Laufende und fest disponierte Vorhaben 29a - Neue Vorhaben
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Deutscher B<strong>und</strong>estag – 16. Wahlperiode – 127 – Drucksache 16/6385<br />
neuen Relationen führen. Neben neuen<br />
nationalen Verkehren sind auch grenzüber-<br />
schreitende Relationen förderfähig, wobei hier<br />
nur für den deutschen Streckenanteil Zu-<br />
wendungen gewährt werden. Die Zuwendungen<br />
können als Startbeihilfen zur Abfederung<br />
wirtschaftlicher Risiken, die mit dem Betrieb<br />
eines neuen Verkehrsdienstes in unmittelbarem<br />
Zusammenhang stehen, oder als Investitionszu-<br />
schüsse für innovative kombifähige Aus-<br />
rüstungen z. B. für den Umschlag, die für die<br />
Erschließung neuer Beförderungspotenziale<br />
erforderlich sind, gewährt werden. Es werden<br />
keine Infrastrukturmaßnahmen gefördert.<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der wachsenden Nachfrage<br />
nach Verkehrsdienstleistungen <strong>und</strong> der<br />
damit verb<strong>und</strong>enen Erhöhung der Verkehrsdichte<br />
auf den Straßen ist es erforderlich, die<br />
Nutzungsmöglichkeiten der Schienenwege <strong>und</strong><br />
Wasserstraßen für den Güterverkehr zu<br />
verbessern. Mit der Förderrichtlinie soll die Verlagerung<br />
der Straßentransporte auf die Schiene<br />
oder Wasserstraße unterstützt werden. Sie<br />
richtet sich an Unternehmen in Privatrechtsform.<br />
Voraussetzung der Förderung ist u. a.,<br />
dass eine Finanzierung allein durch privates<br />
Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit des<br />
Verkehres führt <strong>und</strong> der Wettbewerb durch die<br />
Förderung nicht verzerrt wird.<br />
Im Berichtszeitraum gingen die nachfolgenden<br />
fünf neuen Relationen mit einem Fördervolumen<br />
von rd. 6,4 Mio. € in Betrieb:<br />
Relation Inbetriebnahme Zuwendungszweck<br />
ITL Cargo Hamburg – Leipzig – Dresden September 2006 Startbeihilfe<br />
NTT Bremen – Erfurt Mai 2006 Startbeihilfe<br />
KombiVerkehr Kornwestheim – Ulm Januar 2006 Startbeihilfe<br />
KombiVerkehr Lübeck/HH – Neuss-Ma-Ka September 2006 Startbeihilfe<br />
IXModal Hannover – Ulm Juli 2006 Startbeihilfe<br />
3. Gleisanschlussprogramm<br />
Richtlinie zur Förderung des Neu- <strong>und</strong><br />
Ausbaus sowie der Reaktivierung von<br />
privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie)<br />
vom 3. August<br />
2004 (gültig vom 1. September 2004 bis<br />
31. August 2009)<br />
Der B<strong>und</strong> gewährt Zuwendungen für die<br />
Errichtung, Reaktivierung <strong>und</strong> den Ausbau von<br />
privaten Gleisanschlüssen. Ziel ist die Verlagerung<br />
von Anteilen des Güterverkehrs von<br />
dem Verkehrsträger Straße auf den Verkehrsträger<br />
Schiene.<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der wachsenden Nachfrage<br />
nach Verkehrsleistungen <strong>und</strong> der damit<br />
verb<strong>und</strong>enen Erhöhung der Verkehrsdichte auf<br />
den Straßen ist es erforderlich, die Nutzungsmöglichkeiten<br />
der Schienenwege für den<br />
Güterverkehr zu verbessern. Mit der Förderrichtlinie<br />
sollen Anreize zur nachhaltigen<br />
Verkehrsverlagerung von der Straße auf die<br />
Schiene geschaffen werden. Sie richtet sich an<br />
Unternehmen in Privatrechtsform. Voraussetzung<br />
der Förderung ist u. a., dass eine<br />
Finanzierung allein durch privates Kapital nicht<br />
Mit diesen fünf Verkehren ist eine Verlagerung<br />
von jährlich ca. 924 Mio. tkm von der Straße<br />
auf die Schiene geplant.<br />
zur Wirtschaftlichkeit des Gleisanschlusses<br />
führt.<br />
Im Jahr 2006 wurden insgesamt 13 private<br />
Gleisanschlüsse mit einem Fördervolumen<br />
von 8,1 Mio. € bei einem Investitionsvolumen<br />
von ca. 17,5 Mio. € gefördert.<br />
Der Förderung liegen Verkehrsmengenverlagerungen<br />
von 1,4 Mio.t/Jahr bzw. 385 Mio.<br />
tkm/Jahr zugr<strong>und</strong>e, die von den Zuwendungsempfängern<br />
jeweils über einen Zeitraum<br />
von fünf Jahren im jährlichen Durchschnitt<br />
nachgewiesen werden müssen.<br />
Die geförderten Gleisanschlüssen verteilen<br />
sich auf die B<strong>und</strong>esländer wie folgt: