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WG Railway Noise - VCD

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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />

Netzt fährt. Die Kommission beabsichtigt, im Grunde das gesamte Schienennetz<br />

für diese operablen Fahrzeuge freizugeben.<br />

Welche Vorgaben machen diese Direktiven für die Geräuschemissionen?<br />

(Abb. 9)<br />

In der TSI für den Hochgeschwindigkeitsverkehr<br />

steht im Anhang 2, dass<br />

Grenzwerte für Außengeräusche<br />

festgelegt<br />

werden müssen. Dabei<br />

ist zu beachten, dass dies<br />

nur für neue Fahrzeuge<br />

gilt. In der TSI für die<br />

konventionellen Fahrzeuge<br />

(Artikel 23 der<br />

Richtlinie) heißt es: „die<br />

erste prioritäre Gruppe<br />

von TSI betrifft folgende<br />

Aspekte: von (neuen)<br />

Fahrzeugen und Infrastruktur<br />

ausgehende Lärmemissionen“.<br />

Beachtlich ist,<br />

dass hier die Infrastruktur<br />

einbezogen worden ist.<br />

Weiterhin ist interessant,<br />

dass die Richtlinie von<br />

2001 für den konventionellen<br />

Verkehr Wartungsvorschriften<br />

macht (Abb.<br />

10). In Artikel 5 heißt es:<br />

„die Teilsysteme müssen<br />

mit den TSI übereinstimmen.<br />

Diese Übereinstim-<br />

22<br />

Richtlinien der EU zur Interoperabilität<br />

des Schienenverkehrs und<br />

Geräuschemissionen<br />

• TSI HGV:<br />

Anhang II der RiLi: Teilsystem (neue) Fahrzeuge:<br />

unter den Eckwerten für die Verwirklichung der<br />

Interoperabilität:<br />

„Grenzwerte für Außengeräusche“<br />

• TSI Konv<br />

Art 23 der RiLi: „Die erste (prioritäre) Gruppe von TSI<br />

betrifft folgende Aspekte:<br />

.....von (neuen) Fahrzeugen und Infrastruktur<br />

ausgehende Lärmemissionen“<br />

mung ist während der Verwendung jedes Teilsystems ständig aufrecht zu erhalten“.<br />

D.h. ein Fahrzeug mit Flachstellen müsste aus dem Verkehr genommen<br />

werden. Die Entwicklung der TSI (Abb. 11) ist ein relativ komplizierter Vorgang.<br />

Der Prozess wird von der Kommission gesteuert. Die Kommission gibt das Mandat<br />

an ein sog. gemeinsames Gremium von Betreibern und Herstellern, das ist die oben<br />

erwähnte AEIF. AEIF hat eine Expertengruppe Lärm eingerichtet, in der auch<br />

Mitglieder der Working Group <strong>Railway</strong> <strong>Noise</strong> als Gäste mitarbeiten; die Working<br />

Group <strong>Railway</strong> <strong>Noise</strong> berät überdies die Kommission bei der Bewertung der Vorschläge<br />

der AEIF an die Kommission. Dann gibt es ein weiteres wichtiges Gremium,<br />

das ist der Artikel 21-Ausschuß gemäß der Interoperabilitäts-Richtlinie. In ihm<br />

sind die Mitgliedstaaten vertreten, in der Regel die Verkehrsministerien. Also anders<br />

als in der Steering Group, in der die Umweltministerien vertreten sind. Vorsitz<br />

hat die Kommission. Die Kommission macht einen Vorschlag für die TSI an diesen<br />

Art. 21-Aussschuß. Da diese TSI keine Direktive sind, wird das europäische Parla-<br />

© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />

Abb. 9<br />

Richtlinien der EU zur Interoperabilität<br />

des Schienenverkehrs;<br />

Wartungsvorschriften<br />

Richtlinie 2001/16/EG (Interoperabilität Konv)<br />

Artikel 5 (2):<br />

Die Teilsysteme müssen mit den TSI übereinstimmen;<br />

diese Übereinstimmung ist während der<br />

Verwendung jedes Teilsystems ständig aufrechtzuerhalten.<br />

Abb. 10

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