WG Railway Noise - VCD
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Lärmsanierungsmaßnahmen begonnen wurde, stellte sich jedoch heraus, dass die<br />
Anzahl Objekte mit Anspruch auf Lärmsanierung entsprechend der Förderrichtlinie<br />
wesentlich geringer war als seinerzeit prognostiziert. Darüber hinaus sind nicht alle<br />
Eigentümer bereit aufgrund der 25%igen Eigenbeteiligung an dem Lärmsanierungsprogramm<br />
teilzunehmen. Nachfolgend eine Tabelle, was innerhalb der<br />
60dB-Freifeld-Isophone dann tatsächlich an Anspruchslage übrigbleibt. Die erste<br />
Zeile stellt die Anzahl der Wohneinheiten innerhalb der 60 dB-Freifeld-Isophone<br />
dar. Dann wird ein schalltechnisches Gutachten erstellt, alle Objekte werden erfasst<br />
und man stellt fest, dass nur noch 40% der Objekte übrigbleiben, bei denen<br />
eine Grenzwertüberschreitung vorhanden ist. Durch die 74er bzw. 90er Regelung<br />
der Förderrichtlinie reduziert sich die Anzahl der Wohnungseinheiten noch mal um<br />
10%. Wegen bereits vorhandenen, ausreichend dimensionierten Lärmschutz an<br />
den Gebäuden gibt es noch mal eine Reduktion um weitere 10%. Außerdem haben<br />
die Anwohner wegen des selbst zu tragenden 25 %igen Kostenanteils oft<br />
kein Interesse an einer Umsetzung passiver Maßnahmen. So haben wir Abschnitte,<br />
in denen nur passive Maßnahmen vorgesehen, sind einen Umsetzungsgrad<br />
Anzahl der Wohneinheiten (WE) entspr. Dorsch-Studie (Anzahl der WE<br />
innerhalb der 60 dB(A) Freifeldisophone!)<br />
Reduzierung der Anzahl der betroffenen WE auf Grundlage der maßgeblichen<br />
Immissionsgrenzwerte entspr. Förderrichtlinie des BMVBW nach<br />
dreidimensionalem Geländemodell und Berücksichtigung von Abschirmungen.<br />
100 %<br />
- 60 %<br />
Anzahl der tatsächlich zu untersuchenden WE 40 %<br />
Anwendung der 74er bzw. 90er Regelung der Förderrichtlinie (Neubauten nach<br />
1974 - alte Bundesländer und nach 1990 - neue Bundesländer werden nicht<br />
berücksichtigt!)<br />
Bereits vorhandener, ausreichend dimensionierter passiver Lärmschutz<br />
(Einbau von Wärmeisolierglasfenster entspr. Wärmeschutzverordnung von<br />
1995!)<br />
Kein Interesse der Wohnungseigentümer aus persönlichen und finanziellen<br />
Gründen. (Eigenbeteiligung in Höhe von 25 %!)<br />
Tatsächlich Anzahl der WE, bei denen Lärmsanierungsmaßnahmen<br />
realisiert werden!<br />
Bei der o.a. Darstellung wurde der Bau von Schallschutzwänden nicht berücksichtigt.<br />
- 10 %<br />
- 10 %<br />
- 10 %<br />
10 %<br />
von 10 % aller Wohnungen im Bereich der 60 db(A)-Freifeldisophone. Bei dieser<br />
Darstellung sind aktive Maßnahmen nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse der o.g.<br />
Darstellung hängen natürlich von Faktoren ab wie Art der Bebauung und Lage<br />
sowie ganz entscheidend von der Lage des Gleiskörpers. In Bezug auf die Akzeptanz<br />
des Lärmsanierungsprogramms kommt daher dem Bau von Schallschutzwänden<br />
eine besondere Bedeutung zu. Über die im Abschnitt aktive Schallschutzmaßnahmen<br />
bereits genannten Vorteile hinaus schützt eine Lärmschutzwand natürlich<br />
auch die Anwohner, die aufgrund der Regelung der Förderrichtlinien keinen Anspruch<br />
auf Lärmsanierung hätten und bei der Umsetzung nur von passiven Maßnahmen<br />
in diesem Abschnitt nicht berücksichtigt würden. Überwiegend wird daher<br />
der Bau einer Wand von Seiten der Kommune und der Anwohner gefordert.<br />
Die Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms ist zeitaufwendig. Bis ein Abschnitt<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 51