie bereits oben ausgeführt, beurteilt die 16. BImSchV die Schädlichkeit von<br />
Umwelteinwirkungen allein aufgrund eines Mittelungspegels. Ich habe in den Gerichtsverfahren<br />
immer wieder dargestellt, dass nicht nur dieser Mittelungspegel,<br />
sondern auch der Wirkpegel des einzelnen Verkehrsereignisses am jeweiligen Immissionsort<br />
für die Schädlichkeit von Lärm Bedeutung hat. Der BayVGH hat noch<br />
kürzlich ausgeführt, dass sich die Lärmschutzansprüche Dritter ausschließlich anhand<br />
der Mittelungspegel beurteilen. Eine Ermittlung und Bewertung von Spitzenpegeln<br />
sei rechtlich nicht geboten. In einem von uns betriebenen Nichtzulassungsverfahren<br />
hat nun das Bundesverwaltungsgericht eindeutig klargestellt,<br />
dass zwar richtig sei, dass die Ansprüche von Lärmbetroffenen auf der Grundlage<br />
14<br />
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
des § 41 BImSchG sich ausschließlich an Mittelungspegel orientieren. Das Gericht<br />
hat jedoch auch dargestellt, dass im Rahmen des fachplanungsrechtlichen Abwägungsgebots<br />
auch der Wirkpegel einzelner Lärmereignisse Bedeutung hat. Dies<br />
bedeutet konkret, dass alle Lärmphänomene, die über den Berechnungsalgorithmus<br />
der 16. BImSchV nicht sachgerecht abgebildet sind, im Rahmen des planungsrechtlichen<br />
Abwägungsgebotes rechtliche Bedeutung gewinnen. Solche in<br />
der 16. BImSchV nicht genügend berücksichtigten Phänomene sind beispielsweise<br />
der Spitzenpegel von Zügen im Zusammenhang mit Weichen, atypische Lärmphänomene,<br />
wenn ein Zug einen Tunnel verlässt oder aerodynamische Lärmphänome<br />
im Zusammenhang mit Hochgeschwindigkeitszügen.<br />
Gerade im Zusammenhang mit dem in der 16. BImSchV normierten Schienenbonus,<br />
der dazu berechtigt vom berechneten Emissionspegel pauschal 5 dB (A) abzuziehen,<br />
liegt in dieser Aussage des Bundesverwaltungsgerichtes erheblicher<br />
Zündstoff, da bei Berücksichtigung des Spitzenpegelphänomens im Rahmen der<br />
fachplanungsrechtlichen Abwägung die 24. BImSchV nach meiner Auffassung<br />
nicht sicherstellt, dass am Ohr des Schläfers während der Nachtzeit keine gesundheitsschädlichen<br />
Wirkungen entstehen. Auch neuere Untersuchungen des<br />
Robert-Koch-Institutes zur Wirkung von Infrastrukturlärm auf den Menschen bestätigen<br />
die Brisanz dieses Themas.<br />
Wenn der Beurteilungspegel die Grenzwerte der 16. BImSchV überschreitet, ist<br />
grundsätzlich Lärmschutz in Form aktiver Lärmschutzmaßnahmen zu leisten. Dies<br />
gilt nach § 41 Abs. 2 BImSchG aber nur dann nicht, wenn die Kosten der Schutzmaßnahme<br />
außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. In diesem<br />
Fall kann sich der Vorhabensträger begnügen, Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen<br />
zu zahlen.<br />
Nach Auffassung des für Schienenverkehr zuständigen Senats des Bundesverwaltungsgerichts<br />
stellt § 41 Abs. 2 BImSchG einen Teil der fachplanungsrechtlichen<br />
Abwägung dar. Im Rahmen dieses Abwägungsvorgangs kann die Vorbelastung<br />
ebenso bedeutsam sein, wie das Verhältnis der Kosten zwischen aktivem und passivem<br />
Lärmschutz. Die Ermittlung der Kosten für aktiven und passiven Lärmschutz<br />
ist in der Praxis aufwendig und umstritten.<br />
Im Ergebnis sollte aufgrund dessen nach meiner Auffassung die Auslegung des §<br />
41 Abs. 2 BImSchG wieder auf seinen Wortlaut zurückgeführt werden. Danach<br />
kann von aktiven Lärmschutzmaßnahmen nicht aufgrund des fachplanungsrechtlichen<br />
Abwägungsgebots abgewichen werden, sondern nur dann, wenn die<br />
Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht. Damit<br />
wird eine Art wirtschaftliche Unmöglichkeit formuliert, die nur dann berechtigt<br />
auf aktiven Lärmschutz zu verzichten, wenn die Kosten hierfür in Relation zum<br />
Wert der Schutzobjekte wirtschaftlich unmöglich erscheinen.<br />
Wegen der derzeit gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />
halten wir es zum Schutz der Lärmbetroffenen für geboten, dass der Gesetzgeber<br />
diese gesetzgeberische Zielsetzung nochmals herausarbeitet. Passiver Lärmschutz<br />
ist im Verhältnis zum aktiven Lärmschutz nicht gleichwertig, sondern degradiert<br />
Lärmbetroffene zu einer Art „Käfighaltung“, die den Lärmbetroffenen einen angemessenen<br />
Kontakt zur Umwelt abschneidet.<br />
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16<br />
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Künftige Anforderungen der Europäischen Union<br />
an den Schutz vor Schienenlärm<br />
Michael Jäcker-Cüppers, Umweltbundesamt, Berlin<br />
Es ist bekannt, dass die Europäische Union immer mehr Einfluss auf unsere Lebensverhältnisse<br />
nimmt. Das gilt auch für den Lärmschutz. Eine effiziente Lärmschutzpolitik<br />
ist deshalb nur möglich bei einer Verzahnung der europäischen und<br />
nationalen Politik.<br />
Ich will in meinem<br />
Vortrag folgende<br />
Punkte behandeln<br />
(Abb.1):<br />
� Den Stand der Verkehrslärmbekämpfung<br />
in der<br />
EU und die traditionelle<br />
und die neue<br />
Lärmschutzpolitik<br />
der EU. Zentrale<br />
EU- Aktivität ist<br />
momentan die<br />
Festlegung von Geräuschemissionsgrenzwerten<br />
im<br />
Abb. 1<br />
Gliederung<br />
• Bekämpfung des Schienenverkehrslärms in der EU<br />
– Traditionelle und neue Lärmschutzpolitik der EU<br />
– Geräuschemissionsgrenzwerte im Rahmen von Direktiven der<br />
EU zur Interoperabilität des Schienenverkehrs<br />
– Der Aktionsplan von UIC/CER/UIP zur lärmmindernden<br />
Umrüstung von Güterwagen<br />
– END: Richtlinie zum Umgebungslärm<br />
• Die Arbeitsgruppe Schienenverkehrslärm (<strong>WG</strong> <strong>Railway</strong><br />
<strong>Noise</strong>)<br />
– Organisation, Aufgaben<br />
– Arbeitsergebnisse: Strategien der europäischen Lärmbekämpfung<br />
• Folgerungen<br />
Rahmen der Direktiven der EU zur Interoperabilität des Schienenverkehrs. Das<br />
klingt kompliziert und ich werde das im Folgenden erläutern.<br />
� Ich werde den Aktionsplan der Eisenbahnverbände (des internationalen<br />
Eisenbahnverbandes UIC, der Gemeinschaft Europäischer Bahnen (GER bzw.<br />
CER) und der Union der Privatwagenbetreiber UIP) zur lärmmindernden<br />
Umrüstung von Güterwagen vorstellen.<br />
� Ich werde danach kurz eingehen auf die Umgebungslärmrichtlinie (Environmental<br />
<strong>Noise</strong> Directive END) der EU.<br />
� Ferner möchte ich Ihnen die Organisation und Aufgaben der Arbeitsgruppe<br />
Schienenverkehrslärm (Working Group <strong>Railway</strong> <strong>Noise</strong>) der Europäischen<br />
Kommission vorstellen, insbesondere ihr jüngstes Arbeitsergebnis präsentieren,<br />
ein Strategiepapier zur europäischen Bekämpfung des Schienenverkehrslärms<br />
� und werde abschließend meine Folgerungen ziehen.<br />
Traditionelle Lärmschutzpolitik der EU (Abb. 2)<br />
Sie wissen, dass die europäischen Gemeinschaften zuständig sind für Produktvorschriften;<br />
dies betrifft auch die Geräuschemissionen von Fahrzeugen und Maschinen.<br />
Ziel dieser Politik ist die Herstellung des gemeinsamen Marktes. Wir haben<br />
z.B. seit 1970 Geräuschvorschriften für neue Straßenfahrzeuge und seit 1978<br />
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Regelungen für neue,<br />
im Freien betriebene<br />
Maschinen. Der ursprüngliche<br />
Ansatz, die<br />
Bildung eines gemeinsamen<br />
Marktes, ist<br />
dann aber mehr und<br />
mehr verknüpft worden<br />
mit den Zielen des<br />
Umweltschutzes. Wenn<br />
wir uns den Artikel 130<br />
R (Umweltpolitik) des<br />
Vertrags über die EU<br />
vom Jahr 1992 anschauen,<br />
dann stehen<br />
da relativ bemerkens-<br />
werte Sätze: Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der<br />
unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf<br />
ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und<br />
Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem<br />
Ursprung, an ihrer Quelle zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip.<br />
Der Verursacher hat also zunächst dafür zu sorgen, Lärmminderung zu machen.<br />
Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung<br />
anderer Gemeinschaftspolitiken einbezogen werden. Das ist ein sehr klares<br />
Bekenntnis zu einem anspruchsvollen Umweltschutz in der EU.<br />
Die neue Lärmschutzpolitik (Abb. 3)<br />
Man kann sagen,<br />
dass diese manifest<br />
geworden ist mit der<br />
Verabschiedung des<br />
Grünbuches der<br />
Kommission zur zukünftigenLärmschutzpolitik<br />
in Europa<br />
im Nov. 96. Ich<br />
zitiere die schienenverkehrslärmbezogenen<br />
Aussagen: „Prioritäres<br />
Ziel der gemeinschaftlichen<br />
Verkehrspolitik ist der<br />
Ausbau des Schie-<br />
nenverkehrs“. Hauptkritik am Schienenverkehr ist seine starke Lärmbelastung.<br />
D.h. wir brauchen eine Verstärkung der Lärmbekämpfung für die Akzeptanz des<br />
Ausbaus. Das Grünbuch schlägt folgende Instrumente vor:<br />
� Emissionsabhängige Trassenpreise,<br />
18<br />
Traditionelle Lärmschutzpolitik der EU<br />
EU/EG zuständig für Produktvorschriften, d.h. auch für<br />
Geräuschemissionen (Gemeinsamer Markt)<br />
– Seit 1970 Geräuschvorschriften für (neue) Straßenfahrzeuge<br />
– Seit 1978 Regelungen für (neue) im Freien betriebene Maschinen<br />
VERTRAG ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION<br />
Amtsblatt Nr. C 191 vom 29. Juli 1992<br />
Artikel 130 r<br />
(2) Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der<br />
unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf<br />
ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und<br />
Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an<br />
ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip. Die<br />
Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung<br />
anderer Gemeinschaftspolitiken einbezogen werden.<br />
Abb. 3<br />
Neue Lärmschutzpolitik der EU<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
Abb. 2<br />
Nov. 1996:<br />
Grünbuch der Kommission zur zukünftigen<br />
Lärmschutzpolitik in Europa:<br />
� „prioritäres Ziel der gemeinschaftlichen Verkehrspolitik ist ...der<br />
Ausbau des Schienenverkehrs“<br />
� „Hauptkritik am Schienenverkehr die starke Lärmbelastung“<br />
� Verstärkung der Lärmbekämpfung für Akzeptanz des Ausbaus;<br />
Vorgeschlagene Instrumente:<br />
� Emissionsabhängige Trassenpreise<br />
� Einführung von Emissionsgrenzwerten<br />
� Vereinbarung zwischen Eisenbahnindustrie und Gemeinschaft über<br />
Zielwerte für die Lärmverringerung
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
� Einführung von Emissionsgrenzwerten und<br />
� Vereinbarung zwischen Eisenbahnindustrie und Gemeinschaft über Ziele für<br />
die Lärmverringerung.<br />
Das folgende Bild<br />
(Abb. 4) zeigt die Akteure<br />
dieser neuen europäischenLärmschutzpolitik.<br />
Sie wird<br />
geleitet von einer Steering<br />
Group der Kommission,<br />
in der die Mitgliedstaaten<br />
vertreten<br />
sind. Deutschland wird<br />
durch das Umweltministerium<br />
vertreten. Für<br />
den Schienenverkehrslärm<br />
hat die Kommission<br />
eine Beratergruppe<br />
eingerichtet, die Wor-<br />
Akteure der europäischen Lärmschutzpolitik im<br />
Abb. 4<br />
Schienenverkehr<br />
Mitgliedsstaaten<br />
Steering<br />
Group Europäische Kommission<br />
Berichten<br />
Beraten<br />
<strong>WG</strong> <strong>Railway</strong> <strong>Noise</strong> AEIF<br />
Mandat TSI<br />
UIC, CER, UIP, UITP UNIFE<br />
ERRAC<br />
<strong>WG</strong> AEN<br />
<strong>WG</strong> HSEA<br />
<strong>WG</strong> OM<br />
<strong>WG</strong> RTN<br />
CALM<br />
king Group <strong>Railway</strong> <strong>Noise</strong>. Diese hat der Steering Group zu berichten und die<br />
Kommission zu beraten. Es gibt weitere Arbeitsgruppen: die Arbeits-gruppe AEN<br />
(Assessment of Exposure to <strong>Noise</strong>) beschäftigt sich insbesondere mit Berechnungsvorschriften<br />
für die Lärmimmissionen. Die Arbeitsgruppe HSEA (Health and<br />
Socio-economic Aspects) beschäftigt sich u. a. mit Lärmwirkungsfragen, eine weitere<br />
Arbeitsgruppe OM (Outdoor Machinery) mit den im Freien betriebenen Maschinen.<br />
Für die Emissionen des Straßenverkehrslärms gibt es die Arbeitsgruppe<br />
RTN (Road Traffic <strong>Noise</strong>). Eine weitere Arbeitsgruppe („CALM“) befasst sich mit<br />
der Forschungspolitik. Sie sehen, dass für den Fluglärm noch keine Arbeitsgruppe<br />
eingerichtet wurde. Dann gibt es einen Verband, der sich AEIF nennt, dieser hat<br />
den Auftrag für die Kommission die Spezifikation für die Interoperabilität auszuarbeiten.<br />
Mitglieder der <strong>WG</strong> <strong>Railway</strong> <strong>Noise</strong> sind Gäste der Arbeitsgruppe Lärm der<br />
AEIF. Weitere Akteure sind die Eisenbahnverbände: der internationale Eisenbahnverband<br />
UIC, der europäische Eisenbahnverband CER, der Verband der Privatwagenbetreiber<br />
UIP, der Verband des lokalen Verkehrs UITP und der Herstellerverband<br />
UNIFE auf europäischer Ebene. Sie alle senden Mitglieder in die genannten<br />
Arbeitsgruppen und in die AEIF hinein. Und schließlich gibt es noch ein weiteres<br />
Gremium, das sich ERRAC nennt. Es ist bestückt aus den Mitgliedstaaten, der europäische<br />
Kommission und den Verbänden und entwickelt eine Forschungspolitik<br />
für die Schiene.<br />
Maßnahmen der europäischen Kommission zur Förderung des Schienenverkehrs<br />
(Abb. 5)<br />
Die Kommission hat mit Sorge festgestellt, dass die europäischen Bahnen Marktanteile<br />
verlieren. Bei dem Güterverkehr ist der Rückgang des Anteils an den Verkehrsleistungen<br />
besonders drastisch: von 1970 21% auf 1998 8,4%. Die Ursachen<br />
dafür sind u.a. die nationalen Barrieren. Wir haben keinen freien Netzzugang.<br />
Wir haben noch immer die nationalen Betriebs- und Fahrzeugtechniken. Die<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 19
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Kommission sieht in<br />
der Entwicklung eines<br />
gemeinsamen Marktes<br />
für den<br />
Schienenverkehr ein<br />
Mittel, die Produktivität<br />
dieses Bereiches zu<br />
erhöhen und damit<br />
Rückgewinnung der<br />
Marktanteile möglich<br />
zu machen. Zur Entwicklung<br />
dieses gemeinsamen<br />
Marktes<br />
gibt es im wesentlichen<br />
2 Elemente: die Trennung<br />
von Betrieb und<br />
Infrastruktur auf der Grundlage mehrerer Richtlinien, die sich z.T. jetzt wieder in<br />
der Überarbeitung befinden. Entscheidend ist, dass diese Trennung von Betrieb<br />
und Infrastruktur auch heißt, Trennung der Verantwortlichkeit für den Lärmschutz.<br />
Die Infrastruktur muss Lärmschutz betreiben und die Operateure auch.<br />
Das 2. Instrument ist die Schaffung eines sog. interoperablen Schienenverkehrs,<br />
d.h. eines Schienenverkehrs, der in Europa mit gleicher Betriebs- und Fahrzeugtechnik<br />
verkehren kann.<br />
Umwelt- und verkehrspolitische Ziele für den Schienenverkehr (Abb.<br />
6)<br />
Diese Ziele haben<br />
auch Auswirkungen<br />
auf<br />
die Lärmemission.<br />
Ich habe das<br />
dargestellt für<br />
die Jahre 1970<br />
bis 2020 für den<br />
Personen- und<br />
Güterverkehr in<br />
der EU bzw.<br />
Deutschland<br />
(D). Beim Personenverkehrhaben<br />
wir tatsäch-<br />
lich bis 1997 einen Anstieg gehabt. Das Ziel der Kommission ist eine Stabilisierung<br />
dieses Anteils bis 2010, das bedeutet ein Wachstum des Schienenverkehrs. Die<br />
Bundesregierung selbst hat in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie kein Zielwert für den<br />
Personenverkehr formuliert. Die letzten beiden Säulen im Diagramm zeigen die<br />
Ziele der gemeinsamen Strategie der europäischen Eisenbahnverbände und der<br />
Industrie. Man sieht, dass mehr als eine Verdoppelung des Schienenpersonenverkehrs<br />
angestrebt wird. Beim Güterverkehr haben wir einen Abfall von 1970 bis<br />
20<br />
in<br />
%<br />
Abb. 6<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
Maßnahmen der EU zur Förderung des<br />
Schienenverkehrs:<br />
• Europäischen Bahnen verlieren Marktanteile<br />
(Güter: Von 21,1 % 1970 auf 8,4 % 1998)<br />
• Eine Ursache: Nationale Barrieren<br />
– Kein freier Netzzugang<br />
– Nationale Betriebs- und Fahrzeugtechnik<br />
�Entwicklung eines gemeinsamen Marktes<br />
- Trennung von Betrieb und Infrastruktur<br />
(Richtlinie 91/440/E<strong>WG</strong> vom Juli 1991, geändert durch Richtlinie<br />
2001/12/EG vom 26.2.2001, 2. Eisenbahnpaket Januar 2002, vgl.<br />
VMinRat 28.03.03))<br />
≡Trennung der Verantwortlichkeit für den Lärmschutz<br />
- Schaffung eines interoperablen Schienenverkehrs<br />
Abb. 5<br />
Umwelt - und verkehrspolitische Ziele für<br />
den Schienenverkehr<br />
75<br />
Anteil des Schienengüterverkehrs an der Verkehrsleistung<br />
Personen<br />
Güter<br />
117<br />
100<br />
100<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
138 138<br />
EU 1970 EU 1997 Ziel EU-Kom<br />
2010<br />
200<br />
Ziel BReg D<br />
2015<br />
233<br />
325<br />
Ziel Joint<br />
Strategy 2020
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
1997. Die Kommission strebt dasselbe Wachstum an wie für den Personenverkehr.<br />
Die Bundesregierung möchte den Güterverkehr gemäß ihrer Nachhaltigkeitsstrategie<br />
verdoppeln. Die Eisenbahnverbände möchten den Güterverkehr bis zum Jahr<br />
2020 sogar verdreifachen. Das bedeutet im Mittel eine Erhöhung der Pegel um 5<br />
dB(A).<br />
Richtlinien zur Interoperabilität (Abb. 7)<br />
Entscheidend für die<br />
Lärmgesetzgebung sind<br />
die genannten Richtlinien<br />
zur Interoperabilität des<br />
Schienenverkehrs. Diese<br />
Direktiven sollen Vorgaben<br />
zur technischen und<br />
betrieblichen Harmonisierung<br />
des europäischen<br />
Schienenverkehrs machen.<br />
Wir haben 2 Richtlinien:<br />
� eine für den Hochgeschwindigkeitsverkehr<br />
von 1996<br />
� und eine für den konventionellen Verkehr vom Jahre 2001.<br />
Im Rahmen dieser<br />
Direktiven werden<br />
technische Spezifikationen<br />
für die Interoperabilität<br />
(TSI)<br />
abgeleitet, in denen<br />
auch Lärmgrenzwertefestgelegt<br />
werden. Was<br />
heißt interoperabel?<br />
Das sind Fahrzeuge,<br />
die auf dem so genanntentranseuropäischenSchienennetz<br />
verkehren.<br />
Dieses hat die<br />
Kommission in einer<br />
Richtlinien der EU zur Interoperabilität<br />
des Schienenverkehrs<br />
� Inhalt: Vorgaben zur technischen und betrieblichen<br />
Harmonisierung des europäischen Schienenverkehrs<br />
� Richtlinien zur Interoperabilität des<br />
Hochgeschwindigkeitsverkehrs (96/48/EG vom 23. Juli<br />
1996)<br />
� Richtlinie zur Interoperabilität des konventionellen<br />
Schienenverkehrs ( 2001/16/EG vom 19. März 2001) auf<br />
dem transeuropäischen Netz (TEN-T)<br />
� Erlass von Technischen Spezifikationen für die<br />
Interoperabilität (TSI HGV, TSI Konv)<br />
Abb. 7<br />
Abb. 8<br />
TEN-T Schiene<br />
in Deutschland<br />
Entscheidung der<br />
Kommission<br />
1629/96/EG<br />
v. 23.7.1996<br />
Entscheidung von 1996 festgelegt. Ich zeige ihnen dieses Netz für Deutschland<br />
(Abb. 8). Sie sehen hier die Schnellfahrstrecke Köln – Frankfurt noch gepunktet,<br />
die ist inzwischen schon realisiert. Das ist insgesamt ein relativ dichtes Netz und<br />
alle Fahrzeuge, die auf diesem Netz verkehren können, das ist z. B. auch ein Regionalexpress,<br />
müssen letztlich den Vorgaben des interoperablen Verkehrs genügen.<br />
Es ist nicht nur der internationale Verkehr, sondern aller Verkehr der in diesem<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 21
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Netzt fährt. Die Kommission beabsichtigt, im Grunde das gesamte Schienennetz<br />
für diese operablen Fahrzeuge freizugeben.<br />
Welche Vorgaben machen diese Direktiven für die Geräuschemissionen?<br />
(Abb. 9)<br />
In der TSI für den Hochgeschwindigkeitsverkehr<br />
steht im Anhang 2, dass<br />
Grenzwerte für Außengeräusche<br />
festgelegt<br />
werden müssen. Dabei<br />
ist zu beachten, dass dies<br />
nur für neue Fahrzeuge<br />
gilt. In der TSI für die<br />
konventionellen Fahrzeuge<br />
(Artikel 23 der<br />
Richtlinie) heißt es: „die<br />
erste prioritäre Gruppe<br />
von TSI betrifft folgende<br />
Aspekte: von (neuen)<br />
Fahrzeugen und Infrastruktur<br />
ausgehende Lärmemissionen“.<br />
Beachtlich ist,<br />
dass hier die Infrastruktur<br />
einbezogen worden ist.<br />
Weiterhin ist interessant,<br />
dass die Richtlinie von<br />
2001 für den konventionellen<br />
Verkehr Wartungsvorschriften<br />
macht (Abb.<br />
10). In Artikel 5 heißt es:<br />
„die Teilsysteme müssen<br />
mit den TSI übereinstimmen.<br />
Diese Übereinstim-<br />
22<br />
Richtlinien der EU zur Interoperabilität<br />
des Schienenverkehrs und<br />
Geräuschemissionen<br />
• TSI HGV:<br />
Anhang II der RiLi: Teilsystem (neue) Fahrzeuge:<br />
unter den Eckwerten für die Verwirklichung der<br />
Interoperabilität:<br />
„Grenzwerte für Außengeräusche“<br />
• TSI Konv<br />
Art 23 der RiLi: „Die erste (prioritäre) Gruppe von TSI<br />
betrifft folgende Aspekte:<br />
.....von (neuen) Fahrzeugen und Infrastruktur<br />
ausgehende Lärmemissionen“<br />
mung ist während der Verwendung jedes Teilsystems ständig aufrecht zu erhalten“.<br />
D.h. ein Fahrzeug mit Flachstellen müsste aus dem Verkehr genommen<br />
werden. Die Entwicklung der TSI (Abb. 11) ist ein relativ komplizierter Vorgang.<br />
Der Prozess wird von der Kommission gesteuert. Die Kommission gibt das Mandat<br />
an ein sog. gemeinsames Gremium von Betreibern und Herstellern, das ist die oben<br />
erwähnte AEIF. AEIF hat eine Expertengruppe Lärm eingerichtet, in der auch<br />
Mitglieder der Working Group <strong>Railway</strong> <strong>Noise</strong> als Gäste mitarbeiten; die Working<br />
Group <strong>Railway</strong> <strong>Noise</strong> berät überdies die Kommission bei der Bewertung der Vorschläge<br />
der AEIF an die Kommission. Dann gibt es ein weiteres wichtiges Gremium,<br />
das ist der Artikel 21-Ausschuß gemäß der Interoperabilitäts-Richtlinie. In ihm<br />
sind die Mitgliedstaaten vertreten, in der Regel die Verkehrsministerien. Also anders<br />
als in der Steering Group, in der die Umweltministerien vertreten sind. Vorsitz<br />
hat die Kommission. Die Kommission macht einen Vorschlag für die TSI an diesen<br />
Art. 21-Aussschuß. Da diese TSI keine Direktive sind, wird das europäische Parla-<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
Abb. 9<br />
Richtlinien der EU zur Interoperabilität<br />
des Schienenverkehrs;<br />
Wartungsvorschriften<br />
Richtlinie 2001/16/EG (Interoperabilität Konv)<br />
Artikel 5 (2):<br />
Die Teilsysteme müssen mit den TSI übereinstimmen;<br />
diese Übereinstimmung ist während der<br />
Verwendung jedes Teilsystems ständig aufrechtzuerhalten.<br />
Abb. 10
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
ment nur durch Information und Interventionsmöglichkeit beteiligt. Wenn sich<br />
Kommission und Art. 21-Ausschuß nicht einigen können, dann muss der Ministerrat<br />
– i.d.R. der Verkehrsministerrat, aber es kann auch der Umweltministerrat sein<br />
Abb. 11<br />
Expertengruppe<br />
Lärm<br />
– entscheiden.<br />
Ergebnisse<br />
„Gemeinsames Gremium“<br />
AEIF (UIC,UNIFE,UITP)<br />
<strong>WG</strong> <strong>Railway</strong><br />
<strong>Noise</strong><br />
Mandat<br />
Es gibt seit dem<br />
1.12.2002 Grenzwerte<br />
für den Hochgeschwindigkeitsverkehr.<br />
Sie gelten als unmittelbares<br />
Recht, sie müssen<br />
also nicht in deutsches<br />
Recht umgesetzt<br />
werden. Als Beispiel<br />
sind die Fahrgeräuschgrenzwerte<br />
bei max.<br />
Geschwindigkeit in<br />
Abb. 12 aufgeführt.<br />
Kenngröße für den<br />
Grenzwert ist der sog.<br />
Transit Exposure Level<br />
Entwicklung der TSI<br />
Art 21 Ausschuss 96/48/EC<br />
MS (MinVerk), Vorsitz: Com<br />
Commission<br />
Abb. 12<br />
Vorschlag AEIF<br />
Vorschlag Com<br />
Europäisches<br />
Parlament<br />
Neue Fahrzeugtypen<br />
(inkl. 1 dB(A) Zuschlag für<br />
Messunsicherheiten)<br />
Neue Fahrzeuge auf der<br />
Grundlage bestehender Entürfe<br />
(Übergangszeit von 24Monaten)<br />
Neue Bestellungen nach 2004<br />
Empfehlungen<br />
Zum Vergleich: ICE 1/2<br />
Bei<br />
Nichtübereinstimmung<br />
85 - 87<br />
Information und<br />
Intervention<br />
Rat<br />
(Verkehr)<br />
HGV-Grenzwerte in Kraft seit 1.12.2002<br />
(TSI HGV, EU-Amtsblatt L245 v. 12.09.02)<br />
Fahrgeräuschgrenzwerte bei maximaler Geschwindigkeit<br />
(Transit Exposure Level TEL in 25m Abstand von der Gleisachse<br />
nach prEN ISO 3095, Januar 2001)<br />
(TEL), ein mittlerer Vorbeifahrtpegel über die Zugvorbeifahrt bei 25 m Abstand<br />
von der Gleisachse. Gemessen wird der TEL nach dem Entwurf einer internationalen<br />
Vorschrift (ISO 3095) zur Messung der Immissionen des Schienenverkehrs in<br />
der Version vom Jahre 2001. Die Tabelle in Abb. 12 zeigt diese Grenzwerte. Die<br />
250<br />
88<br />
90<br />
86<br />
V in km/h<br />
300<br />
92<br />
93<br />
89<br />
90,5<br />
320<br />
93<br />
94<br />
90<br />
350<br />
92<br />
Standard<br />
ISO++<br />
ISO++<br />
ISO++<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 23
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Grenzwerte sind geschwindigkeitsabhängig für 250 km/h, 300 km/h, 320 und<br />
350 km/h. Und es gibt 3 Kategorien von Grenzwerten:<br />
� Für neue Fahrzeugtypen, mit einem ein Zuschlag für Messunsicherheiten von<br />
einem dB(A).<br />
� Für neue Fahrzeuge, die auf der Grundlage bestehender Entwürfe gefertigt<br />
werden, das gilt noch 24 Monate nach Inkrafttreten der TSI,<br />
� und für Neubestellungen nach 2004 macht die Kommission eine Empfehlung.<br />
Zum Vergleich sind die Emissionen des ICE 1/2 dargestellt. Man sieht, dass die<br />
Empfehlung der Kommission für 250 km/h in etwa den ICE-Werten entspricht, die<br />
Empfehlungen entsprechen somit dem fortschrittlichen Stand der Technik. Bei 300<br />
km/h und mehr liegen die Empfehlungen unter den Emissionen des ICE. Es sind<br />
somit relativ anspruchsvolle Werte. ISO++ bedeutet, dass über die ISO 3095 hinaus<br />
weitere Festlegungen getroffen wurden. Man hat nämlich das Prüfgleis so<br />
spezifiziert, dass es möglichst leise und glatt ist und somit der Einfluss der Schienenstrecke<br />
auf die Emissionen möglicht gering wird.<br />
24<br />
Abb. 13<br />
dB(A)<br />
88<br />
86<br />
84<br />
82<br />
80<br />
78<br />
76<br />
74<br />
72<br />
70<br />
Grenzwerte und Grenzwertvorschläge<br />
für Konstantfahrt von Güterwagen<br />
84<br />
80<br />
Österreich<br />
2002<br />
84<br />
APL= Achsenzahl/Länge<br />
LAeq in 7,5m bei 80 km/h<br />
83<br />
Schweiz AEIF APL<br />
0,22<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
87<br />
78<br />
UIC UBA APL =<br />
0,15<br />
Grenzwert; ISO 3095<br />
Vorschlag; ISO 3095<br />
Vorschlag; ATSI, TSI<br />
76<br />
LNT 2002
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
ein sog. durchschnittliches Gleis (der Einfluss des Gleise auf die Emissionen ist<br />
sehr hoch).<br />
� Der Vorschlag der AEIF-Gruppe ist 83 bis 85 dB(A), je nach Zahl der Achsen<br />
pro Fahrzeuglänge APL und auf einem sehr leisen Gleis gemessen, entsprechend<br />
der Qualität der Gleise bei den Grenzwerten für die Hochgeschwindigkeitszüge.<br />
Mit dem APL will man berücksichtigen, dass die mittleren Emissionen<br />
höher werden, wenn ein Waggon mehr Achsen pro Längeneinheit hat.<br />
� Die nächste Säule zeigt den Vorschlag der UIC, bezogen auf eine normale<br />
Prüfstrecke.<br />
� Der Vorschlag des Umweltbundesamtes ist 78 dB(A), bezogen auf eine perfekte<br />
Prüfstrecke.<br />
� Und schließlich ein Messergebnis des so genannten Low-<strong>Noise</strong>-Trains, 2002<br />
gemessen, mit 76 dB(A), das ist ein kunststoffklotzgebremster Container-<br />
Tragwagen, ebenfalls auf einer perfekten Strecke.<br />
Die Spanne ist sehr hoch, der Streit geht außerdem um die Definition der Prüfstrecke.<br />
Die Frage ist, ob es gelingt, anspruchsvolle Grenzwerte durchzusetzen.<br />
Was würde es heißen, wenn diese Grenzwerte festgelegt werden?<br />
Wir haben das Problem, dass die Schienenfahrzeuge eine lange Lebensdauer haben.<br />
Die Auswirkung der Einführung von Grenzwerten für Neufahrzeuge ist in<br />
Abb. 14 dargestellt. Es wird angenommen, dass Neufahrzeuge eine Reduktion von<br />
10 dB bringen. Und<br />
wir haben eine angenommeneLebensdauer<br />
von 40<br />
Jahren und einen<br />
linearen Ersatz dieser<br />
Fahrzeuge. In<br />
der Zeit bis zum Jahr<br />
2020 tut sich ganz<br />
wenig, im Jahr 2022<br />
kommen wir erst auf<br />
eine Reduktion von<br />
2,6 dB(A) als Auswirkung.<br />
Eine Strategie,<br />
die nur auf<br />
Neufahrzeuge setzt<br />
ist also im Grunde<br />
ineffizient. Erst in<br />
Auswirkungen von Grenzwerten für<br />
Neufahrzeuge<br />
Reduktion der mittleren Pegel durch Neufahrzeuge mit DL = 10<br />
dB(A) (angenommene Lebensdauer 40 Jahre)<br />
10<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Reduktion des Leq<br />
0,51 1,1<br />
0<br />
2002 2012 2022 2032 2042<br />
den letzten 10 Jahren werden deutliche Minderungen erreicht. Das ist im wesentlichen<br />
der Grund für den Aktionsplan der Eisenbahnverkehrsbetreiber, die dieses<br />
Problem gesehen haben. Die Güterwagen haben einen hohen Anteil an den Belastungen,<br />
da es die lautesten Fahrzeuge sind. Sie fahren vor allem nachts und<br />
bestimmen die Nachtpegel. Wir brauchen also Lösungen für Fahrzeuge im Betrieb,<br />
die nicht durch die Direktiven der EU abgedeckt sind. Die Eisenbahnverbände haben<br />
schon 1998 einen Aktionsplan vorgeschlagen zur kostenneutralen Umrüstung<br />
1,8<br />
2,6<br />
3,6<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 25<br />
4,9<br />
6,7<br />
10<br />
Abb. 14
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
der klotzgebremsten<br />
Fahrzeuge mit Kunststoffklötzen<br />
(Abb. 15).<br />
Für Neuwagen sollen sog.<br />
K-Sohlen eingesetzt werden,<br />
das würde gegenüber<br />
den heutigen Bremssystemen<br />
eine gewisse<br />
Modifikation bedeuten.<br />
Deshalb sind sie für die<br />
Nachrüstung weniger<br />
geeignet. Die Eisenbahnverbände<br />
haben 1999 ein<br />
Angebot einer freiwilligen<br />
Vereinbarung zur Umsetzung<br />
des Aktionsplans an<br />
die Kommission gemacht. Dieser Plan wurde bislang noch nicht angenommen und<br />
umgesetzt, was daran liegt, dass die kostenneutralen Lösungen bislang nicht verfügbar<br />
sind. Wir brauchen also andere Instrumente, um die Umrüstung in Gang zu<br />
setzen und zu finanzieren. Die Europäische Kommission beteiligt sich deshalb finanziell<br />
an einer Studie der Eisenbahnverbände über Finanzierungsszenarien im<br />
europäischen Raum.<br />
Zur Umgebungslärmrichtlinie (Abb. 16, 17)<br />
Die Kommission hat<br />
mit der Umgebungslärmrichtlinie<br />
zum<br />
ersten Mal Vorschriften<br />
für Geräusch-<br />
Immissionen gemacht.<br />
Das ist die<br />
berühmte Richtlinie<br />
des europäischen<br />
Parlaments und Rates<br />
zur Bewertung und<br />
Bekämpfung von<br />
Umgebungslärm. Die<br />
Vorgaben betreffen<br />
insbesondere die<br />
Harmonisierung der<br />
26<br />
Abb. 16<br />
Der Aktionsplan von UIC/CER/UIP zur<br />
Lärmminderung von Güterwagen<br />
• Güterwagen: hoher Anteil an den Belastungen:<br />
(Nächtliche Transporte, hohe Emissionen durch GG-Klötze,<br />
Lebensdauer bis zu 40 Jahren )<br />
� Lösungen für Fahrzeuge im Betrieb erforderlich<br />
• Aktionsplan zur kostenneutralen Umrüstung der klotzgebremsten<br />
Fahrzeuge mit Kunststoffklötzen vom Juni 1998 (ΔL ca. 8 dB(A)):<br />
– Neuwagen: K-Sohlen + Modifikation Bremssystem<br />
– Altwagen: LL-Sohlen<br />
• Angebot einer freiwilligen Vereinbarung zur Umsetzung des<br />
Aktionsplanes von UIC/CER/UIP an die Kommission vom<br />
15.03.1999<br />
• Umsetzungsprobleme durch nicht verfügbare kostenneutrale<br />
Umrüstungen<br />
– Lfd. Studie über Finanzierungsszenarien<br />
Abb. 15<br />
EU-rechtliche Schutzregelungen<br />
Vorschriften für Geräuschimmissionen<br />
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und<br />
die Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002<br />
(AB der Europäischen Gemeinschaften, L 189/12 vom 18.7.2002)<br />
zum ersten Mal immissionsrelevante europäische Regelungen (Harmonisierung der<br />
Indikatoren und Verfahren zur Bestimmung der Beeinträchtigungen). Diese betreffen<br />
auch den Schienenverkehr.<br />
Bis zum 18. Juli 2004 Umsetzung in nationales Recht<br />
Für „Haupteisenbahnstrecken„/“Agglomerationen“ sind strategische Lärmkarten<br />
und Aktionspläne zu erarbeiten.<br />
Stufe 1<br />
Bis 30. Juni 2007: strategische Lärmkarten für Haupteisenbahnstrecken<br />
mit >60 000 Zügen pro Jahr/Agglomerationen >250 000 Einwohner<br />
Bis 18. Juli 2008 Aktionspläne<br />
Stufe 2<br />
Bis 30. Juni 2012: und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für Haupteisenbahnstrecken<br />
mit >30 000 Zügen/Jahr /Agglomerationen >100 000<br />
Aktionspläne bis zum 18. Juli 2013<br />
Indikatoren und der Verfahren zur Bestimmung der Beeinträchtigungen. Und diese<br />
betreffen natürlich auch den Schienenverkehr. Die Richtlinie muss bis zum 18.Juli<br />
2004 in nationales Recht umgesetzt werden. Für Haupteisenbahnstrecken und<br />
Agglomerationen sind strategische Lärmkarten und Aktionspläne zu erarbeiten. In<br />
der Stufe 1 sind bis zum 30. Juni 2007 die strategischen Lärmkarten zu machen. In<br />
der Stufe 2 sind bis zum 30. Juni 2012 Lärmkarten für Eisenbahnstrecken mit mehr<br />
als 30.000 Zügen/Jahr oder Agglomerationen mit mehr als 100.000 Einwohner zu<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
machen. Aktionspläne<br />
zur Minderung<br />
der Belastungen<br />
sind jeweils 1 Jahr<br />
später zu erarbeiten.<br />
Die Kommission<br />
entwickelt momentan<br />
Leitlinien (Guidelines)<br />
für die Berechnungsverfahren,<br />
die<br />
sog. Interimmethoden.<br />
Diese werden<br />
bis zum Juli 2003<br />
vorgelegt werden.<br />
Man wird davon<br />
ausgehen können,<br />
dass die Interimmethoden gebraucht werden, um die strategischen Lärmkarten<br />
der Stufe 1 zu erstellen.<br />
Das laufende Forschungsprojekt „Harmonoise“ dient dazu, einheitliche europäische<br />
Berechnungsvorschriften vorzubereiten. Das Projekt wird 2004 abgeschlossen<br />
sein. Es könnte sein, dass für die 2. Stufe der strategischen Lärmkarten bereits diese<br />
harmonisierten europäischen Berechnungsvorschriften verwendet werden müssen.<br />
Arbeitsgruppe Schienenverkehrslärm (Abb. 18)<br />
Die Arbeitsgruppe<br />
hat den Auftrag,<br />
die technischen<br />
und ökonomischen<br />
Aspekte zur Reduzierung<br />
des Schienenverkehrslärms<br />
an der Quelle auszuarbeiten.<br />
Eine<br />
Gesamtstrategie<br />
soll erarbeitet werden.<br />
Optionen für<br />
die Einführung von<br />
Grenzwerten sollen<br />
festgelegt werden,<br />
dazu gehört<br />
Kom: Leitlinien zu<br />
Interim-Methoden<br />
Implementierung der Richtlinie zum Umgebungslärm<br />
(18.7.02)<br />
Umsetzung in<br />
nationales Recht<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />
1.7.<br />
Harmonoise<br />
Arbeitsauftrag für die <strong>WG</strong> <strong>Railway</strong> <strong>Noise</strong><br />
• Terms of Reference 12/1999<br />
• Ausarbeitung der „technischen und ökonomischen“<br />
Aspekte zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms an<br />
der Quelle<br />
– Entwicklung von Vorschlägen für eine Strategie der EU<br />
– Bewertung von Optionen für die Einführung von Grenzwerten<br />
• Messverfahren (Bewertung prEN IS0 3095)<br />
• Ableitung von Grenzwerten im Zusammenhang mit den<br />
Direktiven für die Interoperabilität des europäischen<br />
Schienenverkehrs<br />
– Bewertung des Aktionsplanes von UIC, UIP und CER zur<br />
Umrüstung der Güterwagenbremsen auf leisere Versionen.<br />
– Kosten und Nutzen der Maßnahmen sind zu analysieren<br />
Abb. 18<br />
eine Bewertung von Mess-verfahren, die mit diesen Grenzwerten verknüpft sind.<br />
Die Ableitung von Grenzwerten steht im Zusammenhang mit den Direktiven für<br />
die Interoperabilität (siehe oben). Der Aktions-plan der Eisenbahnverbände für die<br />
Umrüstung ist zu bewerten. Kosten und Nutzen der Maßnahmen sind zu analysieren.<br />
18.7.<br />
Strategische<br />
Lärmkarten Stufe 1<br />
Aktionspläne<br />
Stufe 1<br />
30.6.<br />
Strategische<br />
Lärmkarten Stufe 2<br />
18.7.<br />
Aktionspläne<br />
Stufe 2<br />
30.6.<br />
18.7.<br />
Abb. 17<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 27
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Die Arbeitsgruppe hat<br />
22 Mitglieder (Abb.<br />
19), davon 9 auf Vorschlag<br />
der Mitgliedsstaaten<br />
und 9 auf Vorschlag<br />
der Verbände,<br />
darunter einen Vertreter<br />
der NGO. Da von<br />
den Mitgliedsstaaten<br />
auch einige Mitglieder<br />
aus dem Schienenbereich<br />
kommen, haben<br />
die Eisenbahnverbände<br />
eine Mehrheit unter<br />
den Nicht-Kommissionsmitgliedern.<br />
Die<br />
Kommissionsmitglieder kommen aus der Generaldirektion Enterprise, also aus dem<br />
Bereich, der für den gemeinsamen Markt zuständig ist, aus der Generaldirektion<br />
Transport und Energy, sozusagen der Verkehrsteil der Kommission, die auch<br />
gleichzeitig die Federführung für die Gruppe hat, Generaldirektion Environment<br />
(Umwelt) und Generaldirektion<br />
Research<br />
(Forschungsbereich<br />
der Kommission). Die<br />
Beitrittsländer sind<br />
durch einen Beobachter<br />
aus Ungarn repräsentiert.<br />
Ein wichtiges Arbeitsergebnis<br />
ist das Positionspapier<br />
zu den europäischen<br />
Strategien<br />
und Prioritäten für die<br />
Schienenverkehrslärmbekämpfung<br />
(Abb. 20). Das hat die<br />
Arbeitsgruppe jetzt im Februar 2003 verabschiedet. Es werden 29 Instrumente<br />
bzw. Strategieelemente zur Lärmbekämpfung beschrieben und Empfehlungen für<br />
die verschiedene Akteure ausgesprochen: was soll die EU tun, was die Mitgliedstaaten,<br />
was soll die Eisenbahn tun, der Betrieb, die Infrastruktur und die Hersteller?<br />
Und es wird einen Workshop geben im Oktober dieses Jahres, auf dem wird<br />
dieses Positionspapier ausführlich diskutiert werden. Die 15 prioritären Instrumente<br />
sind auf den Abbildungen 21 und 22 dargestellt. Da man sich nicht einheitlich<br />
auf eine Rangfolge der Instrumente einigen konnte, wurde diese Rangfolge durch<br />
Punktevergabe der <strong>WG</strong>-Mitglieder festgelegt. Die Instrumente mit den höchsten<br />
Prioritäten sind (Abb. 21):<br />
� Grenzwerte für interoperable Fahrzeuge,<br />
28<br />
<strong>WG</strong> <strong>Railway</strong> <strong>Noise</strong> - Mitglieder<br />
• 22 Mitglieder auf Vorschlag der Mitgliedsstaaten (9)<br />
• und auf Vorschlag der Verbände (9):<br />
– UIC (Internationaler Eisenbahnverband)<br />
– CER/GEB (Gemeinschaft Europäischer Bahnen)<br />
– UITP (Internationaler Verband für öffentliches Verkehrswesen)<br />
– UIP (Internationale Privatgüterwagen-Union)<br />
– UNIFE (Europäische Schienenverkehrsindustrie)<br />
– NGO (Transport & Environment)<br />
• und von der Kommission (ENTR, TREN, ENV, Research)<br />
• sowie ein Vertreter aus Ungarn für die Beitrittsländer<br />
Position Paper on the European strategies<br />
and priorities for railway noise abatement<br />
• Verabschiedet 28.02.2003<br />
• Beschreibung und Bewertung von 29<br />
Instrumenten bzw. Strategieelementen zur<br />
Lärmbekämpfung<br />
• Empfehlungen für die Akteure: EU,<br />
Mitgliedsstaaten, Eisenbahn (Betrieb, Infrastruktur),<br />
Hersteller<br />
• Workshop im Oktober 2003 (28. oder 29. oder<br />
30.)<br />
Abb. 20<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
Abb. 19
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
� beim Schleifen der Schienen zur Wartung der Infrastruktur müssen Lärmaspekte<br />
stärker berücksichtigt werden,<br />
� Mitgliedstaaten sollen verstärkt Forschung und Entwicklung fördern,<br />
� nationale Grenzwerte für neue Häuser an bestehenden Strecken sind einzuführen,<br />
� öffentliche Lärmbekämpfungsprogramme sollen finanziert,<br />
� Anreize für den Gebrauch leiser Fahrzeuge entwickelt,<br />
Abb. 21<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
2<br />
122<br />
Limits new<br />
interoperable<br />
vehicles<br />
109<br />
� Grenzwerte für die nicht interoperablen Fahrzeuge eingeführt,<br />
� und der bestehende Fahrzeugpark umgerüstet werden (für den Schienengüterverkehr<br />
allein hätte dieses Instrument die zweithöchste Priorität).<br />
Ich zeige Ihnen in Abb. 22 die Voten für die 2. Gruppe der prioritären Instrumente:<br />
� verbesserte Messverfahren für die Bestimmung der Emissionen,<br />
� Lastenhefte für die Geräuschemissionen bei Bestellungen durch die Betreiber,<br />
� Lärmminderung durch Maßnahmen an Oberbau und Schiene,<br />
� freiwillige Vereinbarungen zur Lärmminderung zwischen Betreibern und EU<br />
bzw. Mitgliedsstaaten<br />
� akustisches Schleifen,<br />
� Programme, um die Schienenrauhigkeit zu reduzieren,<br />
� Information für die Akteure.<br />
Prioritäre Instrumente 1<br />
105<br />
102<br />
Total (14) 1<br />
0 0 0 0<br />
Maintenance<br />
grinding<br />
programmes<br />
Member State and<br />
EU funding for<br />
research and<br />
development<br />
maximal points yes (168)<br />
)<br />
National noise<br />
reception limits for<br />
new houses along<br />
existing lines<br />
Public funding for<br />
noise abatement<br />
programmes<br />
96 96 95 95<br />
5<br />
Incentives for the<br />
use of low noise<br />
vehicles<br />
maximal points no (56)<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 29<br />
8<br />
limits new noninteroperable<br />
vehicles<br />
9<br />
Retrofitting existing<br />
railway rolling<br />
stock<br />
no<br />
yes
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
30<br />
Abb. 22<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
94<br />
8 9 8<br />
Improved<br />
measurement<br />
standard<br />
Folgerungen (Abb. 23 und 24)<br />
� Für neue interoperable Neufahrzeuge bekommen wir Geräuschgrenzwerte<br />
über die TSI. Hier läuft die Einflussnahme für anspruchsvolle Grenzwerte über<br />
das Verkehrsministerium.<br />
� Für nicht-interoperable Fahrzeuge brauchen wir von nationaler Seite eine Initiative<br />
für eine EU-Vorschrift.<br />
� Vorschriften für die Emissionen der Fahrwege: die AEIF ist der Meinung, dass<br />
man dies nicht bräuchte. Die Umweltseite ist aber der Meinung, dass wir dann<br />
nationale Vorschriften haben müssten, wie z. B. das Besonders überwachte<br />
Gleis (BüG) oder das<br />
normal überwachte<br />
Gleis als Regelvorschrift,<br />
die dem<br />
Anwohner garantiert,<br />
dass der Fahrweg<br />
in einem bestimmten<br />
Zustand<br />
gehalten wird.<br />
� Dauerhafte Einhaltung<br />
der Grenzwerte:<br />
auch in dieser<br />
Frage hält sich die<br />
AEIF relativ bedeckt.<br />
Hier brauchen wir<br />
Prioritäre Instrumente 2<br />
90<br />
noise emission<br />
specifications<br />
Instrument for track<br />
upgrading or new<br />
design<br />
4<br />
Total (14) 2<br />
maximal points yes (168)<br />
84 83<br />
Voluntary<br />
agreements<br />
21<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
80<br />
acoustic grinding is<br />
recommended<br />
4<br />
Programmes to<br />
Manage Rail<br />
Roughness<br />
75 73<br />
maximal points no (56)<br />
Folgerungen 1<br />
1<br />
Information to<br />
stakeholders<br />
• Interoperable Neufahrzeuge:<br />
Geräuschgrenzwerte über TSI<br />
Einflussnahme für anspruchsvolle<br />
Grenzwerte<br />
• Nicht interoperable Neufahrzeuge<br />
Initiative für EU-Vorschrift<br />
• Emissionen des Fahrwegs<br />
Nationale Vorschriften ?<br />
#BEZUG!<br />
#BEZUG!<br />
• Dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte<br />
Einflussnahme für TSI-Lösung Abb. 23
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
über das Verkehrsministerium in Art. 21-Aus-schuß Einflussnahme auf eine anspruchsvolle<br />
TSI-Lösung, damit nicht nur bei Flachstellen re-agiert wird, sondern<br />
weitergehende<br />
effiziente Wartungsvorschriftenentwi-<br />
Abb. 24<br />
Folgerungen 2<br />
ckelt werden.<br />
� Fahrzeuge des Bestandes<br />
sind das<br />
Hauptproblem. Wir<br />
brauchen Umrüstprogramme,entweder<br />
auf europäischer<br />
Ebene oder auf nationaler<br />
Ebene. Wir<br />
haben in Deutschland<br />
das Lärmsanierungsprogramm,<br />
dort ist bislang eine<br />
Finanzierung der<br />
Umrüstung nicht möglich gewesen. Wir könnten dies z.B. tun über emissionsabhängige<br />
Trassenpreise, mit denen wir Anreize schaffen für die Umrüstung<br />
der Güterwagen; das würde auch für die Fahrzeuge gelten, die von außerhalb<br />
der europäischen Union kommen.<br />
� Bestehende Strecken: wir meinen , dass wir Geräuschgrenzwerte brauchen,<br />
also ein Verkehrslärmschutzgesetz. Das muss unterlegt werden durch Lärmsanierungsprogramme<br />
und durch die Aktionspläne im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie.<br />
Eine Schlussbemerkung.<br />
• Fahrzeuge des Bestands<br />
Umrüstprogramme<br />
– EU/National (Deutschland: Lärmsanierungsprogramm)<br />
– Emissionsabhängige Trassenpreise<br />
• Bestehende Strecken<br />
Grenzwerte/Lärmsanierungsprogramme/<br />
Aktionspläne<br />
Schlussbemerkung:<br />
Gleichwertiges Konzept für alle anderen<br />
Lärmquellen, insbesondere Straßen- und<br />
Flugverkehr<br />
Wir sind der Meinung, wir brauchen dieses Konzept, das für die Schiene im Moment<br />
relativ detailliert ausgearbeitet ist, in gleichwertiger Form für alle Lärmquellen,<br />
insbesondere für die konkurrierenden Verkehrsträger, also für die Straße und<br />
den Flugverkehr. Wir wollen ein hohes Niveau an Schutz für alle Quellen, d.h.<br />
Straße und Flugverkehr müssten ihrerseits umfassende Strategien entwickeln.<br />
Damit bin ich mit meinen Ausführungen am Ende. Danke sehr!<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 31
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Das Schweizer Konzept zur Bekämpfung von<br />
Schienenlärm<br />
Fredy Fischer, Bundesamt für Umwelt, Wald und<br />
Landschaft, Bern<br />
Guten Tag!<br />
Ich habe mein Referat wie folgt gegliedert:<br />
• Einleitung;<br />
• Ausgangslage;<br />
• Maßnahmen und<br />
• Ausblick.<br />
Gestatten sie mir noch einige Wort zu unserem Amt. Das Amt nennt sich Bundesamt<br />
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL). Es ist das Äquivalent zum Umweltbundesamt<br />
in Deutschland. Wir sind die Fachstelle des Bundes in allen Umweltfragen.<br />
Die Abteilung Lärmbekämpfung hat 3 Organisationseinheiten (Sektionen).<br />
Die erste Sektion beschäftigt sich schwergewichtig mit der Luftfahrt, die 2.<br />
Sektion mit den Bahnen und die 3. Sektion mit dem Straßenverkehr. Wir sind gesamthaft<br />
20 Leute, die sich auf Bundesebene mit der Lärmthematik befassen.<br />
Ich darf Sie an dieser Stelle herzlich einladen, sich bei uns im Internet auf der Homepage<br />
umzusehen: Die Internetadresse lautet www.umwelt-schweiz.ch. Hier<br />
finden Sie alles Wissenswerte zu den Umweltthemen in der Schweiz.<br />
Kommen wir zu der Bekämpfung von Schienenlärm. Ich möchte kurz die rechtliche<br />
Grundlage schildern. Wir haben seit 1985 ein Umweltschutzgesetz. In diesem<br />
ist festgeschrieben, dass Anlagen (Straßenanlagen, Schienenanlagen, Industrieanlagen,<br />
Flugplätze, etc.) keine schädlichen oder lästigen Lärmimmissionen verursachen<br />
dürfen. Diese Vorschrift gilt – und das ist wahrscheinlich der große Unter-<br />
schied zur EU und zu<br />
Deutschland – für neue<br />
und bestehende Anlagen.<br />
Weiter ist geregelt, dass<br />
die Kosten für die Vermeidung<br />
dieser schädlichen<br />
Immissionen der<br />
Verursacher trägt. Weiter<br />
gilt aber auch das Prinzip<br />
der Verhältnismäßigkeit,<br />
d.h. Sanierungsmaßnahmen,Verminderungsmaßnahmen<br />
dürfen nur<br />
soweit angeordnet wer-<br />
32<br />
Rechtliche Grundlage<br />
Umweltschutzgesetz (USG) 1.1.1985<br />
g Vorsorgeprinzip<br />
g Keine schädlichen<br />
oder lästigen<br />
Lärmimmissionen<br />
g Neue / Bestehende<br />
Anlagen<br />
Lärmschutz-Verordnung (LSV) 1.4.1987<br />
g Belastungsgrenzwerte (PW, IGW, AW)<br />
g Lärmbelastungskataster<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
Konkretisierung
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
den als sie auch verhältnismäßig<br />
sind.<br />
Gestützt auf dieses<br />
Umweltschutzgesetz<br />
(USG) gibt es die<br />
Lärmschutzverordnung<br />
(LSV). In der<br />
LSV wird das USG<br />
konkretisiert. Hier<br />
sind dann z.B. die<br />
Lärmbelastungsgrenzwertefestgelegt.<br />
Da ist insbeson-<br />
Lärmbelastungskataster (I)<br />
Inhalt Zweck<br />
g Lärm-Empfindlichkeitsstufen<br />
(ES)<br />
g Lärmbelastung<br />
g Ermittlungsverfahren<br />
g Ermittlungsdaten<br />
g Gebietsnutzung<br />
g Anlageneigentümer<br />
g Feststellung der<br />
Sanierungspflicht<br />
g Abschätzung der<br />
Sanierungskosten<br />
g Dringlichkeit der<br />
Sanierung<br />
g Instrument für<br />
Raumplanung<br />
dere der Immissionsgrenzwert (IGW) interessant. Dieser Wert repräsentiert die<br />
Schädlichkeits- oder Lästigkeitsgrenze, d.h. wenn der IGW überschritten wird ist<br />
die Anlage sanierungspflichtig. Daneben schreibt die LSV vor, dass Lärmbelastungskataster<br />
erarbeitet werden müssen. Die Frist um diese zu erstellen lief vor<br />
über 10 Jahren ab. In der EU-Terminologie wären das wohl die Lärmkarten. Warum<br />
diese Lärmkarten? Aus dem selben Grund wie sie jetzt in der EU angeordnet<br />
werden. Man will den Ist-Zustand darstellen, um einerseits die Sanierungspflicht<br />
generell festzustellen, andererseits aber auch, um die Sanierungskosten abschätzen<br />
zu können und um die Dringlichkeit der Sanierung festzulegen. Wo sind viele<br />
Betroffene, wo ist eine hohe Lärmbelastung usw. Daneben sind die Lärmbelastungskataster<br />
aber auch ein Instrument für die Raumplanung. Sie werden herangezogen,<br />
wenn es darum geht, Bauzonen auszuscheiden oder Neubauten zu bewilligen.<br />
Wie solche Lärmbelastungskataster bei uns aussehen zeige ich ihnen hier:<br />
Das sind in aller Regel Karten. Es wird geschossweise ausgewiesen wie hoch die<br />
Lärmbelastung aktuell ist und mit einer Farbcodierung kann man erkennen ob und<br />
wie stark der Grenzwert überschritten ist.<br />
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) sind dieser Pflicht nachgekommen. Sie<br />
haben für ihr ganzes Streckennetz einen Lärmbelastungskataster erstellt. Für den<br />
Nord-Süd-Korridor wurde zudem eine virtuelle Maßnahmenplanung gemacht d.h.<br />
es wurde geschaut, welches Ausmaß an Lärmschutzwänden erstellt werden müssten,<br />
um sämtliche Überschreitungen der IGW zu beseitigen. Das Resultat war,<br />
dass für umgerechnet knapp 5 Milliarden Euro Lärmschutzwände errichtet werden<br />
müssten. Weiter wurde geschätzt, dass rund 700 Streckenkilometer betroffen sind<br />
und etwa 265.000 Personen übermäßigem Lärm ausgesetzt sind. Sie können sich<br />
vorstellen, dass diese knapp 5 Mill. Euro weder auf der politischen Ebene, noch bei<br />
den Bahnen Freude ausgelöst haben. Der Bundesrat hat daraufhin eine Arbeitsgruppe<br />
ins Leben gerufen, die sog. IDAE (Interdepartementale Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm).<br />
Diese bestand aus Vertretern des Verkehrsdepartements, des Umweltdepartements,<br />
des Finanzdepartements und der Bahnen. Die Arbeitsgruppe<br />
hatte den Auftrag den Vollzug der Lärmschutzvorschriften zu analysieren und allenfalls<br />
Modernisierungsvorschläge zu machen. Als Resultat dieser Arbeit entstand<br />
das Konzept für die Lärmsanierung der Eisenbahnen. Dieses besteht aus 3<br />
Schwergewichten: Lärmsanierung am Rollmaterial; Bau von Lärmschutzwänden;<br />
Einbau von Schallschutz am Gebäude.<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 33
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Aufgrund von überschlagsmäßigenBerechnungen<br />
hat man die Kosten<br />
für die Umsetzung dieses<br />
Konzepts auf 1,3 Mill. Euro<br />
geschätzt. Schwerpunktmäßig<br />
wird dieses Geld in die<br />
Lärmsanierung des Rollmaterials<br />
und in den Bau von<br />
Lärmschutzwänden investiert.<br />
Woher kommt das<br />
Geld? 20% aus der Mehrwertsteuer,<br />
15% werden auf<br />
dem Kapitalmarkt aufgenommen,<br />
10% über Mineralölsteuer<br />
und 55% über die<br />
Schwerverkehrsabgabe.<br />
Als Ziel dieses ganzen Konzeptes hat man einen Schutz von 66% vereinbart. Das<br />
bedeutet, dass 66% derjenigen Leute, die heute mit übermäßigem Bahnlärm belastet<br />
werden nach der Realisierung dieses Konzepts keine Überschreitungen der<br />
Immissionsgrenzwerte ertragen müssen. Weiter -ganz wichtig - wurden diese Kosten<br />
dem Bund angelastet. Als Frist für die Umsetzung wurde 2015 vereinbart.<br />
Das Lärmsanierungskonzept wurde rechtlich auf eine neue Grundlage gestellt.<br />
Diese Gesetzgebung ist seit 2000 in Kraft, seit 2001 eine entsprechende Verordnung,<br />
die das Bundesgesetz weiter konkretisiert. Die ganze Gesetzgebung kann im<br />
Internet angesehen und heruntergeladen werden (www.bk.admin.ch/).<br />
Schauen wir uns die einzelnen<br />
Maßnahmen an. Wir<br />
fangen mit der Lärmsanierung<br />
des Rollmateriales an.<br />
Als technisch machbare<br />
Lösung ist der Ersatz der<br />
Graugusssohlen durch die<br />
K-Sohlen geplant. Gleich-<br />
34<br />
Konzept Lärmsanierung<br />
Massnahmen<br />
g Lärmsanierung Rollmaterial<br />
g Lärmschutzwände<br />
g Schallschutz am Gebäude<br />
600<br />
400<br />
200<br />
Nicht angetrieben / Klotzbremsen:<br />
g Ersatz von GG- Sohlen durch K-Sohlen<br />
g Ersatz vorhandene Räder durch<br />
eigenspannungsarme Monoblockräder<br />
zeitig werden die vorhandenen Räder durch eigenspannungsarme Monoblockräder<br />
ersetzt. Was versprechen wir uns von dieser Maßnahme? Für die Lokomotiven<br />
und Triebfahrzeugen im Moment nichts, da ist keine Maßnahme geplant. Für die<br />
Reisezugwagen wurde ein Sanierungswert (Emissionsgrenzwert) von 84 dBA (TEL<br />
in 7,5m Abstand bei einer Geschwindigkeit von v= 80 km/h) festgelegt, Für die<br />
Eisenbahngüterwagen werden wir im August/September diesen Jahres eine Messkampagne<br />
machen und aufgrund dieser Messungen werden wir bis Ende 2003 die<br />
Sanierungswerte festlegen. Zu den Kosten: Man hat für die Sanierung der Lokomotiven<br />
und Triebfahrzeuge mit Kosten von 270.000 Euro pro Fahrzeug gerechnet.<br />
Aus Kosten-Nutzen-Überlegungen ist das im Moment zurückgestellt oder<br />
ganz gestrichen. Für Fahrzeuge mit Drehgestellen (Reisezug und Güterwagen)<br />
gehen wir im Moment von 30.000 Euro pro Fahrzeug aus. Für 2-axiger Güterwagen<br />
rechnen wir mit ungefähr 14.000 Euro pro Wagen. Wie teilen sich diese<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
0<br />
Rollmaterial LS-Wände Rückzahlungen Schallschutz Vollzug<br />
g Schutzziel 66%<br />
Kosten<br />
€ 1‘270 Mio.<br />
g Kostenübernahme durch Bund<br />
g Frist bis 2015
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Kosten auf? Ich<br />
habe ihnen hier ein<br />
Beispiel für den<br />
Reisezugwagen<br />
mit Drehgestell<br />
aufgelistet. Ich<br />
habe hier unterschieden<br />
in Materialkosten<br />
und Personalkosten.<br />
Und<br />
da sehen sie, dass<br />
der Radwechsel<br />
und die Bremsänderung<br />
auf knapp<br />
10.000 Euro ge-<br />
schätzt wird. Für den Einbau eines digitalen Gleitschutzes kommen dann noch mal<br />
etwa 20.000 Euro dazu. Die Summe beläuft sich somit auf gesamthaft 30.000<br />
Euro je Fahrzeug.<br />
Welche Fahrzeuge werden nun saniert? Die Fahrzeuge müssen verschiedenen Kriterien<br />
standhalten. Das wichtigste Kriterium ist, dass sie mit Grauguss-<br />
Bremssohlen ausgerüstet sind. Dann müssen sie:<br />
• Im Eigentum von Schweizer Unternehmen sein. oder bei Schweizer Bahnunternehmungen<br />
eingestellt sein;<br />
• Eine ‚normale‘ Laufleistung aufweisen<br />
• Nach der Sanierung noch mindestens 10 Jahre in Betrieb sein und<br />
• am 1.12.2000 bereits bestellt worden sein.<br />
Wenn sie einmal in der Schweiz sind und alte Reisezugwagen sehen können sie<br />
etwa hier oben an der Stirnseite des Fahrzeugs ein kleines rotes Dreieck erkennen.<br />
Das bedeutet dann, dass dieses Fahrzeug im Rahmen dieses Lärmsanierungskon-<br />
zeptes umgerüstet wurde<br />
auf K-Sohlen.<br />
Für die Güterwagen beginnt<br />
die Umrüstung 2004.<br />
Gesamthaft werden gut<br />
20.000 Fahrzeuge ausgerüstet.<br />
Dies bedeutet<br />
Stückzahlen von 3.000 bis<br />
4.000 Fahrzeuge pro Jahr.<br />
Zu den Lärmschutzwänden.<br />
Zum einen – ganz<br />
wichtig – die Lärmschutzwände<br />
werden nicht auf<br />
den Ist-Zustand dimensioniert,<br />
sondern auf eine E-<br />
Arbeit Material Personal<br />
Fahrzeugausreihung 300<br />
Achswechsel 420<br />
Radwechsel 5'300 2'240<br />
Bremsänderung 100<br />
300<br />
Verbundstoff-Bremssohlen 600<br />
Anschrift 200<br />
140<br />
Zwischentotal 1 6'200 3'400<br />
Einbau Gleitschutz 9'000<br />
Zwischentotal 2 15'200<br />
Gesamt €<br />
29'600<br />
Bauliche Lärmschutzmassnahmen<br />
� Dimensionierungsgrundlage:<br />
Emissionsplan 2015<br />
� Festlegung der Verhältnismassigkeit<br />
der Kosten<br />
� Höhe i.d.R. max. 2m über SOK<br />
11'000<br />
14'400<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 35
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
missionsprognose für das Jahr 2015. Weiter wurde ein festes Kosten-Nutzen-<br />
Verhältnis festgelegt, die diese Wände erfüllen müssen, damit sie realisiert werden.<br />
Weiter wurde eine Regelhöhe über Schienenoberkante von maximal 2m<br />
festgelegt. Von dieser Höhe kann in begründeten Fällen abgewichen werden. Wir<br />
erarbeiten im Moment eine Richtlinie, die Kriterien enthält, wann über 2m hohe<br />
Lärmschutzwände gebaut werden können und evtl. auch müssen.<br />
Zum Emissionsplan. Der<br />
Emissionsplan ist die Grundlage<br />
für die Dimensionierung<br />
der baulichen Maßnahmen.<br />
Die Idee ist, dass<br />
diese Emissionen von der<br />
Gesamtheit der Netzbenutzerinnen<br />
nicht überschritten<br />
werden darf. Die Verantwortung<br />
für die Einhaltung<br />
liegt bei den Infrastrukturbetreiberinnen.<br />
Im Emissionsplan<br />
sind die absehbaren<br />
Infrastruktur- und Verkehrsprojekte<br />
eingeflossen.<br />
Ich habe sie ihnen hier auf-<br />
36<br />
Emissionsplan 2015<br />
� Infrastruktur:<br />
� Bahn 2000 1. Etappe;<br />
� NEAT.<br />
� Personen- und alpenquerender Güterverkehr:<br />
� Zugszahlen gemäss dem Angebotskonzept FöV,<br />
Schlussbericht vom 18. Februar 1997; ausgearbeitet<br />
durch SBB und BLS.<br />
� Regionaler Personenverkehr:<br />
� bestehendes Angebot;<br />
� die Konzepte Genf-Lausanne, S-Bahn Mittelland (Region<br />
Bern), S-Bahn Basel, S-Bahn St.Gallen und 2.<br />
Ergänzung S-Bahn Zürich.<br />
� Güterverkehr Schweiz (Binnen-, Ziel- und Quellverkehr):<br />
� Zustand 1996/97;<br />
� Zunahme um 20% bis 2015 im West-Ost-<br />
Verkehr.<br />
� Fahrzeuge gelten als lärmsaniert<br />
gelistet. Wichtig ist zu wissen, dass die Fahrzeuge als lärmsaniert eingerechnet<br />
wurden.<br />
Lärmschutzwände müssen einem bestimmten Kosten-Nutzen Index (KNI) genügen.<br />
Wenn dieser Index, der nach einem vorgegebenen Verfahren ermittelt wird,<br />
kleiner als 80 ist, wird die Maßnahme als finanziell verhältnismäßig beurteilt. Der<br />
KNI dient primär dazu, die vorhandenen Gelder über das ganze Streckennetz nach<br />
den gleichen Kriterien zu verteilen.<br />
Kurz ein paar Worte zu den Schallschutzfenstern. Die Schallschutzfenster werden<br />
dort eingebaut, wo auch mit der Lärmsanierung des Rollmaterials und mit dem<br />
Bau der Lärmschutzwände die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden<br />
können. Die Kosten werden ab einer Überschreitung der Alarmwerte zu 100%<br />
vom Bund getragen. Schlafräume werden zusätzlich mit Schalldämmlüftern ausgerüstet.<br />
Es werden nur lärmempfindliche Räume gegen Schall geschützt.<br />
Gestatten Sie mir noch einen kurzen Ausblick: Wir sind im Moment daran Grenzwerte<br />
für neues Rollmaterial festzulegen. Sie sehen hier einen Vorschlag, der diskutiert<br />
wird. Der Vorschlag beinhaltet das Fahrgeräusch in 7,5 m Abstand, in 1,2<br />
m Höhe ab Schienenoberkante, bei einer Fahrgeschwindigkeit von 80 km, ermittelt<br />
nach der ISO 3095.<br />
Als weiteres unterstützen wir die Entwicklung eines neuen Drehgestells für Güterwagen.<br />
Das Drehgestell hat die Projektbezeichnung LEILA (Leises und Lärmarmes<br />
Güterwagendrehgestell). Die Innovation bei diesem Drehgestell ist die, dass es<br />
eine Innenlagerung hat. Diese Lagerung verändert die Statik des Drehgestells so,<br />
dass es leichter gebaut werden kann. Dies wiederum erhöht die Produktivität im<br />
Güterverkehr, indem mehr Lasten transportiert werden können. Das zweite und<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
für uns wichtigere an<br />
diesem Drehgestell ist<br />
die Lärmreduktion.<br />
Die wird im wesentlichen<br />
erreicht durch<br />
Radscheibenbremsen.<br />
Dann soll das Drehgestell<br />
mit Telematik<br />
ausgerüstet sein. Das<br />
erhöht die Zuverlässigkeit,<br />
die Verfügbarkeit<br />
und die Sicherheit.<br />
Wir hoffen, dass<br />
wir Ende Jahr Testfahrten<br />
mit einem<br />
Prototyp machen könkönnen.<br />
Dieses Jahr werden wir einen Feldversuch mit einer entdröhnten Schiene und einer<br />
weichen Schienenzwischenlagerung machen. Wir wollen mit diesem Feldversuch<br />
das Lärmminderungs-potenzial auf einem optimierten Oberbau untersuchen. Die<br />
Messungen werden dieses Jahr stattfinden und ich hoffe, dass ich dann Anfang<br />
2004 irgendwo über die Ergebnisse berichten kann.<br />
Ich danke für ihre Aufmerksamkeit!<br />
Emissionsgrenzwerte neues Rollmaterial<br />
Vorschlag in Vernehmlassung:<br />
Fahrzeugtyp TEL (dBA)<br />
Lokomotiven 82<br />
Triebwagen 80<br />
Reisezugwagen 78<br />
Güterwagen 84<br />
ENTWURF<br />
Fahrgeräusch / 7.5m / 1.2m / 80 km/h<br />
prEN ISO 3095<br />
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Das Konzept der Deutschen Bahn AG zur<br />
Lärmbekämpfung<br />
Klaus Jäger, Deutsche Bahn AG, DBSystemtechnik,<br />
München<br />
Guten Tag meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen Konzepte zur Lärmbekämpfung<br />
der Deutschen Bahn AG vorstellen.<br />
Der Schienenlärm wird oft als sogenannter schwarzer Fleck auf dem grünen Kleid<br />
der Deutschen Bahn dargestellt. Ich möchte heute versuchen, diese Aussage ein<br />
wenig zu relativieren und diesen schwarzen Fleck etwas mehr ins Grüne verschieben.<br />
Ich zeige Ihnen Bespiele zu unserem Innovationsprogramm, Beispiele aus der<br />
Lärmminderungstechnik und neue Verfahren zur Minimierung des Schienenverkehrslärms.<br />
Fangen wir mit<br />
dem Innovationsprogramm<br />
an. Die Deutsche<br />
Bahn AG,<br />
speziell die DB<br />
Systemtechnik<br />
hat ein Innovationsprogramm<br />
aufgelegt zur<br />
Minimierung des<br />
Schienenverkehrslärms<br />
in<br />
einer Höhe von<br />
38<br />
Innovationsprogramm der DB-Systemtechnik<br />
Schallverminderung an Fahrzeug<br />
und Rad/Schiene-System<br />
( ca. 3 Mio. Euro pro Jahr )<br />
3 Mio. Euro pro Jahr. Dort untersuchen wir u.a. Schallminderungsmaßnahmen am<br />
Fahrzeug, am Rad-Schienen-System, wir betrachten Erschütterungen mit Ihren<br />
Auswirkungen und den dazugehörigen Sekundärschall und überlegen uns Maßnahmen,<br />
wie man hier Verminderungen erreichen kann. Wir untersuchen auch die<br />
unterschiedliche Lärmwirkung von Schiene und Straße, wobei zu beachten ist,<br />
dass diese beiden Verkehrsträger identischen Schall-emissionsgrenzwerten nach<br />
der 16. BImSchV unterliegen. Auch Minderungen bei der Schallausbreitung und<br />
die Weiterentwicklung des BüG möchte ich heute mit Ihnen diskutieren. Fortschreibung<br />
der Schall 03 – ein ganz aktuelles Projekt - werde ich abschließend<br />
streifen.<br />
Beginnen wir mit dem Verfahren zur Lärmminderung mittels K-Sohlen. Das ist das<br />
einzig effektive, finanzierbare und umsetzbare Verfahren zur Lärmreduktion an<br />
Güterwagen. Mein Leitsatz lautet: Die beste Lärmminderungsmaßnahme ist das<br />
glatte Rad auf der glatten Schiene. Das glatte Rad erreichen wir beim Güterverkehr<br />
nur, wenn wir wegkommen von der Grauguss-Bremssohle. Die Lösung hierzu<br />
ist die sogenannte K-Sohle (Kompositbremssohle), die die Radlaufflächen nicht<br />
mehr aufraut, wie bisher die Graugusssohle. Sie sehen hier Beispiele von Radlauf-<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
Erschütterungen und<br />
Sekundärschall<br />
Untersuchungen zur Lärmwirkung Minderung der Schallausbreitung<br />
Mitarbeit an der Fortschreibung<br />
von Schall 03 und Akustik 04<br />
DB Innovationen zur "Leisen Bahn"<br />
Weiterentwicklung des<br />
"Besonders überwachten Gleises"
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
flächen, gebremst mit<br />
Graugusssohle, K-<br />
Sohle und Scheibenbremse.<br />
Die akustischen<br />
Ergebnisse aus<br />
vielen Emissionsmessungen<br />
haben gezeigt,<br />
dass man die K-<br />
Sohle heute akustisch<br />
gleichsetzen kann mit<br />
Neue Lärmminderungsmaßnahmen<br />
– K-Sohlen -<br />
Glattes Rad auf glatter Schiene ist der wesentlichste<br />
Aspekt bei der Reduzierung des Schienenverkehrslärms.<br />
Neben der glatten Schiene mit dem Verfahren „BüG“<br />
reduziert das nichtverriffelte Rad mit Kompositbremssohlen<br />
das Rollgeräusch um 7 bis 10 dB(A).<br />
der Scheibenbremse, d.h. wir haben einen akustischen Minderungseffekt bei der<br />
Schallemission in der Größenordnung von 7 bis 10 dB(A) erreicht. Das ist ein enormer<br />
Wert. 7 bis 10 dB(A) erreicht man mit sonst keiner Einzelmaßnahme.<br />
Deswegen setzen wir ganz massiv auf diese K-Sohle. Die UIC hat die Sohle vor<br />
wenigen Jahren befristet freigegeben und wir erwarten im Herbst diesen Jahres<br />
die endgültige inter-nationale Freigabe. Wir sind bei der DB AG bereits in Vorleistung<br />
getreten und haben über 3100 Güterwagen mit solchen K-Sohlen beschafft.<br />
Ich muss zugeben, das noch zu lösende Problem liegt bei den Altwagen, nicht bei<br />
der Neubeschaffung von Güterwagen. Die Umrüstung unserer Altwagen (ca.<br />
90.000 Fahrzeuge) macht uns Sorge, weil die Finanzierung noch nicht endgültig<br />
geklärt ist. Hier muss noch Arbeit geleistet werden, es reicht nicht nur die Neuwagen<br />
mit K-Sohlen auszurüsten, sonst dauert es zu lange, bis wir den Effekt der<br />
Lärmminderung erreicht haben.<br />
Neue Lärmminderungsmaßnahmen – Wirkung der K-Sohlen<br />
Quelle: Prüfbericht 101.1-PR-029.2-02,<br />
DB Systemtechnik, TZF 101.1<br />
Ich zeige Ihnen Ergebnisse aus K-Sohlenuntersuchungen, wo Sie sehr deutlich erkennen<br />
können, dass hier tatsächlich Minimierungswerte von bis zu 10 dB zu erwarten<br />
sind. Es handelt sich hierbei um Versuche im Raum Berlin, wo wir vor Bun-<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 39
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
destagsabgeordneten einen Güterzug zusammengestellt hatten. Er bestand aus<br />
50% Grauguss-Sohlen und aus 50% K-Sohlen. Sie sehen hier den akustischen<br />
Unterschied von mehr als 10 dB. Der Höreindruck war stark bei den ministeriellen<br />
Vertretern und wir hoffen, dass hier ein Weg gefunden wird, auch eine Finanzierung,<br />
vielleicht im Rahmen der Lärmsanierung, zu ermöglichen, um die Altwagen<br />
umzurüsten.<br />
Das Bahn-Umweltzentrum hat mir aus dem Lärmbelastungskataster zu diesem<br />
Thema eine Folie zur Verfügung gestellt, wo die Emissionspegel der wichtigsten<br />
DB-Strecken dargestellt sind. Sie sehen hier den Nachtpegel der wichtigsten Strecken<br />
mit einem relativ hohen Güterzuganteil mit Graugußsohle und sie sehen den<br />
Nachtpegel für diese Strecken bei gleichem Wagenaufkommen mit einem angenommenen<br />
Anteil an Scheibenbremsen bzw. K-Sohlen in Höhe von 85%. Der Effekt<br />
ist deutlich erkennbar. Damit könnte zumindest das kompensiert werden, was<br />
Herr Jäcker-Cüppers an zu erwartender Lärmsteigerungen in den nächsten Jahren<br />
prognostiziert hat.<br />
Was hilft uns die K-Sohle,<br />
wenn wir damit auf verriffelten<br />
Schienen fahren? Ich<br />
sagte, das glatte Rad<br />
braucht auf jeden Fall die<br />
glatte Schiene. Für die<br />
Realisierung der glatten<br />
Schiene gibt es das sogenannte<br />
besonders überwachte<br />
Gleis (BüG). Es ist<br />
mindestens so effektiv wie<br />
die K-Sohle. Wenn Sie<br />
40<br />
Besonders überwachtes Gleis<br />
(BüG) derzeit<br />
Beim Verfahren BüG wird durch<br />
besondere Vorkehrungen<br />
(Schienenschleifen) das Rollgeräusch der<br />
Schienenfahrzeuge erheblich verringert.<br />
Der Gesetzgeber hat einem<br />
Pegelabschlag von -3 Dezibel zugestimmt.<br />
heute stark verriffelte Schienen mit nicht oder wenig verriffelten Schienen vergleichen,<br />
können sie Unterschiede von 15 dB (A) und mehr messen. Wir dürfen nicht<br />
nur die 3 dB (A) sehen, die uns hier gesetzlich zugestanden werden. Wir müssen<br />
sehen, dass wir mit dem BüG einen dauernden Zustand eines lärmarmen Verkehrsweges<br />
haben. D.h., dieses Gleis wird dauernd überwacht, wir haben dauernd<br />
Pegel um 48 dB (A). Was nützen uns teure Schallschutzwände, wenn hinter diesen<br />
Schallschutzwänden das Gleis unkontrolliert verriffelt, z.T. in einer Größenordnung<br />
die der Wirkung einer Schallschutzwand gleichkommt? Deshalb plädiere ich intensiv<br />
für das BüG. Da das BüG besonders überwacht wird, hat der Anlieger die Garantie,<br />
dass die Pegel auch tatsächlich eingehalten werden. Ich gebe ihnen recht,<br />
was heute morgen diskutiert wurde, dass diese sog. Sägezahnkurven in der Diskussion<br />
sind und wir überlegen uns daher Verfahren, wie man dieses BüG weiter<br />
Besonders überwachtes Gleis (BüG) derzeit / SMW<br />
Mit dem Einsatz des BüG kann der Schienenverkehrslärm an seiner Entstehungsquelle<br />
reduziert werden. Eine dauerhafte Lärmminderung durch regelmäßige Kontrollen und<br />
Nachschleifen wird damit sichergestellt.<br />
Die Überprüfung des Fahrflächenzustandes der Schienen wird mit einem eigens dafür<br />
entwickelten „Schallmesswagen (SMW)“ auf der Basis von akustischen Messungen<br />
durchgeführt.<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
optimieren kann. Lassen sie mich vorher noch ein Wort zur Überwachung sagen.<br />
Die Überwachung ist vom Eisenbahnbundesamt vorgeschrieben, hier gibt es<br />
strenge Auflagen. Wir haben hierfür einen speziellen Schallmesswagen entwickelt,<br />
der halbjährlich sämtliche BüG-Abschnitte befahren muss und nachweisen muss,<br />
ob die Eingriffsschwelle erreicht oder überschritten wurde. Der Schallmesswagen<br />
ist akkreditiert, das Mess-verfahren ist mehrfach geprüft. Bei Überschreitung wird<br />
der Auftraggeber, die DB Netz AG, gebeten hier eine neue Schleifung durchzuführen.<br />
Das genügt uns aber noch nicht. Wenn sie heute schleifen und wir fahren erst in<br />
einem halben Jahr mit unserem Schallmesswagen über diese Abschnitte, dann<br />
könnte sein, dass die Schleif-Güte nicht erreicht wurde. Wir brauchen ein Verfahren,<br />
um das Vertrauen in das BüG zu stärken. Deshalb haben wir ein sog. Riffelmessgerät<br />
entwickelt, das direkt nach dem Schleifvorgang die Schleifgüte messen<br />
wird. Dieses Riffelmessgerät ist eine gänzliche Neuentwicklung. Ein relativ kleines<br />
Gerät, was in Zukunft den Schleiffirmen zur Verfügung gestellt werden soll, damit<br />
sie sich selbst überprüfen können und damit wir ein Verfahren haben, was nicht<br />
erst nach einem halben Jahr greift, sondern direkt nach dem Schleifvorgang eine<br />
Überprüfung der akustische Qualität der Schienenfahrflächen ermöglicht.<br />
Riffelmessgerät RMF - BüG<br />
Das Riffelmessgerät RMF - BüG ist so kalibriert, dass im Zusammenhang mit<br />
dem Schienenschleifen aus akustischen Gründen eine Qualitätsvorgabe<br />
gestellt und ein Qualitätsnachweis erbracht werden kann. Anhand mehrerer<br />
Versuchsreihen wurde eine Korrelation zwischen den Messergebnissen des<br />
Riffelmessgerätes, des Schallmesswagens und von Außenmessungen<br />
erreicht.<br />
Jetzt komme ich noch einmal zur besagten Sägezahnkurve. Diese Kurven haben<br />
nicht unbedingt einen linearen Anstieg, das sind vereinfachte Darstellungen. Sie<br />
haben hier die 51 dB(A)- Eingriffsschwelle, sie haben hier den 48 dB (A)-Wert und<br />
hier den 45 dB(A)-Wert. Sie haben nach dem Schleifen meistens durch das Einfahren<br />
der geschliffenen Schiene nochmals eine Verbesserung und dann steigt der<br />
Pegel innerhalb von ca. 2 Jahren wieder auf den Ausgangswert an. Wir überlegen<br />
derzeit sehr intensiv, ob man nicht durch ein relativ häufiges aber weniger intensives<br />
Schleifen, das nicht nur im Mittel alle 2 Jahre stattfindet, das Ansteigen auf<br />
Pegelwerte um 51 dB vermieden werden kann. Wir kennen heute Schleifmaschinen,<br />
die mit 80 km/h und ohne Sperrpausen im normalen Zugverkehr verkehren<br />
können. Wir reden dann von einem Pflegen der Schienenfahrflächen mit einem<br />
geringen Materialabtrag und wir pendeln nur noch mit ca.1 dB um die Schwelle<br />
von 48 dB(A), statt 51 dB(A). Das ist ein Ziel, was uns sehr am Herzen liegt, weil<br />
wir damit eine noch bessere Garantie für das BüG geben können und man kann<br />
sich sogar vorstellen, dass man hier die Eingriffsschwelle eventuell noch weiter<br />
senken könnte, in dem man dieses Verfahren noch ausweitet. Wir haben gute<br />
Hoffnung, dass man zumindest einen Prototyp dieses Schleifverfahrens in 1 bis 2<br />
Jahren auf die Schiene bringen kann und dann wegkommt von diesen relativ linearen,<br />
sehr langfristigen Anstiegszeiten. Das sind unsere Vorstellungen zu einem<br />
zukünftigen optimierten BüG. Ich möchte noch mal wiederholen: Wir müssen bei<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 41
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
den Güterwagen relativ viel tun, wir müssen das glatte Rad durchsetzen, das können<br />
wir nur mit der K-Sohle und wir müssen gleichzeitig die Schienen entsprechend<br />
schleifen, dann haben wir Pegelgewinne in einer Größenordnung weit über<br />
10 dB. Wenn wir dort angekommen sind, haben wir die „Leise Bahn“, wie wir sie<br />
uns im Moment vorstellen und dann haben wir diesen schwarzen Fleck zumindest<br />
etwas ins Grüne verschoben.<br />
So viel zur Schallminderung an der Quelle.<br />
Das beste ist, wie gesagt, den Schall an der Quelle erst gar nicht entstehen zu lassen.<br />
Ich bin kein Freund von überhöhten Schallschutzwänden, die sollte man möglichst<br />
vermeiden. Den Schall aussperren mit dicken Fenstern ist auch nicht immer<br />
die beste Lösung. Wir kommen aber nicht in allen Fällen daran vorbei, Schallschutzwände<br />
zu errichten. Für diese Fälle haben wir uns Techniken überlegt, wo<br />
man den Beugungseffekt an der Schallschutzwandkante verbessern kann. Das<br />
linke Bild sieht etwas futuristisch aus. Das sind erste, als Prototyp konstruierte<br />
Beugungskanten, die wir in einem Pilotversuch auf eine bestehende Schallschutzwand<br />
montieren. Es handelt sich hierbei um eine Entwicklung der TU Berlin, mit<br />
der wir einen Verbesserungseffekt von 3 dB bei der Wandwirkung erreichen wollen.<br />
Die Versuche sind noch nicht abgeschlossen, wir sind aber guten Mutes hier<br />
diesen Effekt zu erreichen. Damit wird man die Wandwirkung weiter verbessern<br />
und man muss nicht diese enorm hohen Wandhöhen realisieren, die weder für<br />
42<br />
Besonders überwachtes Gleis (BüG) geplant<br />
Durch die Entwicklung einer geeigneten Schleifstrategie ist vorgesehen,<br />
bereits vor der Eingriffsschwelle von 51 dB(A) in die Fahrflächenqualität der<br />
Schiene einzugreifen, um damit die vorhandenen Potenziale des Verfahrens<br />
BüG noch effektiver zu nutzen.<br />
BüG / heute<br />
dB(A)<br />
51<br />
48<br />
45<br />
BüG (heute)<br />
2 Jahre<br />
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45<br />
51<br />
48<br />
46<br />
BüG / Planung<br />
(Ziele / Ideen)<br />
dB(A)<br />
V1 Eingriffsschwelle<br />
V1 Grundwert<br />
V 2 Eingriffsschwelle<br />
V2 Grundwert<br />
V1 (Variante 1, neues Schleifverfahren, Grundwert konstant, Eingriffsschwelle gesenkt)<br />
V2 (Variante 2, neues Schleifverfahren, gesteigerte Schleifintervalle, Grundwert gesenkt,<br />
Eingriffsschwelle gesenkt)<br />
Neue Lärmminderungsmaßnahmen<br />
Neue Beugungskante an Schallschutzwänden zur Reduzierung des<br />
Schienenverkehrslärms<br />
Derzeit wird die Beugungskante im Rahmen eines Pilotversuches bzgl. ihrer<br />
akustischen Wirkung untersucht. Mit einer Verbesserung von bis zu 3 dB(A)<br />
wird gerechnet.<br />
Zeit
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
den Reisenden noch für diejenigen, die hinter der Wand wohnen müssen, angenehm<br />
sind.<br />
Ich wollte ihnen einen Gesamtüberblick über die Möglichkeiten der Leisen Bahn<br />
aufzeigen, dazu gehört natürlich auch das Thema Lärmsanierung. Wenn Fahrzeuge,<br />
durch bebaute Gebiete fahren, hatte man vor Jahren noch keine Möglichkeit<br />
Lärmschutz zu finanzieren. Heute haben wir nun die Möglichkeit der Lärmsanierung.<br />
Der Bund stellt der DB AG hierfür 51 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung.<br />
Mittlerweile sind rund 1000 Lärmsanierungsabschnitte im Lärmsanierungsprogramm<br />
festgelegt. Ein ganz wichtiges Thema also in Bezug auf die „Leise Bahn“,<br />
was zeigt, dass wir nicht nur an den Neu- und Ausbaustrecken etwas tun, sondern<br />
auch hochbelastete Strecken, ohne dass gebaut wird, in das Lärmprogramm mit<br />
aufnehmen. Selbstverständlich sind dort die Grenzwerte nicht die der 16. Verordnung.<br />
Die Werte der Lärmsanierung liegen höher, nämlich bei 60 dB(A) nachts<br />
bzw. 70 dB(A) tags.<br />
Sanierungsziel:<br />
Bei dem gesamten Thema<br />
„Lärmarme Bahn“ dürfen<br />
wir natürlich die Thematik<br />
Lärmwirkung und Schienenbonus,<br />
die oft kontrovers<br />
diskutiert wird, nicht<br />
vergessen. Sie alle kennen<br />
die Lärmwirkungsbetrachtungen<br />
aus den früheren<br />
Jahren. Begonnen hatte<br />
man mit entsprechenden<br />
Untersuchungen Ende der<br />
70er Jahre. Um 1980 erarbeitete<br />
man den Entwurf<br />
eines Verkehrslärmschutzgesetzes<br />
und dort ist zum<br />
ersten Mal der Schienenbonus<br />
in die Gesetzgebung<br />
Lärmsanierung an Schienenwegen<br />
Ziel:Verringerung einer vorhandenen Lärmbelastung an bestehenden Schienenwegen,<br />
die durch eine allgemeine Verkehrsentwicklung eingetreten ist.<br />
Sie wird nicht durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt und ist eine<br />
freiwillige Leistung des Bundes nach haushaltrechtlichen Regelungen im Rahmen<br />
vorhandener Haushaltsmittel von derzeit etwa 51 Mio EUR pro Jahr.<br />
Mittlerweile sind etwa 900 Lärmsanierungsabschnitte im Lärmsanierungsprogramm<br />
der Bundesregierung aufgenommen worden, die in den nächsten Jahren<br />
hinsichtlich ihrer Lärmbelastung untersucht und saniert werden.<br />
70 dB(A) / 60 dB(A) tags/nachts in Wohngebieten<br />
Lärmwirkung - Schienenbonus<br />
Mehrere wissenschaftliche Studien<br />
• Stuttgarter Studie - 1978<br />
• IF - Studie - 1983<br />
• Fensterstudie - 1986<br />
• Bonuslaborstudie – 1995<br />
• Vergleichende Untersuchung SVL/StVL-1999<br />
beschäftigten sich mit dem<br />
Lästigkeitsunterschied von Straßen-/<br />
und Schienenverkehrslärm.<br />
Neueste Untersuchungen aus 2002 an<br />
hochbelasteten Strecken bestätigen<br />
erneut das Ergebnis:<br />
- 5 dB<br />
Schienenverkehrslärm ist weniger<br />
lästig als Straßenverkehrslärm!<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 43
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
eingeflossen. Der Schienenbonus korrigiert die unterschiedliche Wirkung des Straßenverkehrslärms<br />
im Vergleich zum Schienenverkehrslärm, wobei bekanntlich beide<br />
Verkehrsträger mit gleichgroßen Immissionsgrenzwerten in der 16. Verordnung<br />
verankert sind. Um die unterschiedliche Wirkung des Lärms aus diesen beiden<br />
Quellen zu berücksichtigen, wurde der Schienenbonus in die Gesetzgebung aufgenommen.<br />
Er beträgt 5 dB (A) zugunsten der Schiene. Es gibt eine Vielzahl wissenschaftlicher<br />
Untersuchungen hierzu, die alle den Schienenbonus bestätigen.<br />
Die letzten Jahre sind jedoch Kritiken laut geworden, dass der Schienenbonus bereits<br />
über 20 Jahre alt sei und es sei an der Zeit, hier aktuelle Untersuchungen<br />
durchzuführen. Wir haben uns deshalb Mitte der 90er Jahre entschlossen, neue<br />
größere Lärmwirkungsuntersuchung anzugehen, die den Schienenbonus erneut<br />
hinterfragen sollen. Diese vergleichenden Untersuchungen hatten zum Ergebnis,<br />
dass der Schienenbonus, der schon sehr früh mit der sogenannten IF-Studie nachgewiesen<br />
wurde, auch heute noch seine volle Berechtigung hat. Wir haben sehr<br />
umfangreiche Studien durchgeführt, sie liefen über etwa vier Jahre, mit vielen<br />
Tausenden von Probanden im Feld. Zusätzlich haben wir bei der TU München<br />
Laborstudien durchführen lassen. Alle Ergebnisse haben gezeigt, dass wir zum<br />
Schienenbonus heute keine Korrekturen durchführen müssen. Diese Untersuchungen<br />
waren einigen Betroffenen aber noch nicht ausreichend, da sie feststellten,<br />
dass wir die Untersuchungen an Strecken durchgeführt hatten, die nicht alle sehr<br />
hochbelastet waren. Dies ist zumindest teilweise richtig. Wir hatten damals nur<br />
Strecken mit max. 250 Zügen in 24 Std. zur Verfügung. Aus diesem Grund haben<br />
wir ganz aktuell in diesem Jahr und im letzten Jahr untersucht, ob an extrem<br />
Gestörtheitsurteil<br />
hochbelasteten Schienenverkehrswegen sich andere Ergebnisse zur Lärmwirkung<br />
ergeben könnten. Diese Untersuchungen wurden an sehr hochbelasteten Straßen<br />
und hoch-belasteten Strecken durchgeführt. Die Belastungen betrugen bis zu 624<br />
Züge in 24 Stunden, mit vergleichbar hohen Verkehrszahlen an der Straße. Der<br />
Güterzuganteil betrug auf diesen Strecken bis zu 67%, in Einzelfällen sogar bis zu<br />
92%. In den Feldstudienergebnissen ergab sich bei diesen hohen Belastungen ein<br />
Gestörtheitsfaktor von 6 dB(A) und ein erfragter Schlafstörungsfaktor von 13<br />
dB(A) zugunsten der Schiene. Parallel liefen bei der TU München Laboruntersu-<br />
44<br />
10<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Lärmwirkungsuntersuchungen 2003<br />
Untersuchungen zum Verhalten des Schienenbonus bei Erhöhung der<br />
Vorbeifahrhäufigkeit<br />
von 250 Züge / 24h auf bis zu 624 Züge / 24 h<br />
Vereinfachte Darstellung aus Laborstudie<br />
Straße (29T Kfz in 24h) Straße (65T Kfz in 24h)<br />
Schiene (240 Züge in 24h) Schiene (624 Züge in 24h)<br />
Vorbeifahrhäufigkeit<br />
gering hoch<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
Feldstudie:<br />
� 360 Züge / 24h<br />
bis zu 528 Z / 24h<br />
mit Güterzuganteil bis zu 67% (92%).<br />
Pegelbereiche aussen:<br />
50 – 78 dB(A) tags<br />
48 bis 73 dB(A) nachts.<br />
Bonuswerte:<br />
Gesamtgestörtheit tags: 6 dB(A)<br />
Erfragte Schlafstörungen: 13 dB(A)<br />
bei insgesamt 3417 Probanden
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
chungen, wo man einige der Probanden, die man im Feld untersucht hatte, im<br />
Labor testen konnte. Die akustischen Darbietungen entsprachen bei geringer Vorbeifahrhäufigkeit<br />
240 Zugvorbeifahrten in 24 Stunden und bei hoher Vorbeifahrhäufigkeit<br />
624 Zugvorbeifahrten in 24 Stunden. Alle Zugvorbeifahrten hatten bei<br />
den Darbietungen im Labor einen hohen Güterzuganteil. Das sehr vereinfacht<br />
dargestellte Ergebnis aus dieser Laborstudie sehen sie in nachstehender Darstellung.<br />
Alle Gestörtheitsangaben (Straße und Schiene) sind auf der Abbildung bei<br />
zunehmender Vorbeifahrhäufigkeit leicht angestiegen, interessant und wichtig<br />
hierbei ist jedoch der Unterschied der Gestörtheitsgrade zwischen Straße und<br />
Schiene. Dieser Lästigkeitsunterschied ist sogar bei der hohen Belastung noch größer<br />
geworden. Es klingt im ersten Moment überraschend, dass bei Verringerung<br />
der Zugpausen hier eine weiterhin so deutliche Unterscheidung der Lärmwirkung<br />
Straße/Schiene zugunsten der Schiene erhalten bleibt. Aber sie müssen sich vorstellen,<br />
dass der Straßenverkehrslärm, der hier vergleichend zu Grunde lag auch<br />
mit relativ hohen Pegeln aufgrund seiner ebenfalls sehr hohen Häufigkeit anstand.<br />
Es lagen dem Straßenverkehrspegel 65.000 Kraftfahrzeugvorbeifahrten in 24<br />
Stunden zugrunde. Das entsprach einem vergleichbaren Mittelungsschallpegel bei<br />
der Schiene von 624 Zugvorbeifahrten. Mit diesem Ergebnis meinen wir, die Mitte<br />
1995 begonnenen langwierigen Untersuchungen zum Schienenbonus erst einmal<br />
abschließen zu können, weil die Aussagen sehr eindeutig sind und wir hier keinerlei<br />
Korrekturen bzgl. der Lärmwirkung beim Schienenverkehr anführen müssen,<br />
auch nicht bei der Planung von hochbelasteten DB-Strecken.<br />
Ich sagte ihnen, dass wir bei den derzeit existierenden Schallberechnungsverfahren<br />
uns überlegen müssen, wie wir hier mehr Rechtssicherheit erreichen können. Wir<br />
hatten bei der Schallberechnung, z. B. der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main, erhebliche<br />
Probleme nachzuweisen, dass dieses Berechnungs-verfahren selbst bei<br />
sehr hohen Geschwindigkeiten noch greift. Sie wissen, wir fahren auf dieser Strecke<br />
mit Geschwindigkeiten bis zu 300km/h. Diese Geschwindigkeiten im Zusammenhang<br />
mit den aeroakustischen hochliegende Schallquellen (Stromabnehmer),<br />
deckt das Verfahren nach der bisherigen Schall 03 nicht ab. Wir haben daher zusammen<br />
mit dem Verkehrsministerium in Bonn überlegt, die Richtlinien Schall 03<br />
und Akustik 04 fortzuschreiben. Wir werden ein neues Grundkonzept erarbeiten,<br />
wir werden vermutlich Abstand nehmen vom sogenannten Grundwert mit seinen<br />
51 dB(A) Schallemissionspegel und werden voraus-sichtlich fahrzeug-bezogen<br />
rechnen. Auch das BüG beabsichtigen wir fahrzeugbezogen darstellen. Ebenso<br />
sollen die derzeitigen Pauschalzuschläge für Brücken und für das Kurvenquietschen<br />
gezielt herausgearbeitet werden. Sie wissen, dass Eisenbahnbrücken heute<br />
z.T. überhaupt keinen Pegelzuschlag verdienen und sehr laute Brücken einen Zuschlag<br />
von 15 dB benötigen. In der Schall 03 gibt es bisher aber nur einen Mittelwert<br />
von 3 dB als Brückenzuschlag. Das sind einige der Gründe, warum hier an die<br />
Fortschreibung der Schall 03 herangegangen wird. Eines muss ich aber dazu noch<br />
sagen, die Neubearbeitung der Schall 03 bewirkt keine leisere Bahn. Wir wollen<br />
lediglich die Physik wieder auf Vordermann bringen und wir wollen mehr Rechtssicherheit<br />
gewinnen. Mit allen von mir heute angesprochenen Themen habe ich<br />
unsere intensiven Bestrebungen aufgezeigt, wie wir bei der DB noch leiser werden<br />
können. Mit einer neuen Schall 03 werden wir aber erst einmal nicht leiser. Wir<br />
können jedoch gezielter und physikalisch genauer prognostizieren, was in Zukunft<br />
an unseren Strecken bei der Neu- und Ausbauplanung akustisch geschieht. Auch<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 45
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
dies sehe ich als einen Beitrag zur Leisen Bahn, weil wir mit einer neuen Schall 03<br />
in der Lage sein werden, notwendige Schallschutzmaßnahmen für die betroffenen<br />
Bahnanlieger noch exakter zu planen und zu realisieren.<br />
Ich darf mich bei Ihnen bedanken!<br />
46<br />
Fortschreibung der Berechnungsgrundlagen für den Schienenverkehrslärm<br />
- Schall 03 und Akustik 04 -<br />
Auf der Basis von neuen<br />
Erkenntnissen und Messergebnissen<br />
sollen die Richtlinien zur Berechnung<br />
der Schallemissionen und - immissionen<br />
von Schienenwegen und flächenhaften<br />
Bahnanlagen neu bearbeitet und an den<br />
derzeitigen Stand der Technik<br />
angepasst werden.<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
Herstellen der Rechtssicherheit<br />
als wichtiges Ziel<br />
Überarbeitungspunkte:<br />
� Neues Grundkonzept<br />
� Einfluss von Fahrzeug- und Fahrbahnart<br />
� Einfluss von Brücken<br />
� Bebauungsdämpfung<br />
� Hochliegende Schallquellen<br />
� Kurvenquietschen<br />
� Neuartige Schallquellen
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Bilanz des Lärmsanierungsprogrammes an<br />
Schienenwegen des Bundes<br />
Peter Winter, DB BauProjekt GmbH, Zentraler Projektleiter<br />
für das Lärmsanierungsprogramm an<br />
Schienenwegen des Bundes<br />
Mein Name ist Peter Winter. Ich gehöre zur Bahn, DB Bauprojekt GmbH, seit 1.1.<br />
diesen Jahres DB ProjektBau, das ist eine Tochter der Holding, die bundesweit<br />
plant und baut. Wir haben heute im Laufe des Tages einiges über rechtliche und<br />
technische Aspekte gehört, Grundlagen gehört, auch etwas über administrative<br />
Vorhaben. Es wird aber auch etwas getan – m.E. sehr viel von Bahn und Bund.<br />
Was passiert, das möchte ich ihnen gerne vortragen.<br />
Das Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes ist vielen, an der<br />
fachlichen Thematik Interessierten bekannt. Ich möchte zum Einstieg aber noch<br />
mal die Hintergründe dieses Projektes erläutern. Im BImSchG von 1974 wurde der<br />
Schutz vor Verkehrslärm zum ersten Mal umfangreich geregelt. Anwohner hatten<br />
damit beim Bau neuer und bei der Veränderung bestehender Schienenwege unter<br />
bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Schallschutz. Für die Forderung<br />
nach Schallschutz an vorhandenen Strecken gibt es hingegen bislang keine rechtli-<br />
che Grundlage, auf die lärmbetroffene Anlieger<br />
Ihre Forderungen stützen können.<br />
Allerdings finanziert der Bund seit 1976 als<br />
freiwillige Leistung Lärmsanierungsmaßnahmen<br />
an Fernstraßen. Für eine entsprechende<br />
Lärmsanierung an Schienen, gab es<br />
mehrere parlamentarische Anläufe, die letztlich<br />
jedoch immer wieder an der Frage der<br />
Finanzierung gescheitert sind. Ab dem Jahre<br />
1999 stellt die Bundesregierung jährlich Mittel<br />
in Höhe von 51 Mio. Euro für Lärmsanierung<br />
an Schienenwegen des Bundes zur<br />
Verfügung. Damit wurde erstmals die finanzielle<br />
Möglichkeit geschaffen, Lärmschutzmaßnahmen<br />
auch entlang vorhandener<br />
Schienenwege umzusetzen, die nicht neugebaut<br />
bzw. nicht wesentlich geändert werden.<br />
Mit den Mitteln des Lärmsanierungs-<br />
Finanzierung<br />
BMVBW<br />
51,3 Mio. Euro (Bundesmittel/Jahr)<br />
Bauherr<br />
DB Netz AG<br />
Dialog<br />
Umsetzung<br />
DBProjektBau GmbH<br />
programms werden nun bundesweit Schallschutzmaßnahmen an besonders betroffenen<br />
Ortslagen ergriffen. Die Finanzierung erfolgt durch den Bund. Der Zuwendungsnehmer<br />
ist das Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG. Diese<br />
wiederum hat die DB ProjektBau mit der Planung und Umsetzung von Lärmsanierungsmaßnahmen<br />
im Rahmen des vorhandenen Budgets beauftragt. Die Projektstruktur<br />
ist bundesweit ausgerichtet mit der Zentrale in Köln und 4 Außenstellen:<br />
Köln Projektleitung, Standort Hannover, Berlin, Karlsruhe und München. Weil die<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 47
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
jährlich zur Verfügungstehenden<br />
Mittel begrenzt<br />
sind, es<br />
aber bundesweit<br />
eine Vielzahl<br />
von Ortslagen<br />
gibt, welche<br />
nach den<br />
Kriterien der<br />
Förderrichtlinie<br />
saniert werden<br />
könnten, wurde<br />
eine Dringlichkeitsliste<br />
der am<br />
stärksten be-<br />
troffenen Ortslagen erstellt. Die Auswahl der Ortslagen orientiert sich dabei sowohl<br />
am Lärmpegel, wie auch an der Anzahl der Betroffenen. Die erste Dringlichkeitsliste<br />
wurde am 13.12.99, die erste Fortschreibung am 7.9.02, die zweite Fortschreibung<br />
am 16.8.02 vom BMV veröffentlicht. Hierin sind zwischenzeitlich über<br />
900 Abschnitte genannt. Z.Zt. werden bundesweit in 234 Ortschaften Lärmsanierungsmaßnahmen<br />
durchgeführt, bzw. sind in Planung. Die Sanierung der Abschnitte<br />
der 2. Fortschreibung mit über 900 Abschnitten, wird bereits viele Jahre in<br />
Anspruch nehmen. Hier noch mal eine Karte, die in ähnlicher Form von Herrn Jäger<br />
auch schon mal vorgeführt wurde. Insgesamt haben bundesweit über 3000<br />
Ortsdurchfahrten-Abschnitte Anspruch auf Lärmsanierung gemäß der Förderrichtlinie.<br />
Die Darstellung zeigt eine Übersicht aller relevanten Strecken mit den Immissionspegeln.<br />
Man sieht hier deutlich einen sehr hohen Anteil von Strecken über 70<br />
dB (A), sowie einen ebenso großen Anteil über 65 dB (A). Die Streckenabschnitte<br />
mit über 60<br />
dB(A) können<br />
wegen des<br />
sehr geringen<br />
Sanierungsbedarfs<br />
als<br />
sehr gering<br />
betrachtet<br />
werden, sie<br />
werden jedoch<br />
im<br />
Rahmen des<br />
Programms<br />
untersucht<br />
und gegebenenfallssaniert<br />
werden.<br />
Sollte jedoch<br />
– wie von der<br />
48<br />
Standorte<br />
Zentrale: Köln Köln<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
Münster<br />
Projektleitung<br />
Projektleitung<br />
Köln Köln<br />
Hamburg<br />
Bremen Bremen<br />
Außenstellen: 4 Standort<br />
Emissionsdarstellung des<br />
Schienenverkehrslärms für das<br />
Streckennetz der DB AG<br />
Dieser Darstellung liegt der<br />
Ist-Fahrplan zugrunde.<br />
Nacht Zeitraum (22.00 - 06.00)<br />
Emission wird auch durch die Art der<br />
Züge und nicht nur durch die<br />
Anzahl der Züge bestimmt.<br />
Rheinschiene<br />
Standort<br />
Standort<br />
Karlsruhe<br />
Karlsruhe<br />
Freiburg<br />
Basel<br />
Standort<br />
Hannover<br />
Hannover<br />
Bad Hersfeld<br />
Standort<br />
Standort<br />
München<br />
München<br />
Magdeburg<br />
Nürnberg<br />
Leipzig<br />
Regensburg<br />
Rosenheim<br />
Standort<br />
Standort<br />
Berlin Berlin<br />
Dresden
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Bahn angestrebt – eine Umrüstung der Güterwagen auf die K-Sohle gefördert<br />
werden, würde sich eine Sanierung insbesondere im Zusammenhang mit dem<br />
BÜG, im Bereich der 60 bis 65 dB(A) durch die Reduktion der Immissionen erübrigen.<br />
Auch in den Bereichen mit den jetzt höheren Emissionen könnten dann Maß-<br />
nahmen reduziert werden. In Verbindung mit einer zusätzlichen, möglichen Auf-<br />
stocken des Budgets – dies<br />
ist zumindest im Gespräch<br />
– könnte eine Sanierung<br />
aller bundesweiten Abschnitte<br />
in einem sehr viel<br />
kürzeren Zeitraum erfolgen.<br />
Für eine korrekte Abwicklung<br />
des Lärmsanierungsprogramms<br />
braucht man<br />
natürlich eine rechtliche<br />
Basis. Die erforderlichen<br />
Kriterien für die Förderfähigkeit<br />
und die Art der<br />
Maßnahmen sind in der<br />
Richtlinie für Förderungen<br />
von Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes geregelt. Diese<br />
Richtlinie ist im Moment noch im Entwurfsstadium, sie wird aber im Laufe des Jahres<br />
verabschiedet werden. Dann gilt hilfsweise die Anwendung – es muss ja auch<br />
ein Rechen-verfahren zugrunde gelegt werden- die Anwendung § 41-43 des<br />
BImSchG, die 16. BImSchV sowie die Verkehrswegeschallschutzmaßnahmenverordnung<br />
für die passiven Maßnahmen die 24. BImSchV. Sinngemäße Anwendung<br />
der Richtlinien für den Verkehrsschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des<br />
Bundes.<br />
Die Aufnahme von Ortslagen<br />
in der Fortschreibung der<br />
Dringlichkeitslisten erfolgt<br />
ohne Zutun von Gebietskörperschaften<br />
oder Anwohnern<br />
nach den Kriterien der Richtlinien<br />
für die Förderung von<br />
Lärmsanierungsmaßnahmen<br />
Schiene. Ein wesentliches Kriterium<br />
hierbei ist, wenn die in<br />
der nachfolgenden Tabelle<br />
aufgeführten maßgeblichen<br />
Emissionsgrenzen überschrit-<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen an<br />
Schienenwegen des Bundes<br />
Hilfsweise Anwendung von:<br />
• §§ 41-43 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)<br />
• Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV)<br />
• Verkehrswege-Schallschutz-Maßnahmenverordnung<br />
(24. BlmSchV)<br />
Sinngemäße Anwendung der:<br />
• Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen<br />
in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97“ (VkBl 12/97 S.434)<br />
Immissionsgrenzwerte für die<br />
Lärmsanierung<br />
ten werden. Es gibt eine Unterteilung in Gebietskategorien und Tag-, Nachtwerte.<br />
Tagwerte: Für Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime, reine und allgemeine<br />
Wohn- und Kleinsiedungsgebiete 70 dB(A); Kern-, Dorf- und Mischgebiet 72<br />
dB(A) und Gewerbegebiete 75 dB(A). Nachtwerte für Krankenhäuser, Schulen,<br />
Kur- und Altenheime, reine und allgemeine Wohn- und Kleinsiedungsgebiete 60<br />
dB(A); Kern-, Dorf- und Mischgebiet 62 dB(A) und Gewerbegebiete 65 dB(A).<br />
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Analog zu den Regelungen<br />
für Bundesfernstraßen legt<br />
eine weitere Vorgabe fest,<br />
dass nur die Gebäude geschützt<br />
werden können, die<br />
vor Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
zum 1.4.74, bei den NBL vor<br />
1.10.90 erstellt wurden, bzw.<br />
dass der Bebauungsplan vor<br />
diesem Termin verabschiedet<br />
wurde. Ab diesem Termin<br />
müssen Kommunen und Bau-<br />
lastträger für ausreichenden Immissionsschutz Sorge tragen. Die Förderrichtlinie<br />
sieht die Förderung sowohl aktiver wie<br />
passiver Lärmsanierungsmaßnahmen vor.<br />
Zu den aktiven Maßnahmen gehören<br />
natürlich die Lärmschutzwälle und –<br />
wände, das BÜG, Schienenschmieren und<br />
Lärmminderung an Brückenbauwerken.<br />
Aktive Maßnahmen sind i.d.R. die bessere<br />
Alternative zu den passiven Maßnahmen,<br />
da sie den Außenbereich schützen<br />
und auch bei geöffneten Fenstern Schallschutz<br />
gewähren. Zusammen mit den<br />
schalltechnischen Berechnungen wird<br />
auch untersucht, welche Schallschutzmaßnahmen<br />
in welchen Abschnitten am<br />
effektivsten sind und eingesetzt werden<br />
können. Wenn festgestellt wird, dass eine<br />
aktive Schallschutzmaßnahme wie der<br />
Bau einer Schallschutzwand aus städtebaulichen<br />
oder räumlichen Gründen nicht<br />
in Betracht kommt oder dass diese Wand<br />
aufgrund ihrer Lage zu den zu schützenden<br />
Gebäuden nur eine geringe Wirkung<br />
hätte, können unmittelbar anschließend<br />
neben dem BÜG die passiven Maßnahmen<br />
umgesetzt werden. Hierher gehören<br />
der Einbau von Lärmschutzfenstern,<br />
Wandlüfter mit Schalldämmung und Verbesserung<br />
an Rollläden, Wänden und<br />
Dächern. Anfang der 90er Jahre wurde<br />
50<br />
Immissionsgrenzwerte für die<br />
Lärmsanierung<br />
auf der Basis der Dorsch-Studie bundesweit der Umfang von erforderlichen Maßnahmen<br />
für eine Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes ermittelt. Hierbei<br />
wurde innerhalb einer 60 dB Freifeld-Isophone ein Bereich festgelegt, auf dem ein<br />
Anspruch auf Lärmsanierung theoretisch gegeben war. Nachdem die ersten schalltechnischen<br />
Gutachten der einzelnen Ortsdurchfahrten vorlagen und mit den<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
aktive Maßnahmen<br />
Lärmschutzwände und -wälle<br />
Besonders überwachtes Gleis<br />
(BüG)<br />
Schienenschmieren<br />
Lärmminderung an<br />
Brückenbauwerken<br />
passive Maßnahmen<br />
Einbau von Lärmschutzfenstern<br />
Wandlüfter mit Schalldämpfung<br />
Verbesserung an Rolläden,<br />
Wänden, Dächern
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Lärmsanierungsmaßnahmen begonnen wurde, stellte sich jedoch heraus, dass die<br />
Anzahl Objekte mit Anspruch auf Lärmsanierung entsprechend der Förderrichtlinie<br />
wesentlich geringer war als seinerzeit prognostiziert. Darüber hinaus sind nicht alle<br />
Eigentümer bereit aufgrund der 25%igen Eigenbeteiligung an dem Lärmsanierungsprogramm<br />
teilzunehmen. Nachfolgend eine Tabelle, was innerhalb der<br />
60dB-Freifeld-Isophone dann tatsächlich an Anspruchslage übrigbleibt. Die erste<br />
Zeile stellt die Anzahl der Wohneinheiten innerhalb der 60 dB-Freifeld-Isophone<br />
dar. Dann wird ein schalltechnisches Gutachten erstellt, alle Objekte werden erfasst<br />
und man stellt fest, dass nur noch 40% der Objekte übrigbleiben, bei denen<br />
eine Grenzwertüberschreitung vorhanden ist. Durch die 74er bzw. 90er Regelung<br />
der Förderrichtlinie reduziert sich die Anzahl der Wohnungseinheiten noch mal um<br />
10%. Wegen bereits vorhandenen, ausreichend dimensionierten Lärmschutz an<br />
den Gebäuden gibt es noch mal eine Reduktion um weitere 10%. Außerdem haben<br />
die Anwohner wegen des selbst zu tragenden 25 %igen Kostenanteils oft<br />
kein Interesse an einer Umsetzung passiver Maßnahmen. So haben wir Abschnitte,<br />
in denen nur passive Maßnahmen vorgesehen, sind einen Umsetzungsgrad<br />
Anzahl der Wohneinheiten (WE) entspr. Dorsch-Studie (Anzahl der WE<br />
innerhalb der 60 dB(A) Freifeldisophone!)<br />
Reduzierung der Anzahl der betroffenen WE auf Grundlage der maßgeblichen<br />
Immissionsgrenzwerte entspr. Förderrichtlinie des BMVBW nach<br />
dreidimensionalem Geländemodell und Berücksichtigung von Abschirmungen.<br />
100 %<br />
- 60 %<br />
Anzahl der tatsächlich zu untersuchenden WE 40 %<br />
Anwendung der 74er bzw. 90er Regelung der Förderrichtlinie (Neubauten nach<br />
1974 - alte Bundesländer und nach 1990 - neue Bundesländer werden nicht<br />
berücksichtigt!)<br />
Bereits vorhandener, ausreichend dimensionierter passiver Lärmschutz<br />
(Einbau von Wärmeisolierglasfenster entspr. Wärmeschutzverordnung von<br />
1995!)<br />
Kein Interesse der Wohnungseigentümer aus persönlichen und finanziellen<br />
Gründen. (Eigenbeteiligung in Höhe von 25 %!)<br />
Tatsächlich Anzahl der WE, bei denen Lärmsanierungsmaßnahmen<br />
realisiert werden!<br />
Bei der o.a. Darstellung wurde der Bau von Schallschutzwänden nicht berücksichtigt.<br />
- 10 %<br />
- 10 %<br />
- 10 %<br />
10 %<br />
von 10 % aller Wohnungen im Bereich der 60 db(A)-Freifeldisophone. Bei dieser<br />
Darstellung sind aktive Maßnahmen nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse der o.g.<br />
Darstellung hängen natürlich von Faktoren ab wie Art der Bebauung und Lage<br />
sowie ganz entscheidend von der Lage des Gleiskörpers. In Bezug auf die Akzeptanz<br />
des Lärmsanierungsprogramms kommt daher dem Bau von Schallschutzwänden<br />
eine besondere Bedeutung zu. Über die im Abschnitt aktive Schallschutzmaßnahmen<br />
bereits genannten Vorteile hinaus schützt eine Lärmschutzwand natürlich<br />
auch die Anwohner, die aufgrund der Regelung der Förderrichtlinien keinen Anspruch<br />
auf Lärmsanierung hätten und bei der Umsetzung nur von passiven Maßnahmen<br />
in diesem Abschnitt nicht berücksichtigt würden. Überwiegend wird daher<br />
der Bau einer Wand von Seiten der Kommune und der Anwohner gefordert.<br />
Die Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms ist zeitaufwendig. Bis ein Abschnitt<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 51
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
der Prioritätenliste saniert ist, vergehen i.d.R. 2 Jahre. Bevor mit den eigentlichen<br />
Planungen für passive und aktive Maßnahmen begonnen wird, muss eine Schalltechnische<br />
Untersuchung für den jeweiligen Abschnitt durchgeführt werden. Die<br />
Leistung wird von Ingenieur- bzw. Gutachterbüros erbracht. Die Dauer von der<br />
Ausschreibung der Planungsleistung bis zur Vorlange des Gutachtens beträgt<br />
i.d.R. 5 Monate. Anschließend werden die aktiven bzw. passiven Schallschutzmaßnahmen<br />
geplant. Bei den aktiven Maßnahmen müssen wir natürlich ein Planfeststellungs-verfahren<br />
machen. Da gibt es zum einen das Planfeststellungsverfahren<br />
nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahnbundesgesetz mit öffentlicher Auslegung.<br />
I.d.R. machen wir mittlerweile aber ein Plangenehmigungsverfahren ohne<br />
öffentliche Auslegung nach § 18 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahnbundesgesetz.<br />
Hier mal ein Exkurs, um aufzuzeigen, wie zeitaufwendig die Maßnahmen sind.<br />
Hier eine Mindestzeit für die Umsetzung passiver Maßnahmen. Wir müssen von<br />
der Abarbeitung eines gesamten Abschnitts ausgehen. Gesamtdauer minimal 14<br />
Monate. Das schall-technische Gutachten liegt vor, es wird ein Freigabeantrag<br />
gestellt, Ausschreibungsvorgang Planungsleistung, Eigentümerermittlung, Versendung<br />
der Infos und Anträge, Wohnungsbegehungen und Gutachtenerstellung,<br />
Erstellung Leistungsbeschreibung, Preisanfrage, Angebotsauswertung, Abschluss<br />
der Vereinbarung, Vergabe der Baumaßnahme. Bis zur Bauabnahme vergehen<br />
hier i.d.R. 14 Monate.<br />
Mindestzeitablauf für die Umsetzung Passiver Schallschutzmaßnahmen<br />
Vorgänge<br />
Freigabeantrag<br />
Ausschreibung/Vergabe Planungsleistung<br />
Eigentümerermittlung<br />
Versendung der Info und Anträge<br />
Wohnungsbegehung<br />
Gutachtenerstellung<br />
Erstellung Leistungsbeschreibung<br />
Preisanfrage<br />
Angebotsauswertung<br />
Abschluss der Vereinbarung<br />
Vergabe der Baumaßnahme<br />
Durchführung Baumaßnahme<br />
Bauabnahme<br />
Zahlung des 75 % Bundeszuschusses<br />
Auch den aktiven Maßnahmen vergehen i.d.R. 14 Monate. Auch hier gibt es Ausschreibung<br />
und Vergabe der Planungsleistungen, Entwurfsplanung, Plangenehmigungsverfahren,<br />
Finanzierungsantrag, Ausschreibung und Vergabe, Ausführungsplanung,<br />
Baudurchführung, Bauabnahme und Übergabe. Gegebenenfalls ist ein<br />
Planfeststellungsverfahren nach § 18 Abs. 1 AEG mit öffentlicher Anhörung erforderlich.<br />
In diesem Fall dauert die Realisierung einer Schallschutzwand ca. 8 Monate<br />
länger. Aufgrund der unzureichenden Rahmenbedingungen vor 1999, stand in<br />
der Anfangsphase kein Planungsvorlauf zur Verfügung, da die erste Prioritätenliste<br />
52<br />
Jahr<br />
Monat<br />
Gesamtdauer: minimal 14 Monate<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
2003<br />
2004<br />
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
erst Ende 1999 freigegeben<br />
wurde. Die DB AG<br />
musste dann in der Anlaufphase<br />
die zur Verfügung<br />
stehenden eigenen<br />
Planungskapazitäten zunächst<br />
auf die Vorbereitung<br />
dieser Maßnahmen<br />
konzentrieren, d.h. im eigenen<br />
Hause die Organisationsstrukturen<br />
für ein<br />
bundesweites Projekt<br />
schaffen. Im Laufe des Jahres 2000 wurde dann auch die Förderrichtlinie ausformuliert,<br />
die für eine rechtliche, saubere Abwicklung des Lärmsanierungsprogramms<br />
sowie für die Prüfung und die Genehmigung der zuwendungsrechtlichen<br />
Belange unerlässlich ist. Zwischenzeitlich sind die Planungen und Realisierungen<br />
von Lärmsanierungsmaßnahmen bundes-weit in erheblichem Maße fortgeschritten.<br />
Nach-folgend eine Übersicht der relevanten passiven und aktiven Maßnahmen.<br />
Hier eine Darstellung der Gesamtmaßnahmen. Die Entwicklung 2000 bis<br />
heute. Man sieht, im Jahre 2001 haben wir für ca. 15 Mio. Euro Lärmsanierungsmaßnahmen<br />
umgesetzt, der Planungsanteil ist hier schon sehr hoch. Wobei überwiegend<br />
diese Zahlen aus dem Jahre 2001 stammen. Im Jahre 2000 ist bis auf<br />
Planungen nicht sehr viel möglich gewesen. Im Jahre 2002 steigt das Verhältnis<br />
von Bauleistungen gegenüber Planungsleistungen. Die Planungen zahlen sich<br />
langsam aus. Im Jahre 2003 haben wir eine Prognose von Planungsleistungen von<br />
10 Mio. Euro und Bauleistungen 45 Mio. Euro. Wir gehen aber davon aus, dass<br />
wir da noch mehr umsetzen können und werden.<br />
Hier nochmals<br />
eine Darstellung<br />
der Entwicklung<br />
anhand der Auf-<br />
Gesamtsumme 28 Mio €<br />
teilungPlankosten- Baukosten,<br />
Plankosten passiv<br />
Baukosten passiv<br />
aktiv und passiv.<br />
35 %<br />
Im Jahre<br />
2000/2001,<br />
wurden überwiegend<br />
passive<br />
17 %<br />
Maßnahmen<br />
durchgeführt<br />
Plankosten aktiv<br />
Baukosten aktiv<br />
(39% aus 28<br />
Mio Euro), Baukosten<br />
aktiv<br />
17%, die Plankosten<br />
aktiv liegen bei 9%, die Plankosten passiv bei 35 %. Im Jahre 2002 sieht es<br />
schon besser aus, da kommen wir so richtig in Fahrt mit Baukosten aktiv 39% und<br />
Baukosten passiv 31%, Plankosten passiv 22% und Plankosten aktiv 8%. Im Jahre<br />
9 %<br />
Art<br />
Summe<br />
Bauleistung 2003 45.248.000 €<br />
Planleistung 2003 10.500.000 €<br />
Bauleistung 2002 36.491.140 €<br />
Planleistung 2002 15.333.000 €<br />
Bauleistung 2000/2001 15.553.200 €<br />
Planleistung 2000/2001 12.552.270 €<br />
39 %<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 53
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
2003 und in den<br />
folgen Jahren wird<br />
es zu einer vollständigenInanspruchnahme<br />
der<br />
Bundesmittel<br />
kommen. Hier die<br />
Baukosten bereits<br />
bei 66% auf der<br />
Basis von 55 Mio.<br />
Euro. Baukosten<br />
passiv 15%, Plankosten<br />
passiv 7%<br />
und Plankosten<br />
aktiv 12%.<br />
Der Realisierungsstand der mittlerweile in Angriff genommenen passiven Maßnahmen.<br />
Wir haben hier bereits 50.000 Wohnungseinheiten. Davon haben<br />
23.000 Wonungsbegehungenstattgefunden.<br />
22.000<br />
Gesamtsumme 55,8 Mio €<br />
Einzelgutachten<br />
und 15.000 Leis- Plankosten aktiv<br />
Plankosten passiv<br />
Baukosten passiv<br />
tungsverzeichnisse<br />
erstellt sowie<br />
12 %<br />
8.613 Maßnahmensen.abgeschlos-<br />
Bei den aktiven<br />
Maßnahmen ha-<br />
Baukosten aktiv<br />
ben wir Wände in<br />
einer Größenordnung<br />
von 80 Mio.<br />
Euro in Vorbereitung,<br />
Plangenehmigungsverfahren abgeschlossen für ca. 20 Mio, Euro, mögliche<br />
Vergabe Bau für 95 Mio. Euro. Vergaben erfolgen natürlich nur dann, wenn wir<br />
sicher sind, die Maßnahmen umsetzen zu können. Dazu gehört natürlich die Genehmigung<br />
eines Finanzierungsantrages, dazu gehört aber auch die genaue Baubetriebsplanung.<br />
Die Wände werden i.d.R. im betriebsrelevanten Bereich gebaut,<br />
d.h. wir können überwiegend die Wände nur in Sperrpausen vom Gleis aus bauen.<br />
Wir haben es hier mit den am stärksten befahrenen Strecken bundesweit zu tun,<br />
daher ist es für uns ein sehr großes Problem, das wir z.T. die Wände in Sperrpausen<br />
oder in natürlichen Zugpausen nur am Wochenende bauen können. Dies führt<br />
natürlich auch zu langen Bauzeiten. Wir haben einen sehr hohen Planungsvorlauf,<br />
wir müssen uns aber immer an dieser Baubetriebsplanung orientieren.<br />
54<br />
Gesamtsumme 51,8 Mio €<br />
8 %<br />
Plankosten passiv<br />
22 %<br />
Plankosten aktiv 39 %<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
7 %<br />
66 %<br />
Baukosten aktiv<br />
15 %<br />
Baukosten passiv<br />
31 %
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Realisierungsstand der aktiven Maßnahmen<br />
Baukosten<br />
100.000.000,00 €<br />
90.000.000,00 €<br />
80.000.000,00 €<br />
70.000.000,00 €<br />
60.000.000,00 €<br />
50.000.000,00 €<br />
40.000.000,00 €<br />
30.000.000,00 €<br />
20.000.000,00 €<br />
10.000.000,00 €<br />
0,00 €<br />
Im Bau /<br />
abgeschlossen<br />
Mögliche<br />
Vergabe Bau<br />
2003<br />
Plangenehmigungsverfahren<br />
/abgeschlossen<br />
Hier noch mal die Zahlen im Einzelnen: Im Bau befindlich und abgeschlossen 26<br />
Maßnahmen mit 37 Mio. Euro, mögliche Vergabe Bauleistung bei 62 Maßnahmen<br />
ungefähr 97 Mio. Euro, Plangenehmigungsverfahren 10 mit 24 Mio. Euro, Plangenehmigungsanträge<br />
in Vorbereitung 52 ungefähr 72 Mio. Euro, weitere Planungsaufträge<br />
aus schalltechnischen Gutachten z.Zt. mit 10 Mio. Euro.<br />
Zusammenfassung aller aktiven Maßnahmen<br />
Plangenehmigung<br />
in Vorbereitung +<br />
Vergabe Planung<br />
Anzahl Gesamtbaukosten<br />
In Bau befindlich / abgeschlossen 26 37.682.000 €<br />
Mögliche Vergabe Bauleistung 2003<br />
(in Abhängigkeit von Plangenehmigungsverlauf<br />
und Baubetriebsplanung) 62 97.416.000 €<br />
im Plangenehmigungsverfahren 10 24.457.000 €<br />
Plangenehmigungsanträge in Vorbereitung 52 72.959.000 €<br />
Weitere Planungsaufträge aus Schalltechnischen<br />
Gutachten zu beauftragen 7 10.000.000 €<br />
Ausblick und weitere Vorgehensweisen: z.Zt. sind 235 Lärmsanierungsabschnitte<br />
Ortsdurchfahrten parallel in der Bearbeitung. In 2003 werden ca. 80 Abschnitte<br />
abgeschlossen. Für die 2. Fortschreibung der im August 2002 freigegeben Prioritä-<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 55
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
tenliste mit über 900 Ortsdurchfahrten wurden zwischenzeitliche Voruntersuchungen<br />
durchgeführt mit dem Ziel genauere Angaben über die Betroffenheit und<br />
erforderlichen Investitionen zu erhalten. Es ist erforderlich ein langfristig tragfähiges<br />
Konzept zu entwickeln, dass innerhalb des Budgets eine gerechte und unter<br />
wirtschaftlichen Gesichtspunkten vernünftige Abarbeitung sicherstellt. Die einzelnen<br />
Abschnitte werden zu sinnvollen Strecken- oder Ortsbereichen zusammengefasst<br />
und länderbezogen einer Priorisierung unterzogen, die sich sowohl an der<br />
Anzahl der Betroffenheiten, sowie an der Höhe der Emissionen orientiert. Ziel ist<br />
analog dem Bundesverkehrswegeplan eine 5 Jahresplanung zu erstellen, mit einem<br />
festen Fahrplan für die Ortschaften, für die Lärmsanierungsmaßnahmen<br />
dringend geboten sind. Darüber hinaus wird es noch in diesem Jahr ein Gesamtkonzept<br />
geben, unter Berücksichtigung aller Abschnitte Ortsdurchfahren für die<br />
nach den Kriterien der Förderrichtlinie eine Lärmsanierung erforderlich ist. Um die<br />
Lärmsanierung in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen abwickeln zu können,<br />
wäre mittelfristig eine Anhebung des Budgets sicherlich sinnvoll. Die Aussichten<br />
hierfür sind vorhanden, die hierfür erforderlichen Strukturen zur Umsetzung bestehen<br />
und können weiter ausgebaut und optimiert werden.<br />
Vielen Dank!<br />
56<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Erfahrungen mit dem Lärmsanierungsprogramm<br />
des Bundes, Vorschläge für eine Weiterentwicklung<br />
Ulrich Möhler, Ingenieurbüro Möhler+Partner, München<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Zunächst möchte ich Ihnen in meinem Referat die Ausgangssituation bei der<br />
Lärmsanierung in der Praxis schildern, möchte ihnen dann anhand von Fallbeispielen<br />
unsere „Schwierigkeiten“ schildern, die wir mit der derzeit anzuwendenden<br />
Förderrichtlinie haben und dann daraus Verbesserungsvorschläge ableiten, die<br />
vielleicht die Chance haben, dass sie mit in eine überarbeitete Richtlinie eingehen.<br />
Ich möchte am Anfang einschränken, dass meine folgenden Ausführungen keinen<br />
Anspruch auf Vollständigkeit haben. sondern sich aus unserer Erfahrung in unserem<br />
Büro ergeben haben.<br />
Lärmsanierungsgrenzwerte<br />
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime,<br />
reine und allgemeine Wohn-<br />
sowie Kleinsiedlungsgebiete<br />
70 dB (A) tags und 60 dB(A) nachts<br />
Kern- , Dorf- und Mischgebiete 72 dB (A) tags und 62 dB(A) nachts<br />
Gewerbegebiete 75 dB (A) tags und 65 dB(A) nachts<br />
Grundsätze allgemeiner Art sind, dass die Lärmsanierungsgebiete in der Liste des<br />
Bundes aufgeführt werden müssen, dass die Berechnung nach 16. BImSchV<br />
durchzuführen ist und zwar nur für den Schienenverkehrslärm und dass die Maßnahmen<br />
auf die Lärmsanierungsgrenzwerte zu dimensionieren sind.<br />
Grundsätze zum aktiven Schallschutz.<br />
Die Schallschutzwandhöhen sollen höchstens 2m betragen. Die Lärmminderung<br />
von Brücken kann auch im Zusammenhang mit der Instandhaltung durchgeführt<br />
werden, d.h. sie muss nicht unbedingt zu dem Zeitpunkt, wo eine andere aktive<br />
Maßnahme durchgeführt wird, auch gleichzeitig stattfinden; und natürlich soll<br />
auch der Einsatz des BÜG berücksichtigt werden.<br />
Grundsätze passiver Schallschutz.<br />
Durch die passive Maßnahme soll eine Verbesserung von mindestens 5 dB erreicht<br />
werden. Ferner werden die Kosten nur zu 75% erstattet. Keine Lärmsanierung bei<br />
Gebäuden, die vor 1974 oder 1990 gebaut wurden.<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 57
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Fallbeispiel 1:<br />
Bild 1:<br />
Wir haben hier eine Situation, wie sie im Umfeld von Ballungsgebieten öfters vorkommt.<br />
Auf der östlichen Seite verläuft eine Fernbahn mit einer Schallemission<br />
von nachts 75 dB(A), auf der anderen Seite die S-Bahn mit nachts 54 dB(A). Es<br />
liegt eine dichte Bebauung vor. In derartigen Fällen gehen wir an die Obergrenze<br />
der Schallschutzmöglichkeiten und schlagen 2m hohen aktiven Schallschutz und<br />
zusätzlich passiven Schallschutz vor.<br />
Die Schallsituation ändert sich dadurch folgendermaßen: In der derzeitigen Situation<br />
liegen die Grenzisophonen auf beiden Seiten ungefähr gleich weit entfernt.<br />
Wenn wir jetzt beidseitig 2m hohe Schallschutzwände vorsehen, erreichen wir auf<br />
der einen Seite mit der „lauten“ Fernbahn einen besseren Effekt und auf der anderen<br />
Seite einen schlechteren Effekt. D.h. die Grenze der Anspruchsberechtigung<br />
für passiven Schallschutz ist ungleich verteilt. Die Pegelminderung auf der einen<br />
Seite liegt bei ca. 10 dB(A), auf der anderen Seite bei ca. 6 dB(A). Diese Ungleichheit<br />
kann dadurch vermieden werden, dass man auf der Seite der S-Bahn die<br />
Schallschutzwand auf 3 m erhöht, auf der anderen Seite lässt man es bei 2 m. Die<br />
Grenze der Anspruchsberechtigung verändert sich und es ergibt sich dann ein ungefähr<br />
gleicher Abstand der Grenzisophonen.<br />
58<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Fallbeipiel 2:<br />
Bild 2:<br />
Hier ist eher die Topographie Anlass dazu, dass die Schallschutzwandhöhen differenziert<br />
betrachtet werden müssen. Wir haben auf der einen Seite eine Hanglage,<br />
auf der westlichen Seite der Bahn liegen die Gebäude oberhalb, auf der östlichen<br />
Seite unterhalb der Bahn. Wenn man jetzt beidseitig eine 2 m hohe Schallschutzwand<br />
errichten würde, ergeben sich bei den Gebäuden unterhalb der Bahn relativ<br />
hohe Pegelminderungen von ca. 10 dB(A) dagegen bei den Gebäude oberhalb der<br />
Bahn höchstens 2 dB(A).<br />
Bild 3:<br />
In diesem Fall müsste man entweder die Möglichkeit haben, den aktiven Schallschutz<br />
oberhalb der Bahn so zu erhöhen, dass beidseits die gleiche Abschirmwirkung<br />
erzielt wird, oder man lehnt von vornherein dort den Schallschutz ab, weil er<br />
zu teuer und zu aufwendig ist. In dem konkreten Fall haben wir nachgerechnet,<br />
dass eine Schallschutzwand von 5-6 m erforderlich wäre. um in etwa den gleichen<br />
Effekt zu erzielen, wie dies talseits durch eine 2 m hohe Schallschutzwand erreicht<br />
wird.<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 59
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Fallbeispiel 3:<br />
60<br />
Bild 4:<br />
Wir haben hier den klassischen Fall der Summenpegelwirkung: Eine Bahn verläuft<br />
parallel zu einer Bundesstraße. Die rote Linie stellt die 70 dB(A)- Isophone für die<br />
Bahn dar, die blaue die 70 dB(A)- Isophone für die Bundesstraße und die orange<br />
Linie die 70 dB(A) - Isophone für den Summenpegel aus Straße und Schiene. Nach<br />
einer schalltechnischen Voruntersuchung wurde eine Schallschutzwand zwischen<br />
Bahnlinie und Bundesstraße vorgesehen; der Beurteilungspegel aus der Bahnlinie<br />
reduziert sich um 7-8 dB(A), aus Straßenverkehr ergibt sich keine Pegelreduzierung.<br />
Im Summenpegel aus Straßen- und Schienenlärm ergibt sich nur eine ganz<br />
geringe Auswirkung. Diese Maßnahme ist aus akustischer Sicht insgesamt wenig<br />
bzw. nicht wirksam.<br />
Wir würden eine Lösung vorziehen, bei der auf der anderen Seite der Straße eine<br />
vielleicht etwas höhere Schallschutzwand vorgesehen wird.<br />
In diesem Fall wird für beide Schallquellen eine gute Schallschutzwirkung erzielt.<br />
Bild 5:<br />
Natürlich ist momentan das Problem, dass diese Situation bezüglich der finanziellen<br />
Aufteilung der Maßnahmen zwischen den beiden Baulastträgern Straße und<br />
Schiene nicht geregelt ist.<br />
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Fallbeispiel 4:<br />
Bild 6:<br />
Dieses Bild zeigt eine Bahnlinie mit einer Ortschaft bestehend aus 2 Ortsteilen.<br />
Der eine Ortsteil weist dichte Bebauung, der andere lockere Bebauung auf. Zunächst<br />
wurde aktiver Schallschutz (grüne Linien) nur im Bereich der dichten Bebauung<br />
vorgesehen; bei der lockeren Bebauung wurde unterstellt, dass nach einer<br />
Kosten-Nutzen-Betrachtung eine Schallschutzwand unrentabel ist, obwohl eine<br />
gute akustische Wirkung erzielt wurde. Im Planfeststellungsverfahren wurde bzw.<br />
wird diskutiert, ab welchem Verhältnis sich der Einsatz von aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />
lohnt:<br />
Tabelle 1:<br />
Es wäre ein Wunsch von uns als Ingenieur-Büro, dass man in die neue Richtlinie<br />
Hinweise zur kostenmäßigen Verhältnismäßigkeit aufnimmt.<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 61
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
62<br />
Vorschläge Weiterentwicklung: Abwägung aktiver/passiver<br />
Schallschutz<br />
• Aktiver Schallschutz vorrangig, wenn LS-Grenzwerte nachts<br />
um 5 dB(A) überschritten sind<br />
• Pegelminderung durch aktive Maßnahme mindestens 5 dB(A)<br />
• Berücksichtigung Summenpegel aus Strasse und Schiene<br />
• Verhältnis passiver Schallschutz zu aktiver + passiver<br />
Schallschutz < 1:5 ?<br />
• Abwägung Höhe der Schallschutzmaßnahmen zwischen 2 und<br />
3 m<br />
M ö h l e r + P a r t n e r <strong>VCD</strong> Workshop Schienenverkehrslärm München, 04.04.2 03<br />
Vorschläge Weiterentwicklung: Akzeptanz der LS-Maßnahmen<br />
• Einrichtung runder Tisch mit DBProjektBau, Gemeinde,<br />
Bürgervertreter und Ing.-Büro zu Umfang Schallschutz und<br />
Gestaltung<br />
• Mehrmalige Unterrichtung der Bürger über den Stand durch<br />
Bürgerversammlung, Broschüren, Bürgertelefon,<br />
Veröffentlichungen in Tagespresse<br />
M ö h l e r + P a r t n e r <strong>VCD</strong> Workshop Schienenverkehrslärm München, 04.04.2 03<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Besondere Fragen der Schallemission und der<br />
Lärmbeurteilung von Straßenbahnen<br />
Wolfgang Hendlmeier, Bayerisches Landesamt für<br />
Umweltschutz, Augsburg<br />
1. Die Bedeutung der Lärmeinwirkungen im Wohnumfeld<br />
Die folgenden Ausführungen sollen bewusst in den größeren Zusammenhang des<br />
Verkehrslärmschutzes gestellt werden. Der Lärm ist die bedeutendste Umweltbeeinträchtigung<br />
im Wohnumfeld. Er kann als ein Maßstab für verminderte Lebensqualität<br />
dienen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes stört er noch mehr als<br />
Luftverschmutzung, Gewässer- und Abfallbelastung [17]. In den alten Bundesländern<br />
fühlen sich durch Straßenverkehrslärm rund 73% der Einwohner und<br />
durch Schienenverkehrslärm rund 23% der Einwohner belästigt [19]. Trotzdem<br />
gibt es wegen der hohen auf die öffentliche Hand zukommenden Kosten immer<br />
noch einen nur unbefriedigenden Schutz vor Verkehrslärm.<br />
Ergebnisse von Befragungen spiegeln allerdings nur subjektive Eindrücke wieder;<br />
denn das Ohr ist immer aufnahmebereit. Einen Gewöhnungseffekt gibt es daher<br />
nicht, nur eine scheinbare Gewöhnung an bekannte Geräusche, wenn sie nicht<br />
allzu laut sind. Auch die Geräusche, an die man sich scheinbar gewöhnt hat, mindern<br />
die nächtliche Erholung wegen der Verkürzung des Tiefschlafzustandes. Lärm<br />
beschleunigt auf biochemischem Weg die Alterung des Herzens durch Freisetzung<br />
der Stresshormone Adrenalin und Cortisol. Ich möchte hier nicht auf einzelne Ergebnisse<br />
der Lärmwirkungsforschung eingehen, nur so viel: Unbestritten ist, dass<br />
Beurteilungspegel, also Mittelungspegel, von etwa über 65 dB(A) bei Dauereinwirkung<br />
das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen [18]. Eine weitere<br />
gesicherte Erkenntnis ist, dass bei Straßenverkehrslärmbelastungen mit Mittelungspegeln<br />
von mehr als 65/55 dB(A) außen tags/nachts nach dem jetzigen<br />
Kenntnisstand eine Zunahme des Risikos für Herzinfarkt um ca. 20% zu befürchten<br />
ist [25].<br />
2. Neuere Messergebnisse der Schallemissionen von Straßenbahnen.<br />
Die Eingangsgrößen für die Berechnungen der Schallemissionen von Schienenbahnen<br />
finden sich in den durch die Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV<br />
eingeführten Regelwerken (Anlage 2 zur 16. BImschV [3] oder „Schall 03“ [9]).<br />
Die tatsächlichen Größen ändern sich im Laufe der Jahre. Auch werden im Laufe<br />
der Zeit neue Oberbauformen, deren Schallemission nicht hinreichend bekannt ist,<br />
zum Stand der Technik. So ist zu erwarten, dass bei der klassischen Straßenbahn<br />
der Schwellenoberbau im Schotterbett, dessen Unterhaltung wegen des Einsatzverbotes<br />
von Herbiziden stark erschwert worden ist, durch den Rasengleisoberbau<br />
ersetzt wird. Dieser ist im Prinzip eine feste Fahrbahn mit Mutterbodenauflage<br />
und Raseneinsaat.<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 63
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Das Bayer. Landesamt für Umweltschutz (BayLfU) hat seit 1984 immer wieder an<br />
verschiedenen Straßenbahnstrecken Schallpegelmessungen durchgeführt oder<br />
durchführen lassen, u.a. durch das Ingenieurbüro Möhler + Partner. Dieses Büro<br />
hat in engem Zusammenwirken mit dem Auftraggeber und mit dem Umweltbundesamt<br />
die Untersuchungen vorgenommen und den Abschlußbericht [27]<br />
bis Ende 1997 erstellt. Eine Kurzfassung erschien unter dem gleichen Titel in der<br />
„Zeitschrift für Lärmbekämpfung“ [28]. Eine Gesamtschau der vom Umweltbundesamt<br />
durchgeführten oder ausgewerteten Schallemissionsmessungen an<br />
Straßenbahnstrecken hat Heinz-Joachim Giesler gegeben [22].<br />
Die Messergebnisse bzw. die zu ermittelnden Zu- oder Abschläge für die verschiedenen<br />
Einflussgrößen waren mit den in der „Schall 03“ genannten Werten zu<br />
vergleichen (Tabelle 1). Die Zu- und Abschläge beziehen sich auf den „Grundwert“<br />
nach „Schall 03“, der 51 dB(A) beträgt und für folgende Verhältnisse gilt:<br />
• 1 Zug/Stunde mit 100 m Länge<br />
• 100 km/h Geschwindigkeit,<br />
• Zug vollständig scheibengebremst,<br />
• Holzschwellengleis im Schotterbett,<br />
• 25 m Messabstand neben dem Gleis in 3,5 m Höhe über Grund,<br />
• durchschnittlich guter Schienenzustand.<br />
Die wesentlichen Ergebnisse von Untersuchungen des Bayer. Landesamtes für<br />
Umweltschutz [27], des Umweltbundesamtes [22] und der Studiengesellschaft für<br />
unterirdische Verkehrsanlagen e.V. STUVA [26] sind in Tabelle 1 dargestellt.<br />
• Straßenbahnzüge auf Holzschwellengleisen sind ebenso laut wie Züge auf Betonschwellengleisen<br />
im Schotterbett. Der ermittelte Fahrbahnzuschlag beträgt<br />
2 dB.<br />
• Der Fahrbahnzuschlag für Gleise (i.d.R. Rillenschienengleise) in fester Fahrbahn<br />
(ohne gepflegtes Rad-Schiene-System) liegt um 2 dB höher als nach „Schall<br />
03“. Er beträgt 7 dB, nicht 5 dB.<br />
• Das Rasengleis ist tatsächlich um 2 – 6 dB lauter als nach „Schall 03“ berechnet.<br />
Es ist bei hochliegendem Rasen nur um 2 dB leiser als das Betonschwellengleis,<br />
bei tiefliegendem Rasen um 2 dB lauter als das Betonschwellengleis,<br />
jeweils im Schotterbett.<br />
• Bei einem gepflegten Rad-Schiene-System kann bei allen Fahrbahnarten ein<br />
Abschlag von 3 dB angesetzt werden. Dazu müssen die Schienen regelmäßig<br />
geschliffen und aufgetretene Rad-Flachstellen kurzfristig abgedreht werden,<br />
d.h. der Verkehrsbetrieb muss einen Schleifwagen und eine Radsatzprofilierungsmaschine<br />
besitzen.<br />
• Der Zuschlag von 3 dB für ältere Straßenbahnfahrzeuge konnte bestätigt werden.<br />
Für neuere Niederflurfahrzeuge kann er auf 1 dB vermindert werden. Beispiele<br />
für Straßenbahn-Vorbeifahrten auf geraden und gekrümmten Gleisabschnitten<br />
zeigt Bild 1.<br />
64<br />
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• Der Kurvenzuschlag nach „Schall 03“ in Höhe von 8 dB wurde für Radien von<br />
etwa 25 m bestätigt. Die Emissionen streuen sehr stark. Sie sind besonders<br />
hoch bei trockenem, kaltem Wetter, bei neuen Radreifen auf neuen Gleisen<br />
oder bei verriffelter Innenschiene. Maßnahmen gegen erhöhte Kurvengeräusche<br />
(u.a. Schmiereinrichtungen, stationär am Gleis oder an den Spurkränzen<br />
des Fahrzeuges, und eigens auf das Spektrum des Kurvenquietschens abgestimmte<br />
Radabsorber) verringern die Emissionen im Mittel nur um 1,5 dB(A).<br />
• Neuere Stadtbahn- und U-Bahn-Fahrzeuge sind deutlich leiser als mit den<br />
Fahrzeugparametern der „Schall 03“ berechnet: der Stuttgarter DT 8 um<br />
3 dB(A), die Münchner U-Bahn-Fahrzeuge der 2. Generation um 3 dB(A), der<br />
Hamburger DT 4 um 10 dB(A).<br />
Bedauerlicherweise<br />
sind aber neuere<br />
Fahrzeuge nicht<br />
immer leiser als die<br />
älteren. Gefördert<br />
wird diese<br />
Erscheinung einmal<br />
durch die fehlende<br />
Rechtsverordnung<br />
nach § 38 Abs. 2<br />
BImSchG zur<br />
Begrenzung der<br />
Schallemissionen<br />
von Schienenfahrzeugen.<br />
Dazu<br />
beigetragen hat<br />
aber auch die<br />
Straßenbahn-<br />
Niederflurtechnik<br />
mit durchgehendem<br />
Niederflur-<br />
Fußboden. Deshalb<br />
mussten Schall<br />
emittierende<br />
Aggregate<br />
ungeschützt auf<br />
dem Wagendach<br />
angeordnet werden<br />
und nicht mehr –<br />
wie bei älteren<br />
Fahrzeugen –<br />
abgeschirmt unter<br />
dem<br />
Wagenfußboden.<br />
auf die Fahrzeuglänge von 100 m normierter Emissionspegel in dB(A)<br />
70<br />
65<br />
60<br />
55<br />
50<br />
45<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
Straßenbahn-Schallpegelmessungen<br />
Normierter Emissionspegel als Funktion der Vorbeifahrgeschwindigkeit<br />
Meßquerschnitt: München Tivolistraße<br />
Oberbauart: feste Fahrbahn<br />
Messung Kurve, quietschend<br />
Messung Kurve, nicht-quietschend<br />
Messung gerade Strecke<br />
Berechnung nach Schall 03 (feste Fahrbahn)<br />
Berechnung nach Schall 03 + D Ra (Pegeldiff.<br />
durch Gleisbögen mit engen Radien: 8 dB(A))<br />
20<br />
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90<br />
Vorbeifahrgeschwindigkeit in km/h<br />
Bild 1: Straßenbahn-Schallemissionen – Vergleich gerade Strecke – Kurve [27]<br />
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66<br />
Tabelle 1:<br />
In 4 756 Messungen ermittelte Pegeldifferenzen der akustischen Eingangsgrößen<br />
von schalltechnischen Berechnungen,<br />
verglichen mit den Werten der Richtlinie „Schall 03“<br />
Zuschlagart Nach [22],<br />
ergänzt nach [27]<br />
nach „Schall 03“ ***)<br />
Fahrzeugart DFz<br />
• U-Bahn München<br />
• Straßenbahn-Nicht-<br />
Niederflurfahrzeug, Stadtbahn<br />
• Straßenbahn-Niederflurfahrzeug<br />
Fahrbahnart DFb<br />
• Rasenbahnkörper,<br />
tiefliegender Rasen<br />
• Rasenbahnkörper<br />
hochliegender Rasen<br />
• Schotterbett, Holzschwellen<br />
• Schotterbett, Betonschwellen<br />
• Feste Fahrbahn,<br />
nicht absorbierend<br />
Einfluß der Pflege des Rad-<br />
Schiene-Systems<br />
DFb, Fußnote<br />
• gepflegtes Rad-Schiene-System -3 **)<br />
Einfluß der Kurven DRa<br />
• Kurvenradius
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Wichtige Ergebnisse<br />
• für Gleise in der Geraden und in der Kurve,<br />
• für verschieden gute Gleiszustände<br />
sind in den Bildern 1 und 2 enthalten.<br />
Die Messergebnisse zeigen insgesamt, dass die Parameter der „Schall 03“ für<br />
Straßen- und U-Bahnen, die gemäß 16. BImSchV bei schalltechnischen Berechnungen<br />
rechtsverbindlich anzusetzen sind, zu einem nicht unerheblichen Teil überholt<br />
sind.<br />
3. Schall- und Erschütterungsschutz im Planfeststellungsverfahren<br />
Zu den Straßenbahnen gehören nach den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes<br />
die klassischen Straßenbahnen, das sind Schienenbahnen, die mit straßengängigenSchienenfahrzeugen<br />
betrieben<br />
werden, und die sog. U-<br />
Straßenbahn-Schallpegelmessungen<br />
Bahnen, die nach<br />
Strecken- und Fahrzeug-<br />
Normierter Emissionspegel als Funktion der Vorbeifahrgeschwindigkeit<br />
standard eher einer S-<br />
Bahn ähneln. Für den<br />
Oberbauart: Feste Fahrbahn<br />
Neubau und größere<br />
70<br />
Umbauten von<br />
Straßenbahnstrecken sind<br />
65<br />
nach § 28 PersonenbeförderungsgesetzPlanfeststellungsverfahren<br />
60<br />
durchzuführen, die in der<br />
Regel mit einen Planfest-<br />
55<br />
stellungsbeschluß enden,<br />
der mit gewissen Auflagen<br />
50<br />
versehen ist. Bei der<br />
45<br />
Planfeststellung sind u.U.<br />
die Umweltverträglichkeit<br />
40<br />
und in jedem Fall die<br />
Schallschutzansprüche zu<br />
35<br />
log. Regressionen, durchschnittliche Rad-Schiene-Systeme<br />
prüfen. Die erforderlichen<br />
Prüfungen für den Schall-<br />
30<br />
log. Regressionen, gepflegte Rad-Schiene-Syteme<br />
Berechnung nach Schall 03 (feste Fahrbahn)<br />
und Erschütterungsschutz<br />
25<br />
sind im folgenden<br />
dargelegt.<br />
auf die Fahrzeuglänge von 100 m normierter Emissionspegel in dB(A)<br />
20<br />
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90<br />
Vorbeifahrgeschwindigkeit in km/h<br />
Bild 2: Abhängigkeit des Straßenbahn-Schallemissionspegels von der<br />
Geschwindigkeit bei fester Fahrbahn [27]<br />
3.1 Die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Die Straßenbahn gilt wegen ihres elektrischen Antriebes als umwelt-freundliches<br />
Verkehrsmittel. Da sie im Vergleich zum Omnibus eine höhere Beförderungskapa-<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 67
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zität besitzt, attraktiver ist und ihre Baukosten im Vergleich zu unterirdisch geführten<br />
Bahnen deutlich niedriger liegen, werden seit etwa 1980 wieder Straßenbahnstrecken<br />
geplant, gebaut und modernisiert. Wegen der Umweltfreundlichkeit der<br />
Straßenbahn im Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln sei auf [24] verwiesen. Bild<br />
3 zeigt die spezifischen Schallemissionen von Personen-Landverkehrsmitteln [29].<br />
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 3 b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
– UVPG [1] in Verb. mit der Anl. 1 für den Bau und die<br />
Änderung von Straßenbahnen seit dem 28. Juli 2001 nicht mehr zwingend vorgeschrieben<br />
– es sei denn, die Verpflichtung zur sog. allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles<br />
ergibt etwas anderes. Auch wenn formal eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nicht erforderlich sein sollte, ist sie doch dringend zu empfehlen, um den<br />
lärmbetroffenen Streckenanliegern aufzuzeigen, wie sich die Lärmbelastung infolge<br />
des Baues der Straßenbahn oder oberirdischen U-Bahn verändern wird. Hier ist<br />
zu betonen, dass eine offene Vorgehensweise mit Aufzeigen aller Vorzüge – aber<br />
auch Schwierigkeiten. – eines Projektes dazu beiträgt, Ohnmachtbewusstsein und<br />
Staatsverdrossenheit betroffener Bürger abzubauen oder wenigstens gering zu<br />
halten. Die Feststellung, z.B. im Erläuterungsbericht von Raumordnungs- oder<br />
Planfeststellungsunterlagen, dass Lärmschutz nach Maßgabe der Verkehrslärmschutzverordnung<br />
– 16. BImSchV [3] gewährt wird, genügt im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />
nicht.<br />
68<br />
Fernverkehr (100 km/h) Stadtverkehr (50 km/h)<br />
dB(A)<br />
ICE ¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦ 58 48 ¦¦¦¦¦¦¦¦¦ Straßenbahn, Rasengleis<br />
Interregio ¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦ 61 55 ¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦ Straßenbahn, feste Fahrbahn<br />
Stadtexpreß ¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦ 64 48 ¦¦¦¦¦¦¦¦¦ S-Bahn<br />
Pkw ¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦ 61 55 ¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦ Pkw<br />
Reisebus ¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦ 57 52 ¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦¦ Stadtbus<br />
Die angegeben Werte sind nach „RLS-90“ und „Schall 03“ für Vollbesetzung berechnet.<br />
Angenommen sind je Pkw 4 Insassen, bei öffentl. Nahverkehrsmitteln außer den Sitzplätzen<br />
auch Stehplätze mit 4 Personen/m 2 .<br />
Beim Ansatz der durchschnittlichen Besetzung erhöhen sich die o.g. Werte um 5 – 6 dB(A):<br />
Bild 3 Spezifische Schallemissionen von Personenverkehrsmitteln in dB(A), bezogen auf eine Transportkapazität von<br />
1 000 Personen pro Stunde<br />
Eine Betrachtung der Gesamtbeurteilungspegel (auch: Summenpegelbetrachtung)<br />
ist im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Geschieht dies<br />
nicht, kann die Auswirkung des Vorhabens auf den Menschen, d.h. die Betrof-<br />
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fenheit, nicht ausreichend dargestellt werden. Die Allg. Verwaltungsvorschrift –<br />
UVPVwV [6] enthält zu den Stichworten „Ruhe, Lärmbetroffenheit, Lärmschutz“<br />
leider keine Hinweise. Gesichtspunkte der Lärmwirkung erfordern jedoch<br />
• die Gegenüberstellung der Gesamtbeurteilungspegel (Summenpegel) aus Geräuschen<br />
von Landverkehrswegen vor und nach Fertigstellung des geplanten<br />
bzw. verfahrensgegenständlichen Verkehrsweges,<br />
• bei Trassenvergleichen auch einen Vergleich der größenordnungsmäßigen Anzahl<br />
derjenigen Einwohner, die durch bestimmte Beurteilungspegel betroffenen<br />
werden.<br />
3.2 Prüfung auf Lärmvorsorgeansprüche (nach 16. BImSchV)<br />
Die schalltechnische Beurteilung des Neubaus oder Ausbaus von Schienenwegen<br />
ist in §§ 41 und 42 BImSchG und in der 16. BImSchV geregelt. Sie unterscheidet<br />
zwischen dem „Neubau“ und der „wesentlichen Änderung“. Einen Überblick über<br />
die nicht gerade übersichtliche Rechtslage zur Ermittlung von Schallschutzansprüchen<br />
gegenüber Immissionen aus Landverkehrslärm bietet Bild 4. Im Gegensatz<br />
zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird i.d.R. bei der Ermittlung des Rechtsanspruches<br />
auf Lärmschutz nach BImSchG die eigentlich erforderliche Gesamtpegelbetrachtung<br />
nur ausnahmsweise durchgeführt, nämlich dann, wenn Verkehrswege<br />
(z.B. Straße und Straßenbahn) gleichzeitig gebaut oder umgebaut werden. Ist dies<br />
nicht der Fall, werden nur Verkehrswege berücksichtigt, die neu gebaut oder<br />
durch „erheblichen baulichen Eingriff“ verändert werden. Dabei muss beim erheblichen<br />
baulichen Eingriff die Substanz des Verkehrsweges berührt werden. Als „erheblicher<br />
baulicher Eingriff“ gilt die Verschwenkung von Fahrstreifen oder Gleisen<br />
oder ihre Höhenänderung. Auf jeden Fall ist der Einbau von Straßenbahngleisen<br />
bautechnisch ein erheblicher Eingriff in den Straßenkörper. Dass Juristen dies teilweise<br />
anders als die Bau- und Lärmschutzfachleute und die sog. gebildeten Durchschnittsbürger<br />
sehen, lässt sich offenbar nicht ändern.<br />
Baumaßnahmen zur Straßen- und Bahnstreckenunterhaltung, außerdem der Einbau<br />
von Verkehrsinseln und der Einbau von Weichen, z.B. zur Verbindung von<br />
zwei Gleisen, und ähnliche Baumaßnahmen gelten rechtlich entsprechend der Begründung<br />
zur 16. BImSchV [4, B. Abs. 3] nicht als erheblicher baulicher Eingriff.<br />
Bei den soeben genannten Baumaßnahmen entfällt eine schalltechnische Berechnung<br />
und Beurteilung.<br />
Die in § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV festgelegten Lärm-Immissionsgrenzwerte sind<br />
streng genommen keine Grenzwerte, sondern Auslösewerte für den Anspruch auf<br />
Lärmschutzmaßnahmen. Lärmschutzansprüche ohne einschränkende Randbedingungen<br />
können nur beim Neubau von Verkehrswegen sowie beim Anbau durchgehender<br />
Fahrstreifen bzw. Gleise entstehen.<br />
In Stadtstraßen ist der öffentliche Nahverkehr ein Bestandteil des Straßenverkehrs.<br />
Wenn Straßenbahn-Rillenschienengleise eingedeckt im Straßenplanum liegen, also<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 69
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70<br />
Lärmsanierung<br />
Schallschutzanspruch gesetzlich<br />
nicht geregelt<br />
Bestehender Verkehrsweg<br />
ohne erheblichen baulichen<br />
Eingriff<br />
kein öffentlich-rechtlicher<br />
Schutzanspruch<br />
Lärmsanierungsprogramme,<br />
ggf. Zivilklage auf Entschädigung<br />
erfolgversprechend, falls<br />
nicht in den Lärm hineingebaut<br />
und Beurteilungspegel über<br />
70 – 75 dB(A) tags,<br />
60 – 65 dB(A) nachts<br />
(Grundlage: Art. 2 und 14<br />
Grundgesetz)<br />
BImSchG = Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
BImSchV = Verordnung zum Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz<br />
*) Erhöhung um mindestens 2,1 dB(A),<br />
falls Beurteilungspegel nach dem Umbau unter<br />
69,1/59,1 dB(A) tags/nachts,<br />
sonst um mindestens 0,1 dB(A)<br />
Pegelerhöhung *)<br />
nein ja<br />
Wesentliche Änderung<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
Lärmvorsorge<br />
(§ 41 – 43 BImSchG)<br />
Bestehender Verkehrsweg<br />
mit erheblichem<br />
baulichen Eingriff<br />
Schallschutzanspruch<br />
bei Überschreitung der<br />
Immissionsgrenzwerte (IGW)<br />
(§ 2 Abs. 1 16. BImSchV)<br />
vorrangig durch Schallschutz<br />
am Verkehrsweg (§ 41 Abs. 1<br />
BImSchG)<br />
Anspruch auf Schallschutz am<br />
Gebäude bei verbleibender<br />
Überschreitung der IGW (§<br />
42 BimSchG in Verb. mit 24.<br />
BImSchV)<br />
Bild 4: Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm<br />
Anbau durchgehender<br />
Fahrstreifen oder Gleise<br />
(§1 Abs.2 Nr.1 16.BImSchV)<br />
Neubau eines Verkehrsweges<br />
nicht auf einem besonderen Bahnkörper als Rasengleise oder im Schotterbett, ist<br />
es aus Lärmschutzgründen im wesentlichen gleichgültig, ob der öffentliche Linienverkehr<br />
mit Straßenbahntriebwagen oder mit Omnibussen durchgeführt wird. Aus<br />
lärmschutzfachlichen Gründen ist die Auffassung zu vertreten, dass bei einem<br />
planfeststellungspflichtigen Neubau von Straßenbahnstrecken ohne eigene Trasse<br />
oder beim Umbau von Straßenbahngleisen im Straßenraum mit Gleisverschwenkung<br />
ein erheblicher baulicher Eingriff vorliegt. Auf Teilstrecken kann eine wesentliche<br />
(akustische) Änderung nach 16. BImSchV entstehen. In diesem Zusammenhang<br />
sind die Teil-Beurteilungspegel aus schienengebundenem und nicht-schienengebundenem<br />
Verkehr zu ermitteln, zum Gesamt-Beurteilungspegel für den
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Zustand vor und nach der baulichen Änderung zu addieren und im Falle einer Pegelerhöhung<br />
anhand der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV zu beurteilen, ob<br />
Schallschutzansprüche entstehen [21].<br />
Hier noch einige Hinweise für die schalltechnische Berechnung:<br />
Um reproduzierbare Ergebnisse zu erhalten, werden die Schallimmissionen von<br />
Straßen- und Schienenverkehr nicht gemessen, sondern nach bestimmten Regelwerken<br />
berechnet. Im übrigen ließen sich ohne vorherige Berechnung Schallschutzmaßnahmen<br />
an geplanten Verkehrswegen nicht bemessen. Bei der Prüfung<br />
auf „wesentliche Änderung“ im Falle eines erheblichen baulichen Eingriffes sind<br />
für die Bauzustände vor dem Umbau und nach dem Umbau jeweils die Prognoseverkehrsmengen<br />
anzusetzen und die daraus jeweils entstehenden Beurteilungspegel<br />
miteinander zu vergleichen. Der Prognosezeitraum beträgt im allgemeinen 10<br />
– 20 Jahre [4]. Der Straßenbahn-Emissionspegel für den Nachtzeitraum wird aus<br />
der Anzahl der Züge für den gesamten Nacht-Zeitraum (22 – 6 Uhr) errechnet,<br />
nicht aus der Anzahl der Züge für die nächtliche Spitzenstunde.<br />
3.3 Prüfung auf Lärmsanierungsansprüche (nach ständiger Rechtsprechung)<br />
Unter „Lärmsanierung“ versteht man Schallschutzmaßnahmen durch den Baulastträger<br />
oder das Verkehrsunternehmen an bestehenden lauten Verkehrswegen. Sie<br />
ist in Deutschland nicht rechtsverbindlich geregelt. Jedoch gibt es in Deutschland,<br />
soweit im Bundeshaushalt dafür Mittel zur Verfügung stehen, seit 1976 ein Lärmsanierungsprogramm<br />
für Bundesfernstraßen und erst seit 1999 auch für Eisenbahnstrecken<br />
des Bundes, d.h. der Deutschen Bahn AG. Einzelheiten der Lärmsanierung<br />
sind für die Straße geregelt in [10], für die Bahn in [11].Von Ausnahmen<br />
abgesehen können an stark belasteten Verkehrswegen keine Schallschutzansprüche<br />
entstehen. Nach neuerer Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und<br />
des Bundesverwaltungsgerichtes ist es allerdings unzulässig, Grundrechte zu beeinträchtigen.<br />
Zu hohe Lärmeinwirkungen können als „schädliche Umwelteinwirkungen“<br />
das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) oder die Nutzung<br />
des Eigentums (sog. eigentumsrechtlicher Eingriff nach Art. 14 GG) und somit<br />
Grundrechte beeinträchtigen. Wenn sich infolge eines Verkehrswegeneubau- oder<br />
-umbauvorhabens Gesamtbeurteilungspegel in gesundheitlich bedenklicher oder<br />
eigentumsrechtlich kritischer Höhe weiter erhöhen, wären nach Auffassung des<br />
Bundesverwaltungsgerichtes [15] „unterschiedliche Lösungen“ denkbar, „um einen<br />
verfassungskonformen Zustand zu gewährleisten. Dazu könnte die Pflicht<br />
zählen, das neue Vorhaben zu unterlassen oder die Vorbelastung durch eine<br />
gleichzeitig eingeleitete Lärmsanierung zu verringern.“ M.E. sind von der o.g.<br />
Lärmsanierungspflicht auch die sog. Ausbaustrecken betroffen, bei denen zwar<br />
nur punktuell Baumaßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit verwirklicht<br />
werden, wodurch sich aber die Schallemission auf der gesamten Streckenlänge<br />
erhöht.<br />
Deshalb sind die Gesamtbeurteilungspegel zumindest nachrichtlich zu nennen,<br />
wenn sich im Einwirkungsbereich eines geplanten Verkehrsweges andere laute<br />
Verkehrswege befinden und ggf Lärmsanierungsmaßnahmen durchzuführen. Dies<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 71
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ist auch erforderlich, um bei der „Lärmvorsorge“ nach der 16. BImSchV unwirtschaftliche<br />
Schallschutzmaßnahmen zu vermeiden, die im Hinblick auf den Summenpegel<br />
wenig wirksam wären (vgl. § 41 Abs. 2 BImSchG). Das Thema „Beurteilung<br />
der Gesamtgeräuschverhältnisse“ ist u.a. in folgenden Urteilen behandelt<br />
worden:<br />
• Bundesverwaltungsgericht vom 21.03.1996, Az. BVerwG 4 C 9.95 (A-99-<br />
Urteil) [15]; aus der Begründung zu diesem Urteil lässt sich bei Ausbaustrecken<br />
ein Sanierungsanspruch außerhalb der punktuellen Ausbaubereiche ableiten,<br />
wenn infolge des punktuellen Ausbaues auf der gesamten Strecke die Leistungsfähigkeit<br />
und damit die Schallemissionen zunehmen.<br />
• Bayer. Verwaltungsgerichtshof – BayVGH vom 20.06.1996, Az. 20 B 92.1055<br />
(Pass. Schallschutz an der Strecke Nürnberg –Marktredwitz bei Lauf). In diesem<br />
Urteil wurden die später in [10] übernommenen Sanierungsgrenzwerte anerkannt.,<br />
• BayVGH vom 18.07.1996, Az. 8 C 5 96.1612 (Klage gegen den Sofortvollzug<br />
der Planfeststellung der Südtangente Ochsenfurt):<br />
Das Anwesen des Klägers in Ochsenfurt ist derzeit beschallt von der Hauptbahnstrecke<br />
Würzburg – Treuchtlingen, künftig zusätzlich von der geplanten<br />
Südtangente Ochsenfurt. Die hohe Lärmbelastung wirft die Frage nach der<br />
Ausgewogenheit der Planung auf. Obwohl im allgemeinen Straßen- und<br />
Schienenlärm getrennt ermittelt und bewertet werden, ist nach Meinung des<br />
Gerichtes von diesem Grundsatz dann abzugehen, „wenn die Grenze zur Gesundheitsgefährdung<br />
und zur Gewährleistung der Substanz des Eigentums überschritten<br />
zu werden droht.“ Am Anwesen des Klägers wäre nach dem Bau<br />
der Straße eine Gesamtbelastung aus Straßen- und Schienenlärm von 70 dB(A)<br />
tags und 71 dB(A) nachts aufgetreten. Die Beurteilungspegel hätten damit im<br />
eigentumsrechtlich kritischen Bereich gelegen, der nach neuerer Rechtsprechung<br />
z.B. bei Wohngebieten dann vorliegt, wenn die Beurteilungspegel<br />
tagsüber 70 dB(A) und nachts 60 dB(A) überschreiten.<br />
Ein einklagbarer Anspruch auf Lärmsanierung ist nach ständiger Rechtsprechung<br />
jedoch auch im Falle eigentumsrechtlich kritischer oder gesundheitlich bedenklicher<br />
Lärmeinwirkungen nur dann gegeben, wenn der betroffene Hauseigentümer<br />
nicht in den Lärmeinwirkungsbereich hineingebaut hat oder wenn keine Funktionsänderung<br />
des Verkehrsweges vorgenommen worden ist. Die allgemeine Verkehrszunahme<br />
führt nicht zu einem Schallschutzanspruch; denn nach Auffassung<br />
der Gerichte muss ein Hauseigentümer damit rechnen, dass z.B. klassifizierte Straßen<br />
oder Hauptbahnlinien bis zur Kapazitätsgrenze ausgelastet werden.<br />
3.4 Schutz vor Erschütterungen und Körperschall [20]<br />
Der ausführliche Titel des Bundes-Immissionsschutzgesetzes lautet „Gesetz zum<br />
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“. Damit sind beim Bau oder Umbau<br />
von Schienenbahnen auch die Immissionen aus Erschütterungen und sekundärem<br />
Luftschall zu ermitteln und zu beurteilen. Eine verbindliche Regelung hierfür fehlt<br />
allerdings bis heute. Jedoch geht die Rechtsprechung davon aus, dass bei beste-<br />
72<br />
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
henden Strecken Immissionen hinzunehmen sind und dass nach Baumaßnahmen<br />
an der Strecke keine wesentliche Erhöhung eintreten darf. Als Regelung für Erschütterungsimmissionen<br />
wird inzwischen die DIN 4150-2 von Gerichten, Betreibern<br />
und Immissionsschutzbehörden angewendet.<br />
Umstritten ist noch die Beurteilung der Immissionen aus sekundärem Luftschall,<br />
der durch Erschütterungseinwirkungen in den Gebäuden entsteht. Hier sollte die<br />
Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm [12] Nr. 6.2 herangezogen<br />
werden. Danach sollen in Wohn- und Schlafräumen während der Nachtzeit<br />
(22.00 bis 06.00 Uhr) der Beurteilungspegel nicht über 25 dB(A) und einzelne<br />
Schallpegelspitzen nicht über 35 dB(A) liegen. Der in der 16. BImSchV für Außenpegel<br />
festgelegte Abschlag für die geringere Störwirkung des Schienenlärms gegenüber<br />
dem Straßenverkehr (Schienenbonus) ist bei dieser Betrachtung nicht anzuwenden.<br />
Bei Abständen von weniger als 10 m zwischen Gleisen und Gebäuden können bei<br />
einer Gleislagerung ohne Schwingungsisolierung die Anhaltswerte der DIN 4150-2<br />
für Erschütterungsimmissionen und die Immissionsrichtwerte der TA Lärm überschritten<br />
werden. Bei den o.g. geringen Abständen hat sich seit einigen Jahren bei<br />
der Münchner Straßenbahn ein Oberbau mit Unterschottermatten bewährt. Im<br />
übrigen ist zur Minderung der Erschütterungs- und Körperschallimmissionen – ebenso<br />
wie zur Minderung der Luftschallemissionen – darauf zu achten, dass die<br />
Immissionen durch regelmäßige Gleis- und Radsatzpflege möglichst gering gehalten<br />
werden.<br />
4. Kritik an der Rechtslage<br />
Die rechtlichen Regelungen auf dem Gebiet des Verkehrslärmschutzes sind in<br />
Deutschland seit Jahrzehnten mangelhaft. Hier seien nur einige Hauptkritikpunkte<br />
angesprochen.<br />
• Ein schwerwiegender Mangel ist die seit fast 30 Jahren fehlende Rechtsverordnung<br />
nach § 38 BImSchG, in der u.a. die Emissionen von Schienfahrzeugen<br />
festgelegt werden sollen. Deshalb haben die Betreiber und Hersteller weitgehend<br />
Entscheidungsfreiheit darüber, wie hoch sie die Schallemissionen neuer<br />
Schienenfahrzeuge festlegen wollen. Die Folge sind z.B. die tonhaltigen<br />
Quietschgeräusche beim Bremsen und Anfahren neuer Triebwagenzüge, verursacht<br />
durch schallschutztechnisch nicht optimierte Stromrichter [23]. Geplant<br />
ist seit längerem eine EU-Regelung. Allerdings müssen die Verkehrsunternehmen<br />
schon heute nach § 38 Abs. 1 Satz 2 beim Betrieb von Schienenfahrzeugen<br />
vermeidbare Emissionen verhindern und unvermeidbare Emissionen auf<br />
ein Mindestmaß beschränken, wobei sich die Anforderungen am Stand der<br />
Technik messen lassen müssen.<br />
• Über 20 Jahre lang haben die jeweils in der Opposition stehenden Parteien<br />
regelmäßig die Lärmsanierung für laute Bahnstrecken gefordert. Dies wurde<br />
ebenso regelmäßig von der jeweiligen Regierungskoalition abgelehnt – streng<br />
genommen ein Trauerspiel. Im Jahre 1999 ist wenigstens die nicht rechtsverbindliche<br />
Lärmsanierung an Strecken der Deutschen Bahn AG im Rahmen vorhandener<br />
Haushaltsmittel zustande gekommen. Für Straßenbahnstrecken und<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 73
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
74<br />
oberirdische U-Bahn-Strecken gibt es m.W. keine Lärmsanierungsprogramme.<br />
Es bleibt daher die von vielen als ungerecht empfundene Tatsache, dass gleich<br />
hohe Lärmeinwirkungen hinsichtlich des Anspruches auf Schallschutzmaßnahmen<br />
nicht gleich behandelt werden, da die Rechtsansprüche auf Lärmschutz<br />
bei Neubauabschnitten, Umbauabschnitten und unveränderten Abschnitten<br />
ganz unterschiedlich geregelt sind. Wichtig wäre der gesetzlich festgelegte Anspruch<br />
auf eine Lärmsanierung.<br />
• Derzeit fehlt eine verpflichtende Gesamt-Beurteilungspegel-Betrachtung für<br />
die Verkehrsgeräusche. Damit sind die Regelungen zum Lärmschutz, insbesondere<br />
zum Verkehrslärmschutz in kritischen Fällen nicht wirkungsgerecht. Zwar<br />
könnte der Wortlaut des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Verkehrslärmschutzverordnung<br />
insbesondere von den Verwaltungsgerichten lärmwirkungsgerechter<br />
und damit betroffenenfreundlicher ausgelegt werden. Damit<br />
wären vielfach wirkungsvollere Lärmschutzmaßnahmen möglich – es geht hier<br />
nicht nur um eine Kostenerhöhung. Nach höchstrichterlicher Meinung müssen<br />
bei der Ermittlung des öffentlich-rechtlichen Anspruches auf Schutzmaßnahmen<br />
vor Verkehrslärm (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 und § 41BImSchG [2] in Verbindung<br />
mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) [3]) nur die Teilpegel<br />
der neu zu bauenden oder umzubauenden Verkehrswege einbezogen<br />
werden. Das bedeutet, dass i.d.R. keine Beurteilung aus allen einwirkenden<br />
Verkehrsgeräuschen vorgenommen wird, obwohl „schädliche Umwelteinwirkungen“<br />
im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG nur auf diese Weise erkannt und<br />
beseitigt werden können und auch das Risiko besteht, dass wenig wirksame<br />
und somit unwirtschaftliche oder mehr oder weniger unwirksame Schallschutzmaßnahmen<br />
vorgesehen werden. Die Nichtberücksichtigung aller immissionswirksamen<br />
Teilbeurteilungspegel der einwirkenden Straßen und Bahnen<br />
kann gerade bei aufwendigen Schallschutzmaßnahmen zu Fehlinvestitionen<br />
führen, wenn z.B. ein lauter (pegelbestimmender) Hauptverkehrsweg nur deshalb<br />
unberücksichtigt bleibt, weil ein erheblicher baulicher Eingriff in ihn unterbleibt.<br />
Somit entspricht die enge Gesetzesauslegung auch nicht der berechtigten<br />
Forderung von § 41 Abs. 2 BImSchG, wonach die Kosten einer Schutzmaßnahme<br />
nicht außer Verhältnis zum Schutzzweck stehen sollen. Für dieses<br />
Teilproblem hat der Bundesrat in seiner Entschließung zur 24. BImSchV schon<br />
1996 die Bundesregierung aufgefordert, die Rechtslage zu verbessern – bis<br />
jetzt leider vergeblich.<br />
• Auch ist der erhebliche bauliche Eingriff, verbunden mit gewissen Pegelerhöhungen,<br />
als derzeitige Voraussetzung für Schallschutzmaßnahmen an bestehenden<br />
Straßen keine lärmwirkungsgerechte Regelung. Sie sollte baldmöglich<br />
geändert werden. So kommt es an den Übergangsbereichen zwischen Neubau<br />
und erheblichem baulichen Eingriff einerseits sowie zwischen erheblichem baulichem<br />
Eingriff und unverändertem Verkehrsweg andererseits immer wieder zu<br />
ungerechten Regelungen, wenn z.B. zwei gleich beschallte Immissionsorte unterschiedliche<br />
Schallschutzansprüche zugestanden bekommen. Noch unsinniger<br />
ist es, wenn z.B. Gebäude auf einer Seite des Verkehrsweges einen Schallschutzanspruch<br />
zugebilligt bekommen, weil sich der Nacht-Beurteilungspegel<br />
von 60,0 auf 60,1 dB(A) erhöht, während die Gebäude auf der anderen Seite<br />
des Verkehrsweges leer ausgehen, weil sich dort der Pegel von 70,0 auf 69,9<br />
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
dB(A) verringert. Welchem Bürger können die zuständigen Beamten vermitteln,<br />
z.B. auf dem Erörterungstermin, dass er keinen Schallschutzanspruch hat,<br />
obwohl er doppelt so laut beschallt wird als sein Nachbar auf der anderen<br />
Straßen- oder Streckenseite? Hier kann nur auf den Gesetzgeber verwiesen<br />
werden. Sinnvoll wäre eine Gesamtpegelbetrachtung aller einwirkenden Verkehrswege<br />
mit einer praktikablen Regelung, wie die Kosten unter den verschiedenen<br />
Verkehrsträgern aufzuteilen sind. Ansätze zu einer sinnvollen Kostenaufteilung<br />
bei einer Gesamtlärmbetrachtung enthielt die bayerische Bekanntmachung<br />
„Verkehrslärmschutz im Straßenbau“ vom 20.12.1982, die im<br />
Juni 1990 durch die 16.BImSchV abgelöst worden ist.<br />
• Die Regelungen für den sog. passiven Schallschutz, d.h. für die Entschädigung<br />
für Schallschutzmaßnahmen am Gebäude, sind ebenfalls mangelhaft. Der Bemessung<br />
des passiven Schallschutzes werden üblicherweise nur die (Teil-<br />
)Beurteilungspegel der 16. BImSchV zu Grunde gelegt, d.h. die Schallimmissionen<br />
aus einwirkenden unveränderten Verkehrswegen werden immer wieder<br />
vernachlässigt. Die tatsächliche Lärmbelastung wird daher vielfach nicht berücksichtigt,<br />
was im Hinblick auf eine ausreichende Würdigung der Lärmwirkungen<br />
bedenklich ist. Damit zeigt die 24. BImSchV [7] vom 04.02.1997<br />
deutlich, dass bei ihrer Erarbeitung weniger Lärmschutzgründe als Spargesichtspunkte<br />
eine Rolle gespielt haben. Dies hat zur Folge, dass man bei Berücksichtigung<br />
der Gesamtbeurteilungspegel und bei Heranziehung der niedrigen<br />
Anhaltswerte nach VDI 2719 [13] für Innenräume mindestens eine Schallschutzklasse<br />
mehr ermitteln würde. Falls die Gesamtbeurteilungspegel bei der<br />
Ermittlung der Schallschutzfensterklasse unberücksichtigt bleiben, sind die anspruchsberechtigten<br />
Hauseigentümer im Laufe des Planfeststellungsverfahrens,<br />
spätestens aber bei der Ermittlung vor Ort, darauf hinzuweisen, dass die nach<br />
24. BImSchV ermittelte Fensterklasse nicht ausreichend gegen den Gesamtlärm<br />
schützt und dass daher empfohlen wird, unter Selbstbeteiligung von 100 –<br />
150,- € je Fenster solche Fenster einzubauen, die eine um ein oder zwei Stufen<br />
höhere Schallschutzklasse besitzen.<br />
Letztlich führt die Absicht, beim Lärmschutz Kosten zu sparen, zu spitzfindigen<br />
und für die Lärmbetroffenen schwer verständlichen Regelungen mit weitem Ermessensspielraum.<br />
Trotz der schlechten Haushaltslage wäre es im Hinblick auf den<br />
nach Art. 3 Grundgesetz (GG) zu beachtenden Gleichheitsgrundsatz Aufgabe von<br />
Bundestag und Bundesregierung, den Verkehrslärmschutz mit dem Ziel einer sinnvollen<br />
und gerechten Regelung neu zu gestalten. Zur Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen<br />
bei bestehenden Verkehrswegen sind natürlich Stufenpläne<br />
erforderlich, die gemäß dem Verursacherprinzip mindestens teilweise aus dem Mineralölsteueraufkommen<br />
sowie aus den Fahr- und Trassenpreisen finanziert werden<br />
könnten.<br />
Immerhin waren im Kommissionsentwurf des Umweltgesetzbuches [5] (im Juli<br />
1997 herausg. vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)<br />
in § 437 aus Immissionsschutzgründen nicht nur Verkehrsbeschränkungen,<br />
sondern auch die nachträgliche Anordnung von baulichen Maßnahmen<br />
vorgesehen. Leider ist das lobenswerte Vorhaben eines Umweltgesetzbuches, das<br />
die verwirrende und doch lückenhafte Vielfalt der deutschen Umweltgesetzgebung<br />
übersichtlich regeln sollte, wieder zu den Akten gelegt worden.<br />
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Literatur:<br />
[1] Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG vom 12.02.1990,<br />
neugefaßt<br />
durch Bek. v. 5. 9.2001, BGBl I 2350.<br />
[2] Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG vom 15. März 1974, neugefaßt<br />
durch Bek.<br />
v. 26. 9.2002 BGBl I 3830.<br />
[3] Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV vom 12.06.1990, BGBl I S.<br />
1036.<br />
[4] Bundesrats-Drucksache 661/89: Begründung zur Verkehrslärmschutzverordnung<br />
– 16. BImSchV S. 9.<br />
[5] Umweltgesetzbuch (Entwurf vom Juli 1997) - UGB-KomE.<br />
[6] Allg. Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
- UVPVwV vom 18.09.1995 (GMBl 1995 S. 671).<br />
[7] Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV vom<br />
04.02.1997, BGBl I S. 172.<br />
[8] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90.<br />
[9] Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen -<br />
„Schall 03“.<br />
[10] Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast<br />
des Bundes - VLärmSchR 97, in: „Verkehrsblatt“ 1997 S. 434.<br />
[11] Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen Schiene (Entwurf<br />
vom 09.11.2000), Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen,<br />
abgedruckt in „Hinweise zum Schutz gegen Schienenlärm“, S. 29, Lärmkontor<br />
GmbH, Große Bergstraße 213-217, D-2267 Hamburg.<br />
[12] „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm“ vom<br />
26.08.1998.<br />
[13] VDI-Richtlinie 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“,<br />
Ausg. August 1987.<br />
[14] DIN 4150-2 „Erschütterungen im Bauwesen - Einwirkungen auf Menschen<br />
in Gebäuden“, Ausgabe 1999.<br />
[15] Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.03.1996, Az.<br />
BVerwG 4 C 9.95<br />
(sog. A-99-Urteil).<br />
[16] vgl. u.a. Planfeststellungsbeschluß der Regierung von Mittelfranken vom<br />
09.07.1999, Az. 225-4354.6-1/94, für den Neubau einer Straßenbahnstrecke in<br />
Nürnberg, Ostendstraße.<br />
[17] UBA-Forschungsbericht 84-101 07 051, hrsg. vom Umweltbundesamt,<br />
Berlin 1984.<br />
[18] Umweltbundesamt: Lärmbekämpfung ‚88, Berlin 1989.<br />
76<br />
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[19] Jahresbericht 1993 des Umweltbundesamtes.<br />
[20] Borgmann R.: „Schutz vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall an<br />
Schienenverkehrswegen“, in: Schriftenreihe des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz,<br />
Heft 147 „Umwelt und Verkehr“, S. 125, Augsburg 2001.<br />
[21] Giesler H.-J., Krawiec J.: „Die Berliner Straßenbahn - Minderung der Geräuschemission“,<br />
in: „Der Nahverkehr“ 4/1998 S. 26.<br />
[22] Giesler, H.-J.: „Geräuschemissionen von Straßenbahnen“, in: „Der Nahverkehr“<br />
4/2000 S. 10.<br />
[23] Groß, K.: Heuler und Quietschenten, in „Der Fahrgast“ 2/2002 S. .41.<br />
[24] Hendlmeier, W.: „Gesichtspunkte der Umweltverträglichkeit beim<br />
Straßenbahnbetrieb - Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln“, in „Stadtverkehr“<br />
1/1988 S. 30.<br />
[25] Ising H., Kruppa B.: Zum gegenwärtigen Erkenntnisstand der Lärmwirkungsforschung:<br />
Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels, Umweltmed Forsch<br />
Prax 6 (4) 181-189 (2001).<br />
[26] Krüger, F. und Witte, G.: Hamburger U-Bahn deutlich leiser, in „Der Nahverkehr“<br />
5/2001 S. 20.<br />
[27] Möhler + Partner, München: „Schallemissionen von Schienennahverkehrsbahnen“,<br />
im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, Abschlußbericht<br />
090 416, Dezember 1997, zu beziehen zum Preis von 35,- DM beim Ingenieurbüro<br />
Möhler + Partner, Schwanthalerstraße 79, 80336 München.<br />
[28] Möhler U., Prestele G., Giesler H.-J., Hendlmeier, W.: „Schallemissionen<br />
von<br />
Schienennahverkehrsbahnen“, in: „Zeitschrift für Lärmbekämpfung“ 6/1998 S.<br />
209.<br />
[29] Pelikan P.: „Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr“, in:<br />
Schriftenreihe des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz, Heft 147 „Umwelt und<br />
Verkehr“, S. 43, Augsburg 2001.<br />
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Teilnehmerverzeichnis<br />
78<br />
Name Organisation, Behörde, Firma Ort<br />
Jutta Baumbach Markkleeberg<br />
Britta-Antje Behm Ministerium für Umwelt und Verkehr<br />
Baden-Württemberg<br />
Stuttgart<br />
Paul Berger Wiener Linien, Technische Prüfstelle BG<br />
2<br />
Wien<br />
Corinna Bonati Deutsche Bahn AG Berlin<br />
Dr. Hans-Joachim<br />
Braune<br />
DB Cargo AG Mainz<br />
Regina Bühring IBPM GmbH Berlin<br />
Mechthild Caspers Bundesumweltministerium Bonn<br />
Florian Denzler PB-Consult GmbH Nürnberg<br />
Armin Duttiné Transnet Berlin<br />
Ludger Eilermann Akustik Beratung Eilermann Köln<br />
Fredy Fischer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft<br />
Bern<br />
Julius Forster Bayerischer Städtetag München<br />
Roland Frey Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart<br />
Dr. Rolf Geßner Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-<br />
Zentrum<br />
Berlin<br />
Nicole Göbel <strong>VCD</strong> Bonn<br />
Robert Grootings Siemens AG Wegberg<br />
Andreas Große Baumann Rechtsanwälte Würzburg<br />
Jürgen Guilliard Verband Region Stuttgart Stuttgart<br />
Peter Hackenberg Stuttgarter Straßenbahnen AG Stuttgart<br />
Martin Hanisch EDILON GmbH München<br />
Michael Harreiß VAG Nürnberg Nürnberg<br />
Günther Hauck München<br />
Wolfgang Hendel- Bayerisches Landesamt für Umwelt- Augsburg<br />
meierschutz<br />
Dr. Thomas Hills Ingenieurbüro Hils Consult Kaufering<br />
Michael Hofmann IBAS Ingenieurgesellschaft mbH Bayreuth<br />
Andreas Holzer Bayerisches Landesamt für Umweltschutz<br />
Augsburg<br />
Michael Jäcker-<br />
Cüppers<br />
Umweltbundesamt Berlin<br />
Klaus Jäger Deutsche Bahn AG, DB Systemtechnik München<br />
Herbert Kaltenegger Rechtsanwaltskanzlei Labbé & Partner München<br />
Uemit Kaya Eisenbahn Bundesamt Frankfurt<br />
Dieter Kemmather Stadt München, Referat für Gesundheit<br />
und Umwelt<br />
München<br />
Christoph Knoch Eisenbahn Bundesamt München<br />
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Name Organisation, Behörde, Firma Ort<br />
Doris Kraeker <strong>VCD</strong>, Landesverband Bayern Erding<br />
Dieter Kubisch Bund Naturschutz in Bayern e.V. München<br />
Knut Landgrebe DB Netz AG Fachstelle Umweltschutz Frankfurt<br />
Alois Lang Aktionskreis Lärmschutz Bahn/S1 e.V. München<br />
Thomas Leidinger Seib Ingenieur-Consult GmbH Würzburg<br />
Günther Lohr DB Projektbau GmbH, NL Südwest, PZ<br />
Stg 1<br />
Stuttgart<br />
Dr. Annette Lommel Hamburger Behörde für Umwelt und<br />
Gesundheit<br />
Hamburg<br />
Franz Maget DORSCH CONSULT München<br />
Maik Manschitz München<br />
Dr. Matthias Mather Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-<br />
Zentrum<br />
Berlin<br />
Josef Mailhammer Stadt München, Referat für Gesundheit<br />
und Umwelt<br />
München<br />
Stephan Merz Gendorf Burgkirchen<br />
Nicolas Meunier Deusche Bahn AG, DB Systemtechnik,<br />
TZF 101.1, Messungen Akustik und<br />
Schwingungstechnik<br />
München<br />
Günter Mezger UVM Stuttgart<br />
Ulrich Möhler Ingenieurbüro Möhler + Partner München<br />
Günter Moll Eisenbahn Bundesamt Frankfurt<br />
Nadja Najib-Feick Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart<br />
Henry Nestler Deutsche Bahn AG, DB Netz AG Frankfurt<br />
Rudolf Nützel BUND NATURSCHUTZ München<br />
Matthias Pippert Allianz pro Schiene e.V. Oldenburg<br />
Helmar Pless <strong>VCD</strong> Bonn<br />
Franz Poschenrieder DB Projektbau GmbH München<br />
Gerhard Prestele MPS Akustik Germering<br />
Gunhild Preuß-Bayer Gesundheitsladen München e.V. München<br />
Heinz Joachim Rehbein<br />
Ingenieurbüro Rainer Auktor Würzburg<br />
Dr. Sebo Reich VBI - Bürger für Lärmschutz München<br />
Jürgen Reinhardt Deutsche Bahn AG, DB Systemtechnik,<br />
T2F<br />
Frankfurt<br />
Christian Reuter IFEU - Institut für Energie und Umweltforschung<br />
Heidelberg<br />
Andreas Schade IBS - Ingenieurbüro für Schall- und<br />
Schwingungstechnik GmbH<br />
Frankenthal<br />
Thomas Schene Landeshautstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz<br />
36-4.31<br />
Stuttgart<br />
Manfred Schenk DB Projektbau GmbH, NL Südwest, PZ<br />
Stg 1<br />
Stuttgart<br />
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Name Organisation, Behörde, Firma Ort<br />
Uwe Scheuhing Bündnis 90/ Die Grünen im bayerischen<br />
Landtag<br />
München<br />
Ursula Schmidt Görlitz<br />
Rainer Schnierle Stadtwerke Augsburg Augsburg<br />
Kurt Scholz BI für Bahntunnel von Zamdorf bis Johanneskirchen<br />
München<br />
Roland Scholz MPS Akustik Germering<br />
Beate Schuler Ministerium für Umwelt und Verkehr<br />
Baden-Württemberg<br />
Stuttgart<br />
Dr. Burkhard Schulte-<br />
Werning<br />
Deutsche Bahn AG, TZF 10 München<br />
Markus Schweiger OBERMEYER Planen + Beraten München<br />
Konrad Seubert BPI-Consult GmbH Berlin<br />
Gunther Sigl Ingenieurbüro Möhler + Partner München<br />
Antje Simon Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Hofheim<br />
Ingomar Spieß Hamburger Hochbahn AG Hamburg<br />
Martin Staiger Deutsche Bahn AG, DB Systemtechnik<br />
TZF 101.1 Messungen/Akustik<br />
München<br />
Gerhard Steger Steger & Piening GmbH München<br />
Dr. Dorothée Stiebel Deutsche Bahn AG, DB Systemtechnik München<br />
Matthias Striebich <strong>VCD</strong>, Landesverband Bayern Nürnberg<br />
Siegfried Strobel Stadtwerke Augsburg Augsburg<br />
Dietmar Thamm Umweltbundesamt Berlin<br />
Vera Vogt Vogt GmbH Wittgert<br />
Winfried Vogt Vogt GmbH Wittgert<br />
Stefan Voth <strong>VCD</strong> Bonn<br />
W. Weißenberger Müller-BBM-GmbH Planegg<br />
Lutz-Eckhard Wellner HAMANN CONSULT AG Köln<br />
Jürgen Wendt Ministerium für Umwelt und Verkehr<br />
Baden-Württemberg<br />
Stuttgart<br />
Peter Winter Deutsche Bahn AG, DB BauProjekt<br />
GmbH<br />
Köln<br />
80<br />
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