WG Railway Noise - VCD
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Bahn angestrebt – eine Umrüstung der Güterwagen auf die K-Sohle gefördert<br />
werden, würde sich eine Sanierung insbesondere im Zusammenhang mit dem<br />
BÜG, im Bereich der 60 bis 65 dB(A) durch die Reduktion der Immissionen erübrigen.<br />
Auch in den Bereichen mit den jetzt höheren Emissionen könnten dann Maß-<br />
nahmen reduziert werden. In Verbindung mit einer zusätzlichen, möglichen Auf-<br />
stocken des Budgets – dies<br />
ist zumindest im Gespräch<br />
– könnte eine Sanierung<br />
aller bundesweiten Abschnitte<br />
in einem sehr viel<br />
kürzeren Zeitraum erfolgen.<br />
Für eine korrekte Abwicklung<br />
des Lärmsanierungsprogramms<br />
braucht man<br />
natürlich eine rechtliche<br />
Basis. Die erforderlichen<br />
Kriterien für die Förderfähigkeit<br />
und die Art der<br />
Maßnahmen sind in der<br />
Richtlinie für Förderungen<br />
von Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes geregelt. Diese<br />
Richtlinie ist im Moment noch im Entwurfsstadium, sie wird aber im Laufe des Jahres<br />
verabschiedet werden. Dann gilt hilfsweise die Anwendung – es muss ja auch<br />
ein Rechen-verfahren zugrunde gelegt werden- die Anwendung § 41-43 des<br />
BImSchG, die 16. BImSchV sowie die Verkehrswegeschallschutzmaßnahmenverordnung<br />
für die passiven Maßnahmen die 24. BImSchV. Sinngemäße Anwendung<br />
der Richtlinien für den Verkehrsschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des<br />
Bundes.<br />
Die Aufnahme von Ortslagen<br />
in der Fortschreibung der<br />
Dringlichkeitslisten erfolgt<br />
ohne Zutun von Gebietskörperschaften<br />
oder Anwohnern<br />
nach den Kriterien der Richtlinien<br />
für die Förderung von<br />
Lärmsanierungsmaßnahmen<br />
Schiene. Ein wesentliches Kriterium<br />
hierbei ist, wenn die in<br />
der nachfolgenden Tabelle<br />
aufgeführten maßgeblichen<br />
Emissionsgrenzen überschrit-<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen an<br />
Schienenwegen des Bundes<br />
Hilfsweise Anwendung von:<br />
• §§ 41-43 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)<br />
• Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV)<br />
• Verkehrswege-Schallschutz-Maßnahmenverordnung<br />
(24. BlmSchV)<br />
Sinngemäße Anwendung der:<br />
• Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen<br />
in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97“ (VkBl 12/97 S.434)<br />
Immissionsgrenzwerte für die<br />
Lärmsanierung<br />
ten werden. Es gibt eine Unterteilung in Gebietskategorien und Tag-, Nachtwerte.<br />
Tagwerte: Für Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime, reine und allgemeine<br />
Wohn- und Kleinsiedungsgebiete 70 dB(A); Kern-, Dorf- und Mischgebiet 72<br />
dB(A) und Gewerbegebiete 75 dB(A). Nachtwerte für Krankenhäuser, Schulen,<br />
Kur- und Altenheime, reine und allgemeine Wohn- und Kleinsiedungsgebiete 60<br />
dB(A); Kern-, Dorf- und Mischgebiet 62 dB(A) und Gewerbegebiete 65 dB(A).<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003 49