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Laufende und fest disponierte Vorhaben 29a - Neue Vorhaben

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Drucksache 16/6385 – 126 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 16. Wahlperiode<br />

- Aktiver Lärmschutz” an Bahnanlagen umfasst<br />

alle Maßnahmen an der Strecke, die zu einer<br />

Verminderung des Schalls an der Quelle<br />

(Emission) <strong>und</strong> auf seinem Ausbreitungsweg<br />

führen.<br />

- Passiver Lärmschutz” umfasst alle baulichen<br />

Maßnahmen an vom Eisenbahnlärm betroffenen<br />

baulichen Anlagen zur Senkung der<br />

Schalleinwirkungen (Immissionen). Passive<br />

Lärmschutzmaßnahmen nach § 2 der 24.<br />

BImSchV1 sind bauliche Verbesserungen an<br />

Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger<br />

Räume, die die Einwirkungen durch<br />

Verkehrslärm mindern. Die erbrachten Auf-<br />

wendungen für notwendige Lärmschutzmaß-<br />

nahmen werden entsprechend § 42 Absatz 2<br />

Satz 1 BImSchG erstattet, wobei die Wertver-<br />

besserung der Gebäude durch die Anpassung<br />

an den Stand der Technik angemessen zu<br />

berücksichtigen ist.<br />

Entsprechend § 2 Abs. 2 der Förderrichtlinie ist<br />

bei der Betrachtung von Nutzen/Kosten-<br />

Gesichtspunkten für die Gestaltung der<br />

Maßnahmen oder des Maßnahmenbündels die<br />

zusätzliche Schutzwirkung aktiver Maßnahmen<br />

zu berücksichtigen. Die schalltechnischen<br />

Gutachten, die durch die DB ProjektBau GmbH<br />

bei Ingenieurbüros in Auftrag gegeben werden,<br />

sind die Gr<strong>und</strong>lage für alle Sanierungsmaßnahmen.<br />

Aus ihnen resultieren die jeweiligen<br />

Anträge zur Bewilligung der Fördermittel. Auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Festlegungen der Förderrichtlinie<br />

entscheidet das EBA über die Bewilligung <strong>und</strong><br />

trifft damit letztlich auch die Entscheidung über<br />

den Anteil von aktiven bzw. passiven Lärmsanierungsmaßnahmen.<br />

Im Jahr 2006 sind etwa 15% der Baukosten für<br />

passive <strong>und</strong> 85% der Baukosten für aktive<br />

Lärmsanierungsmaßnahmen eingesetzt<br />

worden.<br />

2. KLV-Drittförderung<br />

I. Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen<br />

des Kombinierten Verkehrs<br />

(KV) vom 1. November 2002<br />

(gültig bis 31. Oktober 2005, gleichnamige<br />

Nachfolgeregelung gilt vom 1.<br />

April 2006 bis 31. Dezember 2008)<br />

Der B<strong>und</strong> gewährt für die nach dem BSchwAG<br />

nicht antragsberechtigten Empfänger Zuwendungen<br />

für den Bau, die Erweiterung <strong>und</strong><br />

den Ausbau von Umschlaganlagen des<br />

Kombinierten Verkehrs, soweit sie zur<br />

Erreichung des Förderzwecks unbedingt<br />

erforderlich <strong>und</strong> die Anlagen öffentlich, d. h.<br />

allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich,<br />

sind.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der wachsenden<br />

Nachfrage nach Verkehrsleistungen <strong>und</strong> der<br />

damit verb<strong>und</strong>enen Erhöhung der Verkehrsdichte<br />

auf den Straßen ist es erforderlich, die<br />

Nutzungsmöglichkeiten der Schienenwege wie<br />

im Übrigen auch der Wasserstraßen für den<br />

Güterverkehr zu verbessern. Mit der Förderrichtlinie<br />

soll die Entwicklung der umschlagseitigen<br />

Infrastruktur beschleunigt werden. Sie<br />

richtet sich an Unternehmen in Privatrechtsform.<br />

Voraussetzung der Förderung ist u. a.,<br />

dass eine Finanzierung allein durch privates<br />

Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit der Anlage<br />

führt <strong>und</strong> der Wettbewerb durch die Förderung<br />

nicht verzerrt wird.<br />

Bis Ende 2006 wurden im Bereich Schiene Fördermittel<br />

von insgesamt 277,5 Mio. € für 35<br />

KV-Umschlagbahnhöfe (teilweise in mehreren<br />

Baustufen <strong>und</strong> damit in 43 Baumaßnahmen)<br />

bewilligt. Die Förderung bewirkt eine Jahresumschlagkapazität<br />

von ca. 3 Mio. Ladeeinheiten.<br />

Neben der Förderung von 20 neuen KV-<br />

Terminal Standorten wurde der Ausbau von 15<br />

vorhandenen Umschlaganlagen gefördert.<br />

Im Berichtszeitraum gingen die nachfolgenden<br />

neuen Standorte ans Netz:<br />

- Schkopau Januar 2006<br />

- Unna Mai 2006<br />

- Nürnberg Juni 2006<br />

Derzeit sind noch 14 Anlagen mit einem<br />

Restinvestitionsvolumen von 17,3 Mio. € im<br />

Bau.<br />

II. Richtlinie zur Förderung neuer Verkehre<br />

im Kombinierten Verkehr auf<br />

Schiene <strong>und</strong> Wasserstraße vom 12.<br />

April 2005 (gültig vom 1. Mai 2005 bis<br />

30. April 2008)<br />

Der B<strong>und</strong> gewährt dem unter I. genannten Empfängerkreis<br />

Zuwendungen für neue Verkehrsdienstleistungen<br />

im Kombinierten Verkehr, die<br />

zur Verlagerung von Straßentransporten<br />

auf<br />

1 Vier<strong>und</strong>zwanzigste Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-<br />

Schallschutzmaßnahmenverordnung) vom 4. Februar 1997, BGBl I S. 172, 1253

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