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WG Railway Noise - VCD

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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />

der Prioritätenliste saniert ist, vergehen i.d.R. 2 Jahre. Bevor mit den eigentlichen<br />

Planungen für passive und aktive Maßnahmen begonnen wird, muss eine Schalltechnische<br />

Untersuchung für den jeweiligen Abschnitt durchgeführt werden. Die<br />

Leistung wird von Ingenieur- bzw. Gutachterbüros erbracht. Die Dauer von der<br />

Ausschreibung der Planungsleistung bis zur Vorlange des Gutachtens beträgt<br />

i.d.R. 5 Monate. Anschließend werden die aktiven bzw. passiven Schallschutzmaßnahmen<br />

geplant. Bei den aktiven Maßnahmen müssen wir natürlich ein Planfeststellungs-verfahren<br />

machen. Da gibt es zum einen das Planfeststellungsverfahren<br />

nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahnbundesgesetz mit öffentlicher Auslegung.<br />

I.d.R. machen wir mittlerweile aber ein Plangenehmigungsverfahren ohne<br />

öffentliche Auslegung nach § 18 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahnbundesgesetz.<br />

Hier mal ein Exkurs, um aufzuzeigen, wie zeitaufwendig die Maßnahmen sind.<br />

Hier eine Mindestzeit für die Umsetzung passiver Maßnahmen. Wir müssen von<br />

der Abarbeitung eines gesamten Abschnitts ausgehen. Gesamtdauer minimal 14<br />

Monate. Das schall-technische Gutachten liegt vor, es wird ein Freigabeantrag<br />

gestellt, Ausschreibungsvorgang Planungsleistung, Eigentümerermittlung, Versendung<br />

der Infos und Anträge, Wohnungsbegehungen und Gutachtenerstellung,<br />

Erstellung Leistungsbeschreibung, Preisanfrage, Angebotsauswertung, Abschluss<br />

der Vereinbarung, Vergabe der Baumaßnahme. Bis zur Bauabnahme vergehen<br />

hier i.d.R. 14 Monate.<br />

Mindestzeitablauf für die Umsetzung Passiver Schallschutzmaßnahmen<br />

Vorgänge<br />

Freigabeantrag<br />

Ausschreibung/Vergabe Planungsleistung<br />

Eigentümerermittlung<br />

Versendung der Info und Anträge<br />

Wohnungsbegehung<br />

Gutachtenerstellung<br />

Erstellung Leistungsbeschreibung<br />

Preisanfrage<br />

Angebotsauswertung<br />

Abschluss der Vereinbarung<br />

Vergabe der Baumaßnahme<br />

Durchführung Baumaßnahme<br />

Bauabnahme<br />

Zahlung des 75 % Bundeszuschusses<br />

Auch den aktiven Maßnahmen vergehen i.d.R. 14 Monate. Auch hier gibt es Ausschreibung<br />

und Vergabe der Planungsleistungen, Entwurfsplanung, Plangenehmigungsverfahren,<br />

Finanzierungsantrag, Ausschreibung und Vergabe, Ausführungsplanung,<br />

Baudurchführung, Bauabnahme und Übergabe. Gegebenenfalls ist ein<br />

Planfeststellungsverfahren nach § 18 Abs. 1 AEG mit öffentlicher Anhörung erforderlich.<br />

In diesem Fall dauert die Realisierung einer Schallschutzwand ca. 8 Monate<br />

länger. Aufgrund der unzureichenden Rahmenbedingungen vor 1999, stand in<br />

der Anfangsphase kein Planungsvorlauf zur Verfügung, da die erste Prioritätenliste<br />

52<br />

Jahr<br />

Monat<br />

Gesamtdauer: minimal 14 Monate<br />

© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />

2003<br />

2004<br />

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