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WG Railway Noise - VCD

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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />

Das Schweizer Konzept zur Bekämpfung von<br />

Schienenlärm<br />

Fredy Fischer, Bundesamt für Umwelt, Wald und<br />

Landschaft, Bern<br />

Guten Tag!<br />

Ich habe mein Referat wie folgt gegliedert:<br />

• Einleitung;<br />

• Ausgangslage;<br />

• Maßnahmen und<br />

• Ausblick.<br />

Gestatten sie mir noch einige Wort zu unserem Amt. Das Amt nennt sich Bundesamt<br />

für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL). Es ist das Äquivalent zum Umweltbundesamt<br />

in Deutschland. Wir sind die Fachstelle des Bundes in allen Umweltfragen.<br />

Die Abteilung Lärmbekämpfung hat 3 Organisationseinheiten (Sektionen).<br />

Die erste Sektion beschäftigt sich schwergewichtig mit der Luftfahrt, die 2.<br />

Sektion mit den Bahnen und die 3. Sektion mit dem Straßenverkehr. Wir sind gesamthaft<br />

20 Leute, die sich auf Bundesebene mit der Lärmthematik befassen.<br />

Ich darf Sie an dieser Stelle herzlich einladen, sich bei uns im Internet auf der Homepage<br />

umzusehen: Die Internetadresse lautet www.umwelt-schweiz.ch. Hier<br />

finden Sie alles Wissenswerte zu den Umweltthemen in der Schweiz.<br />

Kommen wir zu der Bekämpfung von Schienenlärm. Ich möchte kurz die rechtliche<br />

Grundlage schildern. Wir haben seit 1985 ein Umweltschutzgesetz. In diesem<br />

ist festgeschrieben, dass Anlagen (Straßenanlagen, Schienenanlagen, Industrieanlagen,<br />

Flugplätze, etc.) keine schädlichen oder lästigen Lärmimmissionen verursachen<br />

dürfen. Diese Vorschrift gilt – und das ist wahrscheinlich der große Unter-<br />

schied zur EU und zu<br />

Deutschland – für neue<br />

und bestehende Anlagen.<br />

Weiter ist geregelt, dass<br />

die Kosten für die Vermeidung<br />

dieser schädlichen<br />

Immissionen der<br />

Verursacher trägt. Weiter<br />

gilt aber auch das Prinzip<br />

der Verhältnismäßigkeit,<br />

d.h. Sanierungsmaßnahmen,Verminderungsmaßnahmen<br />

dürfen nur<br />

soweit angeordnet wer-<br />

32<br />

Rechtliche Grundlage<br />

Umweltschutzgesetz (USG) 1.1.1985<br />

g Vorsorgeprinzip<br />

g Keine schädlichen<br />

oder lästigen<br />

Lärmimmissionen<br />

g Neue / Bestehende<br />

Anlagen<br />

Lärmschutz-Verordnung (LSV) 1.4.1987<br />

g Belastungsgrenzwerte (PW, IGW, AW)<br />

g Lärmbelastungskataster<br />

© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />

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