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Laufende und fest disponierte Vorhaben 29a - Neue Vorhaben

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Deutscher B<strong>und</strong>estag – 16. Wahlperiode – 127 – Drucksache 16/6385<br />

neuen Relationen führen. Neben neuen<br />

nationalen Verkehren sind auch grenzüber-<br />

schreitende Relationen förderfähig, wobei hier<br />

nur für den deutschen Streckenanteil Zu-<br />

wendungen gewährt werden. Die Zuwendungen<br />

können als Startbeihilfen zur Abfederung<br />

wirtschaftlicher Risiken, die mit dem Betrieb<br />

eines neuen Verkehrsdienstes in unmittelbarem<br />

Zusammenhang stehen, oder als Investitionszu-<br />

schüsse für innovative kombifähige Aus-<br />

rüstungen z. B. für den Umschlag, die für die<br />

Erschließung neuer Beförderungspotenziale<br />

erforderlich sind, gewährt werden. Es werden<br />

keine Infrastrukturmaßnahmen gefördert.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der wachsenden Nachfrage<br />

nach Verkehrsdienstleistungen <strong>und</strong> der<br />

damit verb<strong>und</strong>enen Erhöhung der Verkehrsdichte<br />

auf den Straßen ist es erforderlich, die<br />

Nutzungsmöglichkeiten der Schienenwege <strong>und</strong><br />

Wasserstraßen für den Güterverkehr zu<br />

verbessern. Mit der Förderrichtlinie soll die Verlagerung<br />

der Straßentransporte auf die Schiene<br />

oder Wasserstraße unterstützt werden. Sie<br />

richtet sich an Unternehmen in Privatrechtsform.<br />

Voraussetzung der Förderung ist u. a.,<br />

dass eine Finanzierung allein durch privates<br />

Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit des<br />

Verkehres führt <strong>und</strong> der Wettbewerb durch die<br />

Förderung nicht verzerrt wird.<br />

Im Berichtszeitraum gingen die nachfolgenden<br />

fünf neuen Relationen mit einem Fördervolumen<br />

von rd. 6,4 Mio. € in Betrieb:<br />

Relation Inbetriebnahme Zuwendungszweck<br />

ITL Cargo Hamburg – Leipzig – Dresden September 2006 Startbeihilfe<br />

NTT Bremen – Erfurt Mai 2006 Startbeihilfe<br />

KombiVerkehr Kornwestheim – Ulm Januar 2006 Startbeihilfe<br />

KombiVerkehr Lübeck/HH – Neuss-Ma-Ka September 2006 Startbeihilfe<br />

IXModal Hannover – Ulm Juli 2006 Startbeihilfe<br />

3. Gleisanschlussprogramm<br />

Richtlinie zur Förderung des Neu- <strong>und</strong><br />

Ausbaus sowie der Reaktivierung von<br />

privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie)<br />

vom 3. August<br />

2004 (gültig vom 1. September 2004 bis<br />

31. August 2009)<br />

Der B<strong>und</strong> gewährt Zuwendungen für die<br />

Errichtung, Reaktivierung <strong>und</strong> den Ausbau von<br />

privaten Gleisanschlüssen. Ziel ist die Verlagerung<br />

von Anteilen des Güterverkehrs von<br />

dem Verkehrsträger Straße auf den Verkehrsträger<br />

Schiene.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der wachsenden Nachfrage<br />

nach Verkehrsleistungen <strong>und</strong> der damit<br />

verb<strong>und</strong>enen Erhöhung der Verkehrsdichte auf<br />

den Straßen ist es erforderlich, die Nutzungsmöglichkeiten<br />

der Schienenwege für den<br />

Güterverkehr zu verbessern. Mit der Förderrichtlinie<br />

sollen Anreize zur nachhaltigen<br />

Verkehrsverlagerung von der Straße auf die<br />

Schiene geschaffen werden. Sie richtet sich an<br />

Unternehmen in Privatrechtsform. Voraussetzung<br />

der Förderung ist u. a., dass eine<br />

Finanzierung allein durch privates Kapital nicht<br />

Mit diesen fünf Verkehren ist eine Verlagerung<br />

von jährlich ca. 924 Mio. tkm von der Straße<br />

auf die Schiene geplant.<br />

zur Wirtschaftlichkeit des Gleisanschlusses<br />

führt.<br />

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 13 private<br />

Gleisanschlüsse mit einem Fördervolumen<br />

von 8,1 Mio. € bei einem Investitionsvolumen<br />

von ca. 17,5 Mio. € gefördert.<br />

Der Förderung liegen Verkehrsmengenverlagerungen<br />

von 1,4 Mio.t/Jahr bzw. 385 Mio.<br />

tkm/Jahr zugr<strong>und</strong>e, die von den Zuwendungsempfängern<br />

jeweils über einen Zeitraum<br />

von fünf Jahren im jährlichen Durchschnitt<br />

nachgewiesen werden müssen.<br />

Die geförderten Gleisanschlüssen verteilen<br />

sich auf die B<strong>und</strong>esländer wie folgt:

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