Laufende und fest disponierte Vorhaben 29a - Neue Vorhaben
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Drucksache 16/6385 – 126 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 16. Wahlperiode<br />
- Aktiver Lärmschutz” an Bahnanlagen umfasst<br />
alle Maßnahmen an der Strecke, die zu einer<br />
Verminderung des Schalls an der Quelle<br />
(Emission) <strong>und</strong> auf seinem Ausbreitungsweg<br />
führen.<br />
- Passiver Lärmschutz” umfasst alle baulichen<br />
Maßnahmen an vom Eisenbahnlärm betroffenen<br />
baulichen Anlagen zur Senkung der<br />
Schalleinwirkungen (Immissionen). Passive<br />
Lärmschutzmaßnahmen nach § 2 der 24.<br />
BImSchV1 sind bauliche Verbesserungen an<br />
Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger<br />
Räume, die die Einwirkungen durch<br />
Verkehrslärm mindern. Die erbrachten Auf-<br />
wendungen für notwendige Lärmschutzmaß-<br />
nahmen werden entsprechend § 42 Absatz 2<br />
Satz 1 BImSchG erstattet, wobei die Wertver-<br />
besserung der Gebäude durch die Anpassung<br />
an den Stand der Technik angemessen zu<br />
berücksichtigen ist.<br />
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Förderrichtlinie ist<br />
bei der Betrachtung von Nutzen/Kosten-<br />
Gesichtspunkten für die Gestaltung der<br />
Maßnahmen oder des Maßnahmenbündels die<br />
zusätzliche Schutzwirkung aktiver Maßnahmen<br />
zu berücksichtigen. Die schalltechnischen<br />
Gutachten, die durch die DB ProjektBau GmbH<br />
bei Ingenieurbüros in Auftrag gegeben werden,<br />
sind die Gr<strong>und</strong>lage für alle Sanierungsmaßnahmen.<br />
Aus ihnen resultieren die jeweiligen<br />
Anträge zur Bewilligung der Fördermittel. Auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Festlegungen der Förderrichtlinie<br />
entscheidet das EBA über die Bewilligung <strong>und</strong><br />
trifft damit letztlich auch die Entscheidung über<br />
den Anteil von aktiven bzw. passiven Lärmsanierungsmaßnahmen.<br />
Im Jahr 2006 sind etwa 15% der Baukosten für<br />
passive <strong>und</strong> 85% der Baukosten für aktive<br />
Lärmsanierungsmaßnahmen eingesetzt<br />
worden.<br />
2. KLV-Drittförderung<br />
I. Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen<br />
des Kombinierten Verkehrs<br />
(KV) vom 1. November 2002<br />
(gültig bis 31. Oktober 2005, gleichnamige<br />
Nachfolgeregelung gilt vom 1.<br />
April 2006 bis 31. Dezember 2008)<br />
Der B<strong>und</strong> gewährt für die nach dem BSchwAG<br />
nicht antragsberechtigten Empfänger Zuwendungen<br />
für den Bau, die Erweiterung <strong>und</strong><br />
den Ausbau von Umschlaganlagen des<br />
Kombinierten Verkehrs, soweit sie zur<br />
Erreichung des Förderzwecks unbedingt<br />
erforderlich <strong>und</strong> die Anlagen öffentlich, d. h.<br />
allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich,<br />
sind.<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der wachsenden<br />
Nachfrage nach Verkehrsleistungen <strong>und</strong> der<br />
damit verb<strong>und</strong>enen Erhöhung der Verkehrsdichte<br />
auf den Straßen ist es erforderlich, die<br />
Nutzungsmöglichkeiten der Schienenwege wie<br />
im Übrigen auch der Wasserstraßen für den<br />
Güterverkehr zu verbessern. Mit der Förderrichtlinie<br />
soll die Entwicklung der umschlagseitigen<br />
Infrastruktur beschleunigt werden. Sie<br />
richtet sich an Unternehmen in Privatrechtsform.<br />
Voraussetzung der Förderung ist u. a.,<br />
dass eine Finanzierung allein durch privates<br />
Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit der Anlage<br />
führt <strong>und</strong> der Wettbewerb durch die Förderung<br />
nicht verzerrt wird.<br />
Bis Ende 2006 wurden im Bereich Schiene Fördermittel<br />
von insgesamt 277,5 Mio. € für 35<br />
KV-Umschlagbahnhöfe (teilweise in mehreren<br />
Baustufen <strong>und</strong> damit in 43 Baumaßnahmen)<br />
bewilligt. Die Förderung bewirkt eine Jahresumschlagkapazität<br />
von ca. 3 Mio. Ladeeinheiten.<br />
Neben der Förderung von 20 neuen KV-<br />
Terminal Standorten wurde der Ausbau von 15<br />
vorhandenen Umschlaganlagen gefördert.<br />
Im Berichtszeitraum gingen die nachfolgenden<br />
neuen Standorte ans Netz:<br />
- Schkopau Januar 2006<br />
- Unna Mai 2006<br />
- Nürnberg Juni 2006<br />
Derzeit sind noch 14 Anlagen mit einem<br />
Restinvestitionsvolumen von 17,3 Mio. € im<br />
Bau.<br />
II. Richtlinie zur Förderung neuer Verkehre<br />
im Kombinierten Verkehr auf<br />
Schiene <strong>und</strong> Wasserstraße vom 12.<br />
April 2005 (gültig vom 1. Mai 2005 bis<br />
30. April 2008)<br />
Der B<strong>und</strong> gewährt dem unter I. genannten Empfängerkreis<br />
Zuwendungen für neue Verkehrsdienstleistungen<br />
im Kombinierten Verkehr, die<br />
zur Verlagerung von Straßentransporten<br />
auf<br />
1 Vier<strong>und</strong>zwanzigste Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-<br />
Schallschutzmaßnahmenverordnung) vom 4. Februar 1997, BGBl I S. 172, 1253