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WG Railway Noise - VCD

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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />

der klotzgebremsten<br />

Fahrzeuge mit Kunststoffklötzen<br />

(Abb. 15).<br />

Für Neuwagen sollen sog.<br />

K-Sohlen eingesetzt werden,<br />

das würde gegenüber<br />

den heutigen Bremssystemen<br />

eine gewisse<br />

Modifikation bedeuten.<br />

Deshalb sind sie für die<br />

Nachrüstung weniger<br />

geeignet. Die Eisenbahnverbände<br />

haben 1999 ein<br />

Angebot einer freiwilligen<br />

Vereinbarung zur Umsetzung<br />

des Aktionsplans an<br />

die Kommission gemacht. Dieser Plan wurde bislang noch nicht angenommen und<br />

umgesetzt, was daran liegt, dass die kostenneutralen Lösungen bislang nicht verfügbar<br />

sind. Wir brauchen also andere Instrumente, um die Umrüstung in Gang zu<br />

setzen und zu finanzieren. Die Europäische Kommission beteiligt sich deshalb finanziell<br />

an einer Studie der Eisenbahnverbände über Finanzierungsszenarien im<br />

europäischen Raum.<br />

Zur Umgebungslärmrichtlinie (Abb. 16, 17)<br />

Die Kommission hat<br />

mit der Umgebungslärmrichtlinie<br />

zum<br />

ersten Mal Vorschriften<br />

für Geräusch-<br />

Immissionen gemacht.<br />

Das ist die<br />

berühmte Richtlinie<br />

des europäischen<br />

Parlaments und Rates<br />

zur Bewertung und<br />

Bekämpfung von<br />

Umgebungslärm. Die<br />

Vorgaben betreffen<br />

insbesondere die<br />

Harmonisierung der<br />

26<br />

Abb. 16<br />

Der Aktionsplan von UIC/CER/UIP zur<br />

Lärmminderung von Güterwagen<br />

• Güterwagen: hoher Anteil an den Belastungen:<br />

(Nächtliche Transporte, hohe Emissionen durch GG-Klötze,<br />

Lebensdauer bis zu 40 Jahren )<br />

� Lösungen für Fahrzeuge im Betrieb erforderlich<br />

• Aktionsplan zur kostenneutralen Umrüstung der klotzgebremsten<br />

Fahrzeuge mit Kunststoffklötzen vom Juni 1998 (ΔL ca. 8 dB(A)):<br />

– Neuwagen: K-Sohlen + Modifikation Bremssystem<br />

– Altwagen: LL-Sohlen<br />

• Angebot einer freiwilligen Vereinbarung zur Umsetzung des<br />

Aktionsplanes von UIC/CER/UIP an die Kommission vom<br />

15.03.1999<br />

• Umsetzungsprobleme durch nicht verfügbare kostenneutrale<br />

Umrüstungen<br />

– Lfd. Studie über Finanzierungsszenarien<br />

Abb. 15<br />

EU-rechtliche Schutzregelungen<br />

Vorschriften für Geräuschimmissionen<br />

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und<br />

die Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002<br />

(AB der Europäischen Gemeinschaften, L 189/12 vom 18.7.2002)<br />

zum ersten Mal immissionsrelevante europäische Regelungen (Harmonisierung der<br />

Indikatoren und Verfahren zur Bestimmung der Beeinträchtigungen). Diese betreffen<br />

auch den Schienenverkehr.<br />

Bis zum 18. Juli 2004 Umsetzung in nationales Recht<br />

Für „Haupteisenbahnstrecken„/“Agglomerationen“ sind strategische Lärmkarten<br />

und Aktionspläne zu erarbeiten.<br />

Stufe 1<br />

Bis 30. Juni 2007: strategische Lärmkarten für Haupteisenbahnstrecken<br />

mit >60 000 Zügen pro Jahr/Agglomerationen >250 000 Einwohner<br />

Bis 18. Juli 2008 Aktionspläne<br />

Stufe 2<br />

Bis 30. Juni 2012: und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für Haupteisenbahnstrecken<br />

mit >30 000 Zügen/Jahr /Agglomerationen >100 000<br />

Aktionspläne bis zum 18. Juli 2013<br />

Indikatoren und der Verfahren zur Bestimmung der Beeinträchtigungen. Und diese<br />

betreffen natürlich auch den Schienenverkehr. Die Richtlinie muss bis zum 18.Juli<br />

2004 in nationales Recht umgesetzt werden. Für Haupteisenbahnstrecken und<br />

Agglomerationen sind strategische Lärmkarten und Aktionspläne zu erarbeiten. In<br />

der Stufe 1 sind bis zum 30. Juni 2007 die strategischen Lärmkarten zu machen. In<br />

der Stufe 2 sind bis zum 30. Juni 2012 Lärmkarten für Eisenbahnstrecken mit mehr<br />

als 30.000 Zügen/Jahr oder Agglomerationen mit mehr als 100.000 Einwohner zu<br />

© <strong>VCD</strong> 09/2003

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