WG Railway Noise - VCD
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
der Prioritätenliste saniert ist, vergehen i.d.R. 2 Jahre. Bevor mit den eigentlichen<br />
Planungen für passive und aktive Maßnahmen begonnen wird, muss eine Schalltechnische<br />
Untersuchung für den jeweiligen Abschnitt durchgeführt werden. Die<br />
Leistung wird von Ingenieur- bzw. Gutachterbüros erbracht. Die Dauer von der<br />
Ausschreibung der Planungsleistung bis zur Vorlange des Gutachtens beträgt<br />
i.d.R. 5 Monate. Anschließend werden die aktiven bzw. passiven Schallschutzmaßnahmen<br />
geplant. Bei den aktiven Maßnahmen müssen wir natürlich ein Planfeststellungs-verfahren<br />
machen. Da gibt es zum einen das Planfeststellungsverfahren<br />
nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahnbundesgesetz mit öffentlicher Auslegung.<br />
I.d.R. machen wir mittlerweile aber ein Plangenehmigungsverfahren ohne<br />
öffentliche Auslegung nach § 18 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahnbundesgesetz.<br />
Hier mal ein Exkurs, um aufzuzeigen, wie zeitaufwendig die Maßnahmen sind.<br />
Hier eine Mindestzeit für die Umsetzung passiver Maßnahmen. Wir müssen von<br />
der Abarbeitung eines gesamten Abschnitts ausgehen. Gesamtdauer minimal 14<br />
Monate. Das schall-technische Gutachten liegt vor, es wird ein Freigabeantrag<br />
gestellt, Ausschreibungsvorgang Planungsleistung, Eigentümerermittlung, Versendung<br />
der Infos und Anträge, Wohnungsbegehungen und Gutachtenerstellung,<br />
Erstellung Leistungsbeschreibung, Preisanfrage, Angebotsauswertung, Abschluss<br />
der Vereinbarung, Vergabe der Baumaßnahme. Bis zur Bauabnahme vergehen<br />
hier i.d.R. 14 Monate.<br />
Mindestzeitablauf für die Umsetzung Passiver Schallschutzmaßnahmen<br />
Vorgänge<br />
Freigabeantrag<br />
Ausschreibung/Vergabe Planungsleistung<br />
Eigentümerermittlung<br />
Versendung der Info und Anträge<br />
Wohnungsbegehung<br />
Gutachtenerstellung<br />
Erstellung Leistungsbeschreibung<br />
Preisanfrage<br />
Angebotsauswertung<br />
Abschluss der Vereinbarung<br />
Vergabe der Baumaßnahme<br />
Durchführung Baumaßnahme<br />
Bauabnahme<br />
Zahlung des 75 % Bundeszuschusses<br />
Auch den aktiven Maßnahmen vergehen i.d.R. 14 Monate. Auch hier gibt es Ausschreibung<br />
und Vergabe der Planungsleistungen, Entwurfsplanung, Plangenehmigungsverfahren,<br />
Finanzierungsantrag, Ausschreibung und Vergabe, Ausführungsplanung,<br />
Baudurchführung, Bauabnahme und Übergabe. Gegebenenfalls ist ein<br />
Planfeststellungsverfahren nach § 18 Abs. 1 AEG mit öffentlicher Anhörung erforderlich.<br />
In diesem Fall dauert die Realisierung einer Schallschutzwand ca. 8 Monate<br />
länger. Aufgrund der unzureichenden Rahmenbedingungen vor 1999, stand in<br />
der Anfangsphase kein Planungsvorlauf zur Verfügung, da die erste Prioritätenliste<br />
52<br />
Jahr<br />
Monat<br />
Gesamtdauer: minimal 14 Monate<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
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