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WG Railway Noise - VCD

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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />

Lärmsanierungsmaßnahmen begonnen wurde, stellte sich jedoch heraus, dass die<br />

Anzahl Objekte mit Anspruch auf Lärmsanierung entsprechend der Förderrichtlinie<br />

wesentlich geringer war als seinerzeit prognostiziert. Darüber hinaus sind nicht alle<br />

Eigentümer bereit aufgrund der 25%igen Eigenbeteiligung an dem Lärmsanierungsprogramm<br />

teilzunehmen. Nachfolgend eine Tabelle, was innerhalb der<br />

60dB-Freifeld-Isophone dann tatsächlich an Anspruchslage übrigbleibt. Die erste<br />

Zeile stellt die Anzahl der Wohneinheiten innerhalb der 60 dB-Freifeld-Isophone<br />

dar. Dann wird ein schalltechnisches Gutachten erstellt, alle Objekte werden erfasst<br />

und man stellt fest, dass nur noch 40% der Objekte übrigbleiben, bei denen<br />

eine Grenzwertüberschreitung vorhanden ist. Durch die 74er bzw. 90er Regelung<br />

der Förderrichtlinie reduziert sich die Anzahl der Wohnungseinheiten noch mal um<br />

10%. Wegen bereits vorhandenen, ausreichend dimensionierten Lärmschutz an<br />

den Gebäuden gibt es noch mal eine Reduktion um weitere 10%. Außerdem haben<br />

die Anwohner wegen des selbst zu tragenden 25 %igen Kostenanteils oft<br />

kein Interesse an einer Umsetzung passiver Maßnahmen. So haben wir Abschnitte,<br />

in denen nur passive Maßnahmen vorgesehen, sind einen Umsetzungsgrad<br />

Anzahl der Wohneinheiten (WE) entspr. Dorsch-Studie (Anzahl der WE<br />

innerhalb der 60 dB(A) Freifeldisophone!)<br />

Reduzierung der Anzahl der betroffenen WE auf Grundlage der maßgeblichen<br />

Immissionsgrenzwerte entspr. Förderrichtlinie des BMVBW nach<br />

dreidimensionalem Geländemodell und Berücksichtigung von Abschirmungen.<br />

100 %<br />

- 60 %<br />

Anzahl der tatsächlich zu untersuchenden WE 40 %<br />

Anwendung der 74er bzw. 90er Regelung der Förderrichtlinie (Neubauten nach<br />

1974 - alte Bundesländer und nach 1990 - neue Bundesländer werden nicht<br />

berücksichtigt!)<br />

Bereits vorhandener, ausreichend dimensionierter passiver Lärmschutz<br />

(Einbau von Wärmeisolierglasfenster entspr. Wärmeschutzverordnung von<br />

1995!)<br />

Kein Interesse der Wohnungseigentümer aus persönlichen und finanziellen<br />

Gründen. (Eigenbeteiligung in Höhe von 25 %!)<br />

Tatsächlich Anzahl der WE, bei denen Lärmsanierungsmaßnahmen<br />

realisiert werden!<br />

Bei der o.a. Darstellung wurde der Bau von Schallschutzwänden nicht berücksichtigt.<br />

- 10 %<br />

- 10 %<br />

- 10 %<br />

10 %<br />

von 10 % aller Wohnungen im Bereich der 60 db(A)-Freifeldisophone. Bei dieser<br />

Darstellung sind aktive Maßnahmen nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse der o.g.<br />

Darstellung hängen natürlich von Faktoren ab wie Art der Bebauung und Lage<br />

sowie ganz entscheidend von der Lage des Gleiskörpers. In Bezug auf die Akzeptanz<br />

des Lärmsanierungsprogramms kommt daher dem Bau von Schallschutzwänden<br />

eine besondere Bedeutung zu. Über die im Abschnitt aktive Schallschutzmaßnahmen<br />

bereits genannten Vorteile hinaus schützt eine Lärmschutzwand natürlich<br />

auch die Anwohner, die aufgrund der Regelung der Förderrichtlinien keinen Anspruch<br />

auf Lärmsanierung hätten und bei der Umsetzung nur von passiven Maßnahmen<br />

in diesem Abschnitt nicht berücksichtigt würden. Überwiegend wird daher<br />

der Bau einer Wand von Seiten der Kommune und der Anwohner gefordert.<br />

Die Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms ist zeitaufwendig. Bis ein Abschnitt<br />

© <strong>VCD</strong> 09/2003 51

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