WG Railway Noise - VCD
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<strong>VCD</strong> Tagungsband � Bekämpfung von Schienenverkehrslärm April 2003<br />
Das Schweizer Konzept zur Bekämpfung von<br />
Schienenlärm<br />
Fredy Fischer, Bundesamt für Umwelt, Wald und<br />
Landschaft, Bern<br />
Guten Tag!<br />
Ich habe mein Referat wie folgt gegliedert:<br />
• Einleitung;<br />
• Ausgangslage;<br />
• Maßnahmen und<br />
• Ausblick.<br />
Gestatten sie mir noch einige Wort zu unserem Amt. Das Amt nennt sich Bundesamt<br />
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL). Es ist das Äquivalent zum Umweltbundesamt<br />
in Deutschland. Wir sind die Fachstelle des Bundes in allen Umweltfragen.<br />
Die Abteilung Lärmbekämpfung hat 3 Organisationseinheiten (Sektionen).<br />
Die erste Sektion beschäftigt sich schwergewichtig mit der Luftfahrt, die 2.<br />
Sektion mit den Bahnen und die 3. Sektion mit dem Straßenverkehr. Wir sind gesamthaft<br />
20 Leute, die sich auf Bundesebene mit der Lärmthematik befassen.<br />
Ich darf Sie an dieser Stelle herzlich einladen, sich bei uns im Internet auf der Homepage<br />
umzusehen: Die Internetadresse lautet www.umwelt-schweiz.ch. Hier<br />
finden Sie alles Wissenswerte zu den Umweltthemen in der Schweiz.<br />
Kommen wir zu der Bekämpfung von Schienenlärm. Ich möchte kurz die rechtliche<br />
Grundlage schildern. Wir haben seit 1985 ein Umweltschutzgesetz. In diesem<br />
ist festgeschrieben, dass Anlagen (Straßenanlagen, Schienenanlagen, Industrieanlagen,<br />
Flugplätze, etc.) keine schädlichen oder lästigen Lärmimmissionen verursachen<br />
dürfen. Diese Vorschrift gilt – und das ist wahrscheinlich der große Unter-<br />
schied zur EU und zu<br />
Deutschland – für neue<br />
und bestehende Anlagen.<br />
Weiter ist geregelt, dass<br />
die Kosten für die Vermeidung<br />
dieser schädlichen<br />
Immissionen der<br />
Verursacher trägt. Weiter<br />
gilt aber auch das Prinzip<br />
der Verhältnismäßigkeit,<br />
d.h. Sanierungsmaßnahmen,Verminderungsmaßnahmen<br />
dürfen nur<br />
soweit angeordnet wer-<br />
32<br />
Rechtliche Grundlage<br />
Umweltschutzgesetz (USG) 1.1.1985<br />
g Vorsorgeprinzip<br />
g Keine schädlichen<br />
oder lästigen<br />
Lärmimmissionen<br />
g Neue / Bestehende<br />
Anlagen<br />
Lärmschutz-Verordnung (LSV) 1.4.1987<br />
g Belastungsgrenzwerte (PW, IGW, AW)<br />
g Lärmbelastungskataster<br />
© <strong>VCD</strong> 09/2003<br />
Konkretisierung