WG Railway Noise - VCD
WG Railway Noise - VCD
WG Railway Noise - VCD
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Netzt fährt. Die Kommission beabsichtigt, im Grunde das gesamte Schienennetz<br />
für diese operablen Fahrzeuge freizugeben.<br />
Welche Vorgaben machen diese Direktiven für die Geräuschemissionen?<br />
(Abb. 9)<br />
In der TSI für den Hochgeschwindigkeitsverkehr<br />
steht im Anhang 2, dass<br />
Grenzwerte für Außengeräusche<br />
festgelegt<br />
werden müssen. Dabei<br />
ist zu beachten, dass dies<br />
nur für neue Fahrzeuge<br />
gilt. In der TSI für die<br />
konventionellen Fahrzeuge<br />
(Artikel 23 der<br />
Richtlinie) heißt es: „die<br />
erste prioritäre Gruppe<br />
von TSI betrifft folgende<br />
Aspekte: von (neuen)<br />
Fahrzeugen und Infrastruktur<br />
ausgehende Lärmemissionen“.<br />
Beachtlich ist,<br />
dass hier die Infrastruktur<br />
einbezogen worden ist.<br />
Weiterhin ist interessant,<br />
dass die Richtlinie von<br />
2001 für den konventionellen<br />
Verkehr Wartungsvorschriften<br />
macht (Abb.<br />
10). In Artikel 5 heißt es:<br />
„die Teilsysteme müssen<br />
mit den TSI übereinstimmen.<br />
Diese Übereinstim-<br />
22<br />
Richtlinien der EU zur Interoperabilität<br />
des Schienenverkehrs und<br />
Geräuschemissionen<br />
• TSI HGV:<br />
Anhang II der RiLi: Teilsystem (neue) Fahrzeuge:<br />
unter den Eckwerten für die Verwirklichung der<br />
Interoperabilität:<br />
„Grenzwerte für Außengeräusche“<br />
• TSI Konv<br />
Art 23 der RiLi: „Die erste (prioritäre) Gruppe von TSI<br />
betrifft folgende Aspekte:<br />
.....von (neuen) Fahrzeugen und Infrastruktur<br />
ausgehende Lärmemissionen“<br />
mung ist während der Verwendung jedes Teilsystems ständig aufrecht zu erhalten“.<br />
D.h. ein Fahrzeug mit Flachstellen müsste aus dem Verkehr genommen<br />
werden. Die Entwicklung der TSI (Abb. 11) ist ein relativ komplizierter Vorgang.<br />
Der Prozess wird von der Kommission gesteuert. Die Kommission gibt das Mandat<br />
an ein sog. gemeinsames Gremium von Betreibern und Herstellern, das ist die oben<br />
erwähnte AEIF. AEIF hat eine Expertengruppe Lärm eingerichtet, in der auch<br />
Mitglieder der Working Group <strong>Railway</strong> <strong>Noise</strong> als Gäste mitarbeiten; die Working<br />
Group <strong>Railway</strong> <strong>Noise</strong> berät überdies die Kommission bei der Bewertung der Vorschläge<br />
der AEIF an die Kommission. Dann gibt es ein weiteres wichtiges Gremium,<br />
das ist der Artikel 21-Ausschuß gemäß der Interoperabilitäts-Richtlinie. In ihm<br />
sind die Mitgliedstaaten vertreten, in der Regel die Verkehrsministerien. Also anders<br />
als in der Steering Group, in der die Umweltministerien vertreten sind. Vorsitz<br />
hat die Kommission. Die Kommission macht einen Vorschlag für die TSI an diesen<br />
Art. 21-Aussschuß. Da diese TSI keine Direktive sind, wird das europäische Parla-<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
Abb. 9<br />
Richtlinien der EU zur Interoperabilität<br />
des Schienenverkehrs;<br />
Wartungsvorschriften<br />
Richtlinie 2001/16/EG (Interoperabilität Konv)<br />
Artikel 5 (2):<br />
Die Teilsysteme müssen mit den TSI übereinstimmen;<br />
diese Übereinstimmung ist während der<br />
Verwendung jedes Teilsystems ständig aufrechtzuerhalten.<br />
Abb. 10