WG Railway Noise - VCD
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Erfahrungen mit dem Lärmsanierungsprogramm<br />
des Bundes, Vorschläge für eine Weiterentwicklung<br />
Ulrich Möhler, Ingenieurbüro Möhler+Partner, München<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Zunächst möchte ich Ihnen in meinem Referat die Ausgangssituation bei der<br />
Lärmsanierung in der Praxis schildern, möchte ihnen dann anhand von Fallbeispielen<br />
unsere „Schwierigkeiten“ schildern, die wir mit der derzeit anzuwendenden<br />
Förderrichtlinie haben und dann daraus Verbesserungsvorschläge ableiten, die<br />
vielleicht die Chance haben, dass sie mit in eine überarbeitete Richtlinie eingehen.<br />
Ich möchte am Anfang einschränken, dass meine folgenden Ausführungen keinen<br />
Anspruch auf Vollständigkeit haben. sondern sich aus unserer Erfahrung in unserem<br />
Büro ergeben haben.<br />
Lärmsanierungsgrenzwerte<br />
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime,<br />
reine und allgemeine Wohn-<br />
sowie Kleinsiedlungsgebiete<br />
70 dB (A) tags und 60 dB(A) nachts<br />
Kern- , Dorf- und Mischgebiete 72 dB (A) tags und 62 dB(A) nachts<br />
Gewerbegebiete 75 dB (A) tags und 65 dB(A) nachts<br />
Grundsätze allgemeiner Art sind, dass die Lärmsanierungsgebiete in der Liste des<br />
Bundes aufgeführt werden müssen, dass die Berechnung nach 16. BImSchV<br />
durchzuführen ist und zwar nur für den Schienenverkehrslärm und dass die Maßnahmen<br />
auf die Lärmsanierungsgrenzwerte zu dimensionieren sind.<br />
Grundsätze zum aktiven Schallschutz.<br />
Die Schallschutzwandhöhen sollen höchstens 2m betragen. Die Lärmminderung<br />
von Brücken kann auch im Zusammenhang mit der Instandhaltung durchgeführt<br />
werden, d.h. sie muss nicht unbedingt zu dem Zeitpunkt, wo eine andere aktive<br />
Maßnahme durchgeführt wird, auch gleichzeitig stattfinden; und natürlich soll<br />
auch der Einsatz des BÜG berücksichtigt werden.<br />
Grundsätze passiver Schallschutz.<br />
Durch die passive Maßnahme soll eine Verbesserung von mindestens 5 dB erreicht<br />
werden. Ferner werden die Kosten nur zu 75% erstattet. Keine Lärmsanierung bei<br />
Gebäuden, die vor 1974 oder 1990 gebaut wurden.<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 57