06.12.2012 Aufrufe

WG Railway Noise - VCD

WG Railway Noise - VCD

WG Railway Noise - VCD

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />

Bahn angestrebt – eine Umrüstung der Güterwagen auf die K-Sohle gefördert<br />

werden, würde sich eine Sanierung insbesondere im Zusammenhang mit dem<br />

BÜG, im Bereich der 60 bis 65 dB(A) durch die Reduktion der Immissionen erübrigen.<br />

Auch in den Bereichen mit den jetzt höheren Emissionen könnten dann Maß-<br />

nahmen reduziert werden. In Verbindung mit einer zusätzlichen, möglichen Auf-<br />

stocken des Budgets – dies<br />

ist zumindest im Gespräch<br />

– könnte eine Sanierung<br />

aller bundesweiten Abschnitte<br />

in einem sehr viel<br />

kürzeren Zeitraum erfolgen.<br />

Für eine korrekte Abwicklung<br />

des Lärmsanierungsprogramms<br />

braucht man<br />

natürlich eine rechtliche<br />

Basis. Die erforderlichen<br />

Kriterien für die Förderfähigkeit<br />

und die Art der<br />

Maßnahmen sind in der<br />

Richtlinie für Förderungen<br />

von Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes geregelt. Diese<br />

Richtlinie ist im Moment noch im Entwurfsstadium, sie wird aber im Laufe des Jahres<br />

verabschiedet werden. Dann gilt hilfsweise die Anwendung – es muss ja auch<br />

ein Rechen-verfahren zugrunde gelegt werden- die Anwendung § 41-43 des<br />

BImSchG, die 16. BImSchV sowie die Verkehrswegeschallschutzmaßnahmenverordnung<br />

für die passiven Maßnahmen die 24. BImSchV. Sinngemäße Anwendung<br />

der Richtlinien für den Verkehrsschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des<br />

Bundes.<br />

Die Aufnahme von Ortslagen<br />

in der Fortschreibung der<br />

Dringlichkeitslisten erfolgt<br />

ohne Zutun von Gebietskörperschaften<br />

oder Anwohnern<br />

nach den Kriterien der Richtlinien<br />

für die Förderung von<br />

Lärmsanierungsmaßnahmen<br />

Schiene. Ein wesentliches Kriterium<br />

hierbei ist, wenn die in<br />

der nachfolgenden Tabelle<br />

aufgeführten maßgeblichen<br />

Emissionsgrenzen überschrit-<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen an<br />

Schienenwegen des Bundes<br />

Hilfsweise Anwendung von:<br />

• §§ 41-43 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)<br />

• Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV)<br />

• Verkehrswege-Schallschutz-Maßnahmenverordnung<br />

(24. BlmSchV)<br />

Sinngemäße Anwendung der:<br />

• Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen<br />

in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97“ (VkBl 12/97 S.434)<br />

Immissionsgrenzwerte für die<br />

Lärmsanierung<br />

ten werden. Es gibt eine Unterteilung in Gebietskategorien und Tag-, Nachtwerte.<br />

Tagwerte: Für Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime, reine und allgemeine<br />

Wohn- und Kleinsiedungsgebiete 70 dB(A); Kern-, Dorf- und Mischgebiet 72<br />

dB(A) und Gewerbegebiete 75 dB(A). Nachtwerte für Krankenhäuser, Schulen,<br />

Kur- und Altenheime, reine und allgemeine Wohn- und Kleinsiedungsgebiete 60<br />

dB(A); Kern-, Dorf- und Mischgebiet 62 dB(A) und Gewerbegebiete 65 dB(A).<br />

© <strong>VCD</strong> 09/2003 49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!