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WG Railway Noise - VCD

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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />

Analog zu den Regelungen<br />

für Bundesfernstraßen legt<br />

eine weitere Vorgabe fest,<br />

dass nur die Gebäude geschützt<br />

werden können, die<br />

vor Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

zum 1.4.74, bei den NBL vor<br />

1.10.90 erstellt wurden, bzw.<br />

dass der Bebauungsplan vor<br />

diesem Termin verabschiedet<br />

wurde. Ab diesem Termin<br />

müssen Kommunen und Bau-<br />

lastträger für ausreichenden Immissionsschutz Sorge tragen. Die Förderrichtlinie<br />

sieht die Förderung sowohl aktiver wie<br />

passiver Lärmsanierungsmaßnahmen vor.<br />

Zu den aktiven Maßnahmen gehören<br />

natürlich die Lärmschutzwälle und –<br />

wände, das BÜG, Schienenschmieren und<br />

Lärmminderung an Brückenbauwerken.<br />

Aktive Maßnahmen sind i.d.R. die bessere<br />

Alternative zu den passiven Maßnahmen,<br />

da sie den Außenbereich schützen<br />

und auch bei geöffneten Fenstern Schallschutz<br />

gewähren. Zusammen mit den<br />

schalltechnischen Berechnungen wird<br />

auch untersucht, welche Schallschutzmaßnahmen<br />

in welchen Abschnitten am<br />

effektivsten sind und eingesetzt werden<br />

können. Wenn festgestellt wird, dass eine<br />

aktive Schallschutzmaßnahme wie der<br />

Bau einer Schallschutzwand aus städtebaulichen<br />

oder räumlichen Gründen nicht<br />

in Betracht kommt oder dass diese Wand<br />

aufgrund ihrer Lage zu den zu schützenden<br />

Gebäuden nur eine geringe Wirkung<br />

hätte, können unmittelbar anschließend<br />

neben dem BÜG die passiven Maßnahmen<br />

umgesetzt werden. Hierher gehören<br />

der Einbau von Lärmschutzfenstern,<br />

Wandlüfter mit Schalldämmung und Verbesserung<br />

an Rollläden, Wänden und<br />

Dächern. Anfang der 90er Jahre wurde<br />

50<br />

Immissionsgrenzwerte für die<br />

Lärmsanierung<br />

auf der Basis der Dorsch-Studie bundesweit der Umfang von erforderlichen Maßnahmen<br />

für eine Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes ermittelt. Hierbei<br />

wurde innerhalb einer 60 dB Freifeld-Isophone ein Bereich festgelegt, auf dem ein<br />

Anspruch auf Lärmsanierung theoretisch gegeben war. Nachdem die ersten schalltechnischen<br />

Gutachten der einzelnen Ortsdurchfahrten vorlagen und mit den<br />

© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />

aktive Maßnahmen<br />

Lärmschutzwände und -wälle<br />

Besonders überwachtes Gleis<br />

(BüG)<br />

Schienenschmieren<br />

Lärmminderung an<br />

Brückenbauwerken<br />

passive Maßnahmen<br />

Einbau von Lärmschutzfenstern<br />

Wandlüfter mit Schalldämpfung<br />

Verbesserung an Rolläden,<br />

Wänden, Dächern

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