WG Railway Noise - VCD
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
der klotzgebremsten<br />
Fahrzeuge mit Kunststoffklötzen<br />
(Abb. 15).<br />
Für Neuwagen sollen sog.<br />
K-Sohlen eingesetzt werden,<br />
das würde gegenüber<br />
den heutigen Bremssystemen<br />
eine gewisse<br />
Modifikation bedeuten.<br />
Deshalb sind sie für die<br />
Nachrüstung weniger<br />
geeignet. Die Eisenbahnverbände<br />
haben 1999 ein<br />
Angebot einer freiwilligen<br />
Vereinbarung zur Umsetzung<br />
des Aktionsplans an<br />
die Kommission gemacht. Dieser Plan wurde bislang noch nicht angenommen und<br />
umgesetzt, was daran liegt, dass die kostenneutralen Lösungen bislang nicht verfügbar<br />
sind. Wir brauchen also andere Instrumente, um die Umrüstung in Gang zu<br />
setzen und zu finanzieren. Die Europäische Kommission beteiligt sich deshalb finanziell<br />
an einer Studie der Eisenbahnverbände über Finanzierungsszenarien im<br />
europäischen Raum.<br />
Zur Umgebungslärmrichtlinie (Abb. 16, 17)<br />
Die Kommission hat<br />
mit der Umgebungslärmrichtlinie<br />
zum<br />
ersten Mal Vorschriften<br />
für Geräusch-<br />
Immissionen gemacht.<br />
Das ist die<br />
berühmte Richtlinie<br />
des europäischen<br />
Parlaments und Rates<br />
zur Bewertung und<br />
Bekämpfung von<br />
Umgebungslärm. Die<br />
Vorgaben betreffen<br />
insbesondere die<br />
Harmonisierung der<br />
26<br />
Abb. 16<br />
Der Aktionsplan von UIC/CER/UIP zur<br />
Lärmminderung von Güterwagen<br />
• Güterwagen: hoher Anteil an den Belastungen:<br />
(Nächtliche Transporte, hohe Emissionen durch GG-Klötze,<br />
Lebensdauer bis zu 40 Jahren )<br />
� Lösungen für Fahrzeuge im Betrieb erforderlich<br />
• Aktionsplan zur kostenneutralen Umrüstung der klotzgebremsten<br />
Fahrzeuge mit Kunststoffklötzen vom Juni 1998 (ΔL ca. 8 dB(A)):<br />
– Neuwagen: K-Sohlen + Modifikation Bremssystem<br />
– Altwagen: LL-Sohlen<br />
• Angebot einer freiwilligen Vereinbarung zur Umsetzung des<br />
Aktionsplanes von UIC/CER/UIP an die Kommission vom<br />
15.03.1999<br />
• Umsetzungsprobleme durch nicht verfügbare kostenneutrale<br />
Umrüstungen<br />
– Lfd. Studie über Finanzierungsszenarien<br />
Abb. 15<br />
EU-rechtliche Schutzregelungen<br />
Vorschriften für Geräuschimmissionen<br />
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und<br />
die Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002<br />
(AB der Europäischen Gemeinschaften, L 189/12 vom 18.7.2002)<br />
zum ersten Mal immissionsrelevante europäische Regelungen (Harmonisierung der<br />
Indikatoren und Verfahren zur Bestimmung der Beeinträchtigungen). Diese betreffen<br />
auch den Schienenverkehr.<br />
Bis zum 18. Juli 2004 Umsetzung in nationales Recht<br />
Für „Haupteisenbahnstrecken„/“Agglomerationen“ sind strategische Lärmkarten<br />
und Aktionspläne zu erarbeiten.<br />
Stufe 1<br />
Bis 30. Juni 2007: strategische Lärmkarten für Haupteisenbahnstrecken<br />
mit >60 000 Zügen pro Jahr/Agglomerationen >250 000 Einwohner<br />
Bis 18. Juli 2008 Aktionspläne<br />
Stufe 2<br />
Bis 30. Juni 2012: und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für Haupteisenbahnstrecken<br />
mit >30 000 Zügen/Jahr /Agglomerationen >100 000<br />
Aktionspläne bis zum 18. Juli 2013<br />
Indikatoren und der Verfahren zur Bestimmung der Beeinträchtigungen. Und diese<br />
betreffen natürlich auch den Schienenverkehr. Die Richtlinie muss bis zum 18.Juli<br />
2004 in nationales Recht umgesetzt werden. Für Haupteisenbahnstrecken und<br />
Agglomerationen sind strategische Lärmkarten und Aktionspläne zu erarbeiten. In<br />
der Stufe 1 sind bis zum 30. Juni 2007 die strategischen Lärmkarten zu machen. In<br />
der Stufe 2 sind bis zum 30. Juni 2012 Lärmkarten für Eisenbahnstrecken mit mehr<br />
als 30.000 Zügen/Jahr oder Agglomerationen mit mehr als 100.000 Einwohner zu<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003